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ÖAD-ACM, EU-Drittstaatenkooperation

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Präsentation zum Thema: "ÖAD-ACM, EU-Drittstaatenkooperation"—  Präsentation transkript:

1 ÖAD-ACM, EU-Drittstaatenkooperation
Innsbruck, 21. November 2006 ÖAD-ACM, EU-Drittstaatenkooperation Mag. Martina FRIEDRICH ERASMUS MUNDUS AKP – EDULINK

2 ERASMUS MUNDUS Zielsetzungen: Teilnahmeberechtigte Länder:
Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung in Europa Förderung der Hochschulkooperationen mit Drittstaaten Erhöhung der Incoming-Zahlen aus Drittstaaten Erleichterung des Zugangs zur Hochschulbildung in der EU Teilnahmeberechtigte Länder: 27 EU-Mitgliedsländer 3 EFTA/EWR-Länder (FL, IS, N) Drittstaaten ??? Kandidatenländer ???

3 ERASMUS MUNDUS - Aktionen
Aktion 1: ERASMUS MUNDUS – Masterstudiengänge: Ausgangspunkt und Grundstein des Programms + Aktion 2: Stipendienprogramme: MUSS gemeinsam mit Aktion 1 durchgeführt werden + Aktion 3: Partnerschaften: KANN durchgeführt werden, Voraussetzung: Teilnahme an Aktion 1 Aktion 4: Verbesserung der Attraktivität: ist unabhängig von Aktion 1, 2 und 3

4 Aktion 1: EM-Masterstudiengänge
EM-Masterstudiengang: • Förderung von qualitativ hochwertigen Masterstudiengängen von ein bis zwei Jahren ( ECTS-Anrechnungspunkte) • muss ein integriertes Studienprogramm beinhalten: einheitliche Zulassungs- und Prüfungskriterien gemeinsam entwickelter Lehrplan oder gegenseitige Anerkennung der Kurse studieren an mindestens zwei Hochschulen Verleihung eines gemeinsamen/doppelten/mehrfachen akademischen Grades Verwendung von mindestens zwei EU-Sprachen diploma supplement • jede Disziplin kann eingereicht werden Konsortium: mind. 3 Hochschulen aus 3 verschiedenen EU/EWR- Ländern (evtl. zusätzlich auch die Kandidatenländer)

5 Aktion 1: EM-Masterstudiengänge
Fördervoraussetzungen: Masterstudiengang muss zum Einreichtermin voll umsetzbar sein gemeinsamer Masterstudiengang muss anerkannt / akkreditiert sein wird für fünf Jahre ausgewählt Teilnahme an den Stipendienprogrammen für Drittstaaten (Aktion 2) EU-Förderungen: € ,- Pauschale pro Jahr für das Konsortium unbürokratisches jährliches Verlängerungsverfahren

6 Aktion 2: Stipendienprogramme
Stipendien für hochqualifizierte Studierende aus Drittstaaten : ca. 13 Studierende aus Drittstaaten pro Masterstudiengang pro Jahr → höchstens 25% der Drittstaatenstudierenden aus demselben Land → höchstens 10% der Drittstaatenstudierenden aus derselben HEI (20 % falls mit Drittstaaten-HEI eine Aktion 3 besteht) zusätzlich: „Windows“: → aus Indien, → aus China, → ???evtl. Westbalkan???, → ???evtl. AKP-Länder??? EU-Förderung: € ,- pro Studierendem und pro Jahr → € 1.600,-*10 Monate Aufenthaltskosten + € 5.000,- für Reise & Gebühren

7 Aktion 2: Stipendienprogramme
Stipendien für GastwissenschaftlerInnen aus Drittstaaten : 3 GastwissenschaftlerInnen aus 3 verschiedenen Drittstaaten pro Masterstudiengang pro Jahr EU-Förderung: € ,- pro Gastwissenschaftler → € 4.000,-*3 Monate Aufenthaltskosten + € 1.000,- Reisekosten Auswahlverfahren : EM-Konsortien, EM-Nationale Strukturen und EK veröffentlichen weltweit Masterstudiengänge Stipendienbewerbungen direkt beim EM-Konsortium (indiv. Termin!) EM-Konsortium reicht Auswahl- und Reserveliste bei der EK ein (Termin der im Aufruf der EK steht!)

8 Aktion 3: Partnerschaften
Laufzeit: 3 Jahre (kann verlängert werden) Partnerschaften zwischen Konsortium und Drittstaaten-Hochschulen: € 5.000,- pro Drittstaatenhochschule und Jahr (max. € ,-) Stipendien für EU-Studierende: 5 EU-Studierende pro beteiligter Hochschule und Jahr EU-Förderung: € 3.100,- pro Studierendem → € 700,- x 3 Monate Aufenthaltskosten + € 1.000,- Reisekosten Stipendien für EU-GastwissenschaftlerInnen: 3 EU-GastwissenschaftlerInnen pro Masterstudiengang und Jahr EU-Förderung: € ,- pro GastwissenschaftlerIn → € 4.000,- x 3 Monate Aufenthaltskosten + € 1.000,- Reisekosten

9 Aktion 4: Verbesserung der Attraktivität
Konsortium: mind. 3 Organisationen aus 3 verschiedenen EU/EWR- Ländern, (evtl. auch Kandidatenländer) Teilnahme von Drittstaaten möglich Laufzeit: 1-3 Jahre mögliche Projekte: weltweite Werbemaßnahmen für die europäische Hochschulbildung Erleichterung des Zugangs zur europäischen Hochschulbildung für Studierende aus Drittstaaten ergänzende Aktivitäten (Internationalisierung der Hochschulbildung, inter-nationale Dimension der Qualitätssicherung, Studienanerkennung, Curriculum-entwicklung, Umfragen und Studien) EU-Förderung: • Zuschuss hängt von der Projektgröße ab • max. 75% der zuschussfähigen Kosten

10 Einreichfristen  es gilt der Poststempel Nächste Deadlines:
• Aufruf 2006/07:  Aktion 3: November  Aktion 2: Februar 2007  Aktion 1: ???30. April 2007???  Aktion 4: ???31. Mai 2006???  es gilt der Poststempel  eingereicht wird bei EK und beteiligten Nationalen Strukturen !  Antrag in Papierform und als  Einreichsprachen: Deutsch, Englisch, Französisch Weitere Informationen:

11 AKP - EDULINK Zielsetzung:
fördert regionale Netzwerke von Hochschuleinrichtungen in der Afrika- Karibik-Pazifik-Region Teilnahmeberechtigte Länder: 15 „alten“ EU-Mitgliedsländer (9. EEF) 77 sog. AKP-Länder Kuba und Südafrika können auf Eigenfinanzierungsbasis teilnehmen Konsortium: • min. 3 Hochschulen aus min. 2 AKP-Ländern • 15 „alte“ EU-Mitgliedsländer können teilnehmen

12 AKP - EDULINK Projekttypen: • Institutioneller/administrativer Bereich
• Akademischen und Bildungsbereich • Forschung und Technologie (Capacity building) Projektdauer: 1 – 3 Jahre EU-Förderung: • min. € ,- und max. € ,- • max. 85% bzw. Einreichsfristen: • 15. Jänner 2007 • Herbst 2007 Weitere Informationen:

13 Weitere Informationen
ÖAD-ACM, EU-Drittstaatenkooperation ERASMUS MUNDUS Nationale Struktur TEMPUS Nationale Kontaktstelle Mag. Martina FRIEDRICH Alser Straße 4/1/15/6 A – 1090 Wien Telefon: +43 – 1 – 4277 – 28182 Fax: +43 – 1 – 4277 – 28194 Homepage:


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