1 Hochschulkurs Akkreditierung gestufter Studiengänge 11./ 12. April 2005.

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1 Hochschulkurs Akkreditierung gestufter Studiengänge 11./ 12. April 2005

Qualitätssicherung durch Akkreditierung Ludwig Voegelin Der hochschulpolitische Rahmen in der BRD: Föderalismus und (wettbewerblich gestaltete) Hochschulautonomie im Akkreditierungsverfahren.

3 Qualitätssicherung I Rahmenordnungen Die bisherige Regelung von HRK und KMK  Entwicklung eines Instrumentariums zur Sicherung der Gleichwertigkeit der Bildungsabschlüsse und der Wechselmöglichkeiten zwischen Bundesländern und Hochschulen angesichts einer Verantwortlichkeit der Bundesländer für das Bildungssystem (§ 9 HRG)  Allgemeine und fachspezifische Rahmenprüfungsordnungen als Instrumente zur Sicherung von Minimum-Standards bzgl. Regelstudienzeit, SWS-Rahmen, Zwischenprüfung, Diplom- und Magisterprüfung und zentralen fachlichen Inhalten  Umsetzungen der Rahmungen durch Übernahme in Landesgesetze und Genehmigungsvorbehalte der Ministerien bei Einrichtung neuer (oder Änderung bestehender) Studiengänge und Prüfungsordnungen

4 Qualitätssicherung II Folgen Befunde:  Eine problemlose Anerkennung von Prüfungen und Studien- leistungen zwischen Hochschulen konnte nicht erreicht werden.  Eine Profilbildung zwischen Studiengängen wurde behindert.  Durch die Einbindung der Fakultätentage gab es eine Tendenz zu fachlich konservativen Strukturvorgaben.  Auch die Einhaltung der Rahmenvorgaben sichert nicht die Qualität der Ausbildung.  Die Rahmenvorgaben haben nicht zu einer Annäherung der realen Studienzeiten an die Regelstudienzeiten geführt.  trotz Strukturvorgaben mangelhafte Absolventenquoten

5 Qualitätssicherung III Evaluationsverfahren Konsequenzen: Evaluation des Lehr/Lerngeschehens durch z.B.  Lehrberichte  Lehrveranstaltungsevaluationen (Studierendenurteile)  self report und peer group-Verfahren (Studienstrukturbewertung) Reglementierung des Studienverhaltens durch z.B.  Verwaltungsgebühren  Gebühren bei Überschreitung der Regelstudienzeit Nicht: z.B. Verbesserung der Ausstattung oder der Betreuungsrelationen

6 Gestufte Studienabschlüsse und Akkreditierung I ‚Bologna‘ Mit der Einführung der gestuften Studienabschlüsse statt Diplomen und Magisterabschlüssen ist auch das anglo- amerikanische und europaweit eingeführte System der Qualitätssicherung von Studienprogrammen durch Akkreditierung in die BRD übernommen worden. Ziel: Aufbau eines wissenschaftsnahen, fachliche Standards ebenso wie die Anforderungen der Berufspraxis und die Verantwortlichkeit des Staates berücksichtigenden, Minimum-Standards der Qualität der Studienprogramme sicherndes Systems

7Akkreditierung Akkreditierung:  Genehmigung von neuen Studiengängen und Prüfungs- ordnungen durch Ministerien in Abhängigkeit von positiven Akkreditierungsentscheidungen  dabei sehr unterschiedliche Handhabung in den Bundesländern  damit Aufgabe des Instrumentariums zur Sicherung der Gleichwertigkeit der Bildungsabschlüsse zwischen Bundes- ländern und Hochschulen durch fachspezifische Rahmen- prüfungsordnung

8 Akkreditierung II Akkreditierung:  Anders als Rahmenordnungen nimmt die Akkreditierung die Ziele und die Konsistenz des geplanten Studienprogramms, seine fachliche Fundierung, seine berufsorientierte Ausrichtung ebenso in den Blick wie die Studierbarkeit, die Qualifikation des Lehrpersonals, die Vorbereitung auf berufliches Handeln, die Internationalisierungsorientierung und die für die Durchführung erforderliche Ausstattung.

9Akkreditierungsinstrumentarium Das Instrumentarium  Akkreditierungsrat;  Akkreditierungsagenturen  fachspezifische Gutachtergruppen  Akkreditierungskommission

10 Akkreditierungssystem II KMK Innen- minister HRKStud. Inter- nation Akkreditierungsrat entsenden/ bestimmen Vertreter ZEvA FIBAAASIIN ACQUINAHPGS AQAS entwickelt Kriterien akkreditiert Agenturen Berufs- praxis

11 Problemfelder Akkreditierung Problemfelder des Akkreditierungssystems I:  Spannungsfeld 1 Gleichheit der Bildungschancen in den Bundesländern vs. wettbewerbsorientierte, profilierte Entwicklung der Studienangebote daher: Veto-Recht der KMK-Vertreter im Akkreditierungsrat bezüglich fachgruppenspezifische Feststellung der Regelstudienzeit, die Gliederung der Studiengänge, das SWS- Volumen und das Prüfungsverfahren).  Spannungsfeld 2 das Verhältnis der Hochschularten zueinander bei Gleichartigkeit der Studienabschlüsse  Spannungsfeld 3 die Fokussierung des Verfahrens auf ein Studienprogramm vs. die Einordnung des Studienprogramms in das Portfolio des Fachbereichs und der Hochschule.

12 Problemfelder der Akkreditierung Problemfelder des Akkreditierungssystems II:  Spannungsfeld 4 wettbewerbliche Entwicklung vs. Vorgaben der Agenturen Wieviel Spielraum haben die Fächer?  Spannungsfeld 5 Konflikte um Modularisierung und Leistungspunktvergabe und um Berufbefähigung vs. Disziplinorientierung im Studiengang und zwischen Studiengang und Hochschulleitung werden oft in das Akkreditierungsverfahren hin verschoben („die werden das schon merken …“) – dort aber meist durch die Gutachtendengruppe nicht gelöst.  Spannungsfeld 6 die finanzielle und planungskapazitative Herausforderung an Fächer, Fachbereiche und Hochschulen durch das Akkreditierungsverfahren.

13 ‚Institutionelle Akkreditierung‘ Die Alternative:  ‚ Akkreditierung‘ als Überprüfung von vorhandenen Qualitätsmerkmalen bezieht sich nicht mehr auf Studienprogramme, sondern auf die institutionell verankerte ‚Fähigkeit‘ einer Hochschule, durch entsprechende Maßnahmen verlässlich, dauerhaft und kontrollierbar die Qualität der von ihr verantworteten Studienprogramme zu sichern.  Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung der Studienprogramme wird zu einem systematischen Bestandteil der Hochschul- entwicklungsplanung.

14 Akkreditierung der Qualitätssicherung in Hochschulen ‚Institutionelle Akkreditierung‘ meint:  Die Hochschule hat verlässliche (nachhaltige, regelhafte) Instru- mente und Methoden entwickelt, um die Qualität ihrer Stu- dienprogramme zu überprüfen und weiterzuentwickeln.  Sie hat die Ergebnisse der Überprüfung der Studienprogramme systematisch in ihre Entwicklungsplanung integriert.  Sie sichert die Folgen von Qualitätsüberprüfungen im Rahmen von Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen Hochschulleitung und Fakultäten und zwischen Fakultäten und Studienprogrammen ab.  Damit geht die Verantwortung (i.e. Entscheidung) für die Ein- richtung von Studienprogrammen abschließend an die Hochschulen.

15 ‚Institutionelle Akkreditierung‘ II Auf Studienprogramme bezogenes Qualitätssicherungssystem einer Hochschule ( Bsp.): Qualität der Studienprogramme Ressourcen im Hochschulentwicklungs- plan Qualität der Berufungsverfahren Lehrveranstaltungs- Evaluation Ziel- und Leistungs- Vereinbarungen (Stud., Abs., usw.) Nachhaltiges Controlling, Statistik Vernetzung mit Forschung u.Transfer Austausch mit der Berufspraxis Nachfrage; Internat. Aner- kennung internationale Kooperation