Vier Gruppen von Steuern Privatsteuern Betriebssteuern aktivierungs- pflichtige Steuern betriebliche Durchlaufsteuern
Betriebssteuern Betriebsausgabe (Aufwand) – steuerlich abzugsfähig Beispiele: Grundsteuer f. Betriebsgrundstück Motorbezogene Versicherungssteuer Kraftfahrzeugsteuer f. LKW Kommunalsteuer Verbuchung: 7100 Grundsteuer / 2700 Kassa (2800 Bank)
Privatsteuern stellen eine Privatentnahme dar – steuerlich nicht abzugsfähig Beispiele: Einkommensteuer Erbschafts- und Schenkungssteuer Grundsteuer f. Privatgrundstück Kirchenbeitrag Verbuchung: 9600 Privat / 2700 Kassa (2800 Bank)
Betriebliche Durchlaufsteuern Der Unternehmer hebt für andere die Steuer ein und liefert sie dann ans Finanzamt ab! Sie werden auf den Konten Verb. Finanzamt (3520 od. 3540) ausgewiesen Bei der Zahlung gleicht sich das Konto 3540 Verb. Finanzamt aus! Beispiele: Umsatzsteuer (3520) Lohnsteuer (3540) Verbuchung bei Bezahlung: 3520 USt-Zahllast / 2700 Kassa (2800 Bank)
Aktivierungspflichtige Steuern Dies sind Steuern, die einen Teil des aktivierungspflichtigen Anschaffungswertes einer Anlage bilden. aktivieren = im Soll auf das entsprechende Anlagenkonto buchen! Beispiele: Grunderwerbssteuer (0200, 0210 od. 0300) Normverbrauchsabgabe beim PKW (0630) Verbuchung: 0200 unbebautes Grundstück / 2700 Kassa (2800 Bank)
Grundsteuer - Grunderwerbssteuer wird vierteljährlich von der Gemeinde vorgeschrieben 1x zu bezahlen beim Kauf eines Grundstücks aktivierungs- pflichtige Steuern Betriebssteuern Verbuchung: 7100 Grundsteuer / 2800 Bank Verbuchung: 0200 Grundstücke / 2800 Bank
Kammerumlage Mitgliedsbeitrag des Unternehmers bei der Wirtschaftskammer (Interessensvertreter der Arbeitgeber) Das Finanzamt hebt vierteljährlich die Kammerumlage ein! Die Bezahlung der Kammerumlage erfolgt am 15. des zweitfolgenden Kalendermonats
Verbuchung Kammerumlage 1.Quartal 2.Quartal 3.Quartal 4.Quartal 1.1. 31.3. 30.6. 30.9. 31.12. 15.5. 15.5. KU 1. Quartal: 7780 Kammerumlage / 2800 Bank 15.8. 15.8. KU 2. Quartal: 7780 Kammerumlage / 2800 Bank 15.11. 15.11. KU 3. Quartal: 7780 Kammerumlage / 2800 Bank
Verbuchung Kammerumlage 1.Quartal 2.Quartal 3.Quartal 4.Quartal 1.1. 31.3. 30.6. 30.9. 31.12. 15.2. n.J. KU 4. Quartal: 31.12. Einbuchung des Aufwandes: 7780 Kammerumlage / 3540 Verb. Finanzamt 15.2. n.J. Bezahlung der Kammerumlage 4. Quartal: 3540 Verb. Finanzamt / 2800 Bank