Unfallversicherung und Mutterschutz Laura Dreindl, Katrin Fellner Laura Mai, Tabea May
Unfallversicherung Geschichte Versicherungsträger Berufsgenossenschaften Versicherungspflichtige Beitragsleistung Versicherungsleistung Probleme
Geschichte 1871 Einfluss der Sozialdemokratie wuchs 1881 Sozialversicherung 1884 Unfallversicherung 1885 tritt das Unfallversicherungsgesetz in Kraft
Versicherungsträger staatliche Gewerbeaufsicht Berufsgenossenschaften zuständig für: Betrieb Maschinen gefährliche Stoffe persönliche Schutzausrüstung Arbeitsschutzorganisation innerhalb des Betriebes
Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Versicherung bearbeiten eingereichte Anträge Aufgaben Unfallverhütung Schutz vor Gesundheitsgefahren Verletzten gesundheitlich wiederherstellen Verletzten beruflich eingliedern Verletzten und Angehörige durch Geldleistung sozial absichern
Versicherungspflichtige und Beitragsleistung Pflichtmitgliedschaft jeder Arbeitnehmer ist versichert egal ob Alter, Geschlecht, Herkunft oder Familienstand Beitragsleistung wird bemessen anhand: der Gefahrenstufe des Unternehmens Entgeltzahlung des Arbeitgebers
Versicherungsleistung nach Arbeitsunfall Ausgleich zum Einkommensverlust Pflegegeld Rehabilitation Hinterbliebenenrente etc.
Probleme viele Unfälle in der Freizeit – private Unfallversicherung genaue Erfassung des Unfallberichts
Mutterschutz für wen gilt Mutterschutz Pflichten des Arbeitgebers Sicherheit des Arbeitsverhältnis Kündigung Mutterschaftsgeld
Für wen gilt der Mutterschutz Für alle Frauen: in einem Arbeitsverhältnis stehen in Teilzeit Haushaltsgehilfinnen und Heimarbeiterinnen Angestellte und Arbeiterinnen im öffentlichen Dienst während einer beruflichen Ausbildung Sonderfälle: Für Hausfrauen und Selbstständige gilt dies nicht Für Beamtinnen gelten besondere Regelungen (Beamtenrecht)
Pflichten des Arbeitgebers Schutz um Gesundheit der Mutter und des Kindes Mitteilung der Gewerbeaufsicht Freistellung für ärztliche Untersuchungen 6 Wochen vor und 8 Wochen (bzw. 12 Wochen bei Mehrlingsgeburten) nach der Geburt keine Beschäftigung der Mutter
Sicherheit des Arbeitsverhältnisses Fragen nach einer Schwangerschaft ist in einem Bewerbungsgespräch nicht zulässig Werdende Mütter stehen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung für 4 Monate unter Kündigungsschutz dies gilt nur, wenn die Schwangerschaft bekannt ist, oder eine Mitteilung der Schwangerschaft innerhalb 2 Wochen nach Kündigung zugeteilt wird Bei einer gültigen Kündigung bekommt die werdende Mutter Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld Es berechnet sich nach dem täglichen Nettoeinkommen der Mutter jedoch max. 13 € täglich. Monatlich wird also nur max. 390 € von der Krankenkasse ausgezahlt gesetzliche oder freiwillige krankenversicherte hat in der Regel Anspruch auf Mutterschaftsgeld während der Schutzfrist wenn verdienst nicht abgedeckt ist, muss der Arbeitgeber einen Zuschuss zahlen Das Mutterschaftsgeld wird 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt ausgezahlt.
Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit Quellen: Buch zu Unfallversicherung und Mutterschutz Gesetz