Mit dem E-Health-Gesetz die

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 Präsentation transkript:

Mit dem E-Health-Gesetz die Chancen der Digitalisierung für eine bessere Patientenversorgung nutzen Vortrag anl. des 10. Internationalen For..Net-Symposiums am 16. April 2015 in Passau Foto gematik

Bessere Gesundheitsversorgung der Menschen Als chronisch Kranker möchte ich, dass beispielsweise die unterschiedlichen Ärzte, die mich behandeln, meine Vorerkrankungen, meine Unverträglichkeiten, Diagnosen und Befunde kennen und die für mich bestmögliche Behandlung untereinander abstimmen. Die Ärzte, die mich im Notfall behandeln, sollen alle verfügbaren Informationen erhalten, damit sie mich bestmöglich behandeln und im Notfall mein Leben retten können.

Die Digitalisierung ist ein wichtiger Schlüssel, um die medizinische Versorgung überall im Land flächendeckend sicherzustellen Als Patient möchte ich nicht deshalb schlechter behandelt werden, weil ich auf dem Land wohne und die nächste Uniklinik weit entfernt ist. "Telemedizin statt Ärztemangel" kann einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung in ländlichen Gebieten leisten. Das zeigen schon heute viele erfolgreiche Projekte.

Digitalisierung des Gesundheitswesens bietet riesige Chancen für Innovation und neue Märkte Treiber für künftiges Wachstum und Beschäftigung Gesundheitswirtschaft steht für 11 % des BIP überdurchschnittliches Wachstum

Wo wir hinwollen "Der Arzt ruft den Patienten ins Sprechzimmer. Nach Einholen des Einverständnisses des Patienten erscheint auf dem Terminal die Elektronische Patientenakte mit allen Vorbefunden der Kollegen. Zugleich erhält er eine automatische Zusammen-fassung und Bewertung der bisherigen Untersuchungs- und Behandlungsergebnisse…"

Telematikinfrastruktur verbindet: 80 Mio. Versicherte fast 200.000 niedergelassene Ärzte und Zahnärzte alle Krankenkassen

eHealth-Gesetz Gesamtplan mit Maßnahmen für Versicherte, Leistungserbringer und Kassen Beschleunigung der Einführung nutzbringender Anwendungen der Telematikinfrastruktur durch klare Fristen, finanzielle Anreize, Sanktionen Förderung nutzbringender Anwendungen mit bestehender Technik bis TI aufgebaut ist (elektronische Arztbriefe und Entlassbriefe, Medikationsplan) klare Regelungen zur Nutzung der Telematikinfrastruktur als zentrale Infrastruktur im Gesundheitswesen Interoperabilität der Systeme verbessern Telemedizinische Leistungen ausbauen Öffnung und Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur 8 8

Elektronische Briefe Zweijährige Anschubfinanzierung für elektronische Arztbriefe und elektronische Entlassbriefe, die mit einem sicheren Verfahren elektronisch übermittelt werden. Danach ist eine Förderung nur noch im Rahmen der Telematikinfra-struktur möglich.

Medikationsplan Anspruch auf Aushändigung eines Medikationsplans (für Patienten, die mehrere Arzneimittel verordnet bekommen) Die Aktualisierung des Medikationsplans soll künftig technisch dadurch unterstützt werden, dass die Daten des Medikationsplans mittels der Gesundheitskarte gespeichert werden. Frist für die Vereinbarung einer Vergütung der ärztlichen Leistung (EBM – Anpassung)

Versichertenstammdatenmanagement Fristen für die Einführung eines modernen Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) mit dem Ziel der Reduzierung von Missbrauch und Schaffung von Online-Strukturen für medizinische Anwendungen. Bei Nichteinhaltung der Frist erfolgt eine Kürzung der Haushaltsausgaben der öffentlich-rechtlich organisierten Gesellschafter der gematik (GKV-SV, KBV, KZBV). Ärzte werden zur Nutzung verpflichtet; andernfalls greifen Sanktionen.

Notfalldaten Fristen für die Einführung von Notfalldaten Bei Nichteinhaltung der Frist erfolgt eine Kürzung der Haushaltsausgaben der Gesellschafter wie beim VSDM. Vergütung für Ärzte (EBM, Telematikzuschlag)

Struktur der gematik Einführung eines Schlichtungsverfahrens Vertretung Deutschlands auf europäischer Ebene

Telemedizin Frist für die Vergütung bei telekonsiliarischer Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen im EBM; bei Nichteinhaltung werden die Vertragspartner sanktioniert (GKV-SV, KBV). Prüfauftrag des Bewertungsaus-schusses für weitere Leistungen bleibt bestehen (§ 87 Abs. 2a SGB V).

Interoperabilität / Anbieterwettbewerb Ziel: Mehr Standardisierung durch mehr Transparenz durch den Aufbau eines Interoperabilitäts-verzeichnisses mit Standards bei der gematik mit einem Informationsportal für elektronische Anwendungen, insbesondere der Telemedizin, mit allen relevanten Angaben sowie verwendeten Standards Verpflichtung zur Definition offener Schnittstellen durch die Selbstverwaltung, um den Wechsel von IT-Systemanbietern und die Übertragung von Patientendaten zu erleichtern (Archivierung, Dokumentation)

Ti wird zur zentralen Infrastruktur im Gesundheitswesen Öffnung der Telematikinfrastruktur für weitere Anwendungen ohne Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte (z.B. für die sichere elektronische Kommunikation zwischen Ärzten) und Öffnung für weitere Leistungserbringer, wie z. B. die Pflegeberufe.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!