Gliederung Dr. Messerig-Funk

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Gliederung Dr. Messerig-Funk Kapitel: Ziele der Wirtschaftspolitik A: Vorbemerkungen B: Ziele des Stabilitätsgesetzes C: Ergänzende Ziele zum Zielkatalog des StabG

1.Kap.A Dr. Messerig-Funk Definition Wirtschaftspolitik: Unter Wirtschaftspolitik verstehen wir die Gesamtheit der staatlichen Maßnahmen, die auf die Beeinflussung und Steuerung des wirtschaftlichen Lebens gerichtet sind. Die Wirtschaftspolitik geht von politisch formulierten Zielsetzungen aus, die durch einen geplanten Einsatz wirtschaftspolitischer Mittel und Instrumente erreicht werden sollen. In diesem Zusammenhang ist es von großer Bedeutung, sich im klaren zu sein, dass diese Ziele und Instrumente der Wirtschaftspolitik nicht aus der Wirtschaftswissenschaft selbst abzuleiten sind. Die Festlegung der Ziele und gegebenenfalls auch der Instrumente der Wirtschaftspolitik ist eine politische Aufgabe, die nicht mit theoretischen Überlegungen, sondern mit Werturteilen zu lösen ist.

1.Kap.A Dr. Messerig-Funk Die Erreichung gesamtwirtschaftlicher Ziele ist in der BRD im Grundgesetz Art. 109 Abs.2 GG festgelegt. „... dem Bund und den Ländern wird ausdrücklich die Verpflichtung auferlegt, „... bei ihrer Haushaltswirtschaft den Erfordernissen eines gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes Rechnung zu tragen.“ Grundgesetz der Wirtschaftspolitik: Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (8. Juni 1967): Es verpflichtet Bund und Länder „bei ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen“ die Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beachten (§ 1).

1.Kap.A Dr. Messerig-Funk Magisches Viereck:

1.Kap.A Dr. Messerig-Funk Probleme: - Operationalisierung der Ziele - Quantifizierung der Ziele