Www.schwaz.at POLITISCHE STRUKTUREN, AUFGABEN und ZUSTÄNDIGKEITEN der GEMEINDEN Bezirksstadt Schwaz Bildquellen: Walter Graf und Stadtarchiv.

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POLITISCHE STRUKTUREN, AUFGABEN und ZUSTÄNDIGKEITEN der GEMEINDEN Bezirksstadt Schwaz Bildquellen: Walter Graf und Stadtarchiv

 Lage: Österreich,Land Tirol, Bezirk Schwaz  Einwohner: (Volkszählung 2001) ca (Meldestand 2008)  Fläche: 2.021,45 ha  Lage: Österreich,Land Tirol, Bezirk Schwaz  Einwohner: (Volkszählung 2001) ca (Meldestand 2008)  Fläche: 2.021,45 ha 2 Bildquellen: Walter Graf und Stadtarchiv Die Bezirksstadt Schwaz Die Bezirksstadt Schwaz ist eine von insgesamt 279 Tiroler Gemeinden. Die Stadterhebung erfolgte im Jahre 1899.

Tiroler Gemeindeordnung 2001 (TGO 2001), I. Teil, §2: „(1) Die Gemeinde ist Gebietskörperschaft mit dem Recht auf Selbstverwaltung und Verwaltungssprengel. (2) Die Gemeinde ist selbständiger Wirtschaftskörper. Sie hat das Recht, innerhalb der Schranken der allgemeinen Bundes- und Landesgesetze Vermögen aller Art zu besitzen, zu erwerben und darüber zu verfügen, wirtschaftliche Unternehmen zu betreiben sowie im Rahmen der Finanzverfassung ihren Haushalt selbständig zu führen und Abgaben auszuschreiben.“ I. RECHTLICHE STELLUNG der GEMEINDEN gemeindeordnung 3

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde (§16 TGO 2001): In den eigenen Wirkungsbereich fallen Angelegenheiten, die im ausschließlichen oder überwiegenden Interesse der Gemeindeangehörigen liegen und von den Gemeinde- organen (= Gemeinderat, Stadtrat, Bürgermeister) eigen- verantwortlich besorgt werden können: = Selbstverwaltung - Gemeindeautonomie. Die Gemeinden sind in diesem Bereich weisungsfrei, unterliegen aber der Kontrolle durch Instanzen des Landes und des Bundes (Aufsichtsrecht, Aufsichtsbehörde). II. AUFGABEN der GEMEINDEN 4

Typische Aufgaben im „eigenen Wirkungsbereich“ (1):  Bestellung der Gemeindeorgane und –bediensteten  Örtliche Sicherheitspolizei (Veranstaltungspolizei)  Örtliche Baupolizei (Baubescheide), Feuerpolizei; örtliche Raum- planung (Widmung von Wohn-, Gewerbegebieten)  Verkehrsflächen im Gemeindegebiet (Gemeindestraßen, Parkpl.)  Müllbeseitigung 5

Typische Aufgaben im „eigenen Wirkungsbereich“ (2):  Gas- und Wasserwerke etc. (Stadtwerke)  Pflichtschulen (VS, SPZ, HS, PTS) – Errichtung und Erhaltung  Gemeindesteuern, -budget  usw. 6

Kommunale „Leistungsverwaltung“ : Neben den Aufgaben der Ordnungsverwaltung hat sich im Gemeindebereich in jüngerer Zeit die sog. Leistungs- verwaltung sehr verstärkt. Hierher gehören Leistungen für die Gemeindebürger wie z.B. - Errichtung und Betrieb von Kindergärten, - Errichtung / Betrieb von Freizeiteinrichtungen udgl. 7

Übertragener Wirkungsbereich der Gemeinde (§ 20 TGO 2001): Der übertragene Wirkungsbereich umfasst alle Angelegenheiten, die die die Gemeinde nach Maßgabe der Gesetze im Auftrag und nach Weisung der Behörden des Bundes oder des Landes zu besorgen hat. Der Bürgermeister hat hier als verantwortliches Organ die Durchführung im Gemeindebereich zu besorgen. 8

In Landesangelegenheiten: Durchführung von Landeswahlen Jagd- und Fischereiwesen Naturschutz In Bundesangelegenheiten: Führung der Personenstandsregister Meldewesen Durchführung von Bundeswahlen Typische Aufgaben im „übertragenen Wirkungsbereich“: 9

III. Die GEMEINDEORGANE (§§ 21ff TGO 2001) Gemeinderat Er ist das willensbildende und beschlussfassende Organ (z.B. auch Erlass von Verordnungen im eigenen Wirkungsbereich) der Gemeinde und Kontrollorgan für Gemeindevorstand und Bürgermeister. Wahl durch die Wahlberechtigten der Gemeinde (Anzahl geregelt entsprechend der Größe der Gemeinde – in Schwaz 21 Gemeinderäte/innen) – letzte Wahl  Erlass von Verordnungen  Dienstposten/Stellenplan  Haushaltsvoranschlag und Rechnungsabschluss  Aufnahme von Krediten, Veräußerung von Eigentum, Verträge  Bestellung von Ausschüssen  Kontrolle von Bürgermeister und Gemeindevorstand 10

Gemeinderätliche Ausschüsse (Stadt Schwaz) 1.Wirtschaft und Finanzen 2.Kultur und Kultus 3.Schule und Bildung 4.Soziales und Gesundheit 5.Jugend und Familie 6.Äußere Beziehungen 7.Wohnen und Siedlungswesen 8.Landwirtschaft und Forst 9.Umwelt, öffentlicher Verkehr, Abfallwirtschaft 10.Stadtplanung und Bau 11. Verkehr und Tiefbau 12. Sport 13. Senioren 14. Innenstadtentwicklung 15. Überprüfungsausschuss 11 Ausschuss für Schule und Bildung

Gemeindevorstand / Stadtrat = „Regierung“ der Gemeinde. Er heißt in Städten „Stadtrat“ und wird vom Gemeinderat gewählt (Anzahl geregelt entsprechend der Größe der Gemeinde – in Schwaz derzeit: Bürgermeister + 2 Vizebürgermeister + 4 Stadträte/innen).  Vorberatung und Antragsstellung an den Gemeinderat  Verwaltung des Gemeindevermögens und der Gemeindebetriebe  Berufungsbehörde im eigenen Wirkungsbereich  Entscheidungen über Subventionen und Leistungen der Gemeinde bis zu € STR Hans Reiter, STR Martin Wex, STR Ingrid Schlierenzauer, STR Hermann Weratschnig BGM Hans Lintner VBM Michael Kirchmair VBM Margit Knapp

Der/die Bürgermeister/in Er/Sie ist leitendes Exekutivorgan sowohl der Gemeinde als auch im Bereich der mittelbaren Bundes- und Landesverwaltung. In Tirol Direktwahl durch die Bürger/innen (zuletzt ).  Vertretung der Gemeinde nach außen  führt verantwortlich die Geschäfte der Gemeinde – mit Weisungsrecht.  Übertragung von Aufgaben an andere Gemeindeorgane / Mitglieder des GR möglich  Er ist Behörde: Erlass von Bescheiden im eigenen u. übertragenen Wirkungsbereich  Besondere Befugnisse in Notstandsfällen: Erlass einstweiliger Verfügungen, Aufbietung aller im Gemeindegebiet verfügbaren Personen und Mittel zur Abwehr unmittelbarer Gefahren (z.B. Hochwasserereignisse, Eiblschrofen- Felssturz) 13 BGM Dr. Hans Lintner

… dient zur Unterstützung der Gemein- deorgane. In größeren Gemeinden wie Schwaz sind eigene Sachabteilungen (Bauamt, Meldeamt, Schulamt, Kulturamt, …) eingerichtet. Der Bürgermeister ist Vorstand des Gemeindeamtes und bestellt zur Leitung des inneren Dienstes (mit Zustimmung des Gemeinderates) eine/n Amtsleiter/in. In der modernen Gemeindeverwaltung wird das Gemeindeamt als Bürger- servicestelle verstanden. Derzeit arbeiten ca. 130 Bedienstete (inkl. Kindergärten) für die Schwazer Bürger/innen. Das Gemeindeamt / Stadtamt  Franz-Josef-Str. 2  Tel  Das Schwazer Rathaus 14 (§ 58 TGO 2001) Stadtamtsleiter Mag. Christoph Holzer

Die Abteilungen des Stadtamtes in Schwaz Stadtamt – innerer Dienst Bauamt (inkl. Verkehr und Umwelt) Standes- und Meldeamt Recht und Sicherheit (inkl. Stadtpolizei) Finanzverwaltung (Stadtkasse) Kultur, Jugend, Bildung und Sport (inkl. Kindergärten) Soziales / Wohnungen / Senioren Infrastruktur- und Objektmanagement (inkl. Bauhof) 15 Kindergarten und Bücherei

 Für das Jahr 2008 sieht der ordentliche Gemeinde- haushalt der Stadtgemeinde Schwaz Ausgaben und Einnahmen in der Höhe von € vor,  Im außerordentlichen Haushalt (z.B. Bauprojekte mit Finanzierung über Darlehen bzw. Verwendung von Sonderrücklagen; z.B. Neubau Feuerwehr) sind € für die diversen Projekte vorgesehen. Für die Erledigung der Aufgaben sind natürlich Finanzmittel sowie eine kurz-, mittel- und langfristige Finanzplanung notwendig. Alle laufenden und einmaligen Ausgaben und Einnahmen werden daher in einem Haushaltsvoranschlag aufgenommen und vom Gemeinderat beschlossen. IV. Die GEMEINDEFINANZEN 16

Die für die Besorgung der den Gemeinden übertragenen Aufgaben nötigen Finanzmittel werden aufgebracht durch:  Bundesabgabenertragsanteile (festgelegt im Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und den Gemeinden)  Eigene Steuern (z.B. Grundsteuer, Kommunalsteuer)  Gebühren (z.B. Abfallgebühr, Friedhofsgebühr)  Verkaufs- und Leistungserlöse (z.B. Büchereigebühren, Kindergartenbeiträge, Schwimmbadgebühren)  Einnahmen aus wirtsch. Tätigkeit (z.B. Miet- und Pachteinnahmen, Zinsen)  Transferzahlungen (z.B. Personalkostenersätze vom Land, Betriebsbeiträge anderer Gemeinden) 17

Beispiele für Ausgaben nach Bereichen:  Erhaltung Volks-, Haupt- und Polytechn. Schulen: ca. €  Erhaltung Kindergärten: ca. €  Soziale Wohlfahrt (Altenheime, Sozialhilfe, Familienförderung) : ca. €  Straßenbau und Verkehr: ca. €

 Gemeindeverbände aufgrund von Vereinbarungen (auf Beschluss der Gemeinderäte aller teilnehmenden Gemeinden)  GV aufgrund von Verordnungen der Landesregierung  GV aufgrund bundesgesetzlicher Vorschriften (z.B. Standesamtsverband)  GV aufgrund von Landesgesetzen Gemeindeverbände sind Körperschaften öffentlichen Rechts und unterliegen der Aufsicht durch das Land. V. Die GEMEINDEVERBÄNDE (TGO 2001, II. Teil §§ 129 bis 142) 19 Zwei oder mehrere Gemeinden können zur Besorgung einzelner Aufgaben einen Gemeindeverband bilden bzw. durch die Landesregierung oder Landes- / Bundesgesetze dazu veranlasst werden:

Beispiele für Gemeindeverbände:  Schulverbände: Hauptschulverband Schwaz, Gemeindeverband Polytechnische Schule Schwaz und Umgebung  Gemeindeverband Bezirkskrankenhaus  Altenwohnheimverband Schwaz u. Umgebung  Abwasserverband  Standesamtsverband u.a.m. 20 Die Organe eines Gemeindeverbandes sind die Verbandsversammlung (zumeist die Bürgermeister der dem Gemeindeverband angehörenden Gemeinden) und der Verbandsobmann (Wahl durch die Verbandsversammlung).

Kontaktmöglichkeiten für weitere Informationen: Mag. Christoph Holzer / Tel ) Dr. Thomas Hatzl (Schulamt, / Tel.  Franz-Josef-Straße 2, 6130 Schwaz 21