Umwelt- und Klimaschutzpolitik:

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 Präsentation transkript:

Umwelt- und Klimaschutzpolitik: Grundlagen, Einflussfaktoren, Historie und Perspektiven SS 2015 (Script 3)

Umwelt und Klima: Abgrenzungen Begriff „Umwelt“ wurde etwa um 1970 in die Umgangssprache aufgenommen. Ökologie (als wissenschaftliche Disziplin), wird als „Lehre von der Umwelt“ definiert und „Umwelt“ damit als ein naturwissenschaftlicher Begriff aufgefasst. Umweltsektoren: Luft, Wasser, Böden und Gesteine werden als Umweltsektoren oder Umweltmedien bezeichnet.

Sektorale Gliederung der staatlichen Umweltbehörden: - Luftreinhaltung - Gewässerschutz - Bodenschutz - Lärmschutz - Abfallwesen - Reaktorsicherheit -Naturschutz und Landschaftspflege

Emission (lat. Emittere „herausschicken, heraussenden“) = Austrag z. B Emission (lat. Emittere „herausschicken, heraussenden“) = Austrag z. B. von Schadstoffen, Reizstoffen, von Lärm, Licht, Strahlung oder Erschütterungen, aus/von einer entsprechenden Quelle z. B. Schornstein, Auspuff (= Emittent). Jede Emission hat eine Immission (Eintrag) in ein Umweltmedium zur Folge. Immission (lat. immittere, hineinschicken, hineinsenden) = Der Eintrag eines Stoffs in ein System. Beispiel: Schadstoffemissionen in die Luft von Autos, Industrieanlagen oder Heizungen, in das Grundwasser, in Flüsse etc. Jede Immission ist die Folge einer vorhergehenden Emission (Austrag).

Umweltsphären: (1) Kosmosphäre, die den Weltraum verkörpert und der die lebensspendende Sonnenstrahlung entstammt. (2) Atmosphäre, die Lufthülle der Erde (3) Hydrosphäre, die Gesamtheit aller Gewässer (4) Lithosphäre, die Gesamtheit der Gesteine der Erdkruste Zusammenwirken der vier Sphären bestimmt an der Erdoberfläche die Bereiche, in denen sich Dank biologisch günstiger Bedingungen Leben entfalten und ausbreiten kann (ökologische Nische) Biosphäre, die Gesamtheit aller Organismen

Das Klima ist nur ein Teil der viel umfassenderen Umwelt des Menschen. Klima (klima, klimatos (griechisch) = Abhang, Neigung (der Erde gegen die Pole) integrale Betrachtung der Abläufe von Wetter bzw. Witterung, eine zeitlich langfristige und räumlich ausgedehnte Zusammenschau vieler Wetterereignisse. Statistische Betrachtungszeitraum: Epoche von über 30 Jahren.

Definitionen: Umweltpolitik umfasst alle politischen, gesellschaftlichen und publizistischen Aktivitäten, die den Schutz von Natur, Landschaft und der menschlichen Lebensbedingungen zum Ziel haben. Klimaschutzpolitik umfasst politische Maßnahmen zum Schutz des Weltklimas auf internationaler, nationaler und lokaler Ebene. Ziel: Geschwindigkeit und Auswirkungen der globalen Erwärmung zu reduzieren bzw. zu stoppen. Mittel: Reduktion des Ausstoßes von Treibhausgasen, da diese für die Erwärmung des Erdklimas (Treibhauseffekt) verantwortlich gemacht werden. Klimapolitik ist Teil der Umweltpolitik. Besonderheit: Nur bei globalem Ansatz wirksam, Bereitschaft zur internationalen Zusammenarbeit erforderlich.

Geschichte der Umweltpolitik global: Umweltpolitik wird in Ansätzen seit Jahrhunderten durchgeführt. Jagdschonzeiten, Brachejahre für Felder in der Landwirtschaft und Kanalisation haben ihren Ursprung in früheren Jahrtausenden. Hygiene, Arbeitsschutz und Müllabfuhr werden seit Jahrhunderten praktiziert. Insgesamt lassen sich angefangen bei den Römern einzelne umweltpolitische Konflikte und daraus resultierende Gegenmaßnahmen durch das ganze Mittelalter bis in das vergangene Jahrhundert hinein verfolgen, die allerdings ausschließlich regionale oder lokale Bedeutung hatten.

Aktuelle globale Umweltprobleme: Klimaveränderung Verlust der genetischen Vielfalt: Artensterben, Überfischung und Ausbeutung der Weltmeere, Abholzung tropischer Regenwälder, Schwund von Waldressourcen. Bodenerosion und Desertifikation durch Überweidung, Abholzung und unsachgemäße Landwirtschaft Belastung der Weltmeere durch Überfischung, Verschmutzung und klimabedingte Erhöhung der Wassertemperaturen

Verknappung der Süßwasserressourcen durch Klimaveränderungen, Desertifikation, Bevölkerungswachstum und Wasserverschwendung. Kriege um Wasser? Verbrauch nicht erneuerbarer, fossiler Energien. Vor allem das Mineralöl dürfte als erstes zu Neige gehen (Aber: Neue Fördertechniken stellen Zeitpunkt in Frage). Müll- und Schadstoffbelastungen. Div. Gifte und Pestizide, Chemikalien und Abfallstoffe. Handel mit gefährlichem Sondermüll.

Geschichte der Umweltpolitik in Deutschland: Etablierung der Umweltpolitik im Sinne zielgerichtet-systematischer Politik erst ab Ende der 1960er Jahre. Zeitlicher Wendepunkt ist der Amtsantritt der sozial- liberalen Koalition 1969 (1961: Slogan „Blauer Himmel über der Ruhr“). 1971: Medial gegliederte „Umweltprogramm der Bundesregierung“, in dem die Prinzipien der Umweltpolitik „Verursacher-, Gemeinlast-, Vorsorge- und Kooperationsprinzip“ abgeleitet wurden:

Verursacherprinzip: Für eine Umweltbelastung wird derjenige zur Verantwortung gezogen, dem ursächlich die Schäden zugerechnet werden können. Gemeinlastprinzip: Die staatliche Gemeinschaft übernimmt die Kosten für Beseitigung und Ausgleich der Umweltbelastungen. Vorsorgeprinzip: Präventive Maßnahmen zur Schadensabwehr und zur Vermeidung von Umweltgefahren, vorausschauender Beitrag zur Umweltgestaltung. Kooperationsprinzip: Die mitverantwortliche Beteiligung der Betroffenen bei der Planung und Durchführung von Umweltaktivitäten.

Instrumente der Umweltpolitik Auflagen: Vorgaben bestimmter Normen, bei Nicht-Einhaltung Zahlungen an die Öffentliche Hand (z. B. Luftreinhaltung, Gewässerschutz), ordnungspolitischer Ansatz Abgaben und Steuern: Den Umweltressourcen wird ein Preis zugeordnet, der die Knappheit widerspiegelt und das Verhalten der Akteure beeinflussen soll (z. B. Abwasserabgaben, Stromsteuer), marktorientierter Ansatz Zertifikate bzw. Lizenzen als Genehmigung für eine bestimmte Umweltbelastung (z. B. Luftschadstoffe in einer Region, CO2- Handelssystem der EU, Menge an Einwegflaschen-Verkauf pro Jahr), mengenbezogener Ansatz

Zentrale Kriterien zur Beurteilung umweltpolitischer Instrumente: ökologische Treffsicherheit: Einhaltung einer gewünschten Umweltqualität Kosteneffizienz: Möglichst geringe volkswirtschaftliche Kosten zur Erreichung zu einer bestimmten Umweltqualität Politische und gesellschaftliche Durchsetzbarkeit und Akzeptanz

Historische Entwicklung seit den 1970er Jahren Ölpreisschübe und wirtschaftliche Rezession beendeten Phase der offensiven Umweltpolitik. Systematisierung der damaligen Reaktionen: - Ökologische Ignoranz - Symbolische Umweltpolitik - Aktive technokratische Umweltpolitik - Präventive Umweltpolitik.

Gestiegenes Umweltbewusstsein der Bevölkerung mit aufkommenden „Grünen Parteien“ und zahlreichen Bürgerinitiativen führte zum Übergang auf eine aktive technokratische Umweltpolitik. Koalition aus CDU/CSU und FDP führte ab 1982 die Konzepte und Entwürfe der bisherigen Umweltpolitik fort. Debatte um „Waldsterben“ (neuartige Waldschäden) führten zu erfolgreichen Bemühungen um die Luftreinhaltung. Bundesrepublik Deutschland avanciert zum Vorreiter der internationalen Umweltpolitik. Dekade von 1980-1990 war geprägt durch zahlreiche Unfälle: Chemieunfälle am Rhein, Robbensterben, Algenprobleme in der Nordsee, Unfall von Tschernobyl im April 1986 etc.

Auf Grund von gegebenen politischen und wirtschaftlichen Widerstände in den 1980er Jahren jedoch kein qualitativer Sprung zu einer präventiven Umweltpolitik. 1998 legt die Rot-Grüne Bundesregierung intensive Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes auf, die in ihrer Wirkung teilweise jedoch heftig umstritten waren. Dekaden von 1990-2010 waren geprägt von schrittweisen Verbesserungen in allen Bereichen.

Bilanz Umweltpolitik: Deutschland zählt mit seiner Umweltbilanz zu den erfolgreicheren Industrieländern. Erzielt wurde dies vor allem durch ökologische Modernisierung mittels einer innovations-orientierten Umweltpolitik. Durch strukturelle Änderungen etwa bei Siedlungsformen, Mobilität und Lebensstilen wären umfangreiche weitere Verbesserungen möglich. Instrumenten-Mix: Das „harte“ Instrumentarium i. F. von Gesetzen und Verordnungen hat Bestand. „Weichere“ Instrumente, z. B. strategische, überprüfbare Zielvorgaben und flexibler Instrumenteneinsatz (z. B. Klimaschutz) gewinnen an Bedeutung.

Klimaschutz: Grundlagen und Verhandlungen Treibhauseffekt: Treibhausgase sind gasförmige Stoffe, die zum Treibhauseffekt beitragen und sowohl einen natürlichen als auch einen antropogenen (vom Menschen gemachten) Ursprung haben können. Durch ihr Absorbtionsspektrum tragen Treibhausgase dazu bei, ein sonst zum Weltall hin offenes Strahlungsfenster zu schließen. Natürliche Treibhausgase heben die durchschnittliche Temperatur an der Erdoberfläche um etwa 30° C auf plus 15 °C. Ohne natürlichen Treibhauseffekt kein Leben auf der Erde (globales Mittel -18° C)

Wasserdampf: Trägt rd. 60 % zum natürlichen Treibhauseffekt bei. Die beiden wichtigsten Treibhausgase: Kohlendyoxid (CO2) = Referenzwert. Entsteht bei der Verbrennung fossiler Energieträger wie Kohle, Öl und Erdgas. Macht etwa 60 % des antropogen verursachten Treibhauseffektes aus. Methan (CH4): Entsteht primär in Landwirtschaft und Massentierhaltung (21mal so wirksam wie CO2)

Geschichte der Klimaforschung und Klimaschutzpolitik: 1896 erste wissenschaftliche Erkenntnis der CO2- Problematik durch Svante Arrhenius. In der Folgezeit vereinzelte Hinweise auf das Phänomen. Das Geophysikalische Jahr 1957 schafft Grundlagen für die weltweite Klimaforschung. Die erste Umweltkonferenz der UNO in Stockholm erklärt 1972 die Untersuchung des anthropogenen Treibhauseffektes zu einer wissenschaftlichen Aufgabe.

1988 Erste internationale politische Konferenz zum Klimaschutz in Toronto mit Resolution zur Gründung des Intergovermental Panel on Climate Change (IPCC) und Aufforderungen zum sofortigen Gegensteuern. 1990 Genf: Mehr als 650 Wissenschaftler und Regierungsvertreter aus rd. 140 Staaten mahnen dringend weltweites Handeln zum Schutz des Klimas an. IPCC-Zwischenbericht zum Stand der Klimaforschung, Unterzeichnung der Konvention 1992 auf der UNCED in Rio de Janeiro. 1994 tritt die Klimarahmenkonvention in Kraft.

Internationale Klimaschutzkonferenzen Dezember 1997: Vertragsstaatenkonferenz in Kyoto, Japan: Vereinbarung eines Protokolls, THG- Reduktionsziel für Industrieländer (im Durchschnitt 5,2 %), Einigung auf Budget-Ansatz (2008 – 2012). 2005: Debatte um Kyoto-plus (nach 2012) und die Frage: Mit welchen Mitteln gelingt es, den Klimaschutz global aufzustellen? UN-Klimabericht des IPCC 2007: Auslöser einer intensiven Klimaschutzdebatte.

Vertragsstaatenkonferenz Bali, Indonesien, Dezember 2007: Weichenstellung für ein Kyoto- Nachfolgemodell; Industrieländer stärkere Verpflichtungen inkl. quantitativer Ziele, Emissionsreduktion um 25 – 40 % bis 2020; Schwellen- und Entwicklungsländer haben erstmals zugestimmt, ihrerseits zum Klimaschutz beizutragen. Bangkok, Thailand, April 2008: Konkreter Arbeitsplan für Kyoto-Nachfolgeregime bis 2009.

Vertragsstaatenkonferenz Dezember 2009 in Kopenhagen, Dänemark: Konferenz scheitert, keine Verabschiedung eines neuen internationalen Überreinkommens, nur sog. „Copenhagen Accord“: - Rechtlicher Status: Nur „zur Kenntnis“ genommen, damit lediglich politische Einigung - Anerkennung der wissenschaftlichen Erkenntnis des 2-Grad-Ziels, aber keine konkreten allgemeinen Reduktionsverpflichtungen Konflikte zwischen Industriestaaten sowie Schwellen- und Entwicklungsländern halten an Im Mittelpunkt: gegenseitige Erwartungen zwischen USA und China sowie Indien

Vertragsstaatenkonferenz in Cancun, Mexico, Dezember 2010: Verabschiedung von internationalen Vereinbarungen nicht auf der Tagesordnung Dennoch Fortschritte in einzelnen Punkten. Erstmals ist das 2-Grad-Ziel von der Weltgemeinschaft offiziell anerkannt worden. Maßnahmen für die Umsetzung aber noch unzureichend. Für die ärmeren Länder wurde Klimafond eingerichtet. Industrieländer stellen ab 2020 jährlich 100 Mrd. Dollar in Aussicht. Waldschutz: Start für weltweite Projekte zum Schutz vor Entwaldung

Verlängerung Kyoto-Protokoll: Keine Einigung, Entscheidung wurde vertagt. Das einzig wirklich verbindliche Klimaschutzinstrument damit weiter auf der Kippe. Fazit: Von einem „runden Tisch der Menschheit“, an dem alle an einem Strang ziehen z. B. über den globalen Emissionshandel, ist man weit entfernt, der internationale Verhandlungsprozess wurde aber geregelt.

Vertragsstaatenkonferenz in Durban, Südafrika, Dezember 2011: Auf der 17. Vertragsstaatenkonferenz der UN- Klimarahmenkonvention in Durban einigt sich die Staatengemeinschaft darauf, bis 2015 ein neues umfassendes Klimaschutzabkommen auszuhandeln, um es ab 2020 in Kraft zu setzen. Einigung auch darüber, 2013 eine zweite Verpflichtungsperiode mit dem Kyoto-Protokoll beginnen zu lassen. Allerdings geringe Beteiligung der Industrieländer: Von den 37 Unterzeichner-Staaten des Kyoto-Protokolls sind nur die EU, Norwegen und die Schweiz (Verursacher von insgesamt rd. 15 % der globalen CO2-Emissionen) bei dem Ziel geblieben, ihre Treibhausgase bis Ende 2012 um durchschnittlich 5 Prozent gegenüber 1991 zu senken. Kanada, Russland und Japan haben angekündigt, keine neuen Zusagen machen zu wollen.

Beschlossen wurde die Einrichtung eines Weltklimafonds: Ab 2020 jährlich 100 Mrd. Dollar für Schutz und Anpassung an den Klimawandel vor allem für ärmere Länder. Weitere Ausgestaltung des „REDD+“-Programms zum Schutz tropischer Wälder sowie zur Klimafolgenforschung. Die unterirdische CO2-Speicherung (CCS, die in Deutschland nach heftigem politischen Streit nicht mehr eingeführt wird) wurde von der Weltklimakonferenz als Klimaschutzmaßnahme anerkannt.

Bewertung: Diplomatisch war Durban ein erfolgreicher Klimagipfel, weil das zähe Ringen um das Kyoto-Protokoll und ein neues Abkommen vorerst beendet wurde. Die Zeitpläne verdeutlichen aber, dass die UN dem Tempo der fortschreitenden Erderwärmung keine rasch wirksamen Maßnahmen entgegensetzen kann. Der internationale Klimaschutz und mit ihm das 2°-Ziel steht auf sehr wackeligen Beinen.

CO2-Abscheidung und –speicherung (CCS) CCS (Carbon Dioxide Capture und Storage) wird in einigen großtechnischen Projekten erforscht. Ziel: Reduzierung von CO2-Emissionen in die Atmosphäre durch die technische Abspaltung des CO2 am Kraftwerk, dem Transport in Pipelines und die Einlagerung in unterirdischen Lagerstätten. Anwendungsgebiete: Große Punktquellen, vorrangig Kohle-, Öl- und Erdgas-Kraftwerke sowie Industrieprozesse (z. B. Zementherstellung) und im Bergbau. Status: Entwicklungs- und Projektstadium. Ab 2020 großtechnischer Einsatz möglich. Bei Erdgas-Aufbereitung und –speicherung gibt es schon großtechnisch realisierte Projekte.

CO2-Lager: Ausgeförderte Öl- und Erdgaslagerstätten sowie tiefe salzwasserführende Grundwasserleiter (Aquifere). Gefahren: Leckagen durch Risse in der Lagerstätte, massenhafter Austritt von CO2. Nutzbarkeit und Kosten: Wirkungsgradverlust am Kraftwerk von ca. 10 Prozentpunkten mit der Folge eines um ca. 30 Prozent erhöhten Ressourceneinsatzes. Daher Abwägung mit anderen Klimaschutzoptionen.

Quelle: Wuppertal-Institut

Vertragsstaatenkonferenz in Doha, Katar, Dezember 2012: Die Ergebnisse aus Doha waren erneut enttäuschend und aus Sicht vieler Institutionen nicht ausreichend, um den Herausforderungen des Klimawandels gerecht zu werden. Als Gesamtpaket wurde die „Doha Climate Gateway“ der Öffentlichkeit präsentiert. , Die Sinnhaftigkeit großer Klimakonferenzen (193 Staaten und die EU) wird immer stärker in Frage gestellt und „neue Formate“ etwa auf der Ebene G8– oder G20– Gipfel gefordert.

Quelle: Mateusz Włodarczyk

Vertragsstaatenkonferenz in Warschau/Polen, November 2013 Zentrale Fragen konnten in Warschau nicht geklärt werden, eine Politik nationaler Bedenken und Rückschritte verhinderte größere Durchbrüche. Erzielt wurde ein Minimalkonsens und damit die Voraussetzung, um im Jahr 2015 ein globales Klimaabkommen zu verabschieden. Ein internationales Abkommen gilt nicht mehr als der alles entscheidende Faktor, es sollte vielmehr „Landeplatz“ für ambitionierte Maßnahmen einzelner Länder werden. Als positive Entwicklung werden gewertet: Fallende Preise für Erneuerbare Energien, weiterreichendere Klimapolitik in den USA und in China, engagierte Aktionen der Zivilgesellschaft in verschiedenen Ländern.

5. IPCC-Sachstandsbericht Weltklimarat IPCC stellt am 31.03.2014 in Yokohama/Japan seinen Bericht zu den Risiken und Folgen des Klimawandels sowie zu Möglichkeiten der Anpassung vor. Der IPCC zeigt auf, dass ein Temperaturanstieg um 4° C gegenüber vorindustriellem Niveau mit sehr hohen Risiken verbunden wäre. Der Bericht prognostiziert erhebliche Auswirkungen auf Menschen und Natur in vielen Regionen der Welt. Europa wird beispielsweise durch Hitzewellen künftig stärker beeinträchtigt sein. Klimaschutz bedeutet letztendlich, dass ein Großteil der fossilen Ressourcen an Kohle, Öl und Gas im Boden bleiben muss. Das Vermögen der Länder mit Kohle-, Öl- und Gasvorräten wird dadurch z . T. deutlich vermindert. Quellen: www.de-ipcc.de, www.bmbf.de/de/8493.php, www.fona.de/de/17078, www.bmub.bund.de

Vertragsstaatenkonferenz in Lima/Peru, Dezember 2014 Lima diente vor allem der Vorbereitung eines neuen internationalen Klimaschutzabkommens, das bei der UN- Klimakonferenz 2015 in Paris verabschiedet werden soll. Nach heftigen Kontroversen über die Verteilung der Kosten für Klimaschutz einigten sich die 194 Länder auf einen Minimalkompromiss. Die Zusicherungen der Länder für eine globalen Klimavertrag blieben vage und teilweise unverbindlich. Alle Hoffnungen richten sich jetzt auf die Klimakonferenz im Dezember 2015 in Paris.

Exkurs: Einstellungen von Wissenschaftlern und Experten zur Klimapolitik: Die Debatte über Tempo, Ausmaß und Schadenspotential des Klimawandels sowie über den Einfluss des Menschen auf den Klimawandel dauert an, dabei sind vier verschiedene Einschätzungen zu erkennen, wobei die Grenzen zwischen den vertretenen Positionen nicht trennscharf sind: Die erste Position negiert einen Einfluss des Menschen auf den Klimawandel komplett oder zumindest weitgehend.

Die zweite Position erkennt menschliche Einflüsse auf den Klimawandel an, bewertet ihn aber relativ zu anderen Faktoren als sehr gering. Die dritte Position sieht einen signifikanten Einfluss des Menschen auf den Klimawandel. Die kurz- und mittelfristigen Schäden werden aber als nicht so gravierend angesehen als andere Probleme der Menschheit (z. B. Armutsverringerung). Die vierte Position vertritt die Auffassung, dass der Mensch durch seine Aktivitäten den Klimawandel maßgeblich beschleunigt, dass der Klimawandel mit hohen Schäden verbunden sein wird und daher schnell umgesteuert werden muss.

Ausgewählte Daten und Fakten zur Klimaschutzpolitik: Kyoto-Protokoll – Verpflichtungen und deren Erfüllung Verpflichtung Die in Annex-B des Kyoto-Protokolls aufgeführten Staaten haben konkrete Ziele zur Begrenzung der Treibhausgasemissionen in der Periode 2008 bis 2012 im Vergleich zur Basisperiode (1990 bzw. bei einzelnen Gasen wahlweise 1995) übernommen. Für die EU-15 sind dies z. B. – 8 %. Erfüllung der Ziele Maßnahmen im eigenen Land Maßnahmen im Ausland Begrenzung der Emissionen durch Ordnungsrecht und/oder marktwirtschaftliche Mechanismen (z. B. CO2-Emissionshandel) Nutzung der flexiblen Instrumente des Kyoto-Protokolls Beschränkungen Mindestens 50 % der Verpflichtung muss im eigenen Land erbracht werden

Flexible Instrumente des Kyoto-Protokolls Emission Trading (ET) Staaten, die ihre Emissionen deutlich unter die Ziele senken können, verkaufen ihre Überschüsse an Staaten, die andernfalls die Zielmengen überschreiten. Clean Development Mechanism (CDM) Emissionsreduktion durch eine Investition aus einem Industriestaat in ein Projekt in einem Entwicklungs-/Schwellenland. Joint Implementation (JI) Emissionsreduktion durch eine Investition aus einem Industriestaat in ein Projekt in einem anderen Industriestaat. Mit Hilfe der flexiblen Instrumente soll erreicht werden, dass die Emissionen auf möglichst kosteneffiziente Weise reduziert werden.

Das Kyoto-Protokoll von 1997 Völkerrechtlich verbindliche Verpflichtung der Industriestaaten, bis zum Zeitraum 2008 – 2012 die Emissionen der 6 wichtigsten Treibhausgase (THG) um insgesamt 5 % gegenüber 1990 zu senken. Global Warming Potential (GWP) der Treibhausgase* (Umrechnung in CO2-Äquivalente (CO2e) CO2 - Kohlendioxid (1) CH4 - Methan (21) N2O - Distickstoffoxid (Lachgas) (310) HFC - Teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (140 - 11.700) FKW - perfluorierte Kohlenwasserstoffe (6.500 – 9.200) SF6 - Schwefelhexafluorid (23.900) *) basierend auf den Wirkungen der Treibhausgase über einen Zeithorizont von 100 Jahren

Weltenergieverbrauch* 1995 = 11,6 Mrd. t SKE / 2012 = 17,8 Mrd. t SKE Regionen Energieträger % % * Jahr 1995 - nur wirtschaftlich gehandelte Energieträger, ohne Holz, Torf und tierische Abfälle sowie ohne Wind, Geothermie, Solarenergie und Biokraftstoffe Jahr 2012 – nur wirtschaftlich gehandelte Energieträger und erneuerbare Energien zur Stromerzeugung Kernenergie und erneuerbare Energien nach der Substitutionsmethode Quelle: BP Statistical Review of World Energy June 2013/1997 De-dg-003b

Entwicklung des Primärenergieverbrauchs weltweit bis 2035 Mtoe 18.646 17.387 12 % 3 % 14.908 15 % 5 % 3 % 13.070 6 % 23 % 11 % Erneuerbare 2 % 23 % 5 % 4 % Wasserkraft 24 % 10 % 21 % Kernenergie 23 % Gas 27 % 27 % Öl 31 % 30 % 24 % Kohle 29 % 25 % 29 % 17 % 2035 Quelle: IEA - World Energy Outlook 2013 De-dg-245b

Entwicklung der globalen Stromerzeugung bis 2035 TWh 39.853 37.087 8 % 3 % 12 % 32.295 14 % 4 % 16 % 10 % 22 % Sonstige Erneuerbare 22.113 6 % 3 % 12 % Biomasse 2 % 23 % 16 % 20 % Wasserkraft 12 % 22 % 2 % Kernenergie 22 % 1 % 18 % Gas 5 % 19 % Öl 1 % 41 % 33 % 40 % Kohle 14 % 2035 Quelle: IEA, World Energy Outlook 2013 De-dg-245c

Weltweite energiebedingte CO2-Emissionen Milliarden Tonnen 22,0 24,1 27,9 30,9 32,5 EU-27 USA Andere Industrie-staaten* China Indien andere Entwicklungs- und Schwellenländer** * Annex-I-Staaten ** Nicht-Annex-I-Staaten (einschl. Bunkermengen) Quelle: H.-J. Ziesing, ET, 09/2013

Entwicklung der CO2-Emissionen in Mrd. t 31,3 27,9 24,2 22,0 22,5 Restliche Welt China Deutschland Quelle: H.-J. Ziesing ET 09/2011

Entwicklung der CO2-Emissionen Index 1990 = 100 China Welt insgesamt Deutschland Quelle: H.-J. Ziesing ET 09/2013

EU 15-Burden-Sharing zu Treibhausgasen Begrenzungsverpflichtungen bis 2008/2012*) in % Entwicklung der Emissionen bei den sechs Kyoto-Gasen bis 2012*) in % Luxemburg Deutschland Dänemark Österreich Großbritannien Belgien Italien Niederlande Finnland Frankreich Schweden Irland Spanien Griechenland Portugal EU-15 insgesamt Deutschland und Großbritannien haben den entscheidenden Beitrag zum Rückgang in der EU-15 bewirkt. *) Für CO2, CH4 und N2O gilt 1990 als Basisjahr, für die anderen Treibhausgase wahlweise auch 1995. Außer Finnland und Frankreich, die 1990 als Basisjahr für die fluorierten Gase gewählt haben, gelten für die übrigen EU-15 Staaten die Emissionen der fluorierten Gase des Jahres 1995 als Basis [Quelle: H-J. Ziesing, ET 09/2013].

Treibhausgas-Emissionen der neuen EU-Mitgliedstaaten Begrenzungsverpflichtungen bis 2008/2012*) in % Entwicklung der Emissionen bei den sechs Kyoto-Gasen bis 2012*) in % Slowenien Slowakei Litauen Lettland Estland Tschechien Polen Ungarn Malta (keine Verpflichtung) Zypern (keine Verpflichtung) Bulgarien Rumänien Neue Mitgliedsstaaten insges. *) Basisjahr für CO2, CH4 und N2O ist 1990. Für HFC, PFC und SF6 kann als Basisjahr 1995 gewählt werden. Transformationsländer können auch frühere Jahre oder Zeiträume zugrunde legen (z. B. Polen: 1988; Ungarn: 1985 - 1987) [Quelle: H.-J. Ziesing, ET 09/2013].

THG-Brenzungsverpflichtungen gemäß Kyoto-Protokoll und bisher erreichter Status Begrenzungsverpflichtungen bis 2008/2012*) in % Entwicklung der Emissionen bei den sechs Kyoto-Gasen bis 2012*) in % EU-15 EU-Neue Mitgliedsstaaten EU-27 Australien Japan Kanada USA (nicht ratifiziert) Norwegen Schweiz Russland Ukraine Summe Annex-I-Länder *) Für CO2, CH4 und N2O gilt 1990 als Basisjahr, für die anderen Treibhausgase wahlweise auch 1995. Außer Finnland und Frankreich, die 1990 als Basisjahr für die fluorierten Gase gewählt haben, gelten für die übrigen EU-15 Staaten die Emissionen der fluorierten Gase des Jahres 1995 als Basis [Quelle: H-J. Ziesing, ET 09/2013].

EU-Richtlinie Emissions Trading In Kraft getreten im Oktober 2003 Handelsraum: EU Beteiligung: obligatorisch für Anlagen in allen Mitgliedstaaten (rd. 8.200 Anlagen; darunter 2.350 in Deutschland) Geltungsbereich: Feuerungsanlagen > 20 MWth, Mineralölraffinerien, Kokereien, Anlagen zur Herstellung und Verarbeitung von Metallen, Zement, Kalk, Glas, Keramik, Zellstoff, Papier und Pappe Basis der Regelung: Anlagenbezogene CO2-Emissionsobergrenzen (caps) als neuer Genehmigungstatbestand Handelsgegenstand: CO2-Emissionsberechtigungen (Einheit: 1 t CO2) Zuteilung: durch Mitgliedstaaten mit Aufsichtskontrolle durch EU-Kommission > 2005 bis 2007  95 % kostenlos > 2008 bis 2012  90 % kostenlos Pönale bei Überschrei- > 2005 bis 2007 = 40 €/t CO2 tung der Emissionen: > 2008 bis 2012 = 100 €/t CO2 Stromerzeugung ist ab 2005 vom Emissions Trading betroffen

Emissionen der Treibhausgase in Deutschland 1990 bis 2013 in Mio Emissionen der Treibhausgase in Deutschland 1990 bis 2013 in Mio. t CO2-Äquivalenten, ohne CO2 aus LULUCF 1.246 1.121 1.041 995 947 940 954 CO2 Andere Treibhausgase (CH4, N2O, F-Gase) Ziel 2008 - 20122) Ziel 20203) 1) Basisjahr für CO2, CH4 und N2O ist 1990, für HFCs, PFCs und SF6 ist es 1995. Die Bezugsgröße für die Minderungsverpflichtung des Kyoto-Ziels war auf 1.232.429,543 Tsd. t CO2-Äquivalente festgelegt worden. 2) 21 % Minderung gegenüber dem Basisjahr, für das eine Gesamtemission von 1.252,2 Mio. t ermittelt wurde. 3) Minderung um 40 % gegenüber dem Stand 1990. Quelle: Umweltbundesamt, Dessau, 02.04.2013 (für 1990 bis 2012); vorläufige Schätzung (für 2013)

Funktionsprinzip des Emissionshandels Treiber des Handels sind individuelle Minderungskosten: Kosten der Minderungsmaßnahmen an der Anlage < Zertifikatspreis: Minderung und Verkauf der überschüssigen Zertifikate Kosten der Minderungsmaßnahmen an der Anlage > Zertifikatspreis: Zukauf von fehlenden Zertifikaten A B Zertifikat Emissions Cap Zertifikat Zertifikat Zertifikat Zertifikat Unternehmen A Unternehmen B

EU-Ratsgipfel setzt bei Klimaschutz auf 3 x 20 % - Ziele bis 2020 Absolute Emissionsreduktionsverpflichtungen bilden Rückgrat eines globalen Kohlenstoffmarkts EU geht Verpflichtung ein, Treibhausgase bis 2020 um mindestens 20 % gegenüber 1990 zu reduzieren und ist bereit zu einer 30%igen Minderung, sofern sich auch andere Länder zu Emissionsminderungen verpflichten Reduktion der Treibhausgase um 20 % Die „3 x 20 % - Ziele“ für den Klimaschutz bedingen dabei einander und müssen deshalb stets in ihrem Zusammenhang betrachtet werden. Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien auf 20 % Ausbau erneuerbarer Energien verbessert Versorgungs- sicherheit und senkt Ausstoß von Treibhausgasen EU will Anteil erneuerbarer Energien am Gesamt- energieverbrauch auf 20 % steigern sowie einen Anteil von 10 % Biokraftstoffen am Kraftstoffverbrauch EU fordert rasche Umsetzung von Effizienzmaßnahmen aus dem Energieeffizienzaktionsplan 2006, um Energieverbrauch zu reduzieren EU will Energieverbrauch bis 2020 um mindestens 20 % senken, gemessen an den Prognosen für 2020 Steigerung der Energieeffizienz um 20 % Die EU hat sich auf dem Ratsgipfel im März dieses Jahres die „Drei – mal – zwanzig-Ziele“ bis 2020 vorgenommen, also - die Reduktion der Treibhausgase um 20% - die Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien um 20% und - die Steigerung der Energieeffizienz um 20%. Die EU-Kommission hat übrigens auch festgestellt, dass ambitionierte Klimaschutzziele nicht ohne die Nutzung der Kernenergie erreichbar sein werden. Ungeklärt ist die nationale Lastenverteilung. Hierin steckt ein hohes Streit- und Risikopotenzial. ► Hohe Risiken wegen unklarer nationaler Lastenverteilung Quelle: Schlussfolgerungen des EU-Ratsgipfels vom 08./09. März 2007

Aufteilung der Klimaschutzlasten - 20 % von 1990 bis 2020 - 14 % von 2005 bis 2020 Emissionshandelssektor - 21 % von 2005 bis 2020 Nicht-Emissionshandelssektor (Gebäude, Straßenverkehr) - 10 % von 2005 bis 2020 Verteilung zwischen den MS auf Basis des Pro-Kopf-BIP: Spannbreite von + 20 % bis - 20 %: z. B. Bulgarien + 20 % Dänemark - 20 % Deutschland - 14 %

Mio. t CO2-Äquivalente/Jahr Zielvorgaben im EU-Emissionshandel bis 2020 gem. Richtlinienvorschlag der EU-Kommission -21 % Mio. t CO2-Äquivalente/Jahr -1,74 % p.a. EU-weites CAP sinkt bis 2020 um 21 % gegenüber dem Niveau von 2005

Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten (Ziel und Grundsätze) Ziel: Kosteneffizienter Beitrag zum Erreichen des 20 %-Treibhausgas-Minderungsziels der EU-27 für 2020 gegenüber 1990. Lineare Verringerung der Menge an Zertifikaten ab Mitte des Zeit-raums 2008 - 2012 um 1,74 % pro Jahr mit der Konsequenz einer Reduktion um 21 % bis 2020 im Vergleich zu 2005. 88 % der Gesamtmenge der zu versteigernden Zertifikate werden unter den Mitgliedstaaten auf Basis ihres Anteils an den Emissionen von 2005 bzw. des Durchschnitts 2005 bis 2007, je nach dem welcher Wert höher ist, aufgeteilt. 12 % Umverteilung zwischen den Mitglied-staaten (Klima-Soli). Mindestens 50 % der Einkünfte aus der Versteigerung sollten zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an die Klimaauswirkungen genutzt werden.

Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten (Regeln für die Stromerzeugung) Grundsätzlich 100 %-Auktionierung der Zertifikate ab 2013. Übergangsweise kostenfreie Zuteilung für Bestandsanlagen (zum 31.12.2008 in Betrieb befindliche Anlagen sowie Anlagen, bei denen der Investitionsprozess für die Stromerzeugung zum selben Zeitpunkt konkret begonnen hat), wobei drei Bedingungen erfüllt sein müssen, die nur in den neun osteuropäischen Mitgliedstaaten gegeben sind; dann: bis zu 70 % kostenfreie Zuteilung in 2013; schrittweise Abschmelzung auf Null bis 2020. Stromgeneratoren können für Fernheizung und -kühlung sowie für durch hocheffiziente KWK erzeugte Wärme und Kälte zum Teil kostenfreie Zertifikate erhalten. Im Zeitraum 2013 bis 2016 können die Mitgliedsstaaten die Einkünfte aus der Versteigerung auch zur Förderung des Baus von Kraftwerken mit hohem Wirkungsgrad nutzen. So können die Mitgliedstaaten bis zu 15 % der gesamten Investitionskosten für den Bau CCS-reifer Kraftwerke übernehmen.

Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten (Regeln für Sektoren außerhalb der Stromerzeugung) Grundsätzlich kostenfreie Zuteilung in Höhe von 80 % im Jahr 2013 mit Abschmelzung bis 2020 auf 30 %. Reduktion auf Null im Jahr 2027. Bei Sektoren oder Teilsektoren, in denen ein erhebliches Risiko der Verlage-rung von CO2-Emissionen besteht, erfolgt zu 100 % kostenfreie Zuteilung. Kriterien sind, dass mindestens 5 % Anstieg der Produktionskosten als Folge direkter und indirekter zusätzlicher Kosten dieser Richtlinie ausgelöst wird und die EU-externe Handelsintensität 10 % übersteigt. Verlagerungsrisiko wird auch unterstellt, wenn entweder Produktionskosten um mindestens 30 % steigen oder die EU-externe Handelsintensität die Quote von 30 % über-schreitet. Mitgliedstaaten können Sektoren oder Teilsektoren, für die ein erhebliches Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen durch auf den Strompreis abgewälzte Kosten der Treibhausgasemissionen ermittelt wurde, zum Aus-gleich dieser Kosten finanziell unterstützen.

Quellen und weiterführende Literatur: Online: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), EU-Kommission Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK), Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), IPCC, Wuppertal-Institut für Klima, Umwelt, Energie, Germanwatch, WWF, AG Energiebilanzen, BDI, VIK, DIW Literatur: F. J. Dreyhaupt et al, Umwelthandwörterbuch, Berlin 1992, ISBN 3-8029-8683-0 Michael Böcher, Annette E. Töller, Umweltpolitik in Deutschland – Eine politikfeldanalytische Einführung, Wiesbaden 2012, ISBN 978-3-531-19464-6, (eBook) ISBN 978-3-531-19465-3 Eberhard Feess, Andreas Seliger, Umweltökonomie und Umweltpolitik, München 2013, ISBN-978- 3-8006-4668-5 Christian-D. Schönwiese/Bernd Dieckmann, Der Treibhauseffekt, Hamburg 1989, ISBN 3-499- 185121 Christoph Knill, Europäische Umweltpolitik, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-15891-4 Felix Ekardt: Theorie der Nachhaltigkeit – rechtliche, ethische und politische Zugewinne – am Beispiel von Klimawandel, Ressourcenknappheit und Welthandel, Baden-Baden 2011, ISBN-978- 3-8329-6032-2