Referent: Jörg Luft, Rechtsanwalt

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 Präsentation transkript:

Referent: Jörg Luft, Rechtsanwalt Vis-à-vis 2006 30. Oktober 2006 Vertriebsmöglichkeiten ohne Gesellschaftsgründung, Vorteile der Gründung/Übernahme einer Gesellschaft Referent: Jörg Luft, Rechtsanwalt

Zusammenarbeit mit französischen Vertriebspartnern ohne Niederlassung des deutschen Unternehmens in Frankreich

Welche Vertriebspartner kommen in Betracht? Handelsvertreter Händler VRP Arbeitnehmer

I. Handelsvertreter

Kenntnis der Adressen der Kunden Auftritt unter eigener Marke I. Handelsvertreter Vorteile: Keine Fixkosten Kenntnis der Adressen der Kunden Auftritt unter eigener Marke Handelsvertreter kümmert sich als selbständiger Unternehmer um seine Besteuerung und Abführung der Sozialabgaben

Nachteile: I. Handelsvertreter Kontrolle über Tätigkeit des HV besteht nicht Gefahr der gerichtlichen Umqualifizierung in einen VRP (Arbeitnehmer) mit Pflicht zur Abführung von Sozialabgaben und Einhaltung des Kündigungsverfahrens für Arbeitnehmer Hohe Sozialabgaben des Handelsvertreters erfordern entsprechendes Niveau der Provisionen Bei Kündigung des Vertrages durch das Unternehmen drohen hohe Ausgleichsansprüche des Handelsvertreters Vertreter, die den VRP-Status haben, werden sich selten auf einen Handelsvertretervertrag einlassen

II. Händler

II. Händler Vorteile: finanzielles Risiko ist auf Händler begrenzt (Händler kauft und verkauft in eigenem Namen) in gewissen Branchen: Möglichkeit der Nutzung eines bestehenden Vertriebsnetzes

Abhängigkeit vom Händler II. Händler Nachteile: Abhängigkeit vom Händler bei erfolgreichem Geschäftsverlauf entstehen ab einem gewissen Zeitpunkt gegensätzliche Interessen Kundschaft ist teilweise nicht bekannt Markenpolitik kann nicht immer durchgesetzt werden Marge des Händlers verteuert das Produkt nach Beendigung des Händlervertrages braucht der Aufbau eines eigenen Vertriebes Zeit Evtl. Zahlung einer Entschädigung bei Beendigung des Vertrages

(Voyageur, représentant, placier) III. VRP (Voyageur, représentant, placier)

Exklusive Tätigkeit für ein Unternehmen kann vereinbart werden. III. VRP Vorteile: Genaue Vorgaben an den Arbeitnehmer und Kontrolle durch das Unternehmen sind möglich (VRP ist als Arbeitnehmer weisungsgebunden). Bei großen, dem VRP zur Bearbeitung zugeteilten Gebieten und umfassender Reisetätigkeit ist die 35-Stunden-Woche keine Tätigkeitsbremse. Exklusive Tätigkeit für ein Unternehmen kann vereinbart werden. Zahlung auf Provisionsbasis

Gerichte gestehen in der Regel 1-2 Jahresprovisionen zu. III. VRP Nachteile: Ausgleichsanspruch bei Kündigung des Vertrages, jedoch berechnet aus der vom VRP erworbenen Kundschaft, die dem Unternehmen verbleibt. Gerichte gestehen in der Regel 1-2 Jahresprovisionen zu.

IV. Arbeitnehmer

Direktionsbefugnis des Arbeitgebers IV. Arbeitnehmer Vorteile: Direktionsbefugnis des Arbeitgebers Systematische Durchdringung des Marktes möglich Der Arbeitnehmer kann die Philosophie des Unternehmens vermitteln

Kündigungsverfahren sind sehr reglementiert IV. Arbeitnehmer Nachteile: Hohe Sozialabgaben Kündigungsverfahren sind sehr reglementiert

I. Handelsvertreter Welche Fragen sollten Sie sich stellen bei Abschluss oder Beendigung des Handelsvertretervertrages?

Auch ohne schriftlichen Vertrag besteht ein Handelsvertretervertrag. I. Handelsvertreter Wann besteht ein Handelsvertretervertrag? Auch ohne schriftlichen Vertrag besteht ein Handelsvertretervertrag. Mündliche Absprachen genügen.

Unterschied deutsches Recht, französisches Recht: I. Handelsvertreter Welche Zahlungen sind bei Kündigung ohne wichtigen Grund zu leisten? Unterschied deutsches Recht, französisches Recht: Deutsches Recht: Ausgleichsanspruch Französisches Recht: Schadensersatzanspruch

Was gilt ohne Vereinbarung? Recht am Sitz des Handelsvertreters I. Handelsvertreter Wie können Sie deutsches Recht vereinbaren? Rechtswahlklausel Was gilt ohne Vereinbarung? Recht am Sitz des Handelsvertreters

Wie können Sie deutsche Gerichtsstände vereinbaren? I. Handelsvertreter Wie können Sie deutsche Gerichtsstände vereinbaren? Gerichtsstandsklausel Erfüllungsortsvereinbarung

Was ist die Folge der Vereinbarung der Ausschlieβlichkeit? I. Handelsvertreter Was ist die Folge der Vereinbarung der Ausschlieβlichkeit? Verprovisionierung sämtlicher Geschäfte im Vertretungsgebiet

I. Handelsvertreter Wie vermeiden Sie eine Betriebsstätte mit Pflicht zur Abführung von Körperschaftssteuer in Frankreich? Vertragsgestaltung: Der Handelsvertreter darf keine Vollmacht zum Abschluss von Verträgen haben.

II. Händler Welche Fragen stellen sich bei Abschluss oder Beendigung des Händlervertrages?

Auch ein Händlervertrag kann mündlich geschlossen werden. II. Händler Wann besteht ein Händlervertrag? Auch ein Händlervertrag kann mündlich geschlossen werden.

II. Händler Welche Zahlungen sind bei Kündigung des Händlervertrages ohne wichtigen Grund nach französischem Recht zu leisen? Zahlungen während der Kündigungsfrist – Diese kann von 3 Monaten bis 2 Jahren betragen. Die Bruttomarge ist während dieser Zeit zu zahlen.

Wie können Sie deutsches Recht vereinbaren? II. Händler Wie können Sie deutsches Recht vereinbaren? Rechtswahlklausel Was gilt ohne Vereinbarung? Rechtssprechung ist nicht eindeutig

Wie kann die Zuständigkeit deutscher Gerichte vereinbart werden? II. Händler Wie kann die Zuständigkeit deutscher Gerichte vereinbart werden? Gerichtsstandsklausel Erfüllungsortsklausel

Was ist die Folge der Vereinbarung der Ausschlieβlichkeit? II. Händler Was ist die Folge der Vereinbarung der Ausschlieβlichkeit? Hemmnis bei Gründung einer eigenen Niederlassung in Frankreich.

VRP (Voyageur, Représentant Placier) - Handelsreisender

Was ist ein VRP? Arbeitnehmer, der arbeitet wie Handelsvertreter III. VRP Was ist ein VRP? Arbeitnehmer, der arbeitet wie Handelsvertreter Führt im Wesentlichen Verkaufsaktivitäten durch Kann für mehrere Firmen arbeiten Hat ein Vertragsgebiet Unterliegt nicht der 35-Stundenwoche Spezieller Tarifvertrag gilt

Wann besteht ein VRP-Vertrag? III. VRP Wann besteht ein VRP-Vertrag? Abgrenzung zum klassischen Arbeitnehmer: reine Verkaufsfunktion Abgrenzung zum Handelsvertreter: ist als Arbeitnehmer anzusehen und weisungsgebunden

III. VRP Welche Zahlungen sind bei Kündigung des Vertrages ohne wichtigen Grund zu leisten? Ausgleichsansprüche: 1 bis 2 Jahresprovisionen betreffend die vom VRP geworbene Kundschaft.

Können Sie deutsches Recht vereinbaren? III. VRP Können Sie deutsches Recht vereinbaren? Nein Kann die Zuständigkeit deutscher Gerichte vereinbart werden?

Welche Punkte sind bei der Vertragsgestaltung zu beachten? III. VRP Welche Punkte sind bei der Vertragsgestaltung zu beachten? Arbeitszeit Entlohnung Mindestziele Vorgaben Vertragsgebiet

IV. Arbeitnehmer

Zahlung bei Kündigungen IV. Arbeitnehmer Wann besteht ein Arbeitsvertrag? Abgrenzung zum VRP: insbesondere technische Funktionen sollten als Teil der Pflicht vereinbart werden. Zahlung bei Kündigungen Ansprüche variieren je nach Kündigungsverfahren. Hinweise zur Zusammensetzung der Arbeitsgerichte

Können deutsche Gerichtsstände vereinbart werden? IV. Arbeitnehmer Kann deutsches Recht vereinbart werden? Nein Können deutsche Gerichtsstände vereinbart werden?

Vertragsgestaltung Arbeitszeit Entlohnung Anwendung von Tarifverträgen IV. Arbeitnehmer Vertragsgestaltung Arbeitszeit Entlohnung Anwendung von Tarifverträgen Vorgabe von Zielen Führung des Arbeitnehmers Sozialabgaben Steuer Zurverfügungstellung eines Dienstwagens Spesenabrechnung

Organisation der Zusammenarbeit: Vertriebsbüro IV. Arbeitnehmer Wie vermeiden Sie das Vorliegen einer Betriebsstätte bei Einstellung eines Vertriebsmitarbeiters in Frankreich? Organisation der Zusammenarbeit: Vertriebsbüro Organisation des Ablaufs der Bestellungen

Vertragsgestaltung mit französischen gewerblichen Kunden Vereinbarung des UN-Kaufrechts ist möglich. Vorteile: Akzeptanz Freie Gestaltungsmöglichkeit Schadensersatzbegrenzung möglich Ersatzlieferung und Rücktritt nur bei wesentlichen Vertragsverletzungen

Die Gründung einer französischen Tochtergesellschaft als Alternative oder Übernahme einer französischen Gesellschaft

Vorteile einer eigenen Repräsentanz vor Ort in Frankreich Kosten der Gründung / Kosten des Vertriebs / Kosten für Verwaltung Auslagerung der Verwaltung / Buchhaltung

a. Rechtliche Unterschiede Gründung einer selbständigen Gesellschaft oder einer unselbständigen Zweigniederlassung a. Rechtliche Unterschiede Es besteht keine eigene juristische Einheit in Frankreich Verträge mit Kunden kommen mit der deutschen Gesellschaft zustande Arbeitsverträge werden mit der deutschen Gesellschaft abgeschlossen Es besteht eine eigene, von der deutschen Gesellschaft getrennte rechtliche Einheit Die französische Gesellschaft schließt Verträge mit Kunden Die französische Gesellschaft stellt Arbeitnehmer an Gründung einer Zweigniederlas-sung der deutschen Gesellschaft Gründung einer Gesellschaft

b. Steuerliche Unterschiede die französische Zweigniederlassung unterliegt den französischen Steuern (Körperschafts-, Gewerbe-, Umsatzsteuer …) Bilanzerstellung und Buchhaltung erfolgen nach französischen Vorschriften Bei Zuordnung der Aufwendungen ist die Tätigkeit innerhalb der deutschen Gesellschaft zu berücksichtigen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden die französische Gesellschaft unterliegt den französischen Steuern (Körperschafts-, Gewerbe- , Umsatzsteuer …) Ausgaben und Einnahmen im Rahmen der Bilanzerstellung sind klar abgrenzbar Gründung einer Zweignieder- lassung der deutschen Gesellschaft Gründung einer Gesellschaft

Wichtiges zur Gründung Kapitalausstattung ist auf allen geschäftlich relevanten Papieren anzugeben Bilanzen werden veröffentlicht und sind für Dritte über Minitel oder Internet einsehbar Gründung ist ohne Notar durch Rechtsanwalt möglich Das erste Geschäftsjahr kann auf einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten erstreckt werden Jahresabschluss spätestens 6 Monate nach Beendigung des Geschäftsjahres Rolle des Steuerberaters und des Wirtschaftsprüfers

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (« Société à responsabilité limitée », SARL) Gesellschafter: Minimum : 1 Maximum : 100 Formvorschriften: Satzung (kein Notar erforderlich) Mindestkapital: 1€ . Einbezahlt bei Gründung zu einem 1/5 Firma: frei, gefolgt von „SARL“ Steuern: Körperschaftssteuer Gewerbesteuer Organe: Geschäftsführer Gesellschafterversammlung

Vereinfachte Aktiengesellschaft (« Société par Actions Simplifiée », SAS) Gesellschafter: Minimum : 1 Formvorschriften: Satzung (kein Notar erforderlich) Mindestkapital: 37.000 €, zur Hälfte (½ ) bei Gesellschaftsgründung einzubringen Firma: frei, gefolgt von „SAS“ Steuern: Körperschaftssteuer Gewerbesteuer Geschäftsführung: Präsident Generaldirektor Stellvertretender Generaldirektor Jedes weitere von der Satzung geschaffene Organ Vertretung: Präsident + eventuell Generaldirektor, stellvertretender Generaldirektor Wirtschaftsprüfer: obligatorisch

Aktiengesellschaft (« Société anonyme », SA) Gesellschafter: Minimum : 7 Formvorschriften: Satzung (kein Notar erforderlich) Mindestkapital: 37 000 €, zur Hälfte (½ ) bei Gesellschaftsgründung einzubringen Firma: frei, gefolgt von „SA“ Steuern: Körperschaftssteuer Gewerbesteuer Organe: Verwaltungsrat + Directeur Général oder Vorstand + Aufsichtsrat Aktionärsversammlung Wirtschaftsprüfer: obligatorisch

Was sind die wesentlichen Vorteile der SAS (Société par actions simplifiée)? Standing nach auβen Formlose Beschlussfassung kann vereinbart werden Geschäftsführungsmodell aus Deutschland kann nach Frankreich übertragen werden Ausschluss von Gesellschaftern kann vereinbart werden Freie Gestaltung von Vorkaufsrechten ist möglich Aktienabtretung ist frei gestaltbar und steuerlich günstiger

Kontrolle der Geschäftsführung kann frei vereinbart werden (z. B Kontrolle der Geschäftsführung kann frei vereinbart werden (z.B. Beirat) Sozialversicherungsrechtliche Stellung des in Frankreich tätigen Leitungsorgans Vereinbarung der Nichtabtretbarkeit von Aktien während eines gewissen Zeitraumes ist möglich

Gründung französischer Kapital-gesellschaften (Ablauf)

Vorbereitende Maβnahmen Einzahlung der Bareinlage auf einem Sperrkonto Sacheinlage erfordert die Berichterstattung eines WPs Bei der SARL Rechte des Ehegatten beachten: Anspruch auf ½ der Geschäftsanteile je nach Güterstand, Ausschluss des Anspruchs möglich Bei der SA und der SAS: Wahl eines WP (gesetzlich vorgeschriebenes Amt von 6 Jahren) (bei der SARL: 2 von 3 der Kriterien: 1,55 Mio. € Bilanzsumme, 3,1 Mio. € Umsatz, 50 Arbeitnehmer) Wahl der Firma: frei, soweit die Firma nicht bereits als Firma oder Marke genutzt ist, keine englischen Wörter zugelassen Gesellschaftssitz: Kopie der Urkunde über das Nutzungsrecht er Geschäftsräume muss bei der Anmeldung der Eintragung vorliegen

Gründungsvorgang Unterzeichnung der Satzung als Privaturkunde (ohne Notarurkunde), erst nach Bestätigung der Einzahlung der Einlage Abgabe der Satzung bei der Finanzkasse (kostenloser Stempel der « Registersteuer ») Schaltung einer Anzeige in einer zugelassenen lokalen Zeitung Anmeldung der Eintragung bei der IHK bzw. Handwerkskammer Dauer: je nach Handelsregisterstelle von 10 Tagen bis zu 2 Monaten Kosten: Gebühren und Anzeigekosten bei ca. 300 € Anwaltshonorare: frei vereinbart

Eintragung im Handelsregister Die Gründungsgesellschaft darf nur vorbereitende Maßnahmen durchführen (z.B. Einstellung von Arbeitnehmern), die am Tag der HR-Eintragung von der juristischen Person automatisch übernommen werden Genehmigung staatlicher Behörden bzw. Vorlage von beruflichen Zeugnissen: In Tätigkeitsbereichen, die reglementiert sind (z.B. Gaststätte mit Alkohol, Versicherungsmakler) Eintragung im Handelsregister

Steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Status der Vertretungsorgane Geschäftsführer der SARL werden je nach direkter bzw. indirekter Beteiligungsquote am Kapital der SARL als Arbeitnehmer („gérants minoritaires“) oder als Selbständige („gérants majoritaires“) behandelt Steuersparmodell für im Ausland ansässigen Geschäftsführer mit der Niedrigbesteuerung zwischen 0% und 20% bei den französischen Einkünften Anstellungsverträge mit Vertretungsorganen werden nicht zwangsläufig abgeschlossen: die Bestellung als Organ reicht aus

Haftungsrechtliche Verantwortlichkeiten Verantwortung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft bei einer „faute de gestion“ (Verschulden in der Geschäftsführung) Verantwortung des Geschäftsführers gegenüber Dritten bei einem persönlichen Verschulden ausserhalb des Rahmens des Amtes

EPP, GEBAUER & KÜHL Deutsch-französische Rechtsanwaltskanzlei Scheibenstraße 1 D-76530 Baden-Baden Tel.: + 49 7221 302 37 0 Fax: + 49 7221 302 37 25 luft@avocat.de www.avocat.de 16, rue de Reims F- 67000 Strasbourg Tel.: + 33 3 88 45 65 45 Fax. + 33 3 88 60 07 76 epp@rechtsanwalt.fr 39, avenue des Champs Elysées F- 75008 Paris Tel.: + 33 1 53 83 10 37 Fax. + 33 1 53 83 10 38