Repowering Windpark Hohegaste

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 Präsentation transkript:

Repowering Windpark Hohegaste Informationstermin 12.11.2014

Vorarbeiten Lärmprognose 2

Vorarbeiten Lärmprognose Für die Genehmigung des Betriebs der neuen Windenergieanlagen muss die Einhaltung der Grenzwerte der Schallimmissionen nach TA Lärm durch Vorlage eines Schallgutachtens nachgewiesen werden. Gewerbegebiete: 65 dB(A) tags / 50 dB(A) nachts Mischgebiete / Dorfgebiete / Wohnen im Außenbereich: 60 dB(A) tags / 45 dB(A) nachts Allgemeine Wohngebiete (u. a. Nüttermoor): 55 dB(A) tags / 40 dB(A) nachts 3

Vorarbeiten Lärmprognose Der Nachweis erfolgte mit dem Schalltechnischen Bericht Nr. 21552-03.01 „Die Immissionsrichtwerte für den Nachtzeitraum nach TA Lärm werden durch die prognostizierte Gesamtbelastung unter Berücksichtigung der geplanten Repoweringmaßnahme mit sechs WEA Typ Enercon E-101 sowie die Vorbelastung an allen untersuchten Immissionsorten eingehalten.“ 4

Vorarbeiten Lärmprognose Immissionsrichtwert WEA (ca. 45 dB(A)) 5

Vorarbeiten Lärmprognose 6

Vorarbeiten Lärmprognose 7

Vorarbeiten Militärische Luftfahrt 8

Vorarbeiten Militärische Luftfahrt Der Windpark Hohegaste befindet sich in einer Entfernung von ca. 26 km zu der Radarstation Brockzetel des Luftwaffenführungskommandos Windparks können Störungen im Radar verursachen, so dass der Aufstellungsplan ggf. an die Vorgaben angepasst werden müsste. Ein signaturtechnisches Gutachten im Auftrag der DWG belegt die Verträglichkeit der geplanten Anlagenkonstellation mit den Anforderungen des Luftwaffenführungs-kommandos. 9