Wirtschaftsförderung des Landes Tirol

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 Präsentation transkript:

Wirtschaftsförderung des Landes Tirol 2014 - 2020

Gliederung Wirtschaftsförderungs(WIFÖ)-Programm Die Wirtschaftsförderung des Landes Tirol umfasst folgende Programme: Wirtschaftsförderungs(WIFÖ)-Programm Tiroler Wirtschaftsförderungsfonds (TWFF) Innovations-/Technologieförderungsprogramm Infrastrukturförderungsprogramm Breitbandförderungsprogramm Sonderförderungsprogramme für die regionale Wirtschaftsförderung

Budget/Förderungsansuchen Anzahl der Förderungsansuchen 2013 WIFÖ-Programm inkl. TWFF – rd. 1.600 Ansuchen, davon rd. 70 % positiv Technologieförderung – rd. 160 Ansuchen gefördertes Projektvolumen 2013 WIFÖ-Programm inkl. TWFF – rd. € 270 Mio. Technologieförderung – rd. € 14 Mio. (ohne COMET-Programm) Budget 2014 WIFÖ-Programm inkl. TWFF-Darlehen - rd. € 18 Mio. Technologieförderungsprogramm - rd. € 7,6 Mio.

Änderungen lt. Rahmenrichtlinie für die Wirtschaftsförderung Rahmenrichtlinie gilt für alle Förderungsprogramme der Wirtschaftsförderung des Landes Tirol (WIFÖ-Programm, TWFF, Technologieförderung, Infrastrukturförderung,, Breitbandförderung und Sonderförderprogramme für die regionale Wirtschaftsförderung) Das nationale Regionalförderungsgebiet umfasst nicht nur den Bezirk Lienz sondern auch den Planungsverband „Oberes und Oberstes Gericht“ Einführung von Publizitätsvorschriften des Landes Tirol bei Investitionsförderungen ab € 100.000,- bei Förderungen von Technologieprojekten ab € 20.000,- Datenschutz – Hinweis auf das Tiroler Fördertransparenzgesetz erstmals jeweils eigene Abrechnungsleitfäden für die Technologieförderung, das WIFÖ- und das Infrastrukturförderungsprogramm sowie die Breitbandförderung

Wirtschafts-förderungs-programm 2014 - 2020

Ziele des Wirtschaftsförderungs- programms Strukturverbesserung von kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Stärkung der Unternehmen in den nationalen Regionalfördergebieten Unterstützung von JungunternehmerInnen Qualitätsverbesserung im Bereich der Tourismus- und Freizeitwirtschaft Umweltschutzmaßnahmen – insb. im Bereich erneuerbare Energieträger und Energieeinsparung Sicherung der Nahversorgung

Wirtschaftsförderungsprogramm INVESTITIONSFÖRDERUNGEN Tiroler Wirtschaftsförderungsfonds - Kleindarlehen Kleinunternehmensförderung Impulspaket Tirol Nahversorgungsförderung Förderung von Energiesparmaßnahmen und von erneuerbaren Energieträgern

Wirtschaftsförderungsprogramm SONSTIGE LANDESFÖRDERUNGEN Internationalisierungsförderung EPU-Kooperationsförderung gemeinsame Beratungsförderung mit der WK-Tirol Förderung von kleinen Beherbergungsbetrieben und Privatvermietern

Arten der Förderung in der Regel einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse beim TWFF – zinsgünstige Direktdarlehen in Ausnahmefällen laufende Zinsenzuschüsse

Wesentliche Änderungen bei den einzelnen Förderungsaktionen Impulspaket-Tirol in begründeten Einzelfällen neben dem produzierenden Sektor auch Projekte aus allen anderen Sektoren, wenn das Projekt deutlich überdurchschnittlich positive Auswirkungen auf die regionale Wirtschaftsstruktur/Beschäftigungsstruktur aufweist zusätzliche Prämie für besonders umweltrelevante Projekte in Höhe von 10 % der Investitionsförderung Tiroler Kleinunternehmensförderung Bei touristischen Projekten im Beherbergungsbereich Wegfall der in der Regel notwendigen Höherkategorisierung Förderung von Personalunterkünften (soweit nicht in der Wohnbauförderung) Im Regionalförderungsgebiet sind bei Tourismusprojekten auch Betriebsgrößenoptimierungen förderbar Einführung einer konkreten Investitions-Obergrenze von € 1 Mio. pro Projekt

TWFF-Darlehen an Kleinstunternehmen Verlängerung des Zeitraums als Jungunternehmer von derzeit 3 Jahren auf 5 Jahre ab Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit Investitionen - generell Darlehen für max. 100% der Bemessungsgrundlage - Darlehensobergrenze somit generell € 100.000,- Betriebsmittel – und Betriebsgründungskosten für Jungunternehmer - Anhebung der Darlehensobergrenze von € 20.000,- auf € 50.000,- ab einer Darlehenshöhe von € 30.000,- Wahlmöglichkeit der Darlehenslaufzeit (5 oder 10 Jahre) einheitlicher Fixzinssatz während der gesamten Laufzeit etwas günstiger für Jungunternehmen und Unternehmen im Regionalförderungsgebiet Bei 10-jährigen Darlehen erfolgt nach 5 Jahren eine Zinssatzanpassung an den dann geltenden TWFF-Zinssatz

Förderung von Energiesparmaßnahmen generell 30% Zusatzförderung zur Bundesförderung Fortsetzung der Zusammenarbeit mit der KPC Tiroler Nahversorgungsförderung Kleinunternehmen statt bisher nur Kleinstunternehmen Senkung der Mindestbemessungsgrundlage auf € 3.000,--

Internationalisierungsförderung Auch mittelgroße Unternehmen - aber nur für Markterschließungsmaßnahmen außerhalb des EU/EWR-Marktes und der Schweiz Erweiterung der förderbaren Kosten um Zertifizierungen/Normierungen im Zielland Marketingmaßnahmen (Versandkosten, Einschaltungen, etc.) unternehmenseigene und nicht unternehmensfremde Messebetreuung Beratungsleistungen (hinkünftig 10 Beratertage, bisher 5 Tage) Neue Mindestförderungsbemessungsgrundlage € 3.000,- EPU-Kooperationsförderung bleibt unverändert aufrecht

Tiroler Beratungsförderung gilt für alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und private Erfinder (nur für Technologieberatungen) neue Beratungsschwerpunkte Kreativität und Ideenmanagement Nachhaltigkeit und CSR Controlling In begründeten Ausnahmefällen bis max. 40 Beratungseinheiten Förderung von kleinen Beherbergungsbetrieben u. Privatvermietern nun auch Betreiber kleiner gewerblicher Beherbergungsbetriebe bis 20 Betten zusätzlich zu den bestehenden Schwerpunkten behindertengerechter Umbau bestehender Gästezimmer u. Ferienwohnungen Neuausstattung bestehender Gästezimmer u. Ferienwohnungen Errichtung/Einrichtung eines absperrbaren Schi-/Radkellers bzw. –werkstätte, eines Schiwachsraums bzw. Schuhtrockenraums Valorisierung der Prämien Zusätzliche Prämie bei erstmaliger Klassifizierung oder Höherklassifizierung

ANSPRECHPARTNER: Amt der Tiroler Landesregierung Sachgebiet Wirtschaftsförderung Landhaus 2, Heiliggeiststraße 7-9 6020 Innsbruck Tel.Nr.: 0512/508-3217 Fax.Nr.: 0512/508-3235 e-mail: wirtschaftsfoerderung@tirol.gv.at Internet: www.tirol.gv.at/wirtschaftsfoerderung

Tiroler Innovationsförderung 2014-2020

Tiroler Innovationsförderung – ein Vergleich

Tiroler Innovationsförderung - Schwerpunkte InnovationsassistentIn Initiativprojekte ja/nein FEI-Projekte (einzel/kooperativ) Projektidee

Initiativprojekte – was/wer/wie wird gefördert? Analyse der wirtschaftlichen und technischen Machbarkeit/Sinnhaftigkeit von Projektideen auch im Rahmen der Herstellung von Funktionsmustern Anbahnung von Projektkooperationen Bearbeitung von schutzrechtsrelevanten Fragestellungen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Unternehmensstandort Tirol inkl. Mitgliedschaft bei der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss von max. 75% der förderbaren Kosten (Bemessungsgrundlage max. € 8.000,--) Zusatzprämien Projektlaufzeit maximal neun Monate

Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte – was wird gefördert? Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen wesentliche Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen Anwendung neuer Technologien durch Technologietransfer in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen im Zuge von Machbarkeitsstudien das Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten für Ideen in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht

Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte – wer/wie wird gefördert? kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Unternehmensstandort Tirol inkl. Mitgliedschaft bei der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg im Falle eines Kooperationsprojektes sind auch große Unternehmen bzw. Forschungseinrichtungen mit Standort Tirol antragsberechtigt einzelbetriebliche Projekte: max. 30% der förderbaren Kosten (Bemessungsgrundlage € max. 120.000,--) Kooperationsprojekte: max. 40% der förderbaren Kosten (Bemessungsgrundlage max. € 350.000,--) Laufzeit maximal zwei Jahre, die Mindestlaufzeit für Kooperationsprojekte ein Jahr Anträge können laufend eingebracht werden Zusatzprämien

InnovationsassistentIn – was wird gefördert? Personal- und Qualifizierungskosten eines neu einzustellenden Innovationsassistenten die Person muss nicht spezifisch in einem Projekt tätig sein: aktuelle Unternehmenssituation (Probleme, Herausforderungen, usw.) Vorhabensbeschreibung (es können auch mehrere Projekte umgesetzt werden) Tätigkeits- bzw. Stellenbeschreibung des Innovationsassistenten wirtschaftliche Auswirkung auf das Unternehmen Tätigkeitsfelder: Forschung und Entwicklung, Dienstleistungsinnovationen, Innovationsorganisation, Kommunikations- und Informationstechnologien sowie Tourismusinnovationen und Tourismusmanagement

InnovationsassistentIn – wer/wie wird gefördert? Unternehmen, die ihren Standort in Tirol haben; bei Vorhaben im Tourismus auch Tourismusverbände als Innovationsassistent können Universitäts- und Fachhochschulabsolventen beschäftigt werden (max. Berufspraxis von zwei Jahren nach Abschluss des Studiums) es können auch Absolventen einer berufsbildenden höheren Schule beschäftigt werden (Berufspraxis von max. drei Jahren) nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss von max. 40% der Personal- und Qualifizierungskosten (Bemessungsgrundlage max. € 70.000,--) definierter Ausschreibungszeitraum; Projektzeitraum 2 Jahre

Tiroler Innovationsförderung – Vergabe/Kosten Vergabekriterien technische Kriterien wirtschaftliche Kriterien allgemeine Kriterien Förderbare Kosten Personalkosten Kosten für Instrumente und Ausrüstung Sach- und Materialkosten Externe Kosten

neu ab 1.1.2014: FFG-Kooperation alle Basisprogrammprojekte mit Tiroler Beteiligung – unabhängig von der Unternehmensgröße – werden gefördert Land Tirol erhöht Darlehen der FFG um 20% der förderbaren Projektsumme, damit max. Förderungsausmaß Bund/Land Tirol 70 % der förderbaren Kosten Antragstellung und Abwicklung über die FFG – somit kein eigenes Förderungsverfahren beim Land Tirol

Unterlagen/Kontakt Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Wirtschaft und Arbeit Fachbereich Breitbandausbau und Technologieförderung DI (FH) Mag. Michael Mairhofer 0512/508/2421 michael.mairhofer@tirol.gv.at www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/wirtschaftsfoerderung/downloads