Das Dreisäulenprinzip Sinn und Zweck der Sozialversicherungen ist, die Menschen vor den finanziellen Folgen von Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Alter usw. schützen.
Das Dreisäulenprinzip Sicherung der gewohnten Existenz- sicherung Staatliche Vorsorge AHV/IV zusätzlich EL Sicherung der gewohnten Lebenshaltung Berufliche Vorsorge obl. BVG zusätzlich BV In der Schweiz soll jedermann im Alter durch die erste und zweite Säule die nötigen Mittel zur Deckung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise.
Das Dreisäulenprinzip Sicherung der gewohnten Individuelle Ergänzung Existenz- sicherung Staatliche Vorsorge AHV/IV zusätzlich EL Sicherung der gewohnten Lebenshaltung Berufliche Vorsorge obl. BVG zusätzlich BV Individuelle Ergänzung (Wahlbedarf) Selbst- Vorsorge 3a gebundene 3b freie Vorsorge