Vorratsdatenspeicherung Dennis Schmidt
Inhalt Allgemeine Definition Erforderlichkeitsgrundsatz Politische Hintergründe Was ist mit der VDS möglich? Speicherpflicht! Für wen? Was wird gespeichert? Wann dürfen diese auf Vorrat gespeicherten Daten genutzt werden? Wer hat alles Zugriff? Wo liegt das Problem? Fazit Danksagung / Noch Fragen? Quellenverzeichnis
Allgemeine Definition Anbieter von Telekommmunikationsdiensten verpflichtet zur Registrierung elektronischer Kommunikationsvorgänge Ohne Anfangsverdacht / konkrete Hinweise auf Gefahren Vorstufe der Telekommunikationsüberwachung Kommunikationsverhalten lässt sich ohne weiteres analysieren verfassungsrechtlich umstritten, wegen „Verstoß“ Erforderlichkeitsgrundsatz Speicherfrist mindestens 6 Monate höchstens 7 Monate
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Erforderlichkeitsgrundsatz Anlasslose Speicherung von personenbezogenen Daten verboten Nur gespeichert, wenn zu einem bestimmten, gesetzlich zugelassenen Zweck dies erforderlich ist Daten, welche nicht, noch nicht, oder nicht mehr erforderlich sind löschen!
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Politische Hintergründe Beschlossen von CDU,CSU und SPD Gegen Stimmen von FDP, Grüne und Linke Verabschiedet 9. November 2007 „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung“ entspricht VDS Seit 1. Januar 2008 wieder in Kraft unterzeichnet Bundespräsident Horst Köhler
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Was ist mit der VDS möglich? Bewegungsprofile erstellen Geschäftliche Kontakte rekonstruieren Freundschaftsbeziehungen identifizieren Rückschlüsse auf Inhalt der Kommunikation Interessen Lebenssituation
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Speicherpflicht! Für wen? Verpflichtet: laut §3 Nr.24 TKG (Telekommunikationsgesetz) - gegen Entgelt erbrachte Dienste (z.B. Anbieter Internetzugängen, Internet-Telefonie & E-Mail) Nicht verpflichtet: - Privatpersonen die offenen WLAN AP anbieten - Anbieter Webseiten / Webspace - Foren und Chat-Dienste; auch wenn kommerziell Hinweis: Es gibt eine Übergangsfrist! Erst ab dem 1. Januar 2009 können Anbieter wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden, wenn sie der Speicherpflicht nicht nachkommen.
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Was wird gespeichert? Vergebene Rufnummer bzw. E-Mail Adresse Name + Anschrift des Inhabers Geburtsdatum des Inhabers Zeit + Datum Datum des Vertragsbeginns Bei Festnetzanschluss: Anschrift des Anschlusses Standortdaten Internetkennung (z.B. IP-Adresse) E-Mail Verbindungsdaten
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Wann dürfen diese auf Vorrat gespeicherten Daten genutzt werden? zur Verfolgung von Straftaten, zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes zur Erteilung von Auskünften über die Identität von Telekommunikationsnutzern nach § 113 TKG.
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Wer hat alles Zugriff? Natürlich nicht jeder X-Beliebige Folgende: - Gerichte - Strafverfolgungsbehörden - Polizeivollzugsbehörden für Zwecke der Gefahrenabwehr - Zoll- Kriminalamt & Fahndungsämter - Verfassungsbehörden - Militärischer Abschirmdienst - Bundesnachrichtendienst - Notrufabragestellen - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
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Wo liegt das Problem? Die Vorratsdatenspeicherung: greift in die Privatsphäre ein beeinträchtigt berufliche Aktivitäten schadet unserer freiheitlichen Gesellschaft verhindert Terrorismus oder Kriminalität nicht kann von Kriminellen umgangen werden. verstößt gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung. ist teuer und belastet Wirtschaft und Verbraucher diskriminiert Nutzer von Telefon, Mobiltelefon und Internet gegenüber anderen Kommunikationsformen Gefahr von Missbrauch der Daten falschen Verdächtigungen
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Fazit: Die Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes einzelnen Bürgers stellt die bislang größte Gefahr für das von uns selbstbestimmte und private Leben dar.
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Noch Fragen …?
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Quellenverzeichnis Textquellen: - http://de.wikipedia.org - http://vorratsdatenspeicherung.de Bildquellen: - http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Plakate - http://www.goole.de (Bilder-Suche)