Influenza Allgemeine Informationen Sicherung des Informationsflusses

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 Präsentation transkript:

Influenza Allgemeine Informationen Sicherung des Informationsflusses Regelwerke Unterbringung / Gemeinschaftsleben Hygienemaßnahmen 1: Rechnen Sie für diesen Vortrag ca. 30 – 45 Minuten + ca. 10 Min. Diskussionszeit. 2: Ihr Vortrag wird sehr viel lebendiger, wenn Sie Anschauungsmaterial mitbringen und seine Anwendung demonstrieren: > Händedesinfektionsmittel > Schutzhandschuhe, Schutzschürze, Schutzkittel Mund-Nasenschutz > Behältnis zur Entsorgung von kontaminierten Abfällen

Allgemeine Informationen zu Influenza Influenza („Grippe“) ist eine gefährliche Infektionserkrankung, die durch verschiedene Orthomyxoviren ausgelöst werden kann. Inkubationszeit: 1 – 3 Tage Ansteckungsdauer: 3 – 5 Tage, schon 24 Std. vor den Symptomen ansteckungsfähig Symptome: plötzlich einsetzendes Fieber, Muskel-, Kopf- und Gliederschmerzen, Atemwegssymptome und schweres Krankheitsgefühl Diagnose anhand der klinischen Symptome Therapie: meist symptomatisch, bei gefährlichen Virusvarianten Viristatika wie Amantadin (Amanta®) oder Oseltamivir (Tamiflu®) Prävention: Jährliche Impfungen (besonders wichtig für Kinder, alte Menschen und Pflegende) Erkrankungshäufung in den Wintermonaten. Übertragung vorwiegend aerogen durch Tröpfchen aber auch durch Kontakte. Gefährdet sind vor allem alte Menschen, speziell in Alten- und Pflegeheimen. Es besteht die Gefahr von Infektionsausbrüchen. 1: Meist besteht die Vorstellung, dass Mikroorganismen entweder krankmachen oder nicht (also „böse“ oder „gut“ sind) und dass krankmachende Keime von außen herangetragen werden. Für das Verständnis von MRSA muss aber klar werden, dass Floraanteile nur unter bestimmten Umständen krankmachen und dass es sich hierbei auch um die eigenen Florabestandteile handeln kann (= „endogene Infektion“)

§ Regelwerke Influenza Infektionsschutzgesetz KRINKO-Empfehlung „Infektionsprävention in Heimen“ RKI-Ärztemerkblätter über Influenza § 1: Meist besteht die Vorstellung, dass Mikroorganismen entweder krankmachen oder nicht (also „böse“ oder „gut“ sind) und dass krankmachende Keime von außen herangetragen werden. Für das Verständnis von MRSA muss aber klar werden, dass Floraanteile nur unter bestimmten Umständen krankmachen und dass es sich hierbei auch um die eigenen Florabestandteile handeln kann (= „endogene Infektion“)

Maßnahmen bei Influenza im Pflegeheim Allgemeine Maßnahmen (Basishygiene) Personalhygiene. Umgebungshygiene. Hygienegerechte Durchführung medizinisch-pflegerischer Maßnahmen.  Zusätzliche Maßnahmen (spezielle Hygiene) Sicherung des Informationsflusses Separate Unterbringung erkrankter Bewohner Intensivierung der Personalhygiene Intensivierung der Umgebungshygiene + 1: Aerogene Übertragungen (also Übertragungen durch den Luftweg) haben meist etwas mit Tröpfchen, selten etwas mit Staub und praktisch nie etwas mit Luft als solches zu tun. 2: Kontaktübertragungen kommen fast immer durch Hände zustande; entweder durch direkte Berührungen (z.B. Handkontakt mit Wunde) oder durch Berührung von Gegenständen, die bei ihrem Gebrauch Keime weitergeben (z.B. steril zu verwendende Instrumente). 3: Die hier genannten Erkrankungen kommen natürlich unterschiedlich oft vor. Häufig sind die zuerst genannten Infektionen.

Sicherung des Informationsflusses / Transporte Influenza Sicherung des Informationsflusses / Transporte Meldepflicht Einzelfälle von Influenza sind nicht meldepflichtig Influenza-Ausbrüche müssen an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Generell zu informieren sind: Betreuende und behandelnde Personen. Mitarbeiter des hauswirtschaftlichen Dienstes. Besucher (wenn Bewohner einverstanden). Bei Verlegungen und Transporten: Wohnbereichsleitung informiert weiterbetreuende Institutionen frühzeitig. Dem Transportdienst ist die Infektion bei der Anmeldung mitzuteilen. Begleitende Personen sollen während des Transportes Schutzhandschuhe, Schutzkittel und Mund-Nasenschutz-Masken (FFP-1) tragen. 1: Die Meldung an das GA ist aber nur notwendig, wenn 2 oder mehr Fälle im zeitlichen Zusammenhang offensichtlich im Heim entstanden sind, nicht etwa, wenn sich mehrere Fälle im Heim aufhalten. 2: Mit dem Bewohner sollte offen über die Handhabung der Informationsweitergabe gesprochen werden. Jede Information gegenüber Dritten setzt sein Einverständnis voraus. 3: Die oft zu beobachtende Overall-Vermummung von Rettungskräften ist nicht notwendig. Details stehen in den NLGA-Empfehlungen für den Rettungsdienst.

Unterbringung / Gemeinschaftsleben Influenza Unterbringung / Gemeinschaftsleben Erkrankte Bewohner sind (in Absprache mit dem Gesundheitsamt) möglichst zu isolieren. Die Zimmer erkrankter Bewohner sind als Isolierzimmer zu gestalten. Erkrankte Bewohner sollen für die Zeit der Ansteckungsgefahr im Zimmer bleiben. Sie sollen innerhalb der Ansteckungszeit nicht in andere Zimmer verlegt werden. Mitbewohner sollen für die Dauer der Ansteckungszeit nicht mit dem Erkrankten in einem Zimmer wohnen. Mögl. keine Besuche während der Ansteckungszeit. 1: Die Meldung an das GA ist aber nur notwendig, wenn 2 oder mehr Fälle im zeitlichen Zusammenhang offensichtlich im Heim entstanden sind, nicht etwa, wenn sich mehrere Fälle im Heim aufhalten. 2: Mit dem Bewohner sollte offen über die Handhabung der Informationsweitergabe gesprochen werden. Jede Information gegenüber Dritten setzt sein Einverständnis voraus. 3: Die oft zu beobachtende Overall-Vermummung von Rettungskräften ist nicht notwendig. Details stehen in den NLGA-Empfehlungen für den Rettungsdienst.

+  Personalhygiene Influenza zusätzliche Maßnahmen Betreuung von infizierten Bewohnern nur durch geimpftes Personal. Händedesinfektion auch nach sonstigen Kontakten mit erkrankten Bewohnern oder kontaminierten Mat. Verwendung von zimmer- gebundenen, täglich zu wechselnden, langärmli- gen Schutzkitteln und von Mund-Nasenschutzmasken (FFP-1) bei Betreten des Zimmers. + zusätzliche Maßnahmen  Maßnahmen der Standardhygiene Verzicht auf Handschmuck bei Pflegenden und Betreuenden. Situationsgerechte Durchführung der Händedesinfektion, d.h. VOR Bewohnerkontakt VOR aseptischen Tätigkeiten NACH Kontakt mit infektiösem Material NACH Bewohnerkontakt NACH Kontakt mit der unmittelbaren Bewohner- Umgebung (falls Bewohner bettlägerig) Situationsgerechte Nutzung von Persönlicher Schutzausrüstung, d.h. Schutzhandschuhe bei allen Tätigkeiten, bei denen ein Handkontakt mit infektiösen Substanzen möglich ist. Sterile Handschuhe bei aseptischen Arbeiten. Flüssigkeitsdichte Schürzen bzw. langärmlige Schutzkittel bei Tätigkeiten mit Kontaminationsgefahr. Mund-Nasenschutzmasken bei pflegerischen Arbeiten mit Gefahr einer aerogenen Übertragung. 1: Gemeint sind Erkrankungen wie Neurodermitis oder Schuppenflechte (Psoriasis). Schwangere Mitarbeiterinnen sollen grundsätzlich keine kolonisierten bzw. infizierten Bewohner betreuen, da ist MRSA keine Ausnahme.

+  Umgebungshygiene MRSA zusätzliche Maßnahmen Reinigung von Isolier- zimmern zum Schluss. Schmutzwäsche und Abfälle werden im Zimmer gesammelt und sollen das Zimmer nur in geschlos- senen Säcken verlassen. + zusätzliche Maßnahmen  Maßnahmen der Standardhygiene Unterhalts- und Grundreinigung mit gewohntem Leistungsumfang unter Anwendung der gewohnten Methoden und in den gewohnten Intervallen. Gleiches gilt für die Aufbereitung von Steckbecken, Urinflaschen und Medizinprodukten. Schmutzwäsche und Abfälle werden nach den Vorgaben des Hygieneplanes entsorgt und aufbereitet. Pflegeutensilien sollen möglichst bewohnerbezogen verwendet werden. Gemeinschaftlich benutzte Sanitäreinrichtungen (Wannen, Duschen etc.) werden nach Gebrauch gemäß den Vorgaben des Reinigungs- und Desinfektionsplanes wischdesinfiziert. Desinfektion auch nach Kontamination (Blut, Erbrochenes, Fäzes). Schlussdesinfektion des Zimmers nach Bewohnerwechsel. 1: Hier bitte kurz erklären, welche Leistungen die Unterhalts- und welche die Grundreinigung umfasst. Wenn Sie zur Flächenreinigung eine 3-Eimer-Methode verwenden (was meist der Fall ist) bitte auch erläutern, welche Eimerfarbe mit welchen Bereichen (Möbel, Sanitär, WC) in Verbindung steht. 2: Hier bitte Mittel und Einwirkzeit nennen. 3: Hier bitte kurz erklären, welche Leistungen die Schlussdesinfektion umfasst. 4: Wenn sich die Wäsche oder Kleidung nicht bei 60°C waschen lässt kann vorgeschlagen werden, sie mit dem sonst vorgesehenen Programmen separat von anderer Wäsche zu waschen (was bei 60°C nicht nötig wäre). Das ist insofern gut praktizierbar, weil die Wäsche von MRSA-Bewohnern ohnehin gesondert im Zimmer gesammelt wird.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen Diskussionen Anregungen

Hinweise: Diese Schulungsdatei wird Ihnen als teilnehmende Einrichtung am Niedersächsischen Hygienesiegel für betriebsinterne Schulungen zur Erreichung des QZ 10 zur Verfügung gestellt. Die Aussagen beziehen sich auf die Richtlinie „Influenza“ (QZ 7). Die zu dieser Datei gehörenden Textpassagen und Abbildungen dürfen Sie frei editieren, ergänzen und in Ihre Schulungsunterlagen übernehmen. Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit dieser Schulungsdatei: Peter Bergen / Hygienefachkraft Niedersächsisches Landesgesundheitsamt Roesebeckstr. 4 - 6, 30449 Hannover Tel.: 0511-4505-208 / Fax: 0511-4505-140 Peter.bergen@nlga.niedersachsen.de Das Niedersächsische Hygienesiegel ist ein Projekt in Anlehnung an das EurSafety-Health-net Qualitäts- und Transparenzsiegel