Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Neues Recht im Direktmarketing. Seite 2Direkt Marketing Center Frankfurt, Sandra Haidt Erweiterte Informationspflicht die Ansprache zum Zwecke der Werbung.
Advertisements

Datenschutz am Mittag Videoüberwachung
Rechtliche Aspekte des Medieneinsatzes in der Schule
Schutz der Persönlichkeit vor widerrechtlicher oder unverhältnismässiger Bearbeitung von Personendaten: Schutz der Persönlichkeit Restriktive Verarbeitung.
Benachrichtigung Auskunft Berichtigung Sperrung Löschung
Datenschutz - Beispiel
Kapitel der Vorlesung Datenschutz und Informationelle Selbstbestimmung
Datenschutz-Unterweisung
Datenschutz? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Modul Datenschutz Eine Hilfestellung des Arbeitskreises Internet Diese Präsentation steht unter einer Creative Commons Namensnennung-Nicht-kommerziell-Weitergabe.
Datenschutz in der Social-Media-Nutzung durch öffentliche Verwaltungen
Datenschutz 19. November Lena Metz Behördliche Datenschutzbeauftragte
Agenda 1. Was muss nach dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt werden?
Marc Weiß externer Datenschutzbeauftragter Datenschutzauditor (TÜV)
Anonymität contra Straftatverfolgung im Internet
Leitfäden zum Datenschutz im DRK
Datenschutz- Einführung und Prinzipien
Datenschutz in the small
Datenschutz Von Christian Dettmar.
Datenschutz als Grundrecht
Die neue europäische Datenschutzverordnung
Urheberrecht im Internet
FORBIT-Tagung am Workshop Internetüberwachung – Kommunikation im Fadenkreuz Exkurs: ips - internet privacy standards -
Datenschutz.
Ausarbeitung von Martin R. Richter Logistikmanagement2005.
Datenschutz und Datensicherheit
Datenschutzgesetz (DSG 2000)
Zweck des Datenschutzgesetzes
Datenschutz?!?!.
Die EDV und damit verbundene Gefahren
Datenschutz als Grundrecht
Transborder Data-Flow: Vergleich von Praktiken in den USA und der EU
© Österreichischer Bundesverlag Schulbuch GmbH & Co. KG, Wien 2014 | | Gemeinsam haushalten SB | ISBN: Alle Rechte vorbehalten.
BEM aus Datenschutzsicht
Datenschutz und Datensicherheit
Datenschutz und Datensicherheit
Datenschutz und Datensicherheit
Datenschutz und Datensicherheit
Datensicherheit.
Datenschutzrechtliche Anforderungen an medizinische Portallösungen
Daten- und Informatikrecht Teil 4
Datenschutz und Datensicherheit
Datenschutz im Cyberspace Rechtliche Pflichten für Treuhänder Mathias Kummer Weblaw GmbH Laupenstrasse Bern Mathias.
Datenverarbeitung, Informations- und Kommunikationstechniken
Datenschutz Einführung
Sozialdatenschutz und Schweigepflicht
Vorratsdatenspeicherung Dennis Schmidt Inhalt Allgemeine Definition Erforderlichkeitsgrundsatz Politische Hintergründe Was ist mit der VDS möglich?
Datenschutz und Datensicherheit
Datenschutz X 1. Was ist Datenschutz? 2. Datenschutzgesetze?
Rechtliche Rahmenfaktoren der Netzwerksicherheit
Archivrecht Einheit 1. § Archivalienschutz § Archivalienschutz 19. Jh. Angelegenheit des Denkmalschutzes 1911: Archivrat 1920: Archivamt 1954: Wiedererrichtung.
HRM-Systeme und Arbeitnehmerdatenschutz Folie 0 © BayME, Human-Resources-Managemnt-Systeme und Arbeitnehmerdatenschutz: Ein Widerspruch? BUSINESS.
Datenschutz und Internetrecht für Pädagogen. Datenschutz  Sicherheit im Umgang mit Daten  Grundrecht: Informationelle Selbstbestimmung  Schutz vor.
Rechte der Bürger bezüglich des Umgangs mit personenbezogenen Daten
Klinger, Holemar, Keimel, Gamper
DatenschutzManagement mit Verinice
2. Geo-Fachtag Dessau Dr. Moritz Karg
Datenschutz in der Praxis Datenschutz im Gesundheitsbereich Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Andrea Gruber Direktion Technologie und Informatik Stv.
Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz -
Warum Schulung jetzt? - Neuer DSB
Datenschutz in Betrieb und Dienststelle von Marc Hessling, Rechtsanwalt in Mülheim an der Ruhr.
Europäisches Institut für das Ehrenamt Dr. Weller § Uffeln GbR Europäisches Institut für das Ehrenamt Dr. Weller § Uffeln GbR 1 Urheberrecht Persönlichkeitsrecht.
Alles mit rechten Dingen − juristische Fragen rund ums eLearning Impulsreferat lernPause 11. Oktober 2011 Andreas Brennecke (IMT)
zur Datenschutzschulung für Mitarbeitende im Institut für Menschenrechte Herzlich Willkommen.
Datenschutz u. -sicherheit. Datenschutz Die Datenschutzrichtlinien der Europäi- schen Gesellschaft beschäftigt sich mit personenbezogenen Daten. Mit diesen.
Datenschutz im Internet 1. Gesetzliche Grundlagen Datenschutzgesetz Europäische Menschenrechtskonvention Brief- und Telekommunikationsgeheimnis E-Commerce-Gesetz.
Datenschutz und Datensicherheit
Datenschutz im Arbeitsalltag Arbeitsmaterialien
Inhalt Rechtliche Grundlagen 3
Datenschutz-grundverordnung
 Präsentation transkript:

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) § 1 (1) Zweck dieses Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Rene Schmidt

Inhaltsangabe Entwicklung Räumlicher Anwendungsbereich Inhalt Öffentlich & Nichtöffentliche Stellen Grundsatz Geschütze Daten Sondervorschriften & Schlussvorschriften Rechte der Betroffenen Beispiele Quellen

Entwicklung des BDSG 1977 Ursprüngliche Fassung des BDSG 1978 Inkrafttreten des BDSG 2003 Letzte Neufassung des BDSG 2009 Letze Änderung des BDGS

Räumlicher Anwendungsbereich des BDSG Wo gilt das Bundesdatenschutzgesetz? In der Bundesrepublik Deutschland Auch für ausländische Unternehmen mit einer Niederlassung in Deutschland

Inhalt des BDSG 1. Abschnitt 2. Abschnitt 3. Abschnitt 4. Abschnitt Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen 2. Abschnitt Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen Datenverarbeitung nicht-öffentlicher Stellen und öffentlich-rechtlicher Wettbewerbsunternehmen 3. Abschnitt 4. Abschnitt Sondervorschriften 5. Abschnitt Schlussvorschriften 6. Abschnitt Übergangsvorschriften

Unterscheidung im BDSG Öffentliche Stellen Nichtöffentliche Stellen Organe der Rechtspflege und andere öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen natürliche und juristische Personen, Gesellschaften und andere Personenvereinigungen des privaten Rechts Ämter Verbände Vereine Universitäten …

Grundsatz Grundsätzlich ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten verboten! Ausnahmen Es gilt Ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen Datenvermeidung Mögliche Gesetzesregelung Datensparsamkeit

Tatsächlich Geschütze Daten Personenbezogene Daten Daten die persönliche oder sachliche Verhältnisse einer natürlichen Person beschreiben Die Person muss nicht benannt sein! Es reicht wenn Sie bestimmbar ist z.B. über eine Telefonnummer etc. „Besondere Arten von Daten“ Daten über rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinung, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Sexualleben und Gesundheit Nichtgeschütze Daten Sämtliche Daten die keine natürlichen sondern juristische Personen wie z.B. eine GmbH oder AG betreffen

Sondervorschriften Schlussvorschriften Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften haben eigene Gesetze erlassen Römisch-Katholische Kirche Anordnung über den kirchlichen Datenschutz Evangelische Kirche Datenschutzgesetze der evangelischen Kirche in Deutschland Schlussvorschriften Geldstrafen bis 300.000€ , in Sonderfällen auch höher Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren

Rechte der Betroffenen Auskunft über gespeicherte Daten und Quelle Berichtigung falscher Daten Weitergabe an Dritte untersagen Löschung / Sperrung der Daten

www.datenschutzskandale.de

Quellen http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesdatenschutzgesetz http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/