MMag. Karin Makowitz Quelle: Stand 12/2013

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 Präsentation transkript:

MMag. Karin Makowitz Quelle: www.vvo.at; Stand 12/2013 Versicherungswesen MMag. Karin Makowitz Quelle: www.vvo.at; Stand 12/2013

Die Gefahrengemeinschaft Alle sind Teil einer Gemeinschaft, die gleichermaßen von Gefahren bedroht ist Statistische Feststellung der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts möglich- ABER: WEN trifft es ?? Durch statistische Vorhersagen über Anzahl künftiger Schäden kann man Schadenswert definieren – WIEVIEL geht verloren?? MMag. Karin Makowitz

Viele zahlen kleinen Betrag Schäden werden daraus beglichen Wenn jeder der Gemeinschaft in gemeinsame Kasse einzahlt, können eintretende Schäden damit beglichen werden Im 17. Jhdt. legte Jakob Bernoulli wesentliche Grundlagen in der Messbarkeit einer Gefahr … Viele zahlen kleinen Betrag Schäden werden daraus beglichen  Gesetz der „Großen Zahlen“ MMag. Karin Makowitz

4 Voraussetzungen für Versicherung von Gefahrenereignissen Möglichst Viele müssen von gleichen Gefahr bedroht sein  Gefahrengemeinschaft Eintritt der Gefahr ist ungewiss Möglichkeit einer statistischen Berechnung der eintretenden Gefahren Erforderliche Versicherungsleistung im vorhinein abschätzen können MMag. Karin Makowitz

Arten von Versicherungen Personenversicherungen Sachversicherungen Vermögensversicherungen MMag. Karin Makowitz

Vertragsversicherungen (VV) Viele wollen einen über das Mindestmaß hinausgehenden Schutz und schließen diesen bei VV´s ab Bsp. zusätzliche Kranken- Lebens- Unfallversicherung MMag. Karin Makowitz

Unterschied Vertragsversicherung (VV) -Gesetzliche Versicherungen VV : Versicherer kann Umfang des Versicherungsschutzes beeinflussen Bsp. SozialVers : Jeder muss gesetzlich festgelegten Teil, der vom Gehalt abhängig ist, leisten  Zwangsversicherung mit Zwangsbeiträgen Ziel  breiten Bevölkerungsschicht Grundversorgung für Alter, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit sichern MMag. Karin Makowitz

Allgemeines Versicherungsvertrag als Grundlage  bestehend aus Polizze und allgemeinen, besonderen Versicherungsbedingungen Versicherungssumme soll dem Wert der versicherten Sache entsprechen sonst „Unter- oder Überversicherung“ MMag. Karin Makowitz

Bsp. Unterversicherung Wert des Gebäudes 1.000.000 Euro Vereinbarte Versicherungssumme 800.000 Euro (= 80 %) Unterversicherung 200.000 Euro (= 20 %) Brandschaden 100.000 Euro Versicherungsleistung 80.000 Euro (= 80 %) MMag. Karin Makowitz

Versicherungsbeginn … … mit Annahme des Antrages durch die Versicherung (Zusendung der Polizze) Voraussetzung  Erstprämie wird innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt Polizze bezahlt MMag. Karin Makowitz

Versicherungsende … Versicherungsverträge LZ < 1 Jahr  enden automatisch anderen Verträge verlängern sich automatisch – sofern nichts anderes vereinbart ist MMag. Karin Makowitz

Kennzahlen Versicherungswirtschaft Österreich 2012 Prämieneinnahmen: 16,3 Mrd. Euro Versicherungsleistungen: 12,8 Mrd. Euro MMag. Karin Makowitz

MMag. Karin Makowitz

39,9 % - Leben 18,1% - KfZ 25,7 % - Schaden MMag. Karin Makowitz