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Veröffentlicht von:Steffen Ratermann Geändert vor über 10 Jahren
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© Verlag Fuchs Einstiegslink Fragen und Antworten 1.a) Was zahlt die Gebäudeversicherung? News Aktuelles aus Politik und Wirtschaft08/2005 Schäden an Gebäuden und an festen Einrichtungsgegenständen (Waschmaschine, Kochherd usw.) Üblicherweise CHF 25.-/Std. für Aufräumarbeiten im Haus und für das Freischaufeln von Kellern und von Zugängen zum Haus (Schlamm, Erde) Geräte zum Austrocknen der Gebäude Allenfalls Neubauten (aber nur in gleicher Grösse und mit gleichem Ausbaustandard) (Die Gebäudeversicherung ist in allen Kantonen obligatorisch, ausgenommen in den Kantonen Genf, Wallis und Tessin.) 1.b) Sind Schäden an Gartenanlagen gedeckt? Gartenanlagen sind weder durch die Gebäude- noch durch die Hausratversicherung gedeckt. Zusatzversicherungen sind möglich.
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© Verlag Fuchs Nur wenn eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen worden ist, übernimmt die Versicherung die Kosten (sonst muss man alles selber bezahlen). Sie bezahlt die Reparaturkosten, und bei Totalschaden vergütet sie normalerweise den Zeitwert. News Aktuelles aus Politik und Wirtschaft08/2005 3.Unter welcher Voraussetzung sind Schäden aus Elementarereignissen an Autos gedeckt? 2.Was bezahlt die Hausratversicherung (Mobiliarversicherung)? Beschädigtes oder zerstörtes Mobiliar Zerstörte Kleider Reinigung verschmutzter Teppiche Reparaturen (falls möglich) an Möbeln Übernachtungskosten, falls die Wohnung unbewohnbar ist evtl. Weine, falls der Zapfen Wasser aufgesogen hat, usw. (siehe auch Unterversicherung bei den Begriffen) 4.Wer zahlt dem Arbeitnehmer den Lohn, wenn er a) wegen einer Überschwemmung nicht zur Arbeit erscheinen kann? Grundsatz: Niemand. Normalerweise: Der Arbeitgeber verzichtet auf Lohnabzüge.
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© Verlag Fuchs 4.Wer zahlt dem Arbeitnehmer den Lohn, wenn er b) zwar zur Arbeit erscheint, aber aufgrund des Hochwassers im Betrieb nicht arbeiten kann? News Aktuelles aus Politik und Wirtschaft08/2005 Der Arbeitgeber muss den Lohn bezahlen, da den Arbeitnehmer keine Schuld an der Verhinderung trifft. Falls der Arbeitsmangel länger andauert, kann der Arbeitgeber den Betrieb bei der Arbeitslosenversicherung anmelden. Diese entschädigt dann so genannte Kurzarbeit. 5.Wer zahlt dem Arbeitgeber die entfallenen Einnahmen, wenn er aufgrund einer Überschwemmung nicht produzieren kann? Die Betriebsunterbruchsversicherung, aber nur wenn eine abgeschlossen worden ist.
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© Verlag Fuchs Zeitwert: Wert, der für die Neuanschaffung von Gegenständen erforderlich ist, abzüglich der Abschreibung (Wertverminderung) infolge Abnützung, Alter oder anderen Gründen. (Achtung: Bei Vollkaskoversicherungen ist es möglich, eine Zeitwert- Zusatzversicherung abzuschliessen.) Begriffe Unterversicherung: Die vereinbarte Versicherungssumme ist tiefer als der aktuelle Wert der versicherten Sache. Wenn dies der Fall ist, wird die Schadenssumme gemäss der Unterversicherung gekürzt. Elementarschäden: Elementarschäden sind Schäden aus Naturbedrohungen wie Feuer, Blitzschlag, Hochwasser, Sturm, Erdrutsch usw. News Aktuelles aus Politik und Wirtschaft08/2005
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