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Gripen «Ja» © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

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Der politische Einfluss auf die Verwaltung Register 15 Der politische Einfluss auf die Verwaltung

Zielsetzung 1.1.3.8.1 Der politische Einfluss auf die Verwaltung Ich charakterisiere anhand von selbst gewählten Kriterien, wie die Politik die Verwaltungstätigkeit beeinflusst und umgekehrt. © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Ablauf Input: Was bedeutet «Politik»? Input: Akteure auf dem politischen Parkett Input: Die Rolle der Verwaltung © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Begriffsklärung Was bedeutet der Begriff Politik? © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Definitionen «Politik» «Politik ist die Summe der Mittel, die nötig sind, um zur Macht zu kommen und sich an der Macht zu halten und um von der Macht den nützlichsten Gebrauch zu machen.» Machiavelli, um 1515 «Politik ist die Lehre vom Staatszweck und den besten Mitteln (Einrichtungen, Formen, Tätigkeiten) zu ihrer Verwirklichung.» Brockhaus, 1903, Bd. 13: S.236 Fragen Sie die Lernenden, was sie von diesen Aussagen halten und ob sie diese Aussagen in Bezug zu den von ihnen formulierten setzen können. © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Definitionen «Politik» Politik bezeichnet jegliche Art der Einflussnahme und Gestaltung sowie die Durchsetzung von Forderungen und Zielen, sei es in privaten oder öffentlichen Bereichen. Politik ist ein ständiger Machtkampf zwischen verschiedenen Gruppierungen und Organisationen mit unterschiedlichen Werten, Vorstellungen und Interessen. © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Was umfasst Politik? Ordnung Gemeinwohl Macht Staat Interessenskonflikte Einzelinteressen Allgemeininteressen Es ist schwierig, den Begriff «Politik» einfach zu definieren. Der Begriff hat eher beschreibenden Charakter. In unserem demokratischen System können wir feststellen, dass es in der Politik sehr oft um das Spannungsfeld von Einzelinteressen und Allgemeininteressen geht, um die in der Präambel zur Bundesverfassung definierten Bestrebungen aufrecht zu erhalten: Folie 9 © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Akteure auf dem politischen Parkett Volks- ver- tretung Regierung Verwal-tung Justiz Behörden Überbau Parteien, Verbände, Medien Zwischenbau Volk Basis Unterbau Das Volk bildet die Basis, den Unterbau: Es kann wählen und abstimmen. Der Unterbau wählt also den Überbau. Im Zwischenbau finden wir die informellen politischen Institutionen wie Parteien, Verbände und Medien. Diese beteiligen sich massgeblich an der Meinungsbildung, finden sich in Interessengruppen und vertreten ihre Interessen. © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Parteien politischer Verein gleichgesinnte Bürgerinnen und Bürger wollen wichtige Bereiche des öffentlichen Lebens in Gemeinde, Kanton und Bund nach ihren Vorstellungen und Interessen gestalten Parteien leiten aus Weltanschauung ein Programm ab Mitglieder erhalten keine direkten materiellen Gegenleistungen Politischer Verein, in dem sich gleichgesinnte Bürgerinnen und Bürger zusammenschliessen mit dem Zweck, wichtige Bereiche des öffentlichen Lebens in Gemeinde, Kanton und Bund nach ihren Vorstellungen und Interessen zu gestalten. Parteien leiten aus einer bestimmten Weltanschauung ein Programm ab. Um ihre Ziele zu erreichen, stellen sie politische Forderungen. © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Vertretungen in unserem Kanton Welche Parteien sind im Grossrat vertreten? Welcher Partei gehören die Mitglieder des Regierungsrats (Exekutive) an? Siehe dazu Parteipolitische Zusammensetzung des Nationalrates nach den Wahlen 2011 USB-Stick, Reg. 15 © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Grossrat Aargau © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Aktuelle Mitglieder des Regierungsrats Name Im Amt seit… Departement Partei Roland Brogli 1. April 2001 Finanzen und Ressourcen (DFR) CVP Dr. Urs Hofmann 1. April 2009 Volkswirtschaft und Inneres (DVI) SP Susanne Hochuli Gesundheit und Soziales (DGS) Grüne Alex Hürzeler Bildung, Kultur und Sport (BKS) SVP Stephan Attiger 1. April 2013 Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) FDP © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Bundesrat Schweiz © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Schweizerische Volkspartei © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Sozialdemokratische Partei © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Freisinnig-demokratische Partei «die Liberalen» © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Christlichdemokratische Volkspartei © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Die Grünen und Grünliberale Partei Schweiz © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Bürgerlich-Demokratische Partei und Evangelische Volkspartei © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Lega del Ticinesi und Christlich-soziale Partei © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

«Links» bzw. «Rechts/bürgerlich» © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Verbände Zusammenschluss von Menschen oder Unternehmungen, der ihre Vorstellungen durchsetzen Dank ihrer grossen Mitgliederzahl und ihren finanziellen Mitteln haben sie einen grossen Einfluss Dienstleistungen für die Mitglieder Zusammenschluss von Menschen oder Unternehmungen, der auf einem begrenzten Interessengebiet (meist wirtschaftlicher Art) ihre Vorstellungen durchzusetzen versucht. Dank ihrer grossen Mitgliederzahl, der guten Organisationsstruktur und einer starken Finanzkraft haben diese einen grossen Einfluss. Sie erbringen Dienstleistungen gegenüber ihren Mitgliedern. Beispiele: Berufsverbände, Schweizerischer Gewerbeverband, Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Arbeitnehmervereinigungen etc. © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Einzelarbeit Wo gibt es Schnittstellen zwischen den politischen Akteuren und der öffentlichen Verwaltung? Suchen Sie 3 Beispiele aus Ihrem beruflichen Umfeld. Schreiben Sie diese auf Pinnkarten. Zeitvorgabe: 5 Minuten Präsentieren Sie Ihre Beispiele der Kursgruppe. Fachreferentin/Fachreferent erklärt die Pinnwandstruktur für das Erstellen der Pinnkarten und die Präsentation der Lernenden. © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Die Rolle der Verwaltung Verlängerter Arm der Regierung Vollzug der Gesetze: Steuern einziehen (Steuerämter) Bussen verteilen (Polizei) erteilt Baubewilligungen (Bauamt) etc. Mitwirkung bei der Gesetzesausarbeitung fachliche Beratung © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Politische Prozesse 1. Entscheidprozesse Politische Akteure 2. Vollzugsprozesse Verwaltung Die Entscheidprozesse sind lauter und bewegen die Öffentlichkeit, weil oft bekannte Persönlichkeiten aus der Politik sich für notwendige Bestimmungen einsetzen. Der Vollzug wird deutlicher leiser geführt, weil hier die Verwaltung ihre Tätigkeit ausübt. Hier entstehen auch Schnittstellen zwischen der Verwaltung und der Politik. Die politischen Prozesse laufen in der Schweiz auf 3 Ebenen ab: Bund, Kanton, Gemeinden © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Beispiel auf Gemeindeebene Der Turnverein greift das Thema für die Erweiterung des Aussensportplatzes auf Projekteingabe bei der Gemeinde Gemeinderat leitet das Geschäft an die Gemeindeversammlung weiter, weil die Erweiterung dieses Sportplatzes die Finanzkompetenzen des Gemeinderates übersteigt. An der Gemeindeversammlung wird heftig debattiert und schlussendlich wird dem Kreditantrag für die Erweiterung zugestimmt. z.B. Wenn der Turnverein das Thema für die Erweiterung des Aussensportplatzes aufgreift – Projekteingabe bei der Gemeinde – Gemeinderat leitet das Geschäft an die Gemeindeversammlung weiter, weil die Erweiterung dieses Sportplatzes die Finanzkompetenzen des Gemeinderates übersteigt. An der Gemeindeversammlung wird heftig debattiert und schlussendlich wird dem Kreditantrag für die Erweiterung zugestimmt. Wo und wie beeinflusst hier die Politik die Verwaltungstätigkeit: Vorbereitung Gemeinderatssitzung Erarbeitung der Botschaft ……. © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Parlamentarische Vorstösse Vorstösse sind parlamentarische Handlungsinstrumente, mit denen Ratsmitglieder Anstösse für Massnahmen oder für neue Rechtsbestimmungen geben können sowie Auskünfte oder Berichte verlangen können. Dazu stehen dem Parlament folgende Instrumente zur Verfügung: © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Die Motion Der Regierungsrat wird beauftragt, einen Entwurf für eine Änderung in der Verfassung oder in einem Gesetz oder für eine neues Gesetz auszuarbeiten. © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Motione Grossrat © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Parlamentarische Initiative Eine Kommission des Grossen Rats wird beauftragt, einen Entwurf für eine Änderung in der Verfassung, für eine Gesetzes- oder Dekretsänderung oder gar einen neuen Erlass auszuarbeiten. Wie beeinflusst die parlamentarische Initiative die Verwaltungstätigkeit? © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Postulat Der Regierungsrat wird beauftragt, ein Anliegen zu prüfen und geeignete Massnahmen zu ergreifen. Wie beeinflusst die parlamentarische Initiative die Verwaltungstätigkeit? © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Auftrag Der Regierungsrat wird beauftragt, einen Bereich zu prüfen und Massnahmen zu ergreifen. Betrifft das Anliegen den Zuständigkeitsbereich des Regierungsrats, hat der Auftrag Richtliniencharakter. Betrifft er den Zuständigkeitsbereich des Grossen Rats, ist er hingegen verbindlich. © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Interpellation Vom Regierungsrat wird eine Auskunft zu einem bestimmten Thema verlangt. Wie beeinflusst die parlamentarische Initiative die Verwaltungstätigkeit? © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Antrag auf Direktbeschluss Der Grosse Rat fasst im Bereich seiner ausschliesslichen Zuständigkeit einen Beschluss. © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Bei der Motion, dem Postulat und dem Auftrag legt der Regierungsrat dem Grossen Rat eine Stellungnahme vor, bevor dieser über das Anliegen entscheidet. Der Regierungsrat legt dem Grossen Rat von sich aus oder auf einen parlamentarischen Vorstoss hin Gesetzesentwürfe, Vorlagen (z.B. Kreditanträge, Budget) und Jahresberichte vor. Dazu fertigt das zuständige Departement eine Botschaft an, in der die näheren Informationen zum vorliegenden Geschäft festgehalten werden. Die Botschaften des Obergerichts werden dem Grossen Rat unverändert durch den Regierungsrat vorgelegt. © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Volksbegehren (Initiative) Auf Bundesebene Verfassungsinitiative Bürgerinnen und Bürger können einen Volksentscheid über eine von ihnen gewünschte Änderung der Bundesverfassung verlangen. Damit eine Initiative zustande kommt, braucht es innert einer Sammelfrist von 18 Monaten die Unterschriften von 100 000 Stimmberechtigten. Bürgerinnen und Bürger können einen Volksentscheid über eine von ihnen gewünschte Änderung der Bundesverfassung verlangen. Damit eine Initiative zustande kommt, braucht es innert einer Sammelfrist von 18 Monaten die Unterschriften von 100 000 Stimmberechtigten. Die Volksinitiative kann als allgemeine Anregung formuliert sein oder – was viel häufiger der Fall ist – als fertig ausgearbeiteter Text vorliegen, dessen Wortlaut Parlament und Bundesrat nicht mehr verändern können. Die Behörden reagieren auf eine eingereichte Initiative manchmal mit einem (meist nicht so weit gehenden) Gegenentwurf – in der Hoffnung, dieser werde von Volk und Ständen eher angenommen. Seit 1987 gibt es bei Abstimmungen über Volksinitiativen die Möglichkeit des doppelten Ja: Man kann also sowohl die Initiative als auch den Gegenentwurf gutheissen; mit einer Stichfrage wird ermittelt, welcher der beiden Texte in Kraft tritt, falls beide das Volks- und Ständemehr erreichen. Volksinitiativen gehen nicht vom Parlament oder von der Regierung aus, sondern von den Bürgerinnen und Bürgern. Sie gelten als Antriebselement der direkten Demokratie. © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Volksbegehren (Initiative) Auf Kantonsebene Verfassungs- und Gesetzesinitiative Kantonale Anpassung, Beispiel TG – regional/kantonal anpassen Jede im Kanton wohnhafte Schweizer Bürgerin und jeder im Kanton wohnhafte Bürger ist stimm- und wahlberechtigt, wenn sie oder er mindestens 18 Jahre alt ist und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt ist. § 18 KV; RB 101 Das Stimm- und Wahlrecht umfasst das Recht, an Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen, sich wählen zu lassen sowie Volksbegehren zu ergreifen und zu unterzeichnen. § 1 StWG; RB 161.1 Auslandschweizerinnen und -schweizer sind kantonal nicht stimmberechtigt. 4000 Stimmberechtigte können den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung von Verfassungs- oder Gesetzesbestimmungen verlangen. Die Frist zum Sammeln der Unterschriften beträgt sechs Monate. Das Begehren kann als allgemeine Anregung oder als ausgearbeiteter Entwurf eingereicht werden. § 26 KV; RB 101 Vorprüfung Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste dem Rechtsdienst der Staatskanzlei zur formellen Prüfung einzureichen. Sofern die gesetzlichen Erfordernisse erfüllt sind, werden in Absprache mit den Mitgliedern des Initiativkomitees Titel und Text im kantonalen Amtsblatt veröffentlicht. Die Sammelfrist beginnt erst mit dem Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt. § 57 StWG; RB 161.1 © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Initiative auf Kantonsebene Bürgerinnen und Bürger können einen Volksentscheid verlangen zu einer Totalrevision der Kantonsverfassung, einem Erlass, einer Änderung oder Aufhebung einzelner Verfassungsbestimmungen sowie eines Gesetzes. Damit eine Initiative zustande kommt, braucht es innert einer Sammelfrist von zwölf Monaten die Unterschriften von 3'000 Stimmberechtigten. © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Aargauische Volksinitiative "Weg mit dem Tanzverbot!" Gestützt auf § 64 der Kantonsverfassung stellen die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger folgendes Initiativbegehren: Das Gesetz über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit alkoholhaltigen Getränken vom 25.11.1997 wird wie folgt geändert: § 4 Abs. 3 mit dem Wortlaut "An Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag, am Weihnachtstag sowie am jeweils darauf folgenden Tag sind die Gastwirtschaftsbetriebe um 00.15 Uhr zu schliessen." wird aufgehoben. Publikation: Veröffentlicht im Amtsblatt vom 18. Oktober 2013 Ablauf der Sammelfrist: 18. Oktober 2014 © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

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Einfluss einer Initiative auf die Verwaltung? Lokale/kantonale Anpassungen Vorprüfung Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste dem Rechtsdienst der Staatskanzlei zur formellen Prüfung einzureichen. Sofern die gesetzlichen Erfordernisse erfüllt sind, werden in Absprache mit den Mitgliedern des Initiativkomitees Titel und Text im kantonalen Amtsblatt veröffentlicht. Die Sammelfrist beginnt erst mit dem Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt. § 57 StWG; RB 161.1 © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Volksentscheid (Referendum) Nachträglicher Entscheid der Stimmberechtigten über einen Beschluss der Behörden. © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Referendum auf Bundesebene © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Verfahren bei Referendum © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

2 Arten von Volksentscheiden Obligatorisches Referendum: Es muss auf jeden Fall eine Volksabstimmung durchgeführt werden. Fakultatives Referendum: Eine Volksabstimmung findet nur auf Begehren einer Mindestzahl von Staatsbürgern oder auf Begehren der Behörden statt. © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Ablauf Referendum auf Stufe Kanton Feststellung des Referendums Der Grosse Rat entscheidet, ob seine Beschlüsse nach § 63 der Kantonsverfassung dem fakultativen Referendum unterstehen. Der Grosse Rat ordnet die Veröffentlichung derjenigen Erlasse und Beschlüsse im Amtsblatt an, die dem fakultativen Referendum unterstehen. Frist Die Referendumsfrist dauert 90 Tage von der amtlichen Veröffentlichung an. © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

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Einflussfaktoren aus der Politik Welche politischen Faktoren beeinflussen die Verwaltung? Der Wille und die Bedürfnisse des Stimmvolkes resp. deren Vertreter in den Parlamenten. Aufarbeitung in den Medien, in den Interessengruppen ……. ….. © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Beeinflussung der Politik durch die Verwaltung? Wie kann die Verwaltung die Politik beeinflussen? (Kann sie das überhaupt?) ……….. © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Ziel erreicht? Politik ? Verwaltung? Leistungsziel 1.1.3.8.1 Der Politische Einfluss auf die Verwaltung © Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica