Thema der Präsentation

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 Präsentation transkript:

Thema der Präsentation Geschichte der Versorgung alter Menschen und Pflegeausbildung im Wandel

Hospitalwesen im Mittelalter (bis Ende 16. Jahrhundert) Im Gegensatz zur Krankenpflege wurden alte Menschen häufig zusammen mit anderen Gruppen hilfsbedürftiger (Mittelose, Kranke, geistig Behinderte) in kirchlichen Armen- und Siechenhäusern untergebracht. Diese waren zunächst Klöstern und christlichen Orden angeschlossen. Im Laufe der Zeit entstanden neben den klösterlichen Einrichtungen Versorgungshäuser, in denen sich wohlhabende ältere Menschen durch den Kauf von sog. Pfründen, einen Pflegeplatz und eine entsprechende Versorgung sichern konnten.

Entwicklung vom 16. – 18.Jahrhundert 1633 erfolgte in Zusammenarbeit mit Vinzenz von Paul und Luise de Marillac die Gründung des Ordens der „Filles de la Charite“ (Vinzentinerinnen), die die Armen in der Gemeinde besuchten und versorgten und in den Häusern der Kranken und Alten tätig waren. Der Grundstein der offenen Altenhilfe und Hauskrankenpflege wurde gelegt. Vinzenz von Paul Luise de Marillac

Entwicklung im 19. Jahrhundert Die Industrielle Revolution (1848-1871) veränderte die gesamte Wirtschaft, und auch die sozialen Veränderungen waren tiefgreifend. Die Gründung der Wohlfahrtsverbände und der Aufbau der Sozialversicherungen ab 1833 verbesserten die institutionalisierte Altenpflege.

Entwicklung im 20. Jahrhundert Im frühen 20. Jahrhundert wurde das Alter mit Krankheit verbunden und lag somit im Arbeitsbereich der Krankenpflege. Erst Ende der 50er Jahre, zur Zeit des Wirtschaftswunders, änderte sich die Rolle älterer Menschen in der Gesellschaft. Altenpflege sah sich nicht mehr als Zweig der Krankenpflege, sondern als eigenständiges Handlungs- und Berufsfeld mit sozialbetreuerischem Schwerpunkt. Der Beruf des Altenpflegers/pflegerin entwickelte sich.

Gegenwart In der Gegenwart wiesen ältere Menschen keine einheitlichen Merkmale mehr auf, sondern müssen stärker in Untergruppen aufgeteilt werden. Es gibt „junge Alte“, „Ältere“ und „Hochbetagte“. Mit ihren speziellen Belangen und Bedürfnissen. Das am 1.1.1975 in Kraft getretene Heimgesetz brachte der institutionellen Versorgung entscheidende Verbesserungen.

Pflegeausbildung im Wandel Seit dem 4. Jahrhundert wurde die Pflege hauptsächlich von Frauen übernommen. So wurde in der späteren Entwicklung der Professionalisierung die Pflege als „typischer Frauenberuf“ bezeichnet. Der Pflegeberuf sieht sich mangelnder Aufmerksamkeit und Anerkennung seitens der Gesellschaft ausgesetzt. Erst mit der Professionalisierung der Medizin fand auch der Beruf der Pflegekraft mehr und mehr Bedeutung:

1906 wurde im Bundesrat nach dreijähriger Verhandlung und Beratung eine einjährige Berufsausbildung für Pflegekräfte angeordnet. Das erste „Deutsche Krankenpflegegesetzt“ trat in Kraft. 1907 kam die staatliche Prüfungsverordnung in Preußen dazu 1924 regelte die KRAZO (Verordnung über die Arbeitszeit in Krankenpflegeanstalten eine Reduzierung des bisherigen 12 Stunden-Tages auf acht Stunden Arbeitszeit. 1946 entsteht eine Schwesternhochschule der Diakonie in Berlin 1962 wurde die „Irrenpflege“ in die allgemeine Krankenpflege einbezogen. Ab 1958 finden erste Altenpflegekurse statt. 1960 etablierte sich der sozialpflegerisch orientierte Beruf der Altenpfleger/in 1969 gab es in Nordrhein-Westfalen die erste zweijährige Ausbildung in der Altenpflege.

Die Ausbildung, die selber finanziert werden musste, bestand in einem Jahr theoretischem und fachpraktischen Unterricht und einem Anerkennungsjahr in einer Altenpflegeeinrichtung. 1974 gründete sich der erste Deutsche Berufsverband für Altenpflege-DBVA. 1984 vereinbarten die Bundesländer mit einer gesetzlichen Rahmenvereinbarung, dass alle Altenpflegeausbildungen in alle Bundesländern anerkannt wurden. Sie war noch getrennt in zwei Jahre theoretischen und fachpraktischen Unterricht und einem Anerkennungsjahr in einer Altenpflegeeinrichtung. Ab 1990 gibt es Pflegestudiengänge, und einige Länder bilden in einer dreijährigen zum/r Altenpfleger/in aus.

Bundeseinheitliches Altenpflegegesetz Im September 2000 wurde nach jahrelanger Diskussion das erste bundeseinheitliche Altenpflegegesetz vom Bundestag verabschiedet. Es ersetzt 16 unterschiedliche Länderreglungen und ist damit als wichtigste Weiterentwicklung zu werten und es trat am 1.8.2003 in Kraft. Erst in den späten 1990er-Jahren fängt die Pflege an, eine eigene Ethik zu entwickeln. Zentraler Teil dieser Berufsethik in der Pflege ist es, nicht nur Mitgefühl und Engagement zu zeigen, sondern tiefe Krisen der Patienten mitzutragen, und womöglich als erniedrigend empfundene Situation würdig zu gestallten. Berufsethik

Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit!