Kinder- und Jugendpolitik Folien zur Unterstützung des Lernkonzeptes
Was ist Kinder- und Jugendpolitik? Der historische Kontext bestimmt den Blick auf Kinder und Jugendliche und somit auch die jeweiligen gesellschaftlichen Ziele und Instrumente der Kinder- und Jugendfürsorge bzw. Kinder- und Jugendhilfe bspw. … … als Teil der Armenfürsorge und caritatives Handlungsfeld. … als (sozialpolitisches) Instrument, um strukturelle Benachteiligungen bestimmter gesellschaftlicher Gruppen auszugleichen … als Mittel zur gesellschaftlichen Einbindung und Nutzung von Kindern und Jugendlichen, bspw. als Arbeitskraft. … als Mittel zur Demokratieerziehung. … als polizei- und ordnungspolitisches Instrument zur Abmilderung der Folgen sozialer Ungleichheit mit dem Ziel der Sicherung des gesellschaftlichen Friedens. … als gesetzlich verbrieftes Recht von Kindern und Jugendlichen auf Hilfe und Unterstützung. … als Mittel zur gesellschaftlichen Gleichschaltung oder zur militärischen Nachwuchssicherung. … als eigenständiges politisches Handlungsfeld
Kinder- und Jugendpolitik in der Verantwortung Aktuelle Ziele der Kinder- und Jugendpolitik des Bundesfamilienministeriums: Faire Chancen für alle Kinder trotz herkunftsbedingter Ungleichheiten von Anfang an schaffen. Besondere Unterstützung und individuelle Förderung für Kinder, die unter schwierigen Lebensbedingungen aufwachsen. Verbesserung der gesellschaftlichen Strukturen und Rahmenbedingungen für Kinder und für ihre Eltern. Begründungslinien: Auf welche Entwicklungen und Problemlagen reagiert die Kinder- und Jugendpolitik? 1. Demographische Entwicklung 2. Veränderungen in den Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen
Kinder- und Jugendpolitik & Kinder- und Jugendhilfe in der Verantwortung Aktuelle Ziele der Kinder- und Jugendpolitik des Bundesfamilienministeriums: Faire Chancen für alle Kinder trotz herkunftsbedingter Ungleichheiten von Anfang an schaffen. Besondere Unterstützung und individuelle Förderung für Kinder, die unter schwierigen Lebensbedingungen aufwachsen. Verbesserung der gesellschaftlichen Strukturen und Rahmenbedingungen für Kinder und für ihre Eltern. Was kann der Beitrag der Sportjugend dazu sein? Begleitung und Beratung der politisch Verantwortlichen im Rahmen politischer Gremien oder Fachzirkel. Einbringen von Erfahrungswerten aus der eigenen Praxis mit Kindern und Jugendlichen und ihren Familien. Partizipation von Kindern und Jugendlichen ermöglichen bzw. unterstützen. Übernahme von Verantwortung zur Mitgestaltung für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in öffentlicher Verantwortung. Als Träger der Kinder- und Jugendhilfe aktiv an der Förderung von Kindern und Jugendlichen mitwirken - insbesondere für diejenigen, die in schwierigen Lebensverhältnissen aufwachsen.
Hintergrund und Aufgaben für eine Eigenständige Jugendpolitik Entwicklungshintergrund: Die Jugendphase in Deutschland unterliegt einem tief greifenden Strukturwandel, v.a. durch den demographischer Wandel, die Globalisierung mit steigenden Anforderungen an Wissen und Kompetenzen, die Beschleunigung und Verdichtung der Bildungs-biographie mit einer stärkeren Zeitregulierung des Alltags, die fortschreitende Heterogenisierung der Jugendphase. Aufgabe einer Eigenständigen Jugendpolitik: bestmögliche und passgenaue Rahmenbedingungen für alle Jugendlichen zu gewähren; Jugendpolitik als gesellschaftlich relevante Zukunftspolitik zu gestalten (= Aufwertung des Politikfeldes). Drei zentrale jugendpolitische Herausforderungen: faire Chancen für alle Jugendlichen, gelungene Ressourcenaufteilung von (Aus-)Zeiten und Räumen, Perspektiven und Zuversicht für ein Leben in der Zukunft. Grundlagen Eckpunktepapier des BMFSFJ: „Eine Allianz für Jugend. Entwicklung und Perspektiven einer Eigenständigen Jugendpolitik“, 2011 Stellungnahme des Bundesjugend-kuratoriums: „Zur Neupositionierung von Jugendpolitik“, 2009 Koalitionsvertrag CDU/CSU,FDP, 2009 Nationaler Aktionsplan „Für ein kindergerechtes Deutschland 2005 - 2010“ UN-Kinderrechtekonvention Orientierung an der Europäischen Jugend-strategie 2010 – 2018
Was sind Jugendverbände? (§ 12 SGB VIII) Jugendverbände sind Zusammenschlüsse von jungen Menschen mit gemeinsamen Interessen oder Zielen. Besondere Rolle der Jugendverbände: Jugendarbeit wird von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Ihre Arbeit ist auf Dauer angelegt, sie ist i.d.R. auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet, kann sich aber auch an junge Menschen wenden, die nicht Mitglieder sind. Jugendverbände gelten als Vertreter der Anliegen und Interessen junger Menschen. Prinzipien der Jugendverbandsarbeit
Kommunen als Teil der Bundesländer Artikel 85 GG, Artikel 78 VerfNRW Im Staatsaufbau bilden die Kommunen einen Teil der vollziehenden Gewalt (Exekutive). Als unterste Ebene im Staat sind sie in die Länder integriert und bilden damit einen Teil der Verwaltung der Länder. Gemeinden und Gemeindeverbänden dürfen keine Aufgaben durch Bundesgesetze übertragen werden (Art. 85 GG). Da Gemeinden bzw. Kreis keine eigenen Gesetze erlassen, sind sie keine eigentlichen Parlamente wie Landtage oder der Bundestag.
Wer ist wer … und wer macht was? In der Kommune Verwaltung Bürgermeister/in Gemeinderat Bürgerversammlung Bürgerantrag Bürgerbegehren Bürgerentscheid Ausschüsse Bürgerinnen und Bürger Mitspracherecht über … wählen kontrolliert besetzt leitet erfüllt Dienstleistungen
Zusammenspiel öffentlicher und freier Kinder- und Jugendhilfe Freie Kinder- und Jugendhilfe Öffentliche Kinder- und Jugendhilfe Bundesebene Deutscher Bundestag Deutsches Nationalkomitee für internationale Jugendarbeit Bundesregierung Bundesrat Bundesebene Andere zentrale Verbände und Institutionen z.B. AGJ, AdB, BKJ, DJH, DJI, IJAB Bundestags-ausschuss für Familie, Se-nioren, Frauen und Jugend Deutscher Bundes-jugendring (DBJR) Deutsche Sport-jugend (dsj) Ring Poli-tischer Jugend (RPJ) Bundesministe-rium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Wohlfahrts-verbände Arbeitsgemein-schaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden Kommunale Spitzenverbände auf Bundes-ebene Kinder-kommission Bundesjugend-kuratorium Landtag oder Abgeordnetenhaus Landesregierung oder Senat Landesebene Landesebene Landesjugendhilfe-ausschüsse Landes-jugend-ringe dsj-Landes-sportver-bände Wohl-fahrts- verbände Land Andere Verbände auf Landes-ebene Landes- ausschüsse des RPJ Oberste Jugendbe-hörde des Landes Landesverbände der kommunalen Spitzenverbände Landes-jugendamt Stadtrat, Kreistag Gemeinderat Stadt Landkreis Gemeinde Kommunale Ebene Kommunale Ebene Stadt- oder Kreisjugendhilfe-ausschüsse Andere Verbände auf Orts-ebene Stadt-, Kreis-, Gemeindeverwaltung Stadt- oder Kreisjugendamt Stadt- oder Kreisjugend-ringe Örtliche Sport-vereine Stadt- oder Kreisaus-schuss des RPJ Wohlfahrts-verbände Ortsebene Erläuterung: Direkte Verbindung im eigenen Kompetenzbereich Entsendung von Vertreter(inne)n in Gremien Berufung
Beteiligungsmöglichkeiten Sportjugenden der Vereine Sportjugenden der Kreise und Städte J-Teams Kreisjugendring Andere Jugendverbände in den Kommunen (z.B. Pfadfinder, Falken etc.) Ansprechpartner bei der Sportjugend NRW Team Jugendpolitik Info.Jugendpolitik@lsb-nrw.de 0203 7381-758