Bologna-Prozess und Polizei

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Bologna-Prozess und Polizei
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 Präsentation transkript:

Bologna-Prozess und Polizei von Mag. Thomas SCHINDLER 12.11.2006 Mag. SCHINDLER

Bologna-Prozess 1997: Abkommen von Lissabon zwischen dem ER und der UNESCO 1998: Sorbonne-Erklärung der Bildungsminister von F, D, I und GB 1999: Bologna-Erklärung der Bildungsminister von 29 europäischen Staaten Ziel für 2010: gemeinsamer europäischer Hochschulraum 12.11.2006 Mag. SCHINDLER

Bologna-Ziele Akademische Abschlüsse: leicht verständlich, vergleichbar Studienverlauf: 2 Hauptzyklen – 3 Stufen Leistungspunktesystem („ECTS“) Förderung der Mobilität Förderung der Zusammenarbeit 12.11.2006 Mag. SCHINDLER

Akademische Abschlüsse leicht verständliche und vergleichbare Abschlüsse einheitliche akademische Grade: Bachelor – Master – Doctor of Philosophy (PhD) „Diploma Supplement“ zur näheren Erläuterung und Förderung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des akad. Abschlusses 12.11.2006 Mag. SCHINDLER

Studiengliederung 2 Hauptzyklen: 3 Stufen: bis zum 1. Abschluss („undergraduate“) nach dem 1. Abschluss („graduate“) 3 Stufen: 1. Stufe (1. Zyklus): mind. 3 Jahre, Abschluss mit Bachelor, arbeitsmarktrelevante Qualifikationsebene 2.+3. Stufe (2. Zyklus): Abschluss mit Master und / oder Doktor (PhD) 12.11.2006 Mag. SCHINDLER

Leistungspunktesystem European Credit Transfer System („ECTS“) Transferierung von Studienleistungen über Staatsgrenzen hinweg Vergabe von Leistungspunkten („Credits“): 1 Studienjahr = 60 LP = 1.500 – 1.800 ArbStd 1 LP = 25-30 ArbStd LV mit 1 SSt = 15 UE = 1 LP + weitere Stunden für Selbststudium, Prüfungsvorbereitung u.ä. LV ohne Prüfung = keine LP! 12.11.2006 Mag. SCHINDLER

Umsetzung an den Universitäten (UniG 2002) Umstellung der ordentlichen Universitätsstudien auf Bologna-System: Bachelor (6 Sem) Master (mind. 4 Sem) Doktor/PhD (6-8 Sem) keine Umstellung: Medizin und Lehramt bestehende Uni-Studien dürfen im zweistufigen System bleiben (z.B. Jus Wien: Diplomstudium nach Studienplan 2006) 12.11.2006 Mag. SCHINDLER

Umsetzung an den Fachhochschulen (FHStG) FHStG: generelle Umstellung der Fachhochschul-studiengänge auf Bologna-System: Bachelor (6 Sem) Master (2-4 Sem) (Doktoratsstudium an der Universität möglich) schrittweise durch Neu-Akkreditierung alle 5 Jahre zielgruppenspezifische Bachelorstudiengänge aufbauend auf Berufserfahrung Zugangsbeschränkung auf Zielgruppe Verkürzung um bis zu 2 Semester 12.11.2006 Mag. SCHINDLER

Exkurs: Personalstruktur ÖBH MZCh: Chargen MBUO2, MZUO2: Unteroffiziere MBUO1, MZUO1: Stabsunteroffiziere MBO2, MZO2: Truppenoffiziere MBO1, MZO1: Offiziere des Höheren Dienstes: Generalstabsdienst Intendanzdienst Höherer militärfachlicher Dienst Höherer militärtechnischer Dienst Militärmedizinischer Dienst Militärseelsorgedienst 12.11.2006 Mag. SCHINDLER

Exkurs: Ausbildungsstruktur ÖBH MBUO2: UO-LG MBUO1: StbUO-LG MBO2: FH-DiplStG*) MilFü + TrpO-LG MBO1: GStbD: Generalstabs-LG (= indiv. Uni-Studium) IntD: Uni-Studium + Intendanz-LG sonstige: Uni-Studium + Grundausbildungs-LG *) Umstellung auf Ba+Ma-StG geplant 12.11.2006 Mag. SCHINDLER

Polizeiausbildung (Iststand) GAB-V – Allg. Verwaltung (BMI) keine exekutivspezifische GAB für den RkD außerhalb der Grundausbildung: Einführungskurs Sicherheitsreferentenkurs GAB-V – ExD, VwGrp E2a und E1 (BMI) E2b: 21 Monate E2a: 12 Monate E1: 24 Monate 12.11.2006 Mag. SCHINDLER

Personalstruktur der Polizei (Modell) E2c: Ausbildungsdienst E2b: Allgemeiner Exekutivdienst E2a: Qualifizierter Exekutivdienst E1b: Gehobener Exekutivdienst E1a: Höherer Exekutivdienst: Rechtskundiger Dienst Polizeiärztlicher Dienst (?) Polizeifachlicher Dienst (?) 12.11.2006 Mag. SCHINDLER

Ausbildungsstruktur der Polizei (Modell) 1 E2b: GAB Allg. Exekutivdienst E2a: GAB Qual. Exekutivdienst E1b: FH-Ba-StG Polizeiliche Führung E1a: Rechtskundiger Dienst: Uni-Studium Rechtswissenschaften GAB VwGrp A1 - RkD exekutives Modul für Höhere polizeiliche Führung 12.11.2006 Mag. SCHINDLER

Ausbildungsstruktur der Polizei (Modell) 2 E1a: Höherer polizeifachlicher Dienst: einschlägiges Uni-Studium (BWL, PolWi, Psy, …) GAB VwGrp A1 – nicht-jurist. Vw je nach Verwendung und Bedarf: exekutives Modul für Höhere polizeiliche Führung E1a: Polizeiärztlicher Dienst: Uni-Studium Humanmedizin Physikatsprüfung Modul für den Polizeiärztlichen Dienst 12.11.2006 Mag. SCHINDLER

Ausbildung des Höheren Dienstes Voraussetzung: einschlägiges Uni-Studium („graduate“ – 2. Stufe: Diplom, Master oder Doktorat) Perspektiven: GAB als post-gradualer Universitätslehrgang Abschluss mit Master-Grad (MAS, MSc, MBA o.ä.) Bewertung mit Leistungspunkten (ECTS) Anrechnung von GAB-Modulen für das Doktoratsstudium (2. und 3. Rigorosum) 12.11.2006 Mag. SCHINDLER

Ausblick Bologna-System fördert Flexibilität und Mobilität, passt aber nicht auf alle Studienrichtungen Polizeiausbildung auf Hochschulniveau fordert und fördert Offenheit und Anerkennung homogenes Ausbildungssystem für die gesamte Sicherheitsexekutive ist erforderlich bessere Einbindung des Höheren Dienstes in die Exekutive – bessere Ausbildung – stärkere Anerkennung 12.11.2006 Mag. SCHINDLER