Ausbildungsleitfaden Kennzeichnung Gefährliche Stoffe und Güter Stand: 10.05.2012 10.05.2012, Torben Mende
Kennzeichnung von A - Gefahrstoffen Inhalt Kennzeichnung von A - Gefahrstoffen Kennzeichnung von B - Gefahrstoffen Kennzeichnung von C – Gefahrstoffen Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Gefahrenzettel nach GGV SE Warntafel nach GGV SE Freistellung Besondere Kennzeichnungen Stoffinformationen Der Gefahrendiamant
Kennzeichnung von A - Gefahrstoffen
Kennzeichnung von A - Gefahrstoffen nach StrSchV Strahlenzeichen nach StrSchV: Beispiele für Kennzeichnungen mit Wortlaut:
Kennzeichnung von A - Gefahrstoffen nach ortsfeste Bereiche Mögliche Einsatzstellen sind an den Zugängen nach Gefahrengruppen gekennzeichnet:
Kennzeichnung von A - Gefahrstoffen Versandstücke Kennzeichnung von Versandstücken: Transporte mit spaltbaren Stoffen Kennzeichnung von Fahrzeugen
Kennzeichnung von B - Gefahrstoffen
Kennzeichnung von B - Gefahrstoffen Anlagen, Räume und Transportbehälter in denen sich B-Gefahrstoffe befinden, oder die kontaminiert sind, müssen durch ein Sicherheitszeichen nach der BioStoffV mit dem Zusatz „Biogefährdung“ gekennzeichnet sein:
Kennzeichnung von B - Gefahrstoffen ortsfeste Bereiche Labore, in denen Arbeiten nach Sicherheitsstufen 1-3 und Tierställe, in denen Arbeiten der Sicherheitsstufen 1-2 durchgeführt werden, sind für Feuerwehren wie folgt gekennzeichnet:
Kennzeichnung von B - Gefahrstoffen Transport auf Strasse und Schiene Versandstücke und Transport- fahrzeuge werden mit dem Gefahrzettel 6.2 gekenn-zeichnet: Darüber hinaus werden Transportfahrzeuge mit einer orangefarbenen Warntafel gekennzeichnet:
Kennzeichnung von C - Gefahrstoffen
Kennzeichnung von C - Gefahrstoffen Verpackungen und Versandstücke Kennzeichnung - Gefahrensymbole nach GHS-Verordnung / EU GHS=Globally Harmonized System
Kennzeichnung von C - Gefahrstoffen Verpackungen und Versandstücke Kennzeichnung - Gefahrensymbole nach GHS-Verordnung / EU
Kennzeichnung von C - Gefahrstoffen Verpackungen und Versandstücke Kennzeichnung - Gefahrensymbole nach GHS-Verordnung / EU
Flüssigkeiten - Brennbar Kennzeichnung von C - Gefahrstoffen Verpackungen und Versandstücke Freistellung >>Freigestellten Mengen verpackte gefährliche Güter<< werden mit einem Aufkleber gekennzeichnet. Unter dem Symbol muss die erste bzw. einzige Nummer des Gefahrzettels angegeben sein. Klasse 3 Flüssigkeiten - Brennbar
Kennzeichnung von C - Gefahrstoffen Verpackungen und Versandstücke Beispiele:
Kennzeichnung von C - Gefahrstoffen Verpackungen und Versandstücke Beispiele:
Kennzeichnung von C - Gefahrstoffen Verpackungen und Versandstücke Beispiele:
Kennzeichnung von Transportfahrzeugen
Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Gefahrenzettel nach GGV SE
Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Nach den Vorschriften der Gefahrgutverordnungen werden Gefahrgüter wie folgt gekennzeichnet: Auf Spitze stehende Gefahrenzettel Beispiel: Auf Kante stehende orange Warntafel Beispiel: 33 1202
Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Gefahrenzettel nach GGV SE 1.0 Explosionsgefährlich 1.1 massenexplosionsfähig (Sprengkapseln, TNT, Schwarzpulver) 1.2 Sprengwirkung, nicht massenex-fähig (Brand- /Nebelmunition) 1.3 feuergefährlich, hohe Strahlungswärme (Treibladungspulver) 1.4 stellen keine erhebliche Gefahr dar (Signalkörper, Bohrlochkartuschen) 1.5 sehr unempfindlich aber massenex-fähig (Sprengstoffe Typ B, E) 1.6 extrem unempfindlich nicht massenex-fähig
Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Gefahrenzettel nach GGV SE 2.0 verdichtete, verflüssigte oder unter Druck gelöste Gase 2.1 2.2 2.3 2.1 Entzündbare Gase (Butan, Propan) 2.2 Nicht entzündbare und nicht giftige Gase (Atemluft) 2.3 giftige Gase (Chlorgas)
Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Gefahrenzettel nach GGV SE 3.0 Feuergefährlich (entzündbare flüssige Stoffe) Gruppe a: sehr gefährlich (Siedepunkt von höchstens +35°C, Flammpunkt unter +23°C und stark giftig) Gruppe b: gefährlich (Flammpunkt unter +23°C und nicht in Gruppe a) Gruppe c: weniger gefährlich (Flammpunkt von +23°C bis 61°C)
Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Gefahrenzettel nach GGV SE 4.0 Feuergefährlich (entzündbare feste Stoffe) 4.1 4.2 4.3 4.1 Entzündbare feste Stoffe (Holzwolle) 4.2 Selbstentzündliche Stoffe (Kohle oder Russ, Phosphor) 4.3 Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase entwickeln (Natrium, Magnesiumpulver, Carbid)
Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Gefahrenzettel nach GGV SE 5.1 Entzündend (oxidierend) wirkender Stoff Diese Stoffe sind selbst nicht brennbar, Sie besitzen die Eigenschaft, bei Abgabe von Sauerstoff die Entzündung anderer Stoffe zu erleichtern. z.B. Bleinitrat, Düngemittel
Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Gefahrenzettel nach GGV SE 5.2 Organisches Peroxid Diese Stoffe sind selbst brennbar. Sie können in fester oder flüssiger Form auftreten. Sie sind gegen Erwärmung, Reibung, Druck und Stoß empfindlich.
Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Gefahrenzettel Kennzeichnung - Gefahrzettel nach GGV SE 6.1 Giftig Diese Stoffe verursachen bei Aufnahme durch Berührung, Atmung oder Einnahme schwere bis schwerste gesundheitliche Schäden, die auch zum Tod führen können. z.B. Arsen, Quecksilber, Nicotin
Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Gefahrenzettel nach GGV SE 6.2 Ekelerregende oder infektiöse Stoffe Bei diesen Stoffen handelt es sich z.B. um menschliches Gewebe, Tierkadaver oder Latrinenstoffe. Sie können krankheitserregende Bakterien und Vieren enthalten.
Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Gefahrenzettel nach GGV SE 7.0 Radioaktiver Stoff 7.0 7.1 7.2 7.3 7.0 Radioaktiver Stoff (Transportkennzeichnung) 7.1 Radioaktiver Stoff mit einer Akivität von < 5 µSv/h 7.2 Radioaktiver Stoff mit einer Akivität von < 500 µSv/h 7.3 Radioaktiver Stoff mit einer Akivität von < 2 mSv/h
Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Gefahrenzettel nach GGV SE 8.0 Ätzend Dies sind meist flüssige aber auch feste Stoffe oder Dämpfe. Sie können sowohl lebendes Gewebe als auch künstliche Oberflächen beschädigen oder zerstören. z.B. Schwefelsäure, Essigsäure, Natronlauge
Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Gefahrenzettel nach GGV SE 9.0 Verschiedene gefährliche Stoffe u. Gegenstände Dies sind gefährliche Stoffe, die in keiner der anderen Klassen 1-8 eingeordnet werden. z.B. Asbest (krebserregend); PCB (im Brandfall Dioxinentwicklung); verflüssigte Metalle (sehr heiss- über 1200 °C)
Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Warntafel nach GGV SE
Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Warntafel nach GGV SE Beispiel: Kleintransporter mit Beladung: Gefahrgut-Klasse 7
Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Warntafel nach GGV SE Zukünftig ohne Kennzeichnung bei frei Mengen.
Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Warntafel nach GGV SE Beispiel: LKW mit Beladung: Gefahrgut-Klasse 3
Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Warntafel nach GGV SE Farbe: orange Linien: 15mm breit-schwarz Größe: 300mm x 400mm nach 15 Minuten Brandeinwirkung müssen Ziffern noch lesbar sein 30 1202 Die orangefarbene Warntafel dient zur Kennzeichnung von Tankfahrzeugen und Trägerfahrzeugen sowie Kessel- und Behälterwagen im Schienenverkehr.
Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Warntafel nach GGV SE Änderung der Warntafel - Kennzeichnung Eine Kennzeichnung von gedeckten Fahrzeugen (geschlossenen Fahrzeugen (Koffer oder Planen), die Tanks geladen haben ist seitlich mit orange Warntafel nicht erforderlich, wenn das Tankvolumen 3000 l nicht überschritten wird. Mehrkammerfahrzeuge brauchen ebenfalls nur vorne und hinten eine Kennzeichnung wenn nur ein Stoff in allen Kammern transportiert wird. Sollte sich jedoch ein anderer Stoffe in einer Tankkammer (auch ungefährliche wie Biodiesel) befinden, müssen die mit Gefahrgut gefüllten Tankammern seitlich mit Warntafel eindeutig gekennzeichnet werden.
Änderung der Warntafel - Kennzeichnung Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Warntafel nach GGV SE Änderung der Warntafel - Kennzeichnung
Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Warntafel nach GGV SE Die orangefarbene Warntafel ohne Bezifferung hat folgende Bedeutung: - Stückguttransport - nicht gereinigter Kesselwagen nach Gefahrguttransport - Kesselwagen mit mehreren Tankkammern (vorn u. hinten)
Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Warntafel nach GGV SE Beispiel: Stückguttransport
Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Warntafel nach GGV SE Beispiel:
Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Warntafel nach GGV SE 30 Gefahrnummer 1202 Stoffnummer 2 Entweichen von Gas durch Druck oder chemische Reaktion 3 Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen, Dämpfen und Gasen 4 Entzündbarkeit fester Stoffe oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoffe 5 Oxydierende (brandfördernde) Wirkung 6 Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr 7 Radioaktivität 8 Ätzwirkung 9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion
Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Warntafel nach GGV SE 30 Diesel / Heizöl 1202 Ist die Gefahr ausreichend beschrieben wird eine Null angeführt 2 Entweichen von Gas durch Druck oder chemische Reaktion 3 Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen, Dämpfen und Gasen 4 Entzündbarkeit fester Stoffe oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoffe 5 Oxydierende (brandfördernde) Wirkung 6 Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr 7 Radioaktivität 8 Ätzwirkung 9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion
Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Warntafel nach GGV SE 33 Benzin 1203 Die Verdoppelung einer Ziffer weist auf die Zunahme der entsprechenden Gefahr hin 2 Entweichen von Gas durch Druck oder chemische Reaktion 3 Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen, Dämpfen und Gasen 4 Entzündbarkeit fester Stoffe oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoffe 5 Oxydierende (brandfördernde) Wirkung 6 Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr 7 Radioaktivität 8 Ätzwirkung 9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion
Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Warntafel nach GGV SE 23 Butan 1011 2 Entweichen von Gas 3 entzündlich 2 Entweichen von Gas durch Druck oder chemische Reaktion 3 Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen, Dämpfen und Gasen 4 Entzündbarkeit fester Stoffe oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoffe 5 Oxydierende (brandfördernde) Wirkung 6 Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr 7 Radioaktivität 8 Ätzwirkung 9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion
Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Warntafel nach GGV SE 268 Ammoniak 2073 2 Entweichen von Gas 6 giftig 8 ätzend 2 Entweichen von Gas durch Druck oder chemische Reaktion 3 Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen, Dämpfen und Gasen 4 Entzündbarkeit fester Stoffe oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoffe 5 Oxydierende (brandfördernde) Wirkung 6 Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr 7 Radioaktivität 8 Ätzwirkung 9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion
Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Warntafel nach GGV SE 663 Allylalkohol 1098 66 sehr giftig 3 entzündlich 2 Entweichen von Gas durch Druck oder chemische Reaktion 3 Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen, Dämpfen und Gasen 4 Entzündbarkeit fester Stoffe oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoffe 5 Oxydierende (brandfördernde) Wirkung 6 Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr 7 Radioaktivität 8 Ätzwirkung 9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion
Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Warntafel nach GGV SE 589 Ammoniumnitrat 2426 5 oxidierender Stoff 8 ätzend 9 Gefahr einer spon. heft. Reaktion 2 Entweichen von Gas durch Druck oder chemische Reaktion 3 Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen, Dämpfen und Gasen 4 Entzündbarkeit fester Stoffe oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoffe 5 Oxydierende (brandfördernde) Wirkung 6 Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr 7 Radioaktivität 8 Ätzwirkung 9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion
Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Warntafel nach GGV SE X423 Kalium 2257 Entzündbarer fester Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert, wobei brennbare Gase entweichen 2 Entweichen von Gas durch Druck oder chemische Reaktion 3 Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen, Dämpfen und Gasen 4 Entzündbarkeit fester Stoffe oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoffe 5 Oxydierende (brandfördernde) Wirkung 6 Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr 7 Radioaktivität 8 Ätzwirkung 9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion
Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Warntafel nach GGV SE X323 Besondere Ziffernkombination Entzündbarer flüssiger Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert, wobei brennbare Gase entweichen 2 Entweichen von Gas durch Druck oder chemische Reaktion 3 Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen, Dämpfen und Gasen 4 Entzündbarkeit fester Stoffe oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoffe 5 Oxydierende (brandfördernde) Wirkung 6 Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr 7 Radioaktivität 8 Ätzwirkung 9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion
Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Warntafel nach GGV SE 22 Besondere Ziffernkombination tiefgekühltes Gas 2 Entweichen von Gas durch Druck oder chemische Reaktion 3 Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen, Dämpfen und Gasen 4 Entzündbarkeit fester Stoffe oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoffe 5 Oxydierende (brandfördernde) Wirkung 6 Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr 7 Radioaktivität 8 Ätzwirkung 9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion
Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Warntafel nach GGV SE 606 Besondere Ziffernkombination ansteckungsgefährlich 2 Entweichen von Gas durch Druck oder chemische Reaktion 3 Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen, Dämpfen und Gasen 4 Entzündbarkeit fester Stoffe oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoffe 5 Oxydierende (brandfördernde) Wirkung 6 Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr 7 Radioaktivität 8 Ätzwirkung 9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion
Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Warntafel nach GGV SE 333 Besondere Ziffernkombination pyrophorer flüssiger Stoff 2 Entweichen von Gas durch Druck oder chemische Reaktion 3 Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen, Dämpfen und Gasen 4 Entzündbarkeit fester Stoffe oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoffe 5 Oxydierende (brandfördernde) Wirkung 6 Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr 7 Radioaktivität 8 Ätzwirkung 9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion
Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Warntafel nach GGV SE 44 Besondere Ziffernkombination entzündbarer fester Stoff, der sich bei erhöhter Temperatur in geschmolzenem Zustand befindet 2 Entweichen von Gas durch Druck oder chemische Reaktion 3 Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen, Dämpfen und Gasen 4 Entzündbarkeit fester Stoffe oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoffe 5 Oxydierende (brandfördernde) Wirkung 6 Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr 7 Radioaktivität 8 Ätzwirkung 9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion
Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Freistellung
Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Freistellung LTD QTY Kennzeichnung „muss“ an Fahrzeugen > 12t Gesamtmasse angebracht werden. LTD QTY Die Buchstaben sind auf weißem Grund in mind. 65 mm „großen“ Buchstaben vorne und hinten anzubringen.
Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Freistellung Die LTD QTY Kennzeichnung ist auch an Containern mit Gefahrgut - Versandstücken (Freigrenze) an allen vier Seiten angebracht werden, sofern das Fahrzeug > 12t Gesamtmasse hat.
Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Freistellung Problematisch für die Feuerwehren dürfte sein das die neue Kennzeichnung der >>begrenzten Mengen<< erst ab einer Gesamtbruttomasse der beförderten Gefahrgut-Versandstücke von 8t sowie einem Fahrzeuggesamtgewicht von > 12t erforderlich ist. Fahrzeuge, welche weniger als 8t Gefahrgut-Versandstücke transportieren und ein zulässiges Gesamtgewicht von < 12t haben, könnten unter Umständen nicht gekennzeichnet mit Gefahrstoffen und -gütern auf den Straße unterwegs sein.
Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Besondere Kennzeichnungen
Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Besondere Kennzeichnungen Eisenbahnkesselwagen für verflüssigte Gase werden mit einem 300 mm breiten orangefarbenen Streifen gekennzeichnet, der in Höhe der Behälterachse allseitig um den Behälter herumführt. 23 1011
Kennzeichnung von Transportfahrzeugen Besondere Kennzeichnungen Eisenbahnkesselwagen für mit bestimmten explosiven Stoffen sind zusätzlich mit roten Dreiecken in verschiedenen Ausführungsformen gekennzeichnet. ! ! ! ! Vorsichtig verschieben ! Abstoß- u. Auflaufverbot !
Stoffinformationen
Stoffinformationen wichtige Stoffinformationen 1. Gefahrklasse 2. Form des Stoffes (fest, flüssig, gasförmig, Dampf) 3. Sicherheitstechnische Kennzahlen - Schmelzpunkt - Flammpunkt - Brennpunkt - Zündtemperatur - Dichteverhältnis zu Luft und Wasser - Konzentrationsgrenzwerte - Explosionsbereich - Dampfdruck (Verdunstungszahl)
Stoffinformationen Stufen der Stoffinformationen 1. Stufe Sofortinformation - Warntafel - Gefahrzettel 2. Stufe Kurzinformation - Unfallmerkblätter - Einsatzmerkblätter (Eri-Cards, Nüssler) 3. Stufe Detailinformation - Nachschlagewerke (Hommel) - EDV-Datenbanken (z.B. MEMPLEX, Resy2000) 4. Stufe Experteninformation - Hersteller - TUIS
Gefahrendiamant
3 4 2 W W Der Gefahrendiamant Brandgefahr Reaktionsgefahr 4 Extrem leicht entzündlich bei allen Temperaturen 3 Entzündungsgefahr bei normalen Temperaturen 2 Entzündungsgefahr bei Erwärmung 1 Entzündungsgefahr bei Erhitzung 0 keine Entzündungsgefahr Reaktionsgefahr Gesundheitsgefahr 3 0 Keine Gefahr 1 Bei Erhitzung unstabil 2 Chemische Reaktion 3 Ex-Gefahr 4 Große Ex-Gefahr 0 Ohne Gefahr 1 geringe Gefahr 2 Gefährlich 3 Sehr gefährlich 4 Äußerst gefährlich 4 2 W Besondere Anweisungen W Kein Wasser zum Löschen Gefahr der radioaktiven Strahlung
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