Verband Bildung und Erziehung

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Verband Bildung und Erziehung Thema: Beurlaubung, Teilzeit, Ruhestand und Ruhegehalt Verband Bildung und Erziehung

VBE-Informationsabend Beurlaubung und Teilzeit Wann und wie kann ich mich beurlauben lassen? Wie sieht‘s aus mit Teilzeit oder gar mit dem „Sabbatjahr“? Wer kann in Altersteilzeit gehen? Wie funktioniert das mit dem Erziehungsurlaub? Ruhestand und Ruhegehalt Wann kann ich in den Ruhestand gehen? Wie berechnet sich das Ruhegehalt? Welche Abschläge müssen Schwerbehinderte und Dienstunfähige hinnehmen? Ich bin zwar gesundheitlich angeschlagen, aber wenigstens noch teilweise dienstfähig – was nun? Verband Bildung und Erziehung

Verband Bildung und Erziehung Beurlaubung Familiäre Gründe mindestens 1 Kind unter 18 Jahren oder Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen Aus anderen Gründen Jeder Lehrer und jede Lehrerin Mindestbewilligungszeitraum: 3 Schuljahre (Ausnahmeanträge für kürzere Zeiten müssen begründet werden) Höchstdauer: 6 Jahre Urlaub Mindestbewilligungszeitraum: 3 Schuljahre (Ausnahmeanträge für kürzere Zeiten müssen begründet werden) Höchstdauer: 15 Jahre Höchstdauer: beide Beurlaubungs- formen zusammen 15 Jahre Altersurlaub Nach Vollendung des 55. Lebensjahrs Das Durchbuchen bis zum Eintritt in den Ruhestand ist zwingend. Höchstdauer: ab 55. Lebensjahr bis zum Eintritt in den Ruhestand. Es erfolgt keine Anrechnung auf die 15-Jahresfrist, wenn es dem Beamten, bzw. der Beamtin nicht mehr zuzumuten ist, zur Voll- oder Teilzeitbeschäftigung zurückzukehren. Verband Bildung und Erziehung

Erziehungsurlaub (Elternzeit) Beamtinnen und Beamte, die Kinder betreuen müssen Kind lebt im selben Haushalt und wird auch tatsächlich betreut Von der Geburt bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, jedoch kann ein Jahr davon auf die Zeit bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres übertragen werden Teilzeit bis zu einem ¾-Deputat möglich Auch „unter-hälftige“ Teilzeit möglich (mindestens ¼-Deputat) Jeder Elternteil kann sie in Anspruch nehmen Elternzeiten für mehrere Kinder werden nicht addiert. Für Zwillinge gibt es also nur einmal Elternzeit! Beihilfe bleibt erhalten Keine Anrechnung auf die Beurlaubungshöchstdauer von 15 Jahren Abhängig vom Einkommen der Eltern gibt es Erziehungsgeld Verband Bildung und Erziehung

Wie kann die Elternzeit in Anspruch genommen werden? Einzelne Kinder: Mehrlingsgeburten: Für jedes Kind gibt es drei Jahre Elternzeit, jedoch nicht hintereinander. Möglich ist aber folgende Konstruktion, jedoch nur mit Zustimmung des Arbeitgebers: Beispiel: (Zwillinge) Wird keine Elternzeit übertragen, bleibt es bei maximal 3 Jahren für beide Kinder zusammen. Kommt ein weiteres Kind während der Elternzeit zur Welt, gilt Entsprechendes wie bei Mehrlingsgeburten. Beispiele: (Kind B wird nach 2 Jahren geboren) Verband Bildung und Erziehung

Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen aus sonstigen Gründen Teilzeit Freistellungsjahr („Sabbatjahr“) unterhälftige Teilzeit Verband Bildung und Erziehung

Teilzeitbeschäftigung Voraussetzungen: mindestens 1 Kind unter 18 Jahren oder Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen Umfang: Mindestens ½ Lehrauftrag Höchstens voller Lehrauftrag minus eine Stunde I. aus familiären Gründen Dauer: Für die Dauer der Kinderbetreuung (Kind unter 18 Jahren) oder der Pflege des Angehörigen Mindest- Bewilligungs- zeitraum: 3 Schuljahre (Ausnahme- anträge für kürzere Zeiten müssen begründet werden); Keine Höchstdauer Verband Bildung und Erziehung

Teilzeitbeschäftigung II. unterhälftige Teilzeit (Sonderfall) Voraussetzungen: Für Lehrer/innen im Erziehungsurlaub (Elternzeit) oder aus familiären Gründen [neu] Umfang: Mindestens ¼ des vollen Deputats (Elternzeit), mindestens 30 % des vollen Deputats (familiäre Gründe) [neu] Aus sonstigen Gründen ist zurzeit keine unterhälftige Teilzeit möglich Achtung: Unterhälftige Teilzeit aus familiären Gründen wird auf die Höchstbeurlaubungsdauer (15 Jahre) angerechnet Verband Bildung und Erziehung

Teilzeitbeschäftigung Voraussetzungen Keine, falls dienstliche Belange nicht entgegen stehen Umfang: Mindestens ½ Lehrauftrag Höchstens voller Lehrauftrag minus eine Stunde III. aus sonstigen Gründen Dauer: Ohne zeitliche Begrenzung Mindest- Bewilligungs- zeitraum: „bis auf weiteres“ Verband Bildung und Erziehung

Teilzeitbeschäftigung Hier handelt es sich um eine besondere Form der Teilzeitbeschäftigung. IV. Freistellungsjahr („Sabbatjahr“) Funktionsstelleninhaber können allerdings das Freistellungsjahr nur unmittelbar vor dem Eintritt in den Ruhe-stand nehmen. Der ermäßigte Teil der Teilzeit kann in einem Zeitraum von bis zu einem Jahr genommen werden, während in der übrigen Zeit voll gearbeitet wird. Bewilligungszeitraum: 5 Jahre 80 % Gehalt Teilzeit Jahr Arbeit Gehalt Gehalt für 1 5/5 4/5 25 Std 20 Std 2 3 4 5 0/5 0 Std Summe: 20/5 100 Std Beispiele: Bewilligungszeitraum: 4 Jahre 75 % Gehalt Teilzeit Jahr Arbeit Gehalt Gehalt für 1 4/4 ¾ 19 Std 14 Std 2 3 18 Std 4 0/4 0 Std Summe: 12/4 56 Std Verband Bildung und Erziehung

Teilzeitbeschäftigung IV. Freistellungsjahr („Sabbatjahr“) Sonderfälle: Scheidet jemand während der Laufzeit durch Dienstunfähigkeit oder Tod aus, wird das Gehalt für die schon geleistete Arbeit nachbezahlt. Auch bei einem anderen so genannten „Störfall“ (z. B. nicht vorhersehbare wirtschaftliche Schwierigkeiten) kann im Einvernehmen mit dem Regierungspräsidium diese Art der Teilzeitbeschäftigung abgebrochen werden. Auch hier wird das Gehalt für geleistete Arbeit nachbezahlt. Mögliche Laufzeiten („Bewilligungszeiträume“): 3 – 8 Jahre Das Freistellungsjahr soll unmittelbar an die Ansparphase genommen werden, kann aber auf Antrag bis vor den Eintritt in den Ruhestand aufgeschoben werden. Mehrere Freistellungsjahre können zusammengefasst werden. Beispielsweise können jetzt zwei Zeiträume von je 4 Jahren hintereinander genommen werden. Die zwei fälligen Freistellungsjahre werden zusammenhängend in den letzten beiden Jahren in Anspruch genommen. Verband Bildung und Erziehung

Altersteilzeit (ATZ) für schwerbehinderte Beamte Als Sonderfall gibt es noch Altersteilzeit (ATZ) für schwerbehinderte Beamte Voraussetzungen: Schwerbehinderung (50 % GdB) Vollendung des 55. Lebensjahres In den letzten 5 Jahren vor Beginn 3 Jahre mindestens teilzeitbeschäftigt. Dienstliche Belange stehen nicht entgegen Zwei Möglichkeiten: Teilzeitmodell: Während des ganzen Zeitraums Teilzeitarbeit mit 60 % [neu] der bisherigen Arbeitszeit. Blockmodell: Während der ersten 3/5 des Be- willigungszeitraums Arbeitszeit wie bisher – während der rest- lichen 2/5 völlige Freistellung vom Dienst. [neu] Besoldung: Grundsätzlich 80 % [neu] der bis- herigen Nettobezüge. Dazu werden die Bezüge durch einen nicht ruhe- gehaltfähigen Zuschlag entsprechend aufgestockt Verband Bildung und Erziehung

Ruhestand und Ruhegehalt Wann kann ich in den Ruhestand gehen? Gesetzliche Altersgrenze Antragsalters- grenze Altersgrenzen für Schwer- behinderte Verband Bildung und Erziehung

Verband Bildung und Erziehung Ruhestand Gesetzlicher Ruhestand (§ 36 LBG) Ablauf des Monats der Vollendung des 67. Lebensjahres [neu] Bei Lehrern: Ende des Schuljahres, in dem der Lehrer des 66. Lebensjahr vollendet. [neu] Antragsaltersgrenze (§ 40 LBG) Vollendung des 63. Lebensjahres Bei Lehrern: Ende des Schuljahres, in dem der Lehrer des 63. Lebensjahr vollendet. Altersgrenzen bei Schwerbehinderten Gesetzlicher Ruhestand: Vollendung des 65. Lebensjahres [neu] Antragsaltersgrenze: Vollendung des 62. Lebensjahres [neu] Für Beamte im Schuldienst soll folgende Übergangs- regelung gelten: Verband Bildung und Erziehung

Geplante Erhöhung des Ruhestandsalters auf 67 Ab dem Jahr 2012 sieht es für Lehrerinnen und Lehrer wie folgt aus: Geburtsjahrgang Ruhestand mit dem Ende des Schuljahres, in dem sie 1947 das 64. Lebensjahr vollenden 1948 das 64. Lebensjahr und einen Monat vollenden 1949 das 64. Lebensjahr und zwei Monate vollenden 1950 das 64. Lebensjahr und drei Monate vollenden 1951 das 64. Lebensjahr und vier Monate vollenden 1952 das 64. Lebensjahr und fünf Monate vollenden 1953 das 64. Lebensjahr und sechs Monate vollenden 1954 das 64. Lebensjahr und sieben Monate vollenden 1955 das 64. Lebensjahr und acht Monate vollenden 1956 das 64. Lebensjahr und neun Monate vollenden 1957 das 64. Lebensjahr und zehn Monate vollenden 1958 das 64. Lebensjahr und elf Monate vollenden 1959 das 65. Lebensjahr vollenden 1960 das 65. Lebensjahr und zwei Monate vollenden 1961 das 65. Lebensjahr und vier Monate vollenden 1962 das 65. Lebensjahr und sechs Monate vollenden 1963 das 65. Lebensjahr und acht Monate vollenden 1964 das 65. Lebensjahr und zehn Monate vollenden Das Endalter (Ende des Schuljahrs, in dem sie das 66. Lebensjahr vollenden) wäre also 2030 erreicht. Verband Bildung und Erziehung

Verband Bildung und Erziehung Ruhegehalt Berechnung des Ruhegehalts Ruhegehaltfähige Dienstbezüge Ruhegehaltfähige Dienstzeiten Gegebenenfalls Abzug eines Versorgungs- abschlags Verband Bildung und Erziehung

Ruhegehalt Ruhegehaltfähige Dienstbezüge: das letzte erreichte Grundgehalt ruhegehaltfähige Zulagen (Diese Bezüge werden seit 1.1.2008 mit dem Faktor 0,984 multipliziert = „Faktor Versorgung“) Gegebenenfalls ehebezogener Familienzuschlag Ruhegehaltfähige Dienstzeiten: Alle Arten von Beamtendienstzeiten. Vorgeschriebene Ausbildungszeiten (z. B. Studium), jedoch höchstens 855 Tage Auch Wehr- oder Zivildienst Beurlaubung zählt in der Regel nicht mit Teilzeit wird anteilmäßig berücksichtigt (z. B. bei Deputat 14/28 zählen 8 Teilzeitjahre wie 4 Vollzeitjahre) Erziehungsurlaub für vor 1992 geborene Kinder (6 Monate ab Geburtsdatum) Zeiten als Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst bis 5 Jahre, wenn sie unmittelbar vor der Ernennung zum Beamten liegen zur Ernennung geführt haben. Für danach geborene Kinder kommt zum Ruhegehalt ein Kindererziehungszuschlag hinzu, ähnlich wie in der Rentenversicherung Sonstige Vordienstzeiten, wenn für die Beamtenlaufbahn förderliche Kenntnisse erworben wurden. Verband Bildung und Erziehung

Verband Bildung und Erziehung Ruhegehalt Leider gibt es in vielen Fällen nicht die volle Pension: Einen Versorgungsabschlag muss man hinnehmen bei vorzeitigem Ruhestand auf Antrag (in der Regel nach Vollendung des 63. Lebensjahres) bei Ruhestand wegen Dienst- unfähigkeit Verband Bildung und Erziehung

Ruhegehalt Abschlag bei Ausnutzung der Antragsgrenze Der Versorgungsabschlag beträgt beim Antragsruhestand grundsätzlich 0,3 % für jeden Monat (= 3,6 % pro Jahr), den der Beamte vor dem gesetzlichen Ruhestand vorzeitig ausscheidet. Der Zeitraum des Abzugs rechnet vom Beginn des Ruhestands: Bei Lehrern: bis zum nächsten 31. Juli, der der Vollendung des 64. Lebensjahrs folgt [neu: 66. Lebensjahr] Sonstige Beamte: bis zum Ablauf des Monats, in dem das 65. Lebensjahr [neu: 67. Lebensjahr] vollendet wird. (= jeweilige gesetzliche Altersgrenze) Der Versorgungsabschlag erfolgt auf Lebenszeit auch für die Dauer der Hinterbliebenenversorgung vom erdienten Ruhegehalt, also nicht vom Ruhegehaltssatz. (Beispiel: Versorgungsabschlag 3,6 %, Ruhegehaltssatz ohne Abzug: 71,75 %; Abzug: 3,6 % von 71,75 % = 2,58 % Abzug vom vollen Ruhegehaltssatz; Ruhegehaltssatz mit Abzug also: 69,17 %; nicht: 68,15 %) Verband Bildung und Erziehung

Versorgungsabschlag (Schwerbehinderte) Ausnahme [neu] Der Versorgungsabschlag entfällt, wenn das 65. Lebensjahr vollendet ist und mindestens 45 Jahre ruhegehaltfähiger Dienstzeiten erreicht sind. Versorgungsabschlag (Schwerbehinderte) (Grad der Behinderung mindestens 50%) Schwerbehinderte können mit 60 Jahren [neu 62 J.] vom Antragsruhestand Gebrauch machen Geburtstag als Schwerbehin-derter anerkannt Eintritt in den vorgezogenen Ruhestand Minderung pro Jahr (%) Höchst-satz vor dem 16. 11. 1950 am 16. 11. 2000 bereits anerkannt keine Minderung alle anderen Fälle 3,6 % 10,8 % Der Abschlag wird berechnet vom Beginn des Ruhestands bis zum Ende des Monats, in dem der Beamte, bzw. die Beamtin das 63. Lebensjahr [neu 65. Lj.] vollendet. Verband Bildung und Erziehung

Versorgungsabschlag (Dienstunfähigkeit) Wer durch Dienstunfall dienstunfähig wird. Wem wird kein Versorgungsabschlag abgezogen? Wer 63 Jahre [neu: 65 Jahre] und älter ist. Es werden pro Jahr 3,6 % abgezogen. Der Abschlag wird vom Beginn des Ruhestands bis zum 63. Lebensjahr [neu: 65. Lebensjahr] berechnet wie bei Schwerbehinderten. Höchstsatz: 10,8 % Vorher wird die Zeit zwischen Ruhestand und Vollendung des 60. Lebensjahrs zu zwei Dritteln zur bisher erreichten ruhegehaltfähigen Dienstzeit hinzugezählt. (= Zurechnungszeit) Auch hier gibt es Übergangsregelungen nach dem neuen Dienstrechtsgesetz Verband Bildung und Erziehung

Begrenzte Dienstfähigkeit Beantragt jemand seine Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit, kann es sein, dass… … das Gesundheitsamt und anschließend das Regierungspräsidium feststellen, dass … der Lehrer oder die Lehrerin noch zu mindestens 50 % dienstfähig ist. Folglich müssen sie weiterarbeiten, und zwar … Die ruhegehaltfähige Dienstzeit steigt wie bei normaler Teilzeit entsprechend der geleisteten Arbeit …entsprechend dem Grad der Dienstfähigkeit Besoldung: In Höhe der geleisteten Arbeit Mindestens in Höhe des Ruhegehalts, das bei voller Dienstunfähigkeit fällig gewesen wäre Ggf. gibt es noch einen Zuschlag Beispiele: Voller Lehrauftrag: 70 % dienstfähig  70 % Beschäftigung Halber Lehrauftrag: 60 % dienstfähig  keine Änderung, da bereits zu 50 % beschäftigt. Verband Bildung und Erziehung

Auch die Pension wird geringer So entwickelte sich das Ruhegehalt seit 1991 Verband Bildung und Erziehung

Auch die Pension wird geringer Und so entwickelt sich das Ruhegehalt bis 2010 weiter, auch für bereits vorhandene Pensionäre Verband Bildung und Erziehung

Wo bekomme ich weitere Informationen? Grundsätzlich kann man über die Website des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Auskünfte und Merkblätter zu den Themen Gehalt, Versorgung und Beihilfe bekommen. Auch Antragsformulare und ein Berechnungsprogramm zur Pensionsberechnung stehen dort zur Verfügung. Eigenes Nachstöbern kann sich lohnen! Einige Beispiele: www.lbv.bwl.de/vordrucke: Die Versorgung der Beamten und Richter:  2190.pdf Informationen zu den Zuschlägen für Kindererziehung und Pflege nach dem Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg: 2196.pdf Merkblatt Beihilfe für neu eingestellte Beamte und Richter:  300.pdf Im Suchfeld „Anlass“: Beihilfe eingeben Berechnungsprogramm zur Pensionsberechnung: www.lbv.bwl.de/versorgungsauskunft Zur Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung: www.personalrat.uni-freiburg.de/links/teilzeit-info_innenministerium_ba-wue.pdf Zur Elternzeit: www.lbv.bwl.de/fachlichethemen/beamte/aktiverdienst/elternzeit Verband Bildung und Erziehung

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