Soziale Absicherung und was diese kostet Von Mag. Karl Wechselberger www.sva.or.at E-mail: karl.wechselberger@svagw.at 16.05.2014
Wer ist versichert und welche Ausnahmen gibt es?
Versicherungspflicht In der Kranken- und Pensionsversicherung besteht Pflichtversicherung für Mitglieder der Wirtschaftskammer Gesellschafter einer offenen Gesellschaft (OG) und persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG), sowie geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH, wenn die Gesellschaft Mitglied einer Wirtschaftskammer ist „Neue Selbständige“
Neue Selbständige: Tätigkeit Selbständige, die betrieblich erwerbstätig sind Einkunftsart selbständige Arbeit oder Gewerbebetrieb Einkommensgrenze € 6.453,36 (für ausschließlich Selbständige) € 4.743,72 (für nebenberuflich Selbständige)
Ausnahmen von der Pflichtversicherung: Ruhen der Gewerbeberechtigung „geringfügig“ tätige Gewerbetreibende bzw. „Kleingewerbetreibende“
Ausnahme in der PV & KV über Antrag Geringfügige Gewerbetätigkeit = „Kleingewerbetreibender“ Nur für Versicherte mit Gewerbeschein (gilt nicht für Gesellschafter)! Umsatz € 30.000.00,- Einkommen € 4.743,72 innerhalb der letzten 60 Monate max. 12 Monate Pflichtvers. GSVG oder 60. Lebensjahr vollendet 57. Lebensjahr vollendet und obige Grenzen in den letzten 60 Kalendermonaten nicht überschritten Ausnahme in der PV & KV über Antrag
Beitragshöhe und deren Berechnung
Beitragsgrundlage X Beitragssatz Die Beitragsermittlung Beitragsgrundlage X Beitragssatz = Beitrag Ein Plus für UnternehmerInnen
Beitragssatz 2014 Krankenversicherung 7,65% Pensionsversicherung 18,50% Zukunftsvorsorge 1,53% SUMME 27,68% Unfallversicherung € 8,67 mtl.
wenn endgültiger Einkommensteuerbescheid Die Beitragsgrundlage Vorläufige Beitragsgrundlage Nachbemessung wenn endgültiger Einkommensteuerbescheid Endgültige Beitragsgrundlage
Ein Plus für UnternehmerInnen Die Beitragsgrundlage Höchst-BGRL mtl. € 5.285,- BGRL Mindest-BGRL Pensionsversicherung € 687,98 Krankenversicherung € 704,99 Selbständigenvorsorge € 704,99 Ein Plus für UnternehmerInnen
BEI GUTEN EINKÜNFTEN RÜCKLAGEN FÜR NACHZAHLUNGEN SCHAFFEN! Die Beitragsermittlung bis zum endgültigen EStB vorläufige BGRL in den ersten 2 Jahren fixe KV-BGRL BEI GUTEN EINKÜNFTEN RÜCKLAGEN FÜR NACHZAHLUNGEN SCHAFFEN! KV PV KV PV KV PV KV PV 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr
Mindest- und Höchstbeiträge Kammermitglieder (Inhaber eines Gewerbeschein) Mindestbeitragsgrundlage und Mindestbeitrag Höchstbeitragsgrundlage und Höchstbeitrag monatlich (1.- 3. Jahr PV + KV) monatlich (ab 4. Jahr in PV) jährlich Beitragsgrundlage € 537,78 € 704,99 € 687,98 € 5.285,00 € 63.420,00 Beitrag Krankenversicherung € 41,14 € 53,93 € 404,31 € 4.851,72 Beitrag Pensionsversicherung € 99,49 € 127,28 € 977,73 € 11.732,70 Beitrag Unternehmensvorsorge € 8,23 € 10,79 € 80,86 € 970,32 Beiträge Gesamt in Euro € 148,86 € 192,-- € 1.462,90 € 17.554,80
Anfang 2. Monats im Quartal Die Beitragseinhebung Vorschreibung Anfang 2. Monats im Quartal Fälligkeit Ende 2. Monats im Quartal Zahlungsfrist 18 Tage Verzugszinsen ab 19. Tag der Fälligkeit Mahnung Exekution
Krankenversicherung
Krankenversicherung Wahlmöglichkeit zwischen drei Leistungspaketen: 1. Sachleistung 2. volle Geldleistung und 3. Geldleistung für Spital-Sonderklasse
Sachleistungsberechigte: durch e-card zunächst keine Barauslagen Sachleistungsberechtigung Sachleistungsberechigte: durch e-card zunächst keine Barauslagen ABER: Bei den meisten Leistungen ist ein Selbstbehalt von 20% (u.U.10%) vorgesehen, der nachträglich von der SVA vorgeschrieben wird.
Geldleistungsberechtigte: Volle Geldleistungs- berechtigung Geldleistungsberechtigte: zunächst Arzthonorare selbst bezahlen anschließend zur Vergütung einreichen Sie erhalten Kostenersatz nach einem eigenen Vergütungstarif (auch bei Spitalsonderklasse), der höher ist als bei Sachleistungsberechtigten. Dies ist ein Vorteil bei Wahlärzten und bei Aufenthalten in der Sonderklasse.
Geldleistung für Spital-Sonderklasse Diese Art der Leistungserbringung verbindet die Vorteile der Sach- und vollen Geldleistung: Beim (Vertrags-)Arztbesuch werden die Leistungen mittels e-card direkt abgerechnet – keine Privathonorarnote! Beim Aufenthalt in der Spital-Sonderklasse erhält man die höhere Vergütung – wie der volle Geldleister. Ein Vergleich der Prämienunterschiede bei der Privatversicherung ist anzuraten.
Wann bin ich wie eingestuft? 1. – 3. Jahr der selbständigen Erwerbstätigkeit: Sachleistungsberechtigt. Ab dem 4. Jahr : abhängig von den Einkünften des drittvorangegangenen Kalenderjahrs. Überschreitet die Beitragsgrundlage 2014 den Betrag von € 63.419,99 – erreicht man also den Höchstbeitrag – wird man zum vollen Geldleistungsberechtigten.
Der Sachleistungsberechtigte kann Wahlmöglichkeiten Der Sachleistungsberechtigte kann mit einem Beitrag von € 75,97 pro Monat die Geldleistungsberechtigung für die Spital-Sonderklasse wählen mit einem Beitrag von € 94,94 pro Monat die volle Geldleistungsberechtigung wählen.
Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit Voraussetzungen Persönliche Arbeitsleistung für Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig (Angabe durch Versicherten auf Krankmeldung) Betriebsgröße: Es dürfen entweder keine oder durchschnittlich weniger als 25 DienstnehmerInnen beschäftigt sein.
Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit Voraussetzungen Eintritt des VF der Arbeitsunfähigkeit in Folge Krankheit Beginn der Arbeitsunfähigkeit ist ärztlicherseits festzustellen (Krankmeldung) Bei Anstaltspflege (auch Kur, Rehab, Erholung) ersetzt die Aufenthaltsbestätigung die Krankmeldung
Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit Höhe € 28,40 (Wert 2014) pro Tag der Arbeitsunfähigkeit (AU) Zeitraum Anspruch ab 43. Tag der AU für die Dauer der Erkrankung, max. für 20 Wochen Fortsetzungserkrankung wenn 20 Wochen nicht ausgeschöpft und innerhalb von 26 Wochen neuerlich AU entsteht Neuer Anspruch 26 Wochen nach Ende der 20. Leistungswoche (für ein und dieselbe Erkrankung)
Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit Abschluss einer freiwilligen Zusatzversicherung Antrag vor dem 60.Lj. Krankengeld ab dem 4. Tag bis max. 26 Wochen 6 Monate Wartezeit (ausgenommen Arbeitsunfall) Krankengeld 60 % der täglichen Beitragsgrundlage Kosten 2,5% der Beitragsgrundlage monatlich
Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit Monatliche Beitragsgrundlage Euro Zusatzbeitrag monatlich in € Krankengeld täglich in € 1.143,07* 28,58 28,40 2.500,-- 62,50 50,-- 4.500,-- 112,50 90,-- 5.285,-- 132,13 105,70 *monatliche Mindestbeitragsgrundlage
Ein Plus für UnternehmerInnen Unternehmervorsorge seit 2008 Ein Plus für UnternehmerInnen
Vorteile für Unternehmer Keine zusätzlichen Kosten durch Beitragssatzsenkung in der Krankenversicherung Zweite Pension Steuerbegünstigung
Unternehmervorsorge - Gültigkeit Verpflichtend: Gewerbetreibende Gewerbegesellschafter „Neue Selbständigen“ Optionsmöglichkeit: Bauern Freiberufler (z.B. Wirtschaftstreuhänder, Ärzte, Apotheker)
Unternehmervorsorge – Ablauf hebt Beiträge ein – Weiterleitung an Unternehmervorsorgekasse Hat sich ein Unternehmer bei seinen Angestellten für ein Institut entschieden, so ist dieses auch für ihn verpflichtend. Erfolgt innerhalb von sechs Monaten keine Auswahl, wird der Unternehmer einer Kasse zugeteilt.
Unternehmervorsorge - Begünstigungen Beitrag zur Selbständigenvorsorge = Betriebsausgabe Veranlagung = steuerfrei (keine KESt) Auszahlung als Einmalbetrag = steuerbegünstigt mit 6% bzw. als Rente steuerfrei
Ein Plus für UnternehmerInnen Unfallversicherung Ein Plus für UnternehmerInnen
Unfallversicherung Die Einhebung der Beiträge (€ 8,67 monatlich) erfolgt durch die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, die diese Beiträge an die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) weiterleitet. Für die Leistungserbringung ist die AUVA zuständig. Alle Anträge und Meldungen können selbstverständlich auch bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft eingebracht werden.
Unfallversicherung Die Unfallversicherung erbringt Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Arbeitsunfälle sind Unfälle, die sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Tätigkeit ereignen (auch Unfälle, die sich auf dem Weg von und zur Betriebsstätte ereignen - nicht aber Freizeitunfälle!).
Renten aus der Unfallversicherung fixe Bemessungsgrundlage durch eine freiwillige Höherversicherung kann die Bemessungsgrundlage erhöht werden: Pflichtversicherung Höherversicherung Stufe I (freiwillig) Höherversicherung Stufe II (freiwillig) Beitragshöhe pro Jahr € 104,04 mtl. € 8,67 Zusätzlich € 103,95 € 156,15 Bemessungsgrundlage € 19.042,98 € 31.140,81 € 37.279,03 Erwerbsminderung Rente 100% € 1.360,21 € 2.224,34 € 2.662,79 50% € 544,09 € 889,74 € 1.065,12 20% € 181,36 € 296,58 € 355,04 Hinterbliebenenrente € 272,05 € 444,87 € 532,56
Arbeitslosenversicherung für Selbständige
Arbeitslosenversicherung Nicht verpflichtend, sondern freiwillig Alte Anwartschaften werden berücksichtigt
P e n s i o n s r e c h t
Warum ist (laufend) eine Pensionsreform notwendig? Veränderung des Verhältnisses Ausbildung – Arbeit – Pension
Welche Pensionen gibt es? Alterspension (60/65) Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer (56,5+/61,5+) Hacklerregelung (62M, ab 57F) Korridorpension (62) Schwerarbeitspension (60) Erwerbsunfähigkeitspension (kein Mindestalter!) Hinterbliebenenpensionen
Besuchen Sie uns auch im Internet: www.sva.or.at