Bildungsplan Kauffrau / Kaufmann EFZ für die schulisch organisierte Grundbildung (SOG) Informationsveranstaltung für die Schulen der Deutschschweiz Isabelle Lüthi Zentrum für Berufsentwicklung Informationsveranstaltung vom 04.12.14 in Aarau
Ziele der Veranstaltung Wesentliche Neuerungen im Bildungsplan SOG sind bekannt Stand der Erarbeitung der Schullehrpläne ist erhoben Priorisierung der Erarbeitung der nachgelagerten Instrumente ist bekannt Vorgehen zur Erarbeitung der Teile IKA, IPT, V&V und ÜfK des Schullehrplans sind skizziert Bedarf an weiterer Unterstützung ist erhoben 04.12.2014 Isabelle Lüthi
Programm 9.00 Begrüssung (I. Lüthi) 9.10 Bildungsplan SOG aus Sicht der OdA (R. Hohl) 9.30 Erhebung Stand der Erarbeitung Schullehrpläne (M. Schuler / I. Lüthi) 9.55 Auswirkungen der Neuerungen im BiPla SOG auf die Schullehrpläne (I. Lüthi) 10.20 Nachgelagerte Dokumente (I. Lüthi) 10.30 Pause 11.00 Erfahrungsbericht Prozess Schullehrplan 2+1 (L. Kmoch) 11.35 Bedarfsabklärung (M. Schuler) 12.30 Ende der Veranstaltung 04.12.2014 Isabelle Lüthi
Ausgangslage und wichtigste Änderungen Akteure und Rollen Bildungsplan Kauffrau/Kaufmann EFZ für die schulisch organisierte Grundbildung (SOG) Ausgangslage und wichtigste Änderungen Akteure und Rollen Ausführungsbestimmungen Roland Hohl, Geschäftsleiter der SKKAB und Präsident der Schweizerischen Kommission für Berufsentwicklung und Qualität Kauffrau/Kaufmann EFZ www.skkab.ch | roland.hohl@skkab.ch
Rahmenbedingungen für die schulisch organisierte Grundbildung Berufsbildungsgesetze 1963 und 1978 Berufsbildungsgesetz 2002 Kaufmännische Grundbildung EFZ Ausbildungs- und Prüfungs-reglemente 1973 und 1986 Ausbildungs- und Prüfungsreglement 2003 Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann EFZ 26. September 2011 9. Abschnitt: Schulisch organisierte Grundbildung (SOG) Übergangsbildungsplan SOG für private Anbieter 26. September 2011 Private Anbieter (EFZ) BIGA-Richtlinien, 13. August 1969 DBK-Hinweise vom 8. Februar 1996 zu den BIGA-Richtlinien vom 13. August 1969 Richtlinien/ Empfehlungen des BBT, Mai 2003 BBT-Richtlinien, 24. August 2006 Handelsmittelschulen (EFZ und BM) BIGA-Richtlinien über die Voraussetzungen für die Anerkennung der Abschlussprüfung an schweizerischen Handelsmittelschulen, 22. Dezember 1983 Rahmenlehrplan für schweizerische Handelsmittelschulen, 9. April 1981 BBT-Richtlinien, 26. November 2009 Standardlehrpläne Praxis und Schule für HMS 28. November 2009 Sind als Anhang Bestandteil der BiVo Kauffrau/Kaufmann EFZ (Art. 48 Abs. 2) und bis am 31. Dezember 2014 gültig.
Grundlagen- und Vollzugsdokumente 6
Vollzugsdokumente 7
Ausführungsbestimmungen (1) Alle bestehenden Ausführungsbestimmungen werden zusammengeführt. Es geht um eine inhaltliche und formelle Überprüfung, um die Anpassung des Gültigkeitsbereichs (BOG und SOG) und wo nötig um die Aufnahme von SOG-spezifischen Regelungen. Die bestehenden Ausführungsbestimmungen «Kompetenznachweis in den integrierten Praxisteilen» werden umfassend überarbeitet und machen Aussagen zur Umsetzung der IPT, zur Handhabung der LLD in der Schule sowie zu den IPT-Kompetenznachweisen. Alle Ausführungsbestimmungen werden auf Ende März 2015 mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt und können (mit Ausnahme von wenigen Punkten im Bereich der Fach- und Positionsnoten) grundsätzlich von allen Schulen übernommen werden. Die bisherigen Ausführungsbestimmungen gelten nur noch für Klassen mit Ausbildungsbeginn vor dem 1. Januar 2015. 8
Ausführungsbestimmungen (2) Die Überarbeitung der Ausführungsbestimmungen erfolgt im Rahmen der Schweizerischen Kommission für Berufsentwicklung und Qualität (SKBQ) Kauffrau/Kaufmann EFZ. Diese löst die Schweizerische Prüfungskom- mission für die kaufmännische Grundbildung (SPK) ab. Die Entwürfe werden mit den Vertreterinnen und Vertretern der Konferenz der Schweizer Handelsmittelschulrektorinnen und -rektoren (KSHR) und des Verbandes Schweizerischer Handelsschulen (VSH) erarbeitet. Die Vertreterinnen und Vertreter der KSHR (Peter Engel und Christine Wüscher) und des VSH (Andreas Hösli) sorgen für die Abstimmung mit ihren Organisationen. Die Entwürfe werden anschliessend in der Arbeitsgruppe Qualifikations- verfahren (darin wirken alle Schul- und Kantonsvertreter mit) zuhanden der Verabschiedung in der SKBQ Kauffrau/Kaufmann EFZ bereinigt. 9
Bisherige Ausführungsbestimmungen: www.rkg.ch
Neue Ausführungsbestimmungen: www.skkab.ch
Erhebung Stand der Erarbeitung Schullehrpläne Marietheres Schuler / Isabelle Lüthi Zentrum für Berufsentwicklung Informationsveranstaltung vom 04.12.14 in Aarau
Auswirkungen der Neuerungen im BiPla SOG auf die Schullehrpläne Isabelle Lüthi Zentrum für Berufsentwicklung Informationsveranstaltung vom 04.12.14 in Aarau
Von Modellen und Umsetzungsvarianten Vielzahl von Umsetzungsvarianten können nicht im BiPla geregelt werden; der BiPla legt nur die Modelle fest. Festlegung des Regelfalls im BiPla SOG Abweichungen vom Regelfall: BiVo Art. 25 2 Die zuständige kantonale Behörde entscheidet über die Anerkennung von Bildungsgängen der schulisch organisierten Grundbildung. 3 Begründete Abweichungen von den Ausbildungsmodellen gemäss Artikel 28 sind mit der zuständigen Organisation der Arbeitswelt abzusprechen. Zeitpunkt des Langzeitpraktikums: BiVo Art. 33 2 Das Langzeitpraktikum findet nach Abschluss des schulischen Unterrichts statt. Begründete Abweichungen sind mit der zuständigen Organisation der Arbeitswelt abzusprechen. 04.12.2014 Isabelle Lüthi
QV-Übersichten (A3-Ausdrucke) 04.12.2014 Isabelle Lüthi
Bisherige Anbieter 2+1: (echtes 2+1 bzw. 4+2) Bisher und neu: Punktuelle Anpassungen bei den integrierten Praxisteilen (IPT) die Zuordnung einzelner Ziele zu den IPT und zum Langzeitpraktikum (LZP) wurde auf Wunsch der Schulen angepasst Entlastung und Flexibilisierung von IPT Neu gilt: Zu IPT zugeordnete LZ sind die Mindestanforderung; es kann und dürfen mehr LZ abgedeckt werden. 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem. Schule LZP 04.12.2014 Isabelle Lüthi
Bisherige Anbieter der Umsetzungsvarianten 3-2-1 und 2-2-2 Umstellung auf 4+2 bis spätestens 2017 Bisher: Neu: Punktuelle Anpassungen bei den IPT Die Zuordnung einzelner Ziele zu den IPT und zum LZP wurde auf Wunsch der Schulen angepasst. Weitere Anpassungen des Schullehrplans prüfen. / Mögliche didaktische Konsequenzen der Umstellung beachten! 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem. Schule LZP 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem. Schule LZP 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem. Schule LZP 04.12.2014 Isabelle Lüthi
Bisherige Anbieter 3+1 mit BM Bisher und neu: Anpassung der BM-Fächer gemäss RLP BM 2012 Anpassungen bei IKA, V&V, ÜfK und IPT gemäss neuem Bildungsplan SOG und Leistungszielkatalogen (LZK) 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem. 7. Sem. 8. Sem. Schule LZP 04.12.2014 Isabelle Lüthi
Bisherige Anbieter 3i Bisher und neu: Komplette Überarbeitung des Schullehrplans Umstellung vom Standardlehrplan (Basis Reglement 2003) auf den BiPla SOG (Basis LZ-Kataloge 2012). 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem. Schule 04.12.2014 Isabelle Lüthi
Bisherige Anbieter 4i mit BM Bisher und neu: Anpassung der BM-Fächer gemäss RLP BM 2012 Anpassungen bei IKA, V&V, ÜfK und IPT gemäss neuem Bildungsplan SOG und LZK 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem. 7. Sem. 8. Sem. Schule 04.12.2014 Isabelle Lüthi
Spezielle Umsetzungsvarianten z.B. Sportschulmodelle u.ä. Überprüfung und ggf. Anpassungen der Schullehrpläne Müssen über Bewilligungsverfahren der Kantone und unter Einbezug der zuständigen OdA geregelt werden. 04.12.2014 Isabelle Lüthi
Information, Kommunikation und Administration (IKA) SOG mit EFZ SOG mit Berufsmaturität – Typ Wirtschaft E-Profil mit BM Integriertes Modell Konzentriertes Modell Konzentriertes B-Profil E-Profil IKA 640 480 360 Punktuelle Anpassung der Lektionenzahl (gelb) Neuer Anteil problemorientierter Unterricht (POU): 75% Vorher bei privat-rechtlichen Anbietern: «überwiegender Teil» Vorher bei öffentlich-rechtlichen Anbietern: «mindestens 90 %» Keine vorgezogene IKA-Prüfung mehr 04.12.2014 Isabelle Lüthi
Vertiefen und Vernetzen (V&V) I Neues Lerngefäss für die öffentlich-rechtlichen Anbieter der SOG kann von den Ausbildungseinheiten abgeleitet und angepasst werden Inhalt ganzheitliche, problem- und handlungsorientierte Arbeitsweise der Lernenden fördern Komplexe Problemstellung Leistungsziele aus W&G, IKA und der Standardsprache vertiefen und unterrichtsbereichsübergreifend vernetzen Aufbau von Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen (MSSK) unterstützen Bereitet auf selbstständige Arbeit (SA) vor 04.12.2014 Isabelle Lüthi
Vertiefen und Vernetzen (V&V) II Umfang bei Ausbildung zum EFZ ohne BM: 120 Lektionen inkl. SA; also 80 Lektionen V&V im engeren Sinne, verteilt auf 3 Module Verteilung der 3 V&V-Module auf Ausbildungsdauer wird im BiPla nicht definiert Umfang bei Ausbildung zum EFZ mit BM: 120 Lektionen V&V 04.12.2014 Isabelle Lüthi
Selbstständige Arbeit (SA) Umfang 40 Lektionen Bei Bildungsgängen mit BM Die IDPA ersetzt die SA. Die 120 Lektionen V&V bleiben erhalten und müssen umgesetzt werden. 04.12.2014 Isabelle Lüthi
Vertiefen und Vernetzen (V&V) / Selbstständige Arbeit (SA) Anpassung der Regelung zur Wiederholung von V&V-Modulen (vgl. Art. 23, Abs 4 BiVo). Neu gilt beim erneuten Schulbesuch von mindestens zwei Semestern: Ist die Note «Vertiefen und Vernetzen» ungenügend, muss ein Modul «Vertiefen und Vernetzen» absolviert und benotet werden. Für die Berechnung der neuen Fachnote Projektarbeit zählt nur die neue Note. b. Ist die Note für die selbstständige Arbeit ungenügend, muss die selbstständige Arbeit wiederholt werden. Für die Berechnung der neuen Fachnote Projektarbeit zählt nur die neue Note. 04.12.2014 Isabelle Lüthi
Überfachliche Kompetenzen (ÜfK) Neues Lerngefäss für öffentlich-rechtliche Anbieter der SOG Inhalt Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen (MSSK) werden kontinuierlich von Anbeginn der Ausbildung gefördert, sei dies in den fachlichen Unterrichtsbereichen (W&G; IKA; Sprachen, Sport) oder in den Lerngefässen IPT, ÜfK, V&V SA. Gezielt in bestimmte überfachliche Kompetenzen einführen Umfang und Zeitpunkt 40 Lektionen Der Zeitpunkt des Lerngefässes ÜfK wird im BiPla nicht definiert 04.12.2014 Isabelle Lüthi
Bildung in beruflicher Praxis (BbP) I Konzentriertes Modell Integriertes Modell bisher neu Langzeitpraktikum (LZP) 12 Monate 12 Monate; nach der schulischen Ausbidung Integrierte Praxisteile (IPT) 160 Lektionen Problemorientierter Unterricht (POU) 480 / 720 Lektionen 720 Lektionen Total Bildung in beruflicher Praxis 640 / 880 Lektionen 880 Lektionen bisher neu Kurzzeitpraktikum (KZP) 4 Wochen Integrierte Praxisteile (IPT) 500 Lektionen 520 Lektionen Problemorientierter Unterricht (POU) 720 Lektionen 700 Lektionen Total Bildung in beruflicher Praxis 1220 Lektionen 04.12.2014 Isabelle Lüthi
Bildung in beruflicher Praxis (BbP) II Konzentriertes Modell Verteilung der Leistungsziele auf IPT und LZP Durch ein (zusätzliches) Kurzzeitpraktikum können die IPT um max. 40 Lektionen reduziert werden. IPT bereitet auf das LZP vor Integriertes Modell + 20 Lektionen IPT / - 20 Lektionen POU Das Kurzzeitpraktikum kann in begründeten Ausnahmefällen von der kantonalen Behörde durch 120 zusätzliche Lektionen IPT ersetzt werden Hauptverantwortung für die Bildung in beruflicher Praxis liegt beim Gefäss IPT 04.12.2014 Isabelle Lüthi
Branchenhomogene Klassen Branchenhomogene Klassen bzw. Ausbildungsangebote bilden die Ausnahme. Sie sind auf eine einzige Ausbildungs- und Prüfungsbranche ausgerichtet. Voraussetzung ist neben dem branchenspezifisch definierten Leistungszielkatalog ein Konzept zur Kooperation zwischen der Ausbildungs- und Prüfungsbranche und den Schulen. Vgl. BiPla S. 11 Betrifft heute die Branche Hotel-Gastro-Tourismus (HGT). Vgl. BiPla Anhang 2 04.12.2014 Isabelle Lüthi
IPT-Kompetenznachweis (KN) Konzentriertes Modell: 1 IPT-KN, 1 Note Neu: Der IPT-KN kann mehrere Lernendenbeurteilungen umfassen Integriertes Modell: 4 IPT-KN, 4 Noten Neu: Die einzelnen IPT-KN können jeweils mehrere Lernendenbeurteilungen umfassen Vgl. BiPla S. 28 und 29 Regelung der Details in Ausführungsbestimmungen der SKBQ 04.12.2014 Isabelle Lüthi
QV: Dauer Qualifikationsbereich (QB) Berufspraxis schriftlich Die Dauer des QBs Berufspraxis schriftlich beträgt neu 90-120 min. Zurzeit ist die Ausbildungs- und Prüfungsbranche «Dienstleistung und Administration» die einzige, die die Dauer auf 90 min. heruntersetzt; bei allen übrigen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen beträgt die Prüfungszeit Berufspraxis schriftlich nach wie vor 120 min. Gültig bereits beim QV 2015! Vgl. BiPla Anhang 2 04.12.2014 Isabelle Lüthi
Zusätzliche, allgemeinbildende Fächer (SOG+) Das Anbieten zusätzlicher, allgemeinbildender Fächer (SOG+) steht jeder Schule frei. Die Fächer werden in einem zusätzlichen, standardisierten Notenausweis aufgeführt. Bei der Ausbildung zum EFZ ohne BM sind «Mathematik», «Geschichte und Staatslehre» sowie weitere Fächer aufzuführen, sofern ihr Umfang mehr als 160 Lektionen beträgt. Bei der Ausbildung zum EFZ mit BM besteht SOG+ aus Fächern, welche weder im EFZ noch für die BM Typ Wirtschaft vorkommen. 04.12.2014 Isabelle Lüthi
Ausweis der zusätzlichen Allgemeinbildung (SOG+) im Notenausweis bisher neu BiVo Art. 43 Abs. 3 lit e Ausweis der Noten der zus. Allgemeinbildung (SOG+) im Notenausweis des EFZ Probleme: Wurde in manchen Kantonen gar nie umgesetzt Im BiPla SOG Kap. 3.3, S. 9 geregelt Diese Fächer werden in einem zusätzlichen, standardisierten Notenausweis aufgeführt. Voraussetzungen beachten! vgl. Folie vorher Vorlage der SBBK 04.12.2014 Isabelle Lüthi
Promotion während der Ausbildung Bisherige Regelung orientierte sich an der BOG und sah lediglich den Profilwechsel von E zu B vor; z.T. nicht umsetzbar. Für die SOG wurde die Regelung flexibilisiert und ermöglicht regional angepasste Lösungen. Bisher Art. 32 Profilwechsel 1 Ein Profilwechsel erfolgt sinngemäss nach Artikel 17 Absätze 3–8. 2 Ein Profilwechsel ist nur dann zu prüfen, wenn der Anbieter der schulisch organisierten Grundbildung beide Profile führt. Neu BiVo Art. 32 Promotion und Profilwechsel Die Kantone regeln die Bestimmungen zur Promotion. Das Promotionsreglement kann zusätzliche allgemeinbildende Fächer gemäss Artikel 27, Absatz 4 berücksichtigen. 04.12.2014 Isabelle Lüthi
Nachgelagerte Dokumente I Ausführungsbestimmungen haben Priorität. Der Gültigkeitsbereich muss bei den bestehenden Dokumenten auf die SOG ausgeweitet werden. Zusätzlich sind folgende inhaltliche Anpassungen nötig: IKA / W&G / Standardsprache / 1. & 2. Fremdsprache: keine ÜfK: Teil zu SOG mit inhaltlichen Präzisierungen V&V / SA: Passus zu ungenügenden Modulen streichen „IPT“ (neu), bisher nur „IPT-KN“: Ansprüche und Vorgaben zu IPT, der in IPT verwendeten LLD und zum IPT-Kompetenznachweis 04.12.2014 Isabelle Lüthi
Nachgelagerte Dokumente II Manual zur Umsetzung des Bildungsplans Kauffrau / Kaufmann EFZ für die SOG Qualitätsentwicklung an den Schulen EFZ-relevante Aspekte der SOG rechtliche Grundlagen und Empfehlungen Good Practice-Beispiele 04.12.2014 Isabelle Lüthi
Nachgelagerte Dokumente III In der Verantwortlichkeit der SBBK werden folgende Dokumente angepasst (für Details siehe Kommunikationspapier SKKAB): Qualitätssicherungs-Konzept Standardlehrpläne für Mathematik und Geschichte / Staatslehre (SKBQ) HMS spezifische Fächer – Empfehlung Nr. 6 Standardisierter Notenausweis für die zusätzlichen allgemeinbildenden Fächer (SOG+) Grundsätze für die Anerkennung und Aufsicht Merkblatt Rahmenvertrag zwischen der Schule und dem Praktikumsbetrieb Empfehlung zur Promotion während der Ausbildung Dossier Praktikumsvertrag 04.12.2014 Isabelle Lüthi
Fragen? Pause!
Erfahrungsbericht Prozess Schullehrplan 2+1
Bildungsplan SOG 4 - 2 Lukas Kmoch Bereichsleiter und Mitglied der Geschäftsleitung Feusi Bildungszentrum AG Vize-Präsident VSH (Verband Schweizerischer Handelsschulen)
Vorteile Langzeitpraktikum am Ende der Ausbildung Keine Doppelbelastung während dem Praktikum: Konzentration auf den betrieblichen Teil ohne zusätzliche Anforderungen der Berufsfachschule Schulischer Teil (gesamtes QV) abgeschlossen maximale theoretische Fachkompetenz bei Praktikumsbeginn - Vorteile Lernende: Gleichmässige Lektionentafel, z.B. keine Schwerpunktbildung IKA Bei Praktikumsbeginn vollständig theoretisch ausgebildet Praktikumsstellensuche während mindestens einem Jahr Ausbildungsbereitschaft der Betriebe sehr gross Ab erstem Tag kaufmännisch «uneingeschränkt» einsetzbar Unmittelbare Weiterbeschäftigung nach dem Praktikum möglich: Kaum «QV-Risiko» Lukas Kmoch / Feusi Bildungszentrum AG 4. Dezember 2014
Vorteile Langzeitpraktikum am Ende der Ausbildung Vorteile Betrieb: Keine Ansprüche der Berufsfachschule während dem Praktikum Praktikumsbeginn wie bei Lehrbeginn (BOG) im Sommer Betriebliche Prüfungen am Ende des Praktikums (wie bei BOG) Zum Teil dito Vorteile Lernende Lukas Kmoch / Feusi Bildungszentrum AG 4. Dezember 2014
Herausforderungen / Massnahmen Betriebe: Umstellung Praktikumsstart (6 monatige «Lücke»), etc. Betriebe: Praxiswissen bei Praktikumsstart (wie bisher) Massnahmen Betriebe ein bis zwei Jahre im Voraus informieren und gemeinsam Lösungen entwickeln Erfahrung Feusi: positiv! Praxisnähe während der Schulzeit verstärken Lösung Feusi: IPT mittels Praxisfirma umgesetzt Lukas Kmoch / Feusi Bildungszentrum AG 4. Dezember 2014
Herausforderungen Umsetzung Lehrplan (4 - 2) Geleichmässige Verteilung der Fachinhalte auf vier Schulsemester. Lektionenzahl gemäss Vorgaben problemlos umsetzbar Umsetzung POU: Einzig «formal» anspruchsvoll Praxisbezug W&G (Ziel: Praxisnähe schaffen zwecks guter Vorbereitung auf das QV) Exkursionen V+V sowie SA: meist W&G-orientiert Schnuppertage in der Praxis Umsetzung IPT: Organisation (Infrastruktur, Ausbildner) und Lernziele; Ziele: individuelle Benotung, kaufm. Sachbearbeiter-Praxis, handlungsorientiert, etc. Umsetzung ÜfK: Projektwoche hat sich sehr bewährt, Sozialkompetenzen im Mittelpunkt Schnittstelle IPT – üK: Optimierungspotenzial Lukas Kmoch / Feusi Bildungszentrum AG 4. Dezember 2014
Bedarfsabklärung
Auswertung
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