Deutsch als Rechtssprache

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Deutsch als Rechtssprache „Die Fachsprache des Rechtes wird in der Fachsprachenforschung u.a. folgenderweise bezeichnet: Gesetzes- und Amtssprache, juristisch-administrative Sprache, Gerichts- und Behördenterminologie, Juristensprache, juristische Fachsprache, Sprache des Rechtswesens, Gesetzessprache, Rechts- und Verwaltungssprache „ http://rechtsinformatik.jura.uni-sb.de/portal/diplomarbeiten/mouchtchinina/RS-als-FS.pdf

DaR = Deutsch als Rechtssprache und das Urteil der Juristen DaR ist eine FACHSPRACHE , die von den Juristen natürlich verteidigt wird: es wird davon ausgegangen, dass eine FS nicht für jedermann verständlich sein kann; Die Komplexität des Rechts und die Vielzahl der zu diskutierenden Fragen sind nur durch eine kurze, prägnante (aber oft schwer verständliche Sprache) zu bewältigen. (Simon, Baker, Einführung in das d. Recht und in die deutsche Rechtssprache, S.31)

DaR im Urteil der nichtjuristischen Öffentlichkeit Normalbürger , Studienanfänger und DaF-Lerner sind oft überfordert Rechtssätze zu verstehen. Der Grund für die Unverständlichkeit der deutschen Rechtssprache wird oft in dem Bestreben der Juristen gesehen, sich ihr “Monopol” zu erhalten, das Recht für die Normalbürger durchzusetzen, und die allgemeine Vorstellung am Leben zu erhalten, Rechtswissenschaft sei etwas besonders Schwieriges. (Simon,Baker, S.31)

Ist Deutsch als Rechtssprache schwierig ? Beispiel: § 986 I 2 BGB “Ist der mittelbare Besitzer dem Eigentümer gegenüber zur Überlassung des Besitzes an den Besitzer nicht befugt, so kann der Eigentümer von dem Besitzer die Herausgabe der Sache an den mittelbaren Besitzer oder, wenn dieser den Besitz nicht wieder übernehmen kann oder will, an sich selbst verlangen.”

Deutsch als Rechtssprache ist schwierig aber nicht undurchdringbar!

Abstrakte Sprache Im Gegensatz zu Fachsprachen anderer Bereiche wie Technik und Naturwissenschaften, derenTermini „Gegenstände bzw. Sachverhalte [bezeichnen], die konkreter Natur oder doch zumindest graphisch darstellbar sind, so dass eine Klärung des Begriffsinhalts (...) und eine Zuordnung vonBegriff und Benennung relativ problemlos möglich sind“, werden mittels der Rechtssprache abstrakte Begriffe und Zusammenhänge zwischen ihnen wiedergegeben. Arntz bemerkt in diesem Zusammenhang, dass Rechtssätze keine faktischen Verhältnisse beschreiben,sondern Anweisungen erteilen . (http://rechtsinformatik.jura.uni-sb.de/portal/diplomarbeiten/mouchtchinina/RS-als-FS.pdf )

Einheitlichkeit Die juristische Ausbildung in Deutschland ist vom Leitbild des Einheitsjuristen geprägt. Das bedeutet, dass jeder, der einen juristischen Beruf einschlagen will (…) die gleiche Ausbildung durchlaufen muss. Eine Spezialisierung während der Ausbildung ist nur sehr beschränkt möglich. Juristen genießen die gleiche Ausbildung auf der Grundlage einer Einheitlichen Fachsprache: auf allen Gebieten ihrer späteren Tätigkeit (in Gesetzgebung, Rechtssprechung oder Rechtslehre) bedienen sie sich dieser einheitlichen Sprache. (Simon-Baker, 1)

Otto erläutert die Notwendigkeit einer präzisen, verständlichen und effizienten Rechtssprache wie folgt: „Die Rechtsstaatlichkeit verlangt ein objektiv-rational arbeitendes, wissenschaftlich fundiertes Justiz und Verwaltungssystem. (...) Diesen Anforderungen wird nur eine hoch entwickelte Fachsprache gerecht, die alle notwendigen Inhalte klar, eindeutig und vollständig wiedergeben kann. Das ist das Gebot der Präzision. Die Rechtsstaatlichkeit soll die Transparenz staatlichen Handelns gewährleisten. Außerdem verlangt das Prinzip der sozialen Gleichheit „eine bürgernahe Sprache, die auch den Nichtfachmann über alle ihn betreffenden (...) Angelegenheiten in einfachen, geläufigen und eingängigen Texten unterrichtet. Das ist das Gebot der Verständlichkeit. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet alle Staatsorgane [zur] (...) Sprachökonomie. Das ist das Gebot der Effizienz“ (Otto Walter, “Die Paradoxie einer Fachsprache” in : Der öffentliche Sprachgebrauch Bd.II, Stuttgart, Klett-Cotta, 1981, SS.44-57)

Von der Gemeinsprache abweichende Semantik Viele Gesetze und Rechtssätze haben ihren Ursprung in der Rechtstradition und verwenden daher heute noch Begriffe, die sonst aus der Sprache völlig verschwunden sind. So z.B. gibt es im Sachenrecht die dinglichen Rechte “Nießbrauch” und “Reallast”, bei denen nicht nur der rechtliche Inhalt, sonder bereits die Bedeutung dieser beiden Wörter dem Normalbürger unbekannt ist. (Simon,Baker, S.30)

Deutsche Terminologie und lateinische Rechtstradition Alle Gesetzesbegriffe sind der deutschen Sprache entnommen (nicht aus dem Lateinischem, wie z.B. im englischen Recht) Auch Rechtswissenschaftler verwenden nur wenige Fremdwörter Allerdings beruhen die wichtigsten Zivilgesetze auf der Übernahme des römischen Rechts. Es handelt sich nicht um Kodifikation eines Volksrechts, sondern um von den Juristen des 19.Jahrunderts in deutsche Begriffe übertragene Rechtsregeln, die auf mehreren Jahrhunderten Rechtstradition in lateinischer Sprache beruhen. Das unterscheidet bzw. das deutsche BGB von den Zivilgesetzbüchern anderer Länder (z.B. von französischen code civil , und auch von früheren deutschen Zivilgesetzbüchern, etwa dem Preußischen Allgemeinen Landrecht, das 1794 in Kraft gesetzt wurde. Letzteres erscheint aus heutiger Sicht zwar unsystematischer, aber verständlicher als das BGB. (Simon-Baker, S.31)

Komplexer Stil > Satzbau analysieren Jedem Problem seine Lösung : didaktische Überlebungstrategien im Fach “Deutsch als Rechtsprache” Komplexer Stil > Satzbau analysieren Fachspezifischer Wortschatz > Glossar und Wortbildung erlernen Fachspezifische Argumentationstechniken (Gutachtenstil, Urteilsstil) kennen Fachspezifische Textsorten erkennen

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Viel Spass, Ausdauer und Erfolg beim DaR lernen wünscht Ihnen dr. Christina Maria zum Felde