Der Berufsauftrag St.Gallen, Dezember 2014.

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Der Berufsauftrag St.Gallen, Dezember 2014

Gesetzliche Grundlagen Was ändert sich konkret für die Lehrpersonen? Inhalt Gesetzliche Grundlagen Was ändert sich konkret für die Lehrpersonen? Vier Arbeitsfelder Gliederung und Flexibilisierung der Arbeitsfelder Zusätzliche Arbeit, zusätzliche Aufgaben Kostenneutralität Zeitplanung und weitere Informationen Dezember 2014 Amt für Volksschule

Grundlagen Dokument Zuständig verabschiedet am XVI. Nachtrag Volksschulgesetz Kantonsrat 16.09.2014 Gesetz über den Lohn der Volksschul-Lehrpersonen Reglement über den Berufsauftrag Erziehungsrat 12.11.2014 Verordnung zum Personalrecht Regierung Dez. 2014 Handreichung Berufsauftrag Amt für Volksschule Prov. Nov. 2014 Def. Jan. 2015 Der Neue Berufsauftrag für Volksschullehrpersonen ist gesetzlich auf verschiedenen Ebenen anzusiedeln: Mit dem XVI. Nachtrag zum Volksschulgesetz hat der Kantonsrat im September 2014 die wichtigsten Grundlagen bzw. den Rahmen des neuen Berufsauftrages geschaffen. Gleichzeitig hat er das Gesetz über den Lohn der Volksschul-Lehrpersonen erlassen, welches ebenfalls Basis für den neuen Berufsauftrags ist. Der Erziehungsrat hat im November 2014 das Reglement über den Berufsauftrag verabschiedet. Die Verordnung zum Personalrecht wird voraussichtlich im Dezember 2014 von der Regierung genehmigt. Eine Vernehmlassung fand im Herbst 2014 statt und brachte wertvolle Hinweise für Anpassungen. Derzeit liegt die Handreichung Berufsauftrag als Entwurf vor. Sie beschreibt, wie die konkrete Umsetzung in den Schulen erfolgen soll. Sie macht Konkretisierungen und bietet Beispiele. Erst wenn die Verordnung von der Regierung verabschiedet ist, kann die Handreichung definitiv gedruckt werden. Die Handreichung kann auch für Lehrpersonen ein interessantes Dokument sein. Sie kann auf der Seite www.schule.sg.ch heruntergeladen werden. Dezember 2014 Amt für Volksschule

Ein neuer Berufsauftrag für Volksschul-Lehrpersonen Aktuell 100% = 28 Lekt. Unterricht + 2 Lekt. Präsenz ab 8 (KG 6) Lektionen: 1 Präsenzlektion ab 21 (KG 17) Lektionen: 2 Präsenzlektionen Neu (Erarbeitung mit den Sozialpartnern) 100% = 1906 Stunden Jahresarbeitszeit (durchschnittlich 42 Stunden pro Woche, 23 Tage Ferien) Überzeit kann in der unterrichtsfreien Zeit kompensiert werden. Masseinheiten: Prozent, Stunden Aufteilung in 4 Arbeitsfelder: Unterricht, Schülerinnen und Schüler, Schule, Lehrperson Mit dem aktuell gültigen Berufsauftrag für Volksschullehrpersonen gilt: 100% Anstellung entsprechen 28 Lekt. Unterricht plus 2 Lekt. Präsenz. Wer weniger als 8 Lektionen (im Kindergarten 6) unterrichtet, hat keine Präsenzzeit. Wer zwischen 8 und 20 (im KG 6-16) Lektionen unterrichtet, hat eine bezahlte Präsenzlektion. Wer 21 oder mehr Lektionen (im KG 17) unterrichtet, hat zwei Präsenzlektionen bezahlt. Der neue Berufsauftrag wurde mit den Sozialpartnern erarbeitet – also mit dem KLV, dem VSLSG (Schulleitungsverband), dem SGV (Schulträgerverband) sowie der Gewerkschaft VPOD. Er rechnet nicht mehr mit Lektionen, sondern mit Stunden und Prozenten, analog vergleichbaren Arbeitsmodellen im öffentlichen Dienst. Wer 100% angestellt ist als Volksschul-Lehrperson, hat 1906 Stunden Arbeit zu leisten im ganzen Jahr. Das entspricht einer durchschnittlichen 42-Stunden-Woche mit jährlich 23 Tagen Ferien. Wie bisher kommt es bei Lehrpersonen während dem Schuljahr zu unregelmässiger Beanspruchung. Das Schuljahr kennt seine Spitzen und erfordert damit die Bereitschaft der Lehrpersonen, entsprechend flexibel zu sein. Die Mehrarbeit wird während der unterrichtsfreien Zeit kompensiert. Neu wird die Arbeitszeit nicht mehr unterteilt in Unterricht, Präsenz und unterrichtsfreie Arbeitszeit, sondern es gibt vier Arbeitsfelder: Unterricht, Schülerinnen und Schüler, Schule, Lehrperson. Dezember 2014 Amt für Volksschule

Was ändert sich für die Lehrpersonen? Neue Verträge Neue gesetzliche Grundlage = neue Anstellungsverträge Lehrperson und Schulträger einigen sich über die Gewichtung der Arbeitsfelder. Basisvertrag + allenfalls ergänzender Vertrag (auch mehrere) Klassenlehrpersonen werden entlastet: Verschiebung von Arbeitszeit von «Unterricht» zu «Schülerinnen und Schüler» Die Lehrpersonen erhalten neue Arbeitsverträge, da es neue gesetzliche Grundlagen gibt für die Anstellung von Volksschul-Lehrpersonen. Die Gewichtung der Arbeitsfelder wird mit jeder Lehrperson individuell besprochen. Es kommt nur zu einem Vertragsabschluss, wenn sich der Arbeitgeber (= Schulträger) und die Arbeitnehmerin (= Lehrperson) einig sind. Bei Lehrpersonen mit einem bestehenden unbefristeten Vertrag muss der neue Vertrag bis am 30. April 2015 abgeschlossen sein. Wie bisher kann die Festanstellung (Basisvertrag, i.d.R. unbefristet) mit einem oder auch mehreren ergänzenden Verträgen ergänzt werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn es schwankende Klassenzahlen gibt und dadurch in einem Jahr mehr und in einem anderen Jahr weniger Lektionen in einem bestimmten Fach unterrichtet werden müssen. Dezember 2014 Amt für Volksschule

Anstellungsarten Unbefristetes Arbeitsverhältnis ständige Stelle anerkanntes Lehrdiplom für den erteilten Unterricht oder gleichwertige Qualifikation Erziehungsrat entscheidet, ob eine Qualifikation einem anerkannten Lehrdiplom gleichwertig ist. Befristetes Arbeitsverhältnis nicht ständige Stelle kein anerkanntes Lehrdiplom für den erteilten Unterricht und keine gleichwertige Qualifikation; die Lehrperson weist jedoch eine ausreichende Ausbildung nach und erfüllt die persönlichen Voraussetzungen Bei einer Stellvertretung ist die Stelle nicht ständig. Neu: Der Wahlstatus entfällt. Künftig gibt es noch zwei Anstellungsarten: das unbefristete und das befristete Arbeitsverhältnis. Beim unbefristeten Arbeitsverhältnis handelt es sich um eine ständige Stelle, für welche ein anerkanntes Lehrdiplom oder eine gleichwertige Qualifikation nötig ist. Wenn kein anerkanntes Lehrdiplom vorliegt, entscheidet der Erziehungsrat, ob eine Qualifikation einem anerkannten Lehrdiplom gleichwertig ist. Beim befristeten Arbeitsverhältnis handelt es sich um eine nicht ständige Stelle oder die Lehrperson verfügt über kein anerkanntes Lehrdiplom resp. keine gleichwertige Qualifikation. Sie weist jedoch eine ausreichende Ausbildung nach und erfüllt die persönlichen Voraussetzungen. Stellvertretungen sind nicht ständig und demnach wird für sie ein befristetes Arbeitsverhältnis abgeschlossen. Der bisherige Wahlstatus entfällt mit dem neuen Berufsauftrag. Dezember 2014 Amt für Volksschule

Intensivweiterbildung («Bildungsurlaub») nach 15 oder 25 geleisteten Arbeitsjahren an einer öffentlichen Volksschule im Kanton St.Gallen Lehrperson mit unbefristetem Arbeitsverhältnis (bisher: mit Wahlstatus) Beschäftigungsgrad von wenigstens 40% im Kindergarten oder wenigstens 50% auf Primar- oder Oberstufe Dauer: je ein halbes Semester Der Erziehungsrat erlässt nähere Vorschriften. Wie bisher haben Lehrpersonen nach 15 und nach 25 Arbeitsjahren an einer öffentlichen Volksschule im Kanton St.Gallen Anspruch auf Intensivweiterbildung. Bedingung ist, dass die Lehrperson in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis ist. Bisher war der Wahlstatus Voraussetzung – dieser entfällt mit dem neuen Berufsauftrag. Die Lehrpersonen, die Intensivweiterbildung beantragen, müssen während den genannten Jahren mind. 40% (im Kindergarten) und 50% (auf Primar- und Oberstufe) angestellt sein. Die Frist von 5 Jahren in der gleichen Gemeinde entfällt. Die Intensivweiterbildung dauert wie bisher ein halbes Semester. Der Erziehungsrat erlässt nähere Vorschriften zu Bezug und Ausgestaltung der Intensivweiterbildung. Dezember 2014 Amt für Volksschule

Was ändert sich für die Lehrpersonen? Lohnkategorien Lohnkategorie Kindergarten entfällt neu: Kindergarten, Primarschule, Legasthenie- und Dyskalkulie-Therapie Kindergartenlehrpersonen mit 24+1 Lekt. haben ein Pensum von 89 Prozent. Pensenaufstockung durch die Erteilung von Deutsch für Kinder mit Migrationshintergrund oder Fachpensum auf anderer Stufe möglich Was ändert sich sonst noch mit dem neuen Berufsauftrag? Die Lohnkategorie Kindergarten wird aufgehoben. Kindergarten- und Primarlehrpersonen sowie Legasthenie- und Dyskalkulie-TherapeutInnen sind künftig in derselben Lohnkategorie. Kindergartenlehrpersonen, die ausschliesslich eine KG-Klasse unterrichten, haben 24 Unterrichtslektionen und sind damit Teilzeitangestellte. Die Flexibilisierung für die Klassenverantwortung in der Höhe von rund 3% wird bei ihnen nicht umgelagert – sie unterrichten also nicht weniger – sondern diese rund 3% werden dazugerechnet. Damit kommen sie mit allen vier Arbeitsfeldern auf eine Anstellung in der Höhe von 89%. Ein Grund, dass Kindergartenlehrpersonen in dieselbe Kategorie eingeteilt sind wie Primarlehrpersonen, liegt in der Ausbildung an der PHSG. Lehrpersonen, die sich an der PHSG für die Stufe Kindergarten qualifizieren, können auch in der 1. bis 3. Primarklasse unterrichten. So kann eine Kindergartenlehrperson ihr 89%-Pensum aufstocken durch zusätzlichen Fachunterricht auf der Primarstufe oder indem sie Deutsch für Kinder mit Migrationshintergrund in ihrer Klasse selbst unterrichtet. Auf diese Weise kann sie durchaus auch ein 100%-Pensum erreichen. Dezember 2014 Amt für Volksschule

Umschreibung der Arbeitsfelder Reglement Anhang 1 Umschreibung der Arbeitsfelder I Lehrpersonen mit Klassenunterricht Klassenlehrpersonen inkl. Kleinklasse, Fachlehrpersonen inkl. Begabungsförderung, Fächergruppenlehrpersonen II Lehrpersonen für integrierte schulische Förderung ISF III Therapeutinnen und Therapeuten Rhythmik, Psychomotorik, Logopädie, Legasthenie/Dyskalkulie Diese vier Arbeitsfelder sind im Anhang des Reglements zum Berufsauftrag abschliessend beschrieben, und zwar für drei Gruppen von Lehrpersonen: Für Lehrpersonen mit Klassenunterricht, für Lehrpersonen für integrierte schulische Förderung (ISF) und für Therapeutinnen und Therapeuten. Dezember 2014 Amt für Volksschule

Arbeitsfeld Unterricht, Lehrperson mit Klassenunterricht 1678 Unterricht planen, vorbereiten, durchführen und auswerten Fachkompetenzen und Kulturtechniken fördern Individualisieren Methoden- und Lernkompetenzen fördern eigenverantwortliches Lernen fördern Sozial- und Selbstkompetenzen fördern Unterricht und Kompetenzentwicklung der Schüler evaluieren Korrigieren Materialbeschaffung Zusammenarbeit im Klassenteam/Stufenteam, Absprachen, Koordination gemeinsame Ziele im Unterricht umsetzen Unterricht gemeinsam weiterentwickeln Absprache der Unterrichtsinhalte (z.B. Koordination mit SHP u.a.) Stoffkoordination in Jahresplänen Austausch von Unterrichtsmaterialien Umsetzung gemeinsamer pädagogischer Grundsätze Auf den folgenden Folien sind die Aufgaben der Lehrpersonen mit Klassenunterricht dargestellt, geordnet nach den vier Arbeitsfeldern. Zu den Lehrpersonen mit Klassenunterricht gehören auch Fachlehrpersonen, Fächergruppenlehrpersonen, Klassenlehrpersonen von Kleinklassen etc. – einfach alle Lehrpersonen, die mit ganzen (oder auch mal mit halben) Klassen arbeiten. Die rote Zahl (1678) zeigt an, wie viele Stunden der gesamten Arbeitszeit für dieses Arbeitsfeld zur Verfügung stehen bei einer 100%-Anstellung. Die rote Zahl betrifft "Standard-Lehrpersonen": Sie haben Unterricht mit der ganzen oder mit halben Klassen, haben aber keine Klassenverantwortung. (Klassenlehrpersonen würden eine Lektion weniger unterrichten und hätten dadurch rund 60 Stunden weniger Arbeitszeit im Arbeitsfeld Unterricht.) Zum Arbeitsfeld Unterricht gehört nicht nur die eigentliche Unterrichtszeit selbst, sondern dazu zählen auch Vor- und Nachbereitung, Absprachen und Koordination für den Klassenunterricht, … Dezember 2014

Arbeitsfeld Unterricht, Lehrperson mit Klassenunterricht 1678 Beurteilen und Förderplanung erstellen Ermitteln des Lernstands, der Lernvoraussetzungen und -potentiale der Schülerinnen und Schüler Beurteilung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler (z.B. Festlegung von Beurteilungsmassstäben, Reflexion der Ergebnisse von Vergleichsarbeiten). Kompetenzen beurteilen bei der Zeugniserstellung mitwirken Lernstand, Betreuung, Förderung besprechen Erzieherische Fragen behandeln Besondere Anlässe für die Klasse organisieren, durchführen Schulreisen, Klassenlager, Exkursionen und Projekte …ebenso wie die Beurteilung und die Förderplanung für die einzelnen Kinder sowie die Organisation von besonderen Schulanlässen für die Klasse. Dezember 2014

Arbeitsfeld Schülerinnen und Schüler 76 Lehrperson mit Klassenunterricht Beratung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler Beobachtung des Lern- und Arbeitsverhaltens von Schülerinnen und Schülern Beratung der Schülerinnen und Schüler beim selbständigen Lernen Beratungsgespräche mit Schülerinnen und Schülern Abklärungen treffen und Informationen zusammenstellen Fallführung Früherkennung von gefährdeten Schülerinnen und Schülern Beaufsichtigung unmittelbar vor und nach dem Unterricht Zusammenarbeit Zusammenarbeit mit Eltern (Information, Beurteilungsgespräche, Schulbesuche, Elternabende u.a.) Zusammenarbeit mit Schulleitung, Fachstellen (Logopädie, SPD, KJPD u.a.) externe Zusatzangebote prüfen Administration Portfolio der Schüler/innen im LehrerOffice führen Lernberichte und Zeugnisse ausstellen Gesprächsprotokolle verfassen Im Arbeitsfeld Schülerinnen und Schüler sind jene Aufgaben beschrieben, welche sich auf die einzelne Schülerin / den einzelnen Schüler beziehen. Es geht um Beratung und Unterstützung der Lernenden, um die Eltern-Zusammenarbeit (inkl. Elternabende, Elterngespräche), es geht um die Zusammenarbeit mit Fachstellen sowie um die administrativen Arbeiten wie etwa LehrerOffice, das Erstellen von Zeugnissen und Lernberichten oder das Verfassen von Gesprächsprotokollen. Dafür steht der Standard-Lehrperson ein Zeitgefäss von 76 Stunden jährlich zur Verfügung. (Klassenlehrpersonen hätten rund 60 Stunden mehr Zeit in diesem Arbeitsfeld, da sie eine Lektion weniger unterrichten.) Dezember 2014

Arbeitsfeld Schule 95 Lehrperson mit Klassenunterricht Gestalten und organisieren der eigenen Schule Teilnahme an den Teamsitzungen Teilnahme an Sitzungen und Veranstaltungen mit Behörden Mitwirkung bei der Team- und Qualitätsentwicklung im Rahmen des lokalen Führungs- und Qualitätskonzepts Mitwirkung an Schulentwicklungsprojekten und Unterrichtsentwicklung Beaufsichtigung in Pausen, vor und nach dem Unterricht Teilnahme an den Stufenkonventen Mitarbeit bei der schulbezogenen Elterninformation und Elternmitwirkung Erledigung von administrativen Aufgaben Koordination mit anderen Lehrpersonen und bei Stufenübertritten Teilnahme an schulinternen Weiterbildungen Mitarbeit bei der internen und externen Evaluation Festsetzung gemeinsamer pädagogischer Grundsätze (z.B. bei der Hausaufgaben-Praxis, Notengebung u.a.) Im Arbeitsfeld Schule hat die Lehrperson 95 Stunden Zeit für die Aufgaben. Dieses Arbeitsfeld entspricht in etwa jenem, welches bisher als "Präsenzzeit" definiert war. Hier geht es um die Zusammenarbeit und gemeinsame Gestaltung der Schule und der pädagogischen Ausrichtung im Team, um Aufgaben für die ganze Schule. Dazu gehören verschiedene Teamsitzungen, Schul-interne Weiterbildungen, Evaluationen auf Schulebene, Teilnahme am Stufenkonvent, gemeinsame Schulentwicklung etc. Dezember 2014

Arbeitsfeld Lehrperson 57 Lehrperson mit Klassenunterricht Individuelle Weiterbildung Weiterbildungen im fachlichen, methodisch-didaktischen und psychologischen Bereich besuchen Studium von Fachliteratur Überprüfung der eigenen Tätigkeiten einholen und reflektieren von Individualfeedback individuellen Beitrag zur Umsetzung der Ziele der Schule reflektieren Selbst- und Fremdbeurteilung im Rahmen der Mitarbeitergespräche Das vierte Arbeitsfeld heisst "Lehrperson" und umfasst bei einer 100%-Anstellung 57 Arbeitsstunden. Diese Zeit wird eingesetzt für die individuelle Weiterbildung sowie für die Selbstevaluation. Einholen und reflektieren von Individualfeedback und das Mitarbeitsgespräch gehören in dieses Arbeitsfeld. Es geht hier darum, am Puls der Zeit zu bleiben, die eigene Arbeit zu reflektieren und sich gezielt weiterzubilden. Es wird empfohlen, weiterhin Kurse im bisherigen Umfang zu besuchen, also durchschnittlich 3 Tage pro Jahr bei einer 100%-Anstellung. Die Planung der individuellen Weiterbildung erfolgt in Absprache mit der Schulleitung. Dezember 2014

Der Berufsauftrag: Gliederung der Arbeitsfelder Prozentanteil (Bandbreite) Stunden Unterricht Unterrichten Planen, Vorbereiten, Organisieren und Auswerten Basis: 28 Lektionen Unterricht 88 (75 – 92) 1678 Schülerinnen und Schüler Beraten und Begleiten der Lernenden, Zusammenarbeit 4 (2 – 17) 76 Schule Gestaltung, Entwicklung, Evaluation, Organisation und Verwaltung 5 95 Lehrperson Individuelle Weiterbildung, Selbstevaluation 3 (2 – 9) 57 Total 100 1906 Hier eine Zusammenstellung der Arbeitsfelder und der entsprechenden Arbeitsstunden – bezogen auf ein 100%-Pensum. Sie sehen in der 3. Spalte die prozentuale Aufteilung der Arbeitsfelder. Für Unterricht stehen 88% der gesamten Arbeitszeit zu Verfügung, für Schülerinnen und Schüler 4%, für Schule 5% und für Lehrperson 3%. Dies gilt für eine Standard-Lehrperson, die nicht Klassenlehrperson ist. Dezember 2014 Amt für Volksschule

Teilzeitanstellungen (% von %): Standardlehrperson 4% 88% 5% 3% Anstellung 100% 60% Diese Aufteilung 88% - 4% - 5% - 3% bleibt gleich, unabhängig davon, wie gross Ihr gesamtes Pensum ist. Wenn Sie also 100% arbeiten (links), so sind die einzelnen "Kuchenstücke" grösser, als wie Sie 60% arbeiten. Dezember 2014 Amt für Volksschule

Teilzeitanstellungen (% von %): Standardlehrperson 4% 5% 3% Anstellung 100% 60% 1678 h Hier ist dieselbe Darstellung mit Arbeitsstunden hinterlegt. Sie sehen: Die einzelnen Arbeitsfelder "schrumpfen" im Verhältnis der Gesamtanstellung. Es ist lokal zu regeln, wie die Minderstunden etwa im Arbeitsfeld Schule eingehalten werden können bei Teilzeitlehrpersonen – also an welchen schulinternen Veranstaltungen und Sitzungen sie nicht mit dabei sein müssen. 1006 h 76 h 46 h 95 h 57 h 57 h 34 h Dezember 2014 Amt für Volksschule

Der Berufsauftrag: Gliederung der Arbeitsfelder Prozentanteil (Bandbreite) Stunden Unterricht Unterrichten Planen, Vorbereiten, Organisieren und Auswerten Basis: 28 Lektionen Unterricht 88 (75 – 92) 1678 Schülerinnen und Schüler Beraten und Begleiten der Lernenden, Zusammenarbeit 4 (2 – 17) 76 Schule Gestaltung, Entwicklung, Evaluation, Organisation und Verwaltung 5 95 Lehrperson Individuelle Weiterbildung, Selbstevaluation 3 (2 – 9) 57 Total 100 1906 Zurück zu dieser Tabelle: Wenn Sie nochmals die dritte Spalte betrachten, so sehen Sie dort Bandbreiten, z.B. beim Unterricht 75-92. Das bedeutet, dass die Arbeitsfelder bei den Prozentanteilen im Rahmen dieser Bandbreiten verändert werden können. Normal ist die Aufteilung 88% - 4% - 5% - 3%. Es kann aber auch sein, dass Sie z.B. eine Verteilung von 85% - 7% - 5% - 3% haben (Klassenlehrperson). Zusammen ergibt das wiederum 100%. Es wurden lediglich 3% der Anstellung verschoben vom Arbeitsfeld Unterricht ins Arbeitsfeld Schülerinnen und Schüler. Dieses Verschieben von einem Arbeitsfeld in ein anderes nennt man Flexibilisierung. Dezember 2014 Amt für Volksschule

Flexibilisierung: Beispiele Klassenverantwortung Unterricht → Schülerinnen und Schüler Übermässige Belastung; Mehrklassen oder grosse Klassen Sonderpädagogik bei ausgewiesenem Bedarf Besondere Aufgaben zur Sicherstellung des Schulbetriebs Unterricht → Schule Mentorat in der Berufseinführung Eigene Berufseinführung Unterricht → Lehrperson Fachunterricht mit reduziertem Betreuungsaufwand Schülerinnen und Schüler → Unterricht Für die Flexibilisierung gibt es Beispiele: Bei einer Lehrperson mit Klassenverantwortung werden – wie gerade im Beispiel – rund 3% der Arbeitszeit vom Unterricht zum Arbeitsfeld Schülerinnen und Schüler verschoben. Das bedeutet konkret: Sie haben bei einer 100%-Anstellung nicht mehr 28 Lektionen Unterricht, sondern nur noch 27. Dafür haben sie mehr Zeit für die Zusammenarbeit mit Eltern und Fachstellen, für Fallführung, für Administration. Auch bei übermässiger Belastung in der Klasse oder bei Sonderpädagogik mit ausgewiesenem Bedarf kann Arbeitszeit vom Arbeitsfeld Unterricht ins Arbeitsfeld Schülerinnen und Schüler verschoben werden. Zu den besonderen Aufgaben zur Sicherstellung des Schulbetriebs können beispielsweise die Materialverwaltung, die ICT-Betreuung inkl. Homepage, die Betreuung der Bibliothek oder die Leitung von einem Projekt gezählt werden. Dies ist je nach Gestaltung der Schulen lokal unterschiedlich – und so ist diese Aufzählung als eine Reihe von Beispielen zu verstehen und nicht als Vorschrift für die Schulen. Bei der Berufseinführung / dem entsprechenden Mentorat erfolgt ebenfalls eine Entlastung im Arbeitsfeld Unterricht. Bei reinen Fachlehrpersonen mit reduziertem Betreuungsaufwand, die im Arbeitsfeld Schülerinnen und Schüler kaum oder keine Aufgaben zu erfüllen haben, kann Arbeitszeit ins Arbeitsfeld Unterricht verschoben werden. Sie unterrichten demzufolge eine Lektion mehr, haben dafür weniger Aufgaben im anderen Arbeitsfeld als Standard-Lehrpersonen ohne Klassenverantwortung. Dezember 2014 Amt für Volksschule

Standard-Flexibilisierung Klassenverantwortung: 59.9 h pro Klasse Altersentlastung: wie bisher ab 55 / ab 60 keine Altersentlastung bei einer Anstellung <30% altersentlastete Lehrpersonen haben kein Überpensum. Berufseinführung: wie bisher Es gelten folgende Standard-Flexibilisierungen – unabhängig von der Grösse der Schulgemeinde: Für die Klassenverantwortung werden rund 60 h eingesetzt. Dies entspricht einer Lektion Unterricht oder rund 3% der Anstellung bei 100%. Die Klassenverantwortung kann auf zwei Lehrpersonen aufgeteilt werden. Wie bisher gibt es Altersentlastung im Rahmen von zwei Lektionen ab 55 Jahren und drei Lektionen ab 60 Jahren. Dies gilt für ein Vollpensum, bei einem Teilpensum reduziert sich die Altersentlastung im Verhältnis des Anstellungspensums. Altersentlastung gibt es erst ab 30% Anstellung. Lehrpersonen mit Altersentlastung haben kein Überpensum, können also nicht noch zusätzliche Lektionen übernehmen und damit insgesamt nicht mehr als 100% angestellt werden. Für die Berufseinführung bleibt alles beim Alten: Neue Lehrpersonen werden im Unterricht um eine Lektion entlastet, Mentorin und Mentor um eine halbe Lektion. Dezember 2014 Amt für Volksschule

Flexibilisierung Klassenlehrperson 4% 88% 5% 3% 85% Standard-Lehrperson Klassenlehrperson Je nach Funktion – ob Lehrperson mit oder ohne Klassenverantwortung – gibt es eine unterschiedliche Gewichtung der Arbeitsfelder: Die Klassenlehrperson hat mehr Arbeitszeit bei den Schülerinnen und Schülern und entsprechend weniger im Unterricht. Sie unterrichtet bei einer 100%-Anstellung 27 Lektionen pro Woche. Die Standardlehrperson ohne Klassenverantwortung hat 28 Unterrichtslektionen bei einer 100%-Anstellung. Eine Klassenlehrperson arbeitet gleich viel wie eine Lehrperson ohne Klassenverantwortung. Bei ihr wird das Arbeitsfeld Unterricht (gelb) reduziert, dafür wird das Arbeitsfeld Schülerinnen und Schüler (grün) vergrössert. 7% 5% 3% Dezember 2014 Amt für Volksschule

Teilzeit-Lehrpersonen und Stellvertretungen Anstellung unter 30% Kurze Stellvertretung (< 4 Wochen) Bandbreite in den Arbeitsfeldern Schülerinnen und Schüler und Schule kann unterschritten werden, bis gänzliche Befreiung Bei Lehrpersonen, die insgesamt eine Anstellung von weniger als 30% haben, kann die Bandbreite in den beiden Arbeitsfeldern Schülerinnen und Schüler sowie Schule unterschritten werden, bis hin zur vollständigen Befreiung in diesen Arbeitsfeldern. Das Arbeitsfeld Lehrperson bleibt bestehen – denn auch Lehrpersonen mit kleinen Pensen sollen sich weiterbilden und Reflexions- und Evaluationsarbeit machen. Dies gilt auch für kurze Stellvertretungen, die weniger als 4 Wochen dauern. Ein Unterschreiten der Bandbreite oder eine gänzliche Befreiung ist jedoch nur dann angezeigt, wenn die Stellvertretung die Aufgaben aus diesem Arbeitsfeld tatsächlich nicht wahrnimmt. Erfüllt sie diese Aufgaben, so ist ihr Pensum entsprechen auszustatten. Dezember 2014 Amt für Volksschule

Zusätzliche Arbeitszeit Grundsatz: maximal 100% Anstellung Wenn betrieblich notwendig: Überpensum möglich Basisvertrag nicht über 100%  Zusatzvertrag wenn > 100% Keine Berücksichtigung von zusätzlichem Unterricht in den anderen Arbeitsfeldern Kompensieren im Folgejahr (Zeitkompensation) oder Auszahlung Grundsätzlich sollen Lehrpersonen nicht mehr als 100% angestellt sein. Wenn es betrieblich notwendig ist, so ist befristet ein Überpensum möglich. Der Basisvertrag darf 100% nicht überschreiten, also wird dann ein Zusatzvertrag erstellt. Fürs Überpensum gibt es keine Berücksichtigung in den anderen Arbeitsfeldern. Diese werden dann also nicht entsprechend grösser, sondern bleiben in dem Umfang bestehen, in welchem sie bei 100% Gesamtpensum waren. Wer mehr also 100% arbeitet, soll diese Überzeit im Folgejahr kompensieren. Falls zusätzlich erteilter Unterricht nicht durch nicht erteilte Lektionen ausgeglichen werden kann, erfolgt die Entschädigung in finanzieller Form. Dezember 2014 Amt für Volksschule

wenn keine Lehrpersonen-Qualifikation nötig: Zusätzliche Aufgaben wenn keine Lehrpersonen-Qualifikation nötig: Anstellung in einem separaten Vertrag regeln Anstellungsbedingungen sind Sache des Schulträgers z.B.: Aufsicht in Zwischenlektionen oder beim Mittagstisch, Aufgabenhilfe, Klassenassistenz Lehrpersonen, die zusätzliche Aufgaben wahrnehmen, für welche sie keine Lehrpersonen-Qualifikation benötigen, werden in einem separaten Vertrag angestellt, der nicht auf dem Berufsauftrag der Volksschul-Lehrpersonen basiert. Die Festlegung der Anstellungsbedingungen sind Sache des Schulträgers. Als Beispiele sind zu nennen: Aufsicht von ganzen Klassen in Zwischenlektionen, Mitarbeit am Mittagstisch oder an der Hausaufgabenhilfe, Einsatz als Klassenassistenz. Dezember 2014 Amt für Volksschule

Der neue Berufsauftrag soll keine neuen Begehrlichkeiten wecken. Kostenneutralität Der neue Berufsauftrag soll keine neuen Begehrlichkeiten wecken. Entschädigungen umrechnen in Stunden / in Prozent Einsatz der Pensen für Sonderaufgaben / Flexibilisierung überprüfen und den aktuellen Bedürfnissen anpassen Der neue Berufsauftrag bietet Gelegenheit, besondere Aufgaben mit Flexibilisierung zu berücksichtigen. Gleichzeitig soll er aber keine neuen Begehrlichkeiten wecken. Die Kosten für die Volksschule in den Gemeinden sollen nicht durch die Einführung des neuen Berufsauftrags in die Höhe schnellen. Den Schulbehörden / Schulleitungen wird daher empfohlen, die bisherigen Entlastungen und Entschädigungen zu prüfen und sie in Stunden resp. in Anstellungsprozent umzurechnen. Dezember 2014 Amt für Volksschule

Frühjahr 2015 neue Anstellungsverträge erstellen Zeitplanung Frühjahr 2015 neue Anstellungsverträge erstellen August 2015 Vollzug: Neuer Berufsauftrag, reduzierte Lektionentafel - 1 Lektion FÜA 3. Primarklasse - 1 Lektion FÜA 4. Primarklasse - 1 Lektion Teamteaching 3. Primarklasse - 2 Lektionen Wahlfächer Oberstufe (ASK) August 2017 Neuer Lehrplan mit neuer Lektionentafel Die Neuerungen beim Berufsauftrag treten am 1. August 2015 in Kraft. Somit müssen im Frühjahr 2015 die neuen Anstellungsverträge verhandelt und erstellt werden. Um den Berufsauftrag kostenneutral umzusetzen, braucht es andernorts Kürzungen. Die bisherige Klassenlehrpersonen-Zulage in der Höhe von ca. einer Lektion (in Franken) wird neu als Entlastung gegeben: Klassenlehrpersonen unterrichten eine Lektion weniger. Gleichzeitig aber soll die Klassenlehrpersonen-Zulage zu 70% beibehalten werden, dies hat der Kantonsrat so entschieden. Um dies zu finanzieren, muss Unterricht reduziert werden. Der Erziehungsrat hat per August 2015 folgende Anpassungen auf der Lektionentafel beschlossen: In der 3. und in der 4. Primarklasse wird je die Lektion Fächerübergreifendes Arbeiten gekürzt. In der 3. Klasse wird zudem eine Lektion Teamteaching gestrichen; es bleiben noch 2 Teamteachinglektionen in dieser Klasse. In der Oberstufe wird beim Kontingent für "Angebote Schule und Kirchen" eine Reduktion von 2 Lektionen gemacht. Da in vielen Gemeinden dieses Kontingent nicht ausgeschöpft wird, ist eine durchschnittliche Reduktion von 1 Lektion zu erwarten. Ab August 2017 gilt voraussichtlich der neue Lehrplan Volksschule St.Gallen (Lehrplan 21). Dieser hat eine neue Lektionentafel. Dezember 2014 Amt für Volksschule

Auf unserer Homepage finden Sie… Reglement Berufsauftrag Handreichung Berufsauftrag (Entwurf) Übersicht Dienstleistungen AVS weitere Unterlagen zum Berufsauftrag Ab Mitte Januar 2015: FAQ: Antworten auf diverse Fragen mit Direkt-Link zum Berufsauftrag ab Startseite  www.schule.sg.ch Dezember 2014 Amt für Volksschule

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