Schwenninger Krankenkasse Mainz

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Schwenninger Krankenkasse Mainz Soziale Sicherung 2012 Michael Bauer Schwenninger Krankenkasse Mainz

Sozialstaatsprinzip Die Bundesrepublik Deutschland ist ein .... Grundgesetz .... sozialer Bundesstaat - Artikel 20 Absatz 1 GG -. Grundlage für soziale Sicherheit und Gerechtigkeit 1

Geschichtliche Entwicklung KV UV RV AlV PV 17. Nov. 1881 15. Juni 1883 6. Juli 1884 Juni 1889 16.Juli 1927 26. Mai 1994 Kaiserliche Botschaft Krankenversicherung Unfallversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenvers. Pflegeversicherung 2

Prinzip der Versicherungspflicht Prinzip der Beitragsfinanzierung Grundprinzipien der Sozialversicherung Prinzip der Versicherungspflicht Prinzip der Beitragsfinanzierung Prinzip der Solidarität Prinzip der Selbstverwaltung Prinzip der Äquivalenz

Gesetze zur sozialen Sicherung SGB BAföG BEEG BKGG GSiG Wohngeldgesetze der Bundesländer, BVG, OEG und entsprechende Gesetze. 3

Das Sozialgesetzbuch SGB I Allgemeiner Teil SGB II Grundsicherung für Arbeit Suchende SGB III Arbeitsförderung SGB IV Gemeinsame Vorschriften SGB V Krankenversicherung SGB VI Rentenversicherung SGB VII Unfallversicherung SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe SGB IX Rehabilitation & Teilhabe behinderter Menschen SGB X Verwaltungsverfahren usw. SGB XI Pflegeversicherung SGB XII Sozialhilfe

Ziele bzw. Aufgaben des SGB Sicherung eines menschenwürdigen Daseins Schaffung von gleichen Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit Schutz und Förderung der Familie Erwerb des Lebensunterhalts durch frei gewählte Tätigkeit Abwendung oder Ausgleich besonderer Belastungen des Lebens

Soziale Rechte Bildungs- und Arbeitsförderung Sozialversicherung Soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden Minderung des Familienaufwands Zuschuss für eine angemessene Wohnung Kinder- und Jugendhilfe Sozialhilfe Teilhabe Behinderter

Arbeitsunfall,Berufskrankheit Erwerbsminderung Alter Arbeitslosigkeit Typische Gefährdungen Krankheit Pflegebedürftigkeit Arbeitsunfall,Berufskrankheit Erwerbsminderung Alter Arbeitslosigkeit KV PV UV RV AlV

Vorsorge durch Sparen? Euro Die Kosten für Arzt und Krankenhaus können Ersparnisse schnell aufzehren 5

Solidargemeinschaft Die Krankenkasse ist eine Solidargemeinschaft.

hauptamtlicher Vorstand Selbstverwaltung Verwaltungs- rat hauptamtlicher Vorstand

Krankenkasse als Auskunfts- und Beratungsstelle Die Krankenkasse nennt die zuständige Stelle, sie informiert und berät den Einzelnen! 8

Versicherte Personen Krankenversicherung Rentenversicherung Pflegeversicherung Unfallversicherung Rentenversicherung 9

Versicherte Personen Pflichtversicherte Freiwillig Versicherte Arbeitnehmer Selbstständig Tätige Auszubildende Arbeitslose andere Versicherungs- berechtigte weitere Personenkreise z.B. Rentner und Behinderte

Versicherungsfreie Personen z. B.: Beamte, Richter, Berufssoldaten, geringfügig Beschäftigte. 11

Freiwillige Versicherung KV PV RV UV möglich folgt KV Krankenversicherung Pflegeversicherung Rentenversicherung Unfallversicherung Für den Fall der Arbeitslosigkeit ist eine private Versicherung möglich! 12

Unterschiede GKV-PKV GKV PKV Solidaritätsprinzip Sachleistungsprinzip Äquivalenzprinzip Einkommens- abhängige Beiträge Kostenerstattungsprinzip Prämienhöhe nach dem Versicherungs- risiko, z. B. Alter. Beitragsfreie Familienversicherung

PKV Ersatz- kassen Anbieter auf dem Gesundheitsmarkt LKK Seekasse Knappschaft 14

Krankenkassenwahlrechte BKK oder IKK für den jeweiligen Betrieb oder wenn deren Satzung dies vorsieht (d.h. sie geöffnet ist) Ortskrankenkasse des Beschäftigungs- oder Wohnorts Jede Ersatzkasse deren Zuständigkeit sich auf den Beschäftigungs- oder Wohnort erstreckt KK bei der zuletzt eine Mitgliedschaft oder Familien- Versicherung bestanden hat oder bei der der Ehegatte Versichert ist Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Vorteile meiner Krankenkasse Service Zusatzleistungen, Service & kundenorientiertes Handeln Versichertennähe, betriebsbezogene Gesundheitssicherung,

Anmeldung zur Krankenkasse Anmeldung zur Sozialversicherung Arbeitnehmer Arbeitgeber Arbeitsvertrag Anmeldung zur Krankenkasse 17

Sozialversicherungsausweis Musterfrau, Anna 12171170B502 Vorlagepflicht, Mitführungs- pflicht. Grundsatz: Jeder Beschäftigte erhält einen Sozialversicherungsausweis. 18

Finanzierung der Sozialversicherung durch .... Beiträge, sonstige Einnahmen, staatliche Zuschüsse zur Rentenversicherung. 19

Beitragstragung Arbeitgeber und versicherungspflichtige Arbeitnehmer tragen grundsätzlich jeweils die Hälfte der Beiträge. Zur KV zahlt der Versicherte seit dem 01.01.2006 noch einen Sonderbeitrag i.H.v. 0,9 % 50 % 50 % Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallver- sicherung zahlt der Unternehmer allein.

Beitragstragung Der Arbeitgeber trägt den Beitrag allein bei Ausbildungsvergütung bis 325,00 € monatlich. Gilt nur für Azubis 100 % 21

3.000,00 € ? € Brutto Netto Abzüge vom Bruttoarbeitsentgelt Entgeltabrechnung Januar Brutto - Lohnsteuer - Kirchensteuer - Solidarzuschlag - Krankenkasse - Pflegekasse - Rentenversicherung - Arbeitsförderung Netto 3.000,00 € Beiträge bis zur BBG i.H.v. 3.825,00 € ? € 22

Beitragssätze 2012 15,5 % 19,6 % 3,0 % Krankenversicherung Rentenversicherung 1,95 % Bzw. 2,2 % Kinderlose Pflegeversicherung 3,0 % Arbeitslosenversicherung

Der Gesundheitsfonds – zentrale Sammelstelle aller Einnahmen für GKV Gesundheitsfonds seit 2009 Der Gesundheitsfonds – zentrale Sammelstelle aller Einnahmen für GKV Versicherte Gesetzliche Krankenkassen Einheitlicher Betrag für alle Versicherten (plus Risikoausgleich nach Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand) Gesundheitsfonds Prozentualer Beitrag (Festlegung durch Bundesregierung) Prozentualer Beitrag (Festlegung durch Bundesregierung) Staat Beitragszahler / -innen Arbeitgeber / -innen

Leistungen der GKV zur Prävention, Kuration, Rehabilitation. 23

Versichertenkarte Electronic VERSICHERTEN- KARTE 5923973 0001789005 Bernd Muster 1 Status Um die Leistungen der Krankenkasse erhalten zu können, legt der Versicherte seinem Arzt die KV-Karte vor. 24

Elektronische Gesundheitskarte Die KV-Karte wird zukünftig von der eGk abgelöst. Es wird eine Karte sein, auf der eine ganze Reihe von Daten gespeichert werden können z.B. Notfalldaten, elektronische Patientenakte, Arztbriefe etc.

Leistungsarten Leistungen zur Früherkennung, Vorsorgeleistungen, Krankenbehandlung, Krankengeld, Leistungen zur Familienplanung, Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft.

SGB V Satzung Möglichkeiten der Selbstverwaltung Der Verwaltungsrat kann den Leistungskatalog der Krankenkasse erweitern, wenn das Gesetz dies vorsieht.

Eigenanteile Praxisgebühr, Arznei-, Verbandmittel, Heil-/Hilfsmittel, Krankenhausbehandlung, Behandlung in Vorsorge- bzw. Rehabilitations-einrichtungen, häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe, Fahrkosten. Zuzahlungen grds. 10 % der Kosten – mind. 5 max. 10 € bis zur Belastungsgrenze. 27

82,00 € 70,00 € 100,00 € 70% Beispiel Kranken- geld Höhe des Krankengeldes 70% Beispiel Regelentgelt 100,00 € Nettoarbeits- entgelt 82,00 € Kranken- geld 70,00 € 90 % = 73,80 € 28

Sind Leistungen zur Teilhabe zu erbringen? Längere Arbeitsunfähigkeit Das Krankengeld wird der wirtschaftlichen Entwicklung angepasst. Sind Leistungen zur Teilhabe zu erbringen?

Leistungen bei Pflegebedürftigkeit Pflegesachleistungen Pflegegeld Pflegehilfsmittel Tages- und Nachtpflege Kurzzeitpflege Verhinderungspflege Vollstationäre Pflege

Soziale Absicherung der Pflegepersonen Unfallversicherungsschutz, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung Leistungen nach dem Recht der Arbeitsförderung 31

KV PV Krankenkasse und Pflegekasse Kranken-kasse Pflege- kasse arbeiten unter einem Dach zum Wohl ihrer Solidargemeinschaft. 32

Aufgaben für andere Träger € Krankenkasse zahlt Verletztengeld für den Unfallversicherungsträger, Versorgungskrankengeld für den Träger der sozialen Entschädigung. 33

Unfallversicherungsträger gewerbliche Berufsgenossenschaften, Eisenbahn-Unfallkasse, Unfallkasse Post und Telekom, Feuerwehr-Unfallkassen, Unfallkassen der Länder und Gemeinden, landwirtschaftliche Berufsgenossen- schaften, Unfallkasse des Bundes.

Arbeitsunfall Berufskrankheit Versicherungsfälle der gesetzlichen Unfallversicherung Arbeitsunfall Berufskrankheit 35

Leistungen bei Pflegebedürftigkeit. Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe - medizinische, berufliche, - soziale, ergänzende, sonstige, Entschädigung durch Geldleistungen - Verletzten- bzw. Übergangsgeld, - Sterbegeld, Renten, Abfindung, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit. 36

Rentenversicherungsträger Für die Rentenversicherung sind seit 2005 Bundesträger und Regionalträger zuständig Bundesträger Deutsche Rentenversicherung Bund Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Regionalträger Deutsche Rentenversicherung „Regional“ z. B. Deutsche Rentenversicherung "Rheinprovinz“ Zusatz für jeweilige regionale Zuständigkeit Seit dem1.1.2005 werden Versicherte einem Versicherungsträger anhand der Versicherungsnummer zugeordnet, die bei Eintritt in die RV vergeben wird.

Gesetzliche Rentenversicherung Teilhabe vor Rente Leistungen zur Teilhabe sollen die Erwerbsfähigkeit erhalten, bessern oder wiederherstellen! 38

Rentenarten Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Renten wegen Alters - Teilrente, Vollrente, Renten wegen Todes, z. B. - an die Witwe, an die Waisen.

x x Rentenformel aktueller Renten- wert Rentenart- faktor persön- liche Ent- geltpunkte 40

Rentenanpassung? Zum 1. Juli eines jeden Jahres soll der aktuelle Rentenwert an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst werden. 41

Berufsberatung, Arbeitsberatung, Arbeitsvermittlung, Leistungen der Bundesagentur für Arbeit Berufsberatung, Arbeitsberatung, Arbeitsvermittlung, Förderung der beruflichen Bildung, Förderung der beruflichen Eingliederung behinderter Menschen, Leistungen an Arbeitgeber. 42

Leistungsarten sind u. a. Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld, Entgeltersatzleistungen Bundesagentur für Arbeit Leistungsarten sind u. a. Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld, Übergangsgeld, Arbeitsförderungsgeld, Ausbildungsgeld, Winterausfallgeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld.

Stichwort „Hartz IV“ Anspruchsberechtigt Erwerbsfähige Hilfebedürftige zwischen 15 und unter 65 Jahren Hilfebedürftig ist, wer seinen Bedarf und den Bedarf seiner mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen aus den einzusetzenden Mitteln und Kräften nicht in vollem Umfang decken kann

Stichwort „Hartz IV“ Leistungen entsprechen in der Regel dem Niveau der Sozialhilfe Regelleistung = 374€ (seit 01.01.2012) Zuzüglich weiterer Pauschalbeträge für Ehegatten und Kinder Zuzüglich Leistungen für Unterkunft

Mitwirkungspflichten Angabe von Tatsachen, persönliches Erscheinen, Pflicht zur Teilnahme an Untersuchungen, aktive Teilnahme an Heilbehandlung und Rehabilitationon. Mit- wir- kung

Kindergeld nach dem BKGG, Elterngeld nach dem BEEG. Leistungen nach Geburt eines Kindes Kindergeld nach dem BKGG, Elterngeld nach dem BEEG.

Gesundheitsschaden bei Wehr- bzw. Zivildienst ? Soziales Entschädigungsrecht Opfer einer Gewalttat ? Kriminalitätsopfer ? Gesundheitsschaden bei Wehr- bzw. Zivildienst ? Kriegsopfer ?

Ausbildungs- förderung Unterhalts- vorschuss Weitere soziale Leistungen Wohngeld Kinder- und Jugendhilfe Ausbildungs- förderung Unterhalts- vorschuss Behindertenrecht Sozialhilfe Grundsicherung

Soziale Sicherung in Zukunft Steigende Lebenserwartung schafft Finanzierungsprobleme. Der Anteil der Alten steigt ständig.

Widerspruch Klage Berufung Revision Rechtsbehelfe bzw. Rechtsmittel Gericht Widerspruch Klage Berufung Revision