Erneuerbarer Energien

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 Präsentation transkript:

Erneuerbarer Energien Förderung Erneuerbarer Energien Katrin Gutt, FH Wismar

Förderung Erneuerbarer Energie Gliederung Förderung Erneuerbarer Energie 1. Einleitung 2. Förderung 2.1. EU-Richtlinie zu EE 2.2. EEG 2.3. EEWärmeG 2.4. BioKraftQuG 3. Tendenzen / Zukunft Katrin Gutt, FH Wismar

1. Einleitung EE = nachhaltige Energiequellen (konti. verfügbar) Energiequellen sind ~ Sonnenlicht & -wärme ~ Windenergie ~ Wasserkraft ~ Biomasse ~ Erdwärme Verwertung E-quellen zählen zu „Backstop-Technologien“ Katrin Gutt, FH Wismar

2. Förderung verschiedene Programme weltweit In Europa durch ~ EU-Richtlinie 2009/28/EG (April 2009) ~ EEG (Novellierung 2009) ~ EEWärmeG 2008-BGI. IS 1658 ~ BioKrafQuG 2007-BT-Drs 16/2709 Mit EU-Richtlinie Mitgliedsstaaten Erlass von Gesetzen vorgeschrieben, bei Verwendung von EE in Strom, Wärme-Kälte & Verkehr Katrin Gutt, FH Wismar

2.1. EU-Richtlinie Richtlinie 2009/28/EG vom April 2009 Zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneubaren Quellen Verbindlich für Mitgliedsstaaten ein Erreichen von festgelegten EE-Anteil an Gesamtverbrauch (insg. 20% der EU bis 2020) Katrin Gutt, FH Wismar

2.1. EU-Richtlinie Katrin Gutt, FH Wismar

2.1. EU-Richtlinie Fördermodelle ~ EEG (weitestgehend von Mehrheit übernommen ~ Quotenmodell in GB & Dänemark Maßnahmen zu Erreichung der Zielvorgaben ~ Förderregelungen ~ Maßnahmen zur Kooperation mit Mitgliedsstaaten und Drittstaaten Mitgliedsstaaten bis 2010 nationalen Aktionsplan für EE Mitgliedsstaaten bis 2015 für Neubauten & bestehende Gebäude Wärme- & Kälteversorgung durch EE (anteilig) §13 Abs.4 Katrin Gutt, FH Wismar

2.2. EEG Deutsches Gesetz für den Vorrang an EE Definition nach § 1 Abs.1: „die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen fördern“ Zweck: Abhängigkeit von fossilen Energieträgern verringern Von 47 Staaten übernommen Seit 2009 Novellierung des EEG Grundgedanke: durch festen Vergütungssatz über best. Zeitraum Anlagen zu fördern (wirtschaftlich) Gefördert wird: ~ Wasserkraft ~ Windenergie ~ Biomasse ~ Solarenergie ~ Geothermie ~ Gas (Deponie-, Klär- & Grubengas) Katrin Gutt, FH Wismar

2.2. EEG ) Katrin Gutt, FH Wismar

Katrin Gutt, FH Wismar

2.2. EEG Katrin Gutt, FH Wismar

2.2. EEG Katrin Gutt, FH Wismar

2.2. EEG Katrin Gutt, FH Wismar

2.2. EEG Katrin Gutt, FH Wismar

2.2. EEG Katrin Gutt, FH Wismar

2.2. EEG Einspeisung ins nächstgelegene Netz, geregelt durch § 36 EEG „Ausgleichsregelung“ Ab 2010 Großenergieversorgeunternehmen Vermarktung an Strombörse (siehe AusglMechVO und EEG-Umlage) Novellierung hat Ziel bis 2020 mind. 30% Anteil-EE § 1 Abs.2 Wichtige Änderung bei der Vergütung (Bsp. Kleinanlagen) Degression: jährl. Abnahme der Vergütung um %-Satz Katrin Gutt, FH Wismar

2.3. EEWärmeG EEWärmeG 2008-BI. IS 1658 (seit 2009) Ergänzung zum EEG „Gesetz zur Förderung EE im Wärmebereich Nutzung von EE bei Wärmeerzeugung § 3 Abs.1 EEWärmeG Erhöhung des Anteil-EE auf 14% bis 2020 Grundgedanke: energetische Gebäudeversorgung durch EE Bestandteil des IEKP (Integrierte Energie- & Umweltprogramm 2007) Nutzungspflicht geregelt § 13 Abs.4 EU-Richtlinie (höherrangig) interessant: beschlossen gegen FDP-Stimmen und mit Grünen-Stimmenthaltung Katrin Gutt, FH Wismar

2.4. BioKrafQuG BiokrafQuG BT-Drs 16/2709 „Gesetz zur Einführung einer Biokraftstoffquote durch Änderung des BImSchG & zur Änderung von energie- & stromsteuerrechtlichen Vorschriften“ (seit 2007) reguliert Beimischung von Biokraftstoff in Kraftstoffen für Kraftfahrzeuge in Deutschland (Motorenbenzin & Dieselkraftstoff) Grundgedanke: Klimaschutz, da weniger mineralische Kraftstoffe Schaffung Basis für Versorgungssicherheit mit Kraftstoffen Steigerung festgelegter Quoten jährl. bis 2015 auf 8% § 37a Abs.3 BImSchG Weiterführende Verordnungen: ~36. BImSchV ~38. BImSchV Katrin Gutt, FH Wismar

3. Zukunft / Tendenzen Förderung Alternativen jeglicher Arte ~ Erdwärme ~ Sonnenenergie ~ … Lsg indiv. an Ortsfaktoren anpassen „Zurück in die Zukunft“ ?!? nachfolgend Ressourcen weltweit (Bsp.) Katrin Gutt, FH Wismar

Katrin Gutt, FH Wismar

Katrin Gutt, FH Wismar

Katrin Gutt, FH Wismar

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