Rechte und Pflichten von Hauptamtlichen Ausbilder/-innen

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 Präsentation transkript:

Rechte und Pflichten von Hauptamtlichen Ausbilder/-innen Abteilung Arbeitspolitik Hintergrundabbildung bitte wie folgt austauschen: Über das Menü „Format“ > „Folienhintergrund“ > Reiter „Bild“ > Funktion „Bild auswählen“ ODER: per Rechtsklick auf die Folie „Hintergrund formatieren““ > Reiter „Bild“ > Funktion „Bild auswählen“ Rechte und Pflichten von Hauptamtlichen Ausbilder/-innen 1

Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Hauptamtlichen Ausbilders (HA) Ausbildungseinsatzplanung und Koordination der Ausbildung im Funktionsbereich in enger Abstimmung mit den Ausbildungsbeauftragten seines Funktionsbereiches Mitwirkung bei der Benennung neuer Ausbildungsbeauftragten im Funktionsbereich Frühzeitige Information über ausbildungsrelevante Veränderungen im Funktionsbereich an Ausbildung

Aufgaben und Verantwortlichkeiten des HA Unterstützung der Ausbildungsbeauftragten bei der Wahrnehmung ihrer Sonderfunktion Coaching neuer Ausbildungsbeauftragten in der Einarbeitungsphase Ansprechpartner für Auszubildende im Funktionsbereich für übergreifende oder persönliche Fragestellungen (Überblickswissen zum Funktionsbereich)

Aufgaben und Verantwortlichkeiten des HA Unterstützung bei der Lösung auftretender Probleme in der Ausbildung am Arbeitsplatz Unterstützung der Ausbildungsbeauftragten in der Einhaltung ausbildungsrelevanter gesetzlicher und betrieblicher Bestimmungen sowie der gültigen Sicherheitsrichtlinien (SRL) Wahrnehmung einer Vorbildfunktion nach den Regeln der betrieblichen Zusammenarbeit

§ 28 (2) BBIG Als Ausbilder oder Ausbilderin kann bei der Berufsausbildung mitwirken, wer „persönlich und fachlich [geeignet ist und] […] die Ausbildungsinhalte in der Ausbildungsstätte unmittelbar, verantwortlich und in wesentlichen Umfang vermitteln [kann].“