Herzlich willkommen zum Runden Tisch

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 Präsentation transkript:

Herzlich willkommen zum Runden Tisch Willkommenskultur in unserer Stadt: Netzwerk Flüchtlingsunterbringung und Flüchtlingsbetreuung

Dienstag, 28. Okt. 2014, 17 Uhr, STV-Sitzungssaal: Verlauf: Eröffnung und Begrüßung durch Oberbürgermeister Egon Vaupel Flüchtlingssituation in Marburg: Allgemeine Information aus dem Fachbereich 4 / Arbeit, Soziales & Wohnen Flüchtlingssituation aus Sicht der anwesenden Vertreterinnen und Vertreter örtlicher Akteure Zusammenarbeit und Förderung der Integration

Allgemeine Information aus dem FB 4 In vielen Bereichen der Welt werden Menschen wegen ihrer politischen Überzeugung, wegen ihrer Nationalität, wegen ihrer Religion oder wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe von einem Staat oder insbesondere von nicht-staatlichen Akteuren verfolgt. Nicht jeder Mensch erfüllt auch tatsächlich oder objektiv ein solches Merkmal; oft wird es einem Menschen in seiner Person von Verfolgern einfach nur zugeschrieben.

Allgemeine Information aus dem FB 4 Eine Verfolgung liegt vor, wenn durch staatliche oder insbesondere nicht-staatliche Gewalt die Verwirklichung von Menschrechten bedroht ist: Das Recht auf Leben, das Verbot der Folter, das Recht auf Freiheit und Sicherheit, das Gebot der Rechts- staatlichkeit, das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Recht auf Gedankens-, Gewissens- und Religionsfreiheit, das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit oder das Diskriminierungsverbot, um einige Wichtige zu nennen

Allgemeine Information aus dem FB 4 Das Asylrecht hat in der Bundesrepublik Deutschland, wie in vielen anderen Staaten auch, Verfassungsrang (Art. 16a GG). Wenn kein Grundrecht auf Asyl zuerkannt werden kann, kommt die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (aus 1951) in Betracht. Liegen nur Voraussetzungen für subsidiären Schutz vor, werden Abschiebehindernisse ohne ein gesichertes Aufenthaltsrecht festgestellt.

Allgemeine Information aus dem FB 4 Ein Ausländer, der sich auf Asylrecht beruft, muss ein Anerkennungsverfahren durchlaufen. Das Anerkennungsverfahren nach den Bestimmungen des Asylverfahrensgesetzes (AsylverfG) beginnt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, welches in den Bundesländern Außenstellen eingerichtet hat. Von den Außenstellen des Bundesamtes werden Flüchtlinge nach einem Quotensystem auf die Landkreise und die Kreisfreien Städte zur Unterbringung und zur Versorgung während des Anerkennungsverfahrens verteilt.

Allgemeine Information aus dem FB 4 Auf das Bundesland Hessen entfällt in 2014 eine sogenannte Verteilquote von 7,3 % Innerhalb Hessens entfällt auf den Landkreis Marburg- Biedenkopf eine Aufnahmequote von 5,5 % Zwischen dem Landkreis Marburg-Biedenkopf und der Universitätsstadt Marburg ist zurzeit keine Aufnahmequote festgelegt.

Allgemeine Information aus dem FB 4 Es gehört auch zum Selbstverständnis und zum politischen Willen, in der Universitätsstadt Marburg Flüchtlinge willkommen zu heißen, sie aufzunehmen, unterzubringen und zu versorgen, um zu einen effektiven Schutz vor Verfolgung im Herkunftsland beizutragen. Im vergangenen Jahr 2013 wurden beim Bundesamt 127.023 Asylanträge gestellt. Im ersten Halbjahr des laufenden Jahres 2014 wurden bereits 77.109 Asylanträge registriert.

Allgemeine Information aus dem FB 4 Nach Veröffentlichungen des Bundesamtes sind die 10 stärksten Herkunftsländer: Syrien (12.077 Asylanträge) Serbien (6.278) Afghanistan (4.219) Eritrea (3.946) Albanien (3.847) Somalia (2.782) Mazedonien (2.505) Bosnien und Herzegowina (2.438) Russische Föderation (2.322) Irak (2.076)

Allgemeine Information aus dem FB 4 Aktuell leben in der Universitätsstadt Marburg 112 Flüchtlinge. 89 Flüchtlinge leben in Wohnraum von Privat- Eigentümern bzw. in Wohnungen von Sozialen Wohnungsbaugesellschaften. Darüber hinaus hat die Universitätsstadt Marburg als Mieter zurzeit insgesamt 9 Wohnungen angemietet, um dort Flüchtlinge unterzubringen, sowie 1 Zwei-Familien-Haus.

Allgemeine Information aus dem FB 4 Der notwendige Lebensunterhalt für Flüchtlinge wird durch den Fachdienst Soziale Leistungen sichergestellt. Die Flüchtlinge erhalten: alleinstehende erwachsene Personen: 362 Euro Ehegatten (jeweils): 326 Euro Jugendliche im Alter von 14 – 17 Jahren: 280 Euro Kinder im Alter von 6 – 13 Jahren: 247 Euro Kinder im Alter bis 5 Jahre 215 Euro

Allgemeine Information aus dem FB 4 Darüber hinaus werden die Kosten für notwendige ambulante und stationäre ärztliche und zahnärztliche Versorgung übernommen. In sonstigen Sachverhalten, insbesondere für die Bedürfnisse von Kindern, hat der Gesetzgeber ein Ermessen eingeräumt, Leistungen zu erbringen. Flüchtlinge, die einen Mietvertrag abgeschlossen haben, erhalten die Unterkunfts- und Heizungskosten

Allgemeine Information aus dem FB 4 Für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen sucht die Universitätsstadt Marburg dringend weiteren Wohnraum. Bei allen Fragen zu Wohnraum und der Unterbringung von Flüchtlingen stehen Ihnen zur Verfügung: Peter Schmidt, Tel. Nr. 06421 201 505 Wolfgang Engler, Tel. Nr. 06421 201 462 Claudia Scheidemann, Tel. Nr. 06421 201 410 Ulrike Becker-Zinser, Tel. Nr. 06421 201 568

Allgemeine Information aus dem FB 4 Neben finanziellen Leistungen für den Lebensunterhalt hält der Fachdienst für Flüchtlinge eine sozial-pädagogische Betreuung vor Das Beratungs- und Unterstützungsangebot umfasst: Formelle Angelegenheiten in Bezug auf Behörden, Orientierungshilfen im Alltag, Unterstützung bei Rechtsfragen, vermittelnde, vernetzende und weiterführende Beratung

Flüchtlingssituation aus Sicht der anwesenden Vertreterinnen und Vertreter örtlicher Akteure Wenn zu den Impulsinformationen des vorangegangen Teils des heutigen Runden Tisches keine Nachfragen bestehen, wäre das eine passende Überleitung zu einem Austausch aus Sicht der Anwesenden über die Erfahrungen und Wahrnehmungen in Bezug auf Flüchtlinge und die aktuelle Situation

Zusammenarbeit und Förderung der Integration Ein Ziel der Arbeit des Runden Tisches könnte die Vernetzung von Flüchtlingsarbeit zur Bündelung von Erfahrungen, Ideen und Engagement sein. Beispielhafte Themenfelder aus Sicht der Universitätsstadt Marburg: Lebensbedingungen von Flüchtlingen, Wohnen, Sprache, Gesundheitspflege, Bildung, Begegnungsförderung, Freizeit, Sport, soziale Projekte, Integration auf dem Arbeitsmarkt, Mentorprojekte/Begleitung, Kultur, politische Partizipation

Ausblick Wie geht es weiter ?