Präsentation zum Interessenpluralismus und der Unternehmensverfassung Benutze Quelle: Hax Herbert: Unternehmen und Unternehmer in der Marktwirtschaft, Chap. 2 Referat von: Ertz Christiane, Glass Pascal, Gräser Sylvana und Gunkel Sven Trier, 2008
Inhaltsverzeichnis Unternehmerische Interessengruppen Interessenwahrnehmung Einkommen und Risiko Residualeinkommen und Verfügungsrechte Der Aufsichtsrat Mitbestimmung – Unternehmensebene Mitbestimmung - Betriebsebene Das arbeitsgeleitete Unternehmen Der Vertrag Weiterführende Lektüre - Vertragstheorien Volkswagen AG - Beispiele aus der Wirtschaft Weiterführende Fragen
Unternehmerische Interessengruppen Shareholder (wirtschaftliche Eigntümer) Besitzen die Verfügungsrechte (=Leitung), Können eine Unternehmensleitung einsetzen Genießen „privilegierte“ Stellung 2. Stakeholder Personengruppe, die vom Geschehen des Unternehmen betroffen sind z.B. Arbeitnehmer, Gläubiger, Lieferanten, Kunden, ... Staat Diese beiden Gruppen werden gegenübergestellt
Interessenwahrnehmung Stakeholder drei Möglichkeiten: 1.Verträge 2.Intervention des Staates 3.Mitwirkung Shareholder Bestimmen über die Leitung und wahren ihr Interesse auf diesem Wege
Verträge Interessenwahrung: Beispiele: Arbeitsverträge Kreditvertäge besteht in der möglichen Vertragsverhandlung Problem: Ungleichgewicht der Vertragspartner Beispiele: Arbeitsverträge Kreditvertäge Lieferverträge Kauf- und Werkverträge
Intervention des Staates Beispiele Kündigungsschutz Möglichkeit des Arbeitskampfes (Tarifverträge, Gewerkschaften) Tarifautonomie Stärkung der Schutzbedürftigen Personengruppen (Arbeitnehmer) bei den Vertragsverhandlungen Einschränkung der Vertragsfreiheit zu ungunsten der Unternehmen Problem: evtl. Wettbewerbshindernisse (nötiger Personalabbau)
Mitwirkung Betriebliche Ebene: Ernennung eines Betriebsrates Etablierung von Rechten Unternehmensebene: Vertretung im Aufsichtsrat Unmittelbare Mitbestimmmung (Verfügungsrechte) Übersicht, später genauere Ausführung
Einkommen und Risiko Wertschöpfung: Differenz zwischen Einkaufswert der Rohware und dem Gewinn des fertigen Produktes. Kontrakteinkommen: vertraglich festgesetztes Einkommen aus WS Residualeinkommen: Einnahmen aus der Wertschöpfung nach Begleichen aller vertraglichen Verpflichtungen – Daraus folgt Gewinn ODER Verlust (RISIKO)
Einkommen der Stakeholder aus der Wertschöpfung Ergebnis der Wertschöpfung Stakeholder Kontrakteinkommen Vertraglich gesichert Shareholder Residualeinkommen Gewinn Verlust (Risiko) Lohn, Zinsen, Miete, Kosten aus Lieferverträgen Gewinn oder Verlust nach Abzug der Kontraktverpflichtungen Shareholder tragen das volle Einkommensrisko Kein/kaum Risiko
Residualeinkommen und Verfügungsrechte Residualeinkommen bedeutet großes Einkommensrisiko. Verfügungsrechte (Leitung) stehen zur Interessenwahrung den Shareholder zu, da diese die Eigentümer sind und das Risiko tragen. Problem: Streubesitz (mehrere Eigentümer); d.h. Verringerung der Verfügungsrechte der Anteilseigner durch notwendige Einsetzung einer Geschäftsführung
Unternehmens-politik Der Aufsichtsrat Geschäftsführung Unternehmens-politik Aufsichtsrat Dient der Kontrolle der Geschäftsführung im Interesse der Anteilseigner Geschäftsführung soll ein möglichst hohes Residualeinkommen gewährleisten. Problem: Mitbestimmung der Arbeitnehmer auf Unternehmensebene hindert den Aufsichtsrat seine Tätigkeit auszuüben INTERESSENKONFLIKT
Mitbestimmung – Unternehmensebene Mittel: Sitze Im Aufsichtsrat Ziele: Überwachung der Unternehmensleitung und Beeinflussung der Unternehmensziele (Erhalt der Arbeitsplätze, Löhne ....) Mittel um die Unternehmenspolitik mitzugestalten Nachteil: Weniger Mitbestimmung der Anteilseigner (Eigentümer), damit wird die Geldanlage in das Unternehmen weniger attraktiv - Kapitalverlust Aufsichtsrat ab 500 Angestellten 1/3 mit Arbeitnehmer besetzt Unmittelbare Mitbestimmung Anteil an den Verfügungsrechten
Mitbestimmung - Betriebsebene Mittel: Betriebsrat Ziele: Vertretung der Arbeitnehmer bei sozialen Angelegenheiten. Rechte: Unterrichtung und Anhörung bei der Unternehmensleitung Recht zur Mitbestimmung, i.S.v. erzwungenem Ausgleich der Nachteile Problem: das Unternehmen wird unflexibel – „Abhängigkeit von Arbeitnehmerinteressen“ Beschäftigungsfeld – soziale Angelegenheiten: -> Personalplanung -> Kündigung -> Mitgestaltung bei Betriebsänderungen -> Aufstellen von sog. Sozialplänen (Zugeständnisse der Arbeitgeber)
Folgen der Mitbestimmung Schutzfunktion Machtposition des Unternehmens (Freistellung der Arbeitnehmer) Direkte Kosten Einschränkung des Handlungsspielraums Kostspielige Zugeständnisse z.B.Sozialpläne Vorteil: Interesse an einem guten Ruf – leichtere Anwerbung von Arbeitnehmern Stehen sich gegenüber Erhebliche Nachteile Unternehmen handlen vorsichtig und Unterlassen gewagte Expansionen Hemmnis bei Schaffung von Arbeitsplätzen Rechtsprechung meist zugunsten der Arbeitnehmer
Einkommen / Verteilung in einem kapitalgeleitetem Unternehmen Ergebnis der Wertschöpfung Stakeholder Kontrakteinkommen Vertraglich gesichert Shareholder Residualeinkommen Gewinn Verlust (Risiko) Lohn, Zinsen, Miete, Kosten aus Lieferverträgen Gewinn oder Verlust nach Abzug der Kontraktverpflichtungen Shareholder tragen das volle Einkommensrisko Kein/kaum Risiko
Das Arbeitsgeleitete Unternehmen im Vergleich Ergebnis der Wertschöpfung Geldgeber Kontrakteinkommen Vertraglich gesichert Arbeitnehmer Residualeinkommen Gewinn Verlust (Risiko) Problem: Geldgeber nur Kreditgeber, kein Beteiligungs-kapital (Auffangen von Verlusten) Problem: Interessenkonflikte –Arbeitnehmer sind Konkurrenten Personalabbau und -aufbau sind problematisch Problem: Arbeitnehmer können Einkommensrisiko nicht tragen; keine Möglichkeit der Risikoverteilung Das arbeitsgeleitete Unternehmen – hat konstruktive Schwächen, wodurch es dem kapitalgeleiteten Unternehmen unterliegt
Der Vertrag – in der Theorie Das Unternehmen (Shareholder) Die Vertragspartner (Stakeholder) Tragen das Risiko der spezifischen Investition (Spezifische Investition: Investition in ein spezifisches Projekt, die nur für dieses von Nutzen ist – z. B. spezialisierte Maschinen) Abhängigkeit vom Unternehmen, Verhinderung einer Hold-up-Situation. (Preisspirale nach unten zu immer schlechteren Konditionen) Tragen das Risiko bei Verlusten Versuchen dieses Risiko Abzuwälzen auf die Shareholder Lösung: Ein langlaufender Vertrag, der alle Eventualitäten abdeckt – der Vollständige Vertrag.
Unvollständige Verträge Wirtschaftliche Realität: vollständigen Verträge sind nicht möglich wegen Unvorhersehbarkeiten bei langen Laufzeiten Aber: Reputationals Produktionsfaktor ist maßgebend („Guter Ruf“ erleichtert spätere Vertragsschlüsse) Beruht auf den impliziten Vertragsverpflichtungen (ungeschriebene Vertragsvereinbarungen) Problem der Interessenänderung Des Unternehmens: Vor dem Vertragsschluss: -> Vertrauen zwischen den -> Vertragspartnern, damit ein günstiger Vertragsschluss möglich ist. Nach dem Vertragsschluss: -> Keine Rücksicht, da eigene Interessen im Vordergrund stehen
Weitere Vertragstheorien aus: „Neue Institutionenökonomie“ nach Richter Übersicht über die Vertragstheorien: Ausgabenpräferenzmodel der Managment-Theorie Das Prinzipal-Agent Modell vom Typus „moralisches Risiko“ Das Prinzipal-Agent Modell vom Typus adverser Selektion Die Theorie implizierter Verträge Theorie sich selbst durchsetzender Vereinbarung
Das Ausgabenpräferenzmodell der Managementtheorie Als Vorläufer der PA-Theorie angesehen Prinzipal: Eigentümer des Unternehmens Kann das operative Geschäft des Unternehmens nur begrenzt übersehen Vergleich mit anderen Unternehmen Erwartung eines „zufriedenstellenden“ Gewinns (ergebend aus Vergleich) Agent: engagierter Manager Kann über den „Restbetrag“ (Gewinn abzgl. Erwartung) nach seinen Mitteln frei verfügen Nachteil: „ex post Opportunismus“ des Managements
Das Prinzipal-Modell (PA) vom Typus „moralisches Risiko Vergleichbar mit Ausgabenpräferenzmodell d. Ma. Unterschiede: Prinzipal schließt mit Manager Vertrag „zwingt“ diesen durch Vertragsgestaltung zur Gewinnmaximierung Problem: „Erstbestes Optimum“ nur durch sachgerechte Informationsverteilung zugunsten des Prinzipals möglich
Das Prinzipal-Agent Modell vom Typus adverser Selektion „Gleiches Prinzip verwirklicht“ – Versucht vor Vertragsschluss opportunistisches Verhalten zu verhindern Unterschiede: Prinzipal durch „ein Bündel von Verträgen“ den wahren Typus (Qualitäten) des Agenten zu ermitteln Ziel: Den Nutzen zu Maximieren / Gewinnmaximierung des Prinzipals
Die Theorie der impliziter Verträge beinhaltet starre Löhne Arbeitgeber können Risiko verteilen – Arbeitnehmer kann das nicht Arbeitgeber versichert in Folge von starren Löhne Risikoabnahme (selbst bei Verlust erhalten die Arbeitnehmer den gleichen Lohn)
Theorie sich selbstdurchsetzender Vereinbarungen besteht aus nicht rechtlich fundierten „Verträgen“ (Vereinbarungen) Lediglich beteiligte Parteien haben Möglichkeit der Kontrolle (Rechtskontrolle ausgeschlossen) Einziges Druckmittel: Androhender Abbruch sämtlicher Geschäftsbeziehungen Ziel: Reputationsgleichgewicht (Gegenseitiges Vertrauen) BSP: Die spezifische Investition
Volkswagen AG Übersicht: Verlauf des Aktienkurses (letzten 3 Monate) Unternehmensform: Aktiengesellschaft Gründung: 28.Mai.1937 Unternehmenssitz: Wolfsburg Unternehmensleitung: Martin Winterkorn (Vorstandsvorsitzender) Aufsichtsratsvorsitzender: Ferdinand Piech Mitarbeiter: über 329.300 Gewerkschaft: IG-Metall Umsatz: 108,897 Mrd. Euro(2007) Branche: Automobil, Finanz- & IT-Dienstleistungen Website (Quelle): www.volkswagenag.com Länder in denen VW
Beispiel aus der Wirtschaft – Die Volkswagen AG Wertschöpfung: Produzierte Autos Wertschöpfung: Einnahmen
Intervention des Staates: VW-Gesetz Größte Aktionäre: Bundesland Niedersachsen: 20,20 Prozent Das Zielderöffentlichenistes den Einfluss auf den Autobauerzubehalten. Porsche: Vermutet: ca. 60 Prozent Die wichtigsteVorschrift, keinAktionärmehrals 20 ProzentderStimmrechteausübenkann, auchwennermehrAnteilebesitzt. möglicheÜbernahmenodereineVerlagerung des Firmensitzeswerdenblockiert KonzernistfüreineÜbernahmeuninteressant - keinAktionärkannseinenunternehmerischenWillendurchs etzen
Aufsichtsrat Volkswagen AG – Vertretung auf Unternehmensebene Arbeitnehmer Vertreter im VW-Aufsichtsrat JürgenStumpf Vorsitzender des BetriebsratsWerk Kassel der Volkswagen AG01.01.2005* Bernd Osterloh Vorsitzender des Gesamt- und Konzernbetriebsratsder Volkswagen AG01.01.2005* Peter Mosch Vorsitzender des Gesamtbetriebsratsder AUDI AG18.01.2006* Peter Jacobs Vorsitzenderdes BetriebsratsWerk Emden der Volkswagen AG19.04.2007* Walter Hirche NiedersächsischerMinister fürWirtschaft, Arbeit und Verkehr08.04.2003* BabetteFröhlich IndustriegewerkschaftMetalVorstandsbereich 01Ressortleiterin Strategische Planung25.10.2007* JürgenPeters StellvertretenderVorsitzenderPräsident des InternationalenMetallgewerkschaftsbundes - IMB01.11.2003* Heinrich Söfjer Vorsitzenderdes Betriebsrats Volkswagen Nutzfahrzeuge Hannover03.08.2007* Insgesammt: 19 Unternehmensvertreter: 11 Arbeitnehmervertreter: 8
Weiterführende Fragen a) Welche Rolle spielen die spezifischen Investitionen beim Vertragsschluss – unter dem Aspekt, der schnelllebigen, globalisierten Welt. Z.B. Arbeitsverhältnisse werden „kurzfristiger“ – mehr Konkurrenz durch große und unerschlossene Märkte (Indien, China)? b) In wie weit sind Interventionen seitens des Staates noch zeitgemäß? (siehe VW-Gesetz Konflikt mit dem EUGH, der es als Wettbewerbswidrig einstuft – andererseits massive Subventionen bei Autobauern in den USA bzgl. Finanzkrise) c) Existieren Arbeitnehmer schützende Strukturen auch in Schwellen- bzw. Entwicklungsländern (Bspw. Afrika) oder wird dies von Monopolunternehmen verhindert. Arbeitnehmerschutz nur für Industriestaaten?
… für die Aufmerksamkeit Kontakt: Projektteilnehmer: Ertz Christiane, Glass Pascal, Gräser Sylvana, Gunkel Sven Email: kling-sgk@web.de