Präsentation zum Interessenpluralismus und der Unternehmensverfassung

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
nach Halbjahren; Veränderung gegenüber Vorjahr in %, Index 2000 = 100
Advertisements

Nell-Breuning-Institut Die Würde des arbeitenden Menschen.
Bezirksleitung NRW IG Metall Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen Automobilzulieferer-Konferenz 01. Juni in Sprockhövel 1 Auswertung der Befragung von Betriebsräte.
Rechtliche Aspekte von Unternehmensübergaben
Montanmitbestimmung von Aufsichtsrat
Staatsfinanzen und Steuern aktualisiert März 2010
Prinzipal-Agenten Beziehungen
Erklärung von Lohnrigiditäten:
Alternativen sichtbar machen Vertrauensleute der IG Metall
Der einfache und der erweiterte Wirtschaftskreislauf
Tutorium: Wirtschaftliche Grundlagen für den Arbeitslehreunterricht
Die Theorie David Ricardos:
Unternehmenszusammenschlüsse
Kapitel 1: Eine Einführung Kapitel 1 Einführung Einleitung
IG Metall Trainee Seminar Arbeitsrecht I + II – DGB BZ Hamburg Sasel
Tagung des Hattinger Kreises am Juni 2008
Europäische Erfahrungen zur Gewerkschaftsintegration “
Der einfache Wirtschaftskreislauf
Netzwerkbildung und Steuerung transnationaler Interessenvertretung im Konzern – Bedingungen erfolgreicher EBR-Arbeit GPA-djp EBR.
Massenentlassung Personalabbau: Das letzte Mittel professionell handhaben – Chancen für einen ethischen Prozessverlauf.
26. Passauer Arbeitsrechtssymposion „Vielfalt in der Einheit“
Anlass für die Business Plan Erstellung
Die Präsentation des Praktikums
Global Wage Report – Internationale Arbeitsorganisation ILO
- 1 Förderprogramm eTEN Call Mai bis 10. September 2003.
News Aktuelles aus Politik, Wirtschaft und Recht10/2008 © Verlag Fuchs AG Finanzkrise 1.Weshalb müssen der Bund, die SNB (Schweizerische Nationalbank)
Arbeitnehmermitbestimmung in der Europäischen Aktiengesellschaft
Herbert Hax Unternehmen und Unternehmer in der Marktwirtschaft
1 Luc Triangle, Vorsitzender der kleinen Arbeitsgruppe des EMB- Ausschusses für Unternehmenspolitik EMB-Handbuch über die UMSTRUKTURIERUNG TRANSNATIONALER.
HINTERGRUND DES SHAREHOLDER-/STAKEHOLDER-VALUE
Einzelunternehmung Stille Gesellschaft &
Was sind Fonds? Fonds stellen eine Form der Geldanlage dar. Eine wesentliche Rolle spielt bei der Investition das Prinzip der Risikostreuung und Mischung.
Starke Gewerkschaften – handlungsfähig, demokratisch, unabhängig
Prof. Dr. Wolfgang Schroeder
Rechtliche Argumente Pro und Contra
Wie Ihre Geschäftsidee Realität wird von Martin Schulte
Zunächst allgemeine Begrüßung durch Herrn Funk bzw
Case Management und Pensionskasse BVG-Apéro 5. Februar 2007 innovation zweite säule.
Portugal, ETUI – EFFAT Workshop: Verstärkung der tarifpolitischen Koordination zur besseren Bekämpfung der prekären Beschäftigung in den.
© economiesuisse Cancún 2010: Schweizer Wirtschaft zu aktivem Klimaschutz bereit Folien zum dossierpolitik 24, 29. November 2010.
Mátyás Gritsch Corvinus Universität Budapest, Wildom
Unsere Ansprüche an gute BR-Arbeit - wo stehen sie geschrieben?
Rekommunalisierung der Stadtwerke Niebüll GmbH
Die DaimlerChrysler AG
ADIDAS AG.
Gliederung Allgemeine Informationen Unternehmensphilosophie
KASKO GMBH 10. Fall EBWL. Erläutern Sie die rechtlichen und tatsächlichen Chancen der Arbeitnehmer der Kasko GmbH, ihre Interessen durch die Mitbestimmung.
Bildung eines Europäischen Betriebsrates
Grafik H 3,99 * B 5,38 Förderer Ziele Finanzierung GVN Projekte Partner 1 Stand: 04/08/2014.
SPD.DE WIE VERÄNDERT DAS INTERNET UNSER LEBEN?
Partner der VC´s und Business Angels
Wie entstehen Tarifverträge ?
Mitgliederentwicklung
Gold – Spekulativer kurzfristiger Kauf Allerdings mit klaren Bedingungen.
Pflichtübung aus Europarecht 21. Mai 2014 Dr. Marie-Therese Richter, BA LL.M.
1.1 Einführung und institutionelle Grundlagen  Wagenhofer/Ewert Alle Rechte.
Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz
1 Grundlagen des Medienmanagements Erste Seminarsitzung Mittwoch, 02. November 2005 Fachgebiet Medienmanagement Kontakt:
Aktienoptionen als Lösung des Prinzipal-Agenten-Problems? Thema 2.1: Aktienoptionen als materieller Leistungsanreiz Vortrag 2: Patrick Struck.
Krankenhausstrukturen in Trägerschaft einer Kirche
Georg Michenthaler IFES - Institut für empirische Sozialforschung GmbH Teinfaltstraße Wien „Lieber mit als ohne Betriebsrat!“ Ergebnisse einer telefonischen.
Informationsveranstaltung für Lehrer. Wissenswertes zu unserem Staat Projekt findet vom Juli 2016 statt Die JFK wird für 3 Tage ein eigenständiger.
Was ist das Stakeholder Value Konzept? Unternehmer wollen soziale und politische Verantwortung tragen –Alle Anspruchsgruppen werden in die Unternehmensplanung.
Univ.-Prof. Dr. Winfried Hamel DBS 2007– Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Seite 1 Betriebsverfassung und Arbeitsrecht Univ.-Prof. Dr. Winfried Hamel.
IG Metall Esslingen Die IG Metall - eine starke Gewerkschaft IG Metall 1 Die IG Metall: Der Gewerkschaftliche Aufbau im Betrieb Vertrauensleute IGM-Mitglieder.
Offshoring Dieter ScheitorFolie Nr. 1 Einführung Nicht neu: Erbringung von IT Leistungen „von außen“: Freiberufler, Subkontraktoren. Diese bislang.
Hafnersee September 2004 KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT ARBEITSVERFASSUNGSGESETZ ArbVG.
Audi AG ..
 Präsentation transkript:

Präsentation zum Interessenpluralismus und der Unternehmensverfassung Benutze Quelle: Hax Herbert: Unternehmen und Unternehmer in der Marktwirtschaft, Chap. 2 Referat von: Ertz Christiane, Glass Pascal, Gräser Sylvana und Gunkel Sven Trier, 2008

Inhaltsverzeichnis Unternehmerische Interessengruppen Interessenwahrnehmung Einkommen und Risiko Residualeinkommen und Verfügungsrechte Der Aufsichtsrat Mitbestimmung – Unternehmensebene Mitbestimmung - Betriebsebene Das arbeitsgeleitete Unternehmen Der Vertrag Weiterführende Lektüre - Vertragstheorien Volkswagen AG - Beispiele aus der Wirtschaft Weiterführende Fragen

Unternehmerische Interessengruppen Shareholder (wirtschaftliche Eigntümer) Besitzen die Verfügungsrechte (=Leitung), Können eine Unternehmensleitung einsetzen Genießen „privilegierte“ Stellung 2. Stakeholder Personengruppe, die vom Geschehen des Unternehmen betroffen sind z.B. Arbeitnehmer, Gläubiger, Lieferanten, Kunden, ... Staat Diese beiden Gruppen werden gegenübergestellt

Interessenwahrnehmung Stakeholder drei Möglichkeiten: 1.Verträge 2.Intervention des Staates 3.Mitwirkung Shareholder Bestimmen über die Leitung und wahren ihr Interesse auf diesem Wege

Verträge Interessenwahrung: Beispiele: Arbeitsverträge Kreditvertäge besteht in der möglichen Vertragsverhandlung Problem: Ungleichgewicht der Vertragspartner Beispiele: Arbeitsverträge Kreditvertäge Lieferverträge Kauf- und Werkverträge

Intervention des Staates Beispiele Kündigungsschutz Möglichkeit des Arbeitskampfes (Tarifverträge, Gewerkschaften) Tarifautonomie Stärkung der Schutzbedürftigen Personengruppen (Arbeitnehmer) bei den Vertragsverhandlungen Einschränkung der Vertragsfreiheit zu ungunsten der Unternehmen Problem: evtl. Wettbewerbshindernisse (nötiger Personalabbau)

Mitwirkung Betriebliche Ebene: Ernennung eines Betriebsrates Etablierung von Rechten Unternehmensebene: Vertretung im Aufsichtsrat Unmittelbare Mitbestimmmung (Verfügungsrechte) Übersicht, später genauere Ausführung

Einkommen und Risiko Wertschöpfung: Differenz zwischen Einkaufswert der Rohware und dem Gewinn des fertigen Produktes. Kontrakteinkommen: vertraglich festgesetztes Einkommen aus WS Residualeinkommen: Einnahmen aus der Wertschöpfung nach Begleichen aller vertraglichen Verpflichtungen – Daraus folgt Gewinn ODER Verlust (RISIKO)

Einkommen der Stakeholder aus der Wertschöpfung Ergebnis der Wertschöpfung Stakeholder Kontrakteinkommen Vertraglich gesichert Shareholder Residualeinkommen Gewinn Verlust (Risiko) Lohn, Zinsen, Miete, Kosten aus Lieferverträgen Gewinn oder Verlust nach Abzug der Kontraktverpflichtungen Shareholder tragen das volle Einkommensrisko Kein/kaum Risiko

Residualeinkommen und Verfügungsrechte Residualeinkommen bedeutet großes Einkommensrisiko. Verfügungsrechte (Leitung) stehen zur Interessenwahrung den Shareholder zu, da diese die Eigentümer sind und das Risiko tragen. Problem: Streubesitz (mehrere Eigentümer); d.h. Verringerung der Verfügungsrechte der Anteilseigner durch notwendige Einsetzung einer Geschäftsführung

Unternehmens-politik Der Aufsichtsrat Geschäftsführung Unternehmens-politik Aufsichtsrat Dient der Kontrolle der Geschäftsführung im Interesse der Anteilseigner Geschäftsführung soll ein möglichst hohes Residualeinkommen gewährleisten. Problem: Mitbestimmung der Arbeitnehmer auf Unternehmensebene hindert den Aufsichtsrat seine Tätigkeit auszuüben INTERESSENKONFLIKT

Mitbestimmung – Unternehmensebene Mittel: Sitze Im Aufsichtsrat Ziele: Überwachung der Unternehmensleitung und Beeinflussung der Unternehmensziele (Erhalt der Arbeitsplätze, Löhne ....) Mittel um die Unternehmenspolitik mitzugestalten Nachteil: Weniger Mitbestimmung der Anteilseigner (Eigentümer), damit wird die Geldanlage in das Unternehmen weniger attraktiv - Kapitalverlust Aufsichtsrat ab 500 Angestellten 1/3 mit Arbeitnehmer besetzt Unmittelbare Mitbestimmung Anteil an den Verfügungsrechten

Mitbestimmung - Betriebsebene Mittel: Betriebsrat Ziele: Vertretung der Arbeitnehmer bei sozialen Angelegenheiten. Rechte: Unterrichtung und Anhörung bei der Unternehmensleitung Recht zur Mitbestimmung, i.S.v. erzwungenem Ausgleich der Nachteile Problem: das Unternehmen wird unflexibel – „Abhängigkeit von Arbeitnehmerinteressen“ Beschäftigungsfeld – soziale Angelegenheiten: -> Personalplanung -> Kündigung -> Mitgestaltung bei Betriebsänderungen -> Aufstellen von sog. Sozialplänen (Zugeständnisse der Arbeitgeber)

Folgen der Mitbestimmung Schutzfunktion Machtposition des Unternehmens (Freistellung der Arbeitnehmer) Direkte Kosten Einschränkung des Handlungsspielraums Kostspielige Zugeständnisse z.B.Sozialpläne Vorteil: Interesse an einem guten Ruf – leichtere Anwerbung von Arbeitnehmern Stehen sich gegenüber Erhebliche Nachteile Unternehmen handlen vorsichtig und Unterlassen gewagte Expansionen Hemmnis bei Schaffung von Arbeitsplätzen Rechtsprechung meist zugunsten der Arbeitnehmer

Einkommen / Verteilung in einem kapitalgeleitetem Unternehmen Ergebnis der Wertschöpfung Stakeholder Kontrakteinkommen Vertraglich gesichert Shareholder Residualeinkommen Gewinn Verlust (Risiko) Lohn, Zinsen, Miete, Kosten aus Lieferverträgen Gewinn oder Verlust nach Abzug der Kontraktverpflichtungen Shareholder tragen das volle Einkommensrisko Kein/kaum Risiko

Das Arbeitsgeleitete Unternehmen im Vergleich Ergebnis der Wertschöpfung Geldgeber Kontrakteinkommen Vertraglich gesichert Arbeitnehmer Residualeinkommen Gewinn Verlust (Risiko) Problem: Geldgeber nur Kreditgeber, kein Beteiligungs-kapital (Auffangen von Verlusten) Problem: Interessenkonflikte –Arbeitnehmer sind Konkurrenten Personalabbau und -aufbau sind problematisch Problem: Arbeitnehmer können Einkommensrisiko nicht tragen; keine Möglichkeit der Risikoverteilung Das arbeitsgeleitete Unternehmen – hat konstruktive Schwächen, wodurch es dem kapitalgeleiteten Unternehmen unterliegt

Der Vertrag – in der Theorie Das Unternehmen (Shareholder) Die Vertragspartner (Stakeholder) Tragen das Risiko der spezifischen Investition (Spezifische Investition: Investition in ein spezifisches Projekt, die nur für dieses von Nutzen ist – z. B. spezialisierte Maschinen) Abhängigkeit vom Unternehmen, Verhinderung einer Hold-up-Situation. (Preisspirale nach unten zu immer schlechteren Konditionen) Tragen das Risiko bei Verlusten Versuchen dieses Risiko Abzuwälzen auf die Shareholder Lösung: Ein langlaufender Vertrag, der alle Eventualitäten abdeckt – der Vollständige Vertrag.

Unvollständige Verträge Wirtschaftliche Realität: vollständigen Verträge sind nicht möglich wegen Unvorhersehbarkeiten bei langen Laufzeiten Aber: Reputationals Produktionsfaktor ist maßgebend („Guter Ruf“ erleichtert spätere Vertragsschlüsse) Beruht auf den impliziten Vertragsverpflichtungen (ungeschriebene Vertragsvereinbarungen) Problem der Interessenänderung Des Unternehmens: Vor dem Vertragsschluss: -> Vertrauen zwischen den -> Vertragspartnern, damit ein günstiger Vertragsschluss möglich ist. Nach dem Vertragsschluss: -> Keine Rücksicht, da eigene Interessen im Vordergrund stehen

Weitere Vertragstheorien aus: „Neue Institutionenökonomie“ nach Richter Übersicht über die Vertragstheorien: Ausgabenpräferenzmodel der Managment-Theorie Das Prinzipal-Agent Modell vom Typus „moralisches Risiko“ Das Prinzipal-Agent Modell vom Typus adverser Selektion Die Theorie implizierter Verträge Theorie sich selbst durchsetzender Vereinbarung

Das Ausgabenpräferenzmodell der Managementtheorie Als Vorläufer der PA-Theorie angesehen Prinzipal: Eigentümer des Unternehmens  Kann das operative Geschäft des Unternehmens nur begrenzt übersehen  Vergleich mit anderen Unternehmen  Erwartung eines „zufriedenstellenden“ Gewinns (ergebend aus Vergleich) Agent: engagierter Manager  Kann über den „Restbetrag“ (Gewinn abzgl. Erwartung) nach seinen Mitteln frei verfügen Nachteil: „ex post Opportunismus“ des Managements

Das Prinzipal-Modell (PA) vom Typus „moralisches Risiko Vergleichbar mit Ausgabenpräferenzmodell d. Ma. Unterschiede:  Prinzipal schließt mit Manager Vertrag  „zwingt“ diesen durch Vertragsgestaltung zur Gewinnmaximierung Problem: „Erstbestes Optimum“ nur durch sachgerechte Informationsverteilung zugunsten des Prinzipals möglich

Das Prinzipal-Agent Modell vom Typus adverser Selektion „Gleiches Prinzip verwirklicht“ – Versucht vor Vertragsschluss opportunistisches Verhalten zu verhindern Unterschiede:  Prinzipal durch „ein Bündel von Verträgen“ den wahren Typus (Qualitäten) des Agenten zu ermitteln  Ziel: Den Nutzen zu Maximieren / Gewinnmaximierung des Prinzipals

Die Theorie der impliziter Verträge beinhaltet starre Löhne Arbeitgeber können Risiko verteilen – Arbeitnehmer kann das nicht Arbeitgeber versichert in Folge von starren Löhne Risikoabnahme (selbst bei Verlust erhalten die Arbeitnehmer den gleichen Lohn)

Theorie sich selbstdurchsetzender Vereinbarungen besteht aus nicht rechtlich fundierten „Verträgen“ (Vereinbarungen) Lediglich beteiligte Parteien haben Möglichkeit der Kontrolle (Rechtskontrolle ausgeschlossen) Einziges Druckmittel: Androhender Abbruch sämtlicher Geschäftsbeziehungen Ziel: Reputationsgleichgewicht (Gegenseitiges Vertrauen)  BSP: Die spezifische Investition

Volkswagen AG Übersicht: Verlauf des Aktienkurses (letzten 3 Monate) Unternehmensform: Aktiengesellschaft Gründung: 28.Mai.1937 Unternehmenssitz: Wolfsburg Unternehmensleitung: Martin Winterkorn (Vorstandsvorsitzender) Aufsichtsratsvorsitzender: Ferdinand Piech Mitarbeiter: über 329.300 Gewerkschaft: IG-Metall Umsatz: 108,897 Mrd. Euro(2007) Branche: Automobil, Finanz- & IT-Dienstleistungen Website (Quelle): www.volkswagenag.com Länder in denen VW

Beispiel aus der Wirtschaft – Die Volkswagen AG Wertschöpfung: Produzierte Autos Wertschöpfung: Einnahmen

Intervention des Staates: VW-Gesetz Größte Aktionäre: Bundesland Niedersachsen: 20,20 Prozent Das Zielderöffentlichenistes den Einfluss auf den Autobauerzubehalten. Porsche: Vermutet: ca. 60 Prozent Die wichtigsteVorschrift, keinAktionärmehrals 20 ProzentderStimmrechteausübenkann, auchwennermehrAnteilebesitzt. möglicheÜbernahmenodereineVerlagerung des Firmensitzeswerdenblockiert KonzernistfüreineÜbernahmeuninteressant - keinAktionärkannseinenunternehmerischenWillendurchs etzen

Aufsichtsrat Volkswagen AG – Vertretung auf Unternehmensebene Arbeitnehmer Vertreter im VW-Aufsichtsrat JürgenStumpf Vorsitzender des BetriebsratsWerk Kassel der Volkswagen AG01.01.2005* Bernd Osterloh Vorsitzender des Gesamt- und Konzernbetriebsratsder Volkswagen AG01.01.2005* Peter Mosch Vorsitzender des Gesamtbetriebsratsder AUDI AG18.01.2006* Peter Jacobs Vorsitzenderdes BetriebsratsWerk Emden der Volkswagen AG19.04.2007* Walter Hirche NiedersächsischerMinister fürWirtschaft, Arbeit und Verkehr08.04.2003* BabetteFröhlich IndustriegewerkschaftMetalVorstandsbereich 01Ressortleiterin Strategische Planung25.10.2007* JürgenPeters StellvertretenderVorsitzenderPräsident des InternationalenMetallgewerkschaftsbundes - IMB01.11.2003* Heinrich Söfjer Vorsitzenderdes Betriebsrats Volkswagen Nutzfahrzeuge Hannover03.08.2007* Insgesammt: 19 Unternehmensvertreter: 11 Arbeitnehmervertreter: 8

Weiterführende Fragen a) Welche Rolle spielen die spezifischen Investitionen beim Vertragsschluss – unter dem Aspekt, der schnelllebigen, globalisierten Welt. Z.B. Arbeitsverhältnisse werden „kurzfristiger“ – mehr Konkurrenz durch große und unerschlossene Märkte (Indien, China)? b) In wie weit sind Interventionen seitens des Staates noch zeitgemäß? (siehe VW-Gesetz Konflikt mit dem EUGH, der es als Wettbewerbswidrig einstuft – andererseits massive Subventionen bei Autobauern in den USA bzgl. Finanzkrise) c) Existieren Arbeitnehmer schützende Strukturen auch in Schwellen- bzw. Entwicklungsländern (Bspw. Afrika) oder wird dies von Monopolunternehmen verhindert. Arbeitnehmerschutz nur für Industriestaaten?

… für die Aufmerksamkeit Kontakt: Projektteilnehmer: Ertz Christiane, Glass Pascal, Gräser Sylvana, Gunkel Sven Email: kling-sgk@web.de