Kanton Bern Amt für Gemeinden und Raumordnung24.11.20141 Stand Januar 2013 Berechnungsbeispiele für Fusionsprojekte projektbezogene Zuschüsse (FILAG) Finanzhilfe.

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 Präsentation transkript:

Kanton Bern Amt für Gemeinden und Raumordnung Stand Januar 2013 Berechnungsbeispiele für Fusionsprojekte projektbezogene Zuschüsse (FILAG) Finanzhilfe (GFG)

Kanton Bern Amt für Gemeinden und Raumordnung Gemeinde A: 315 Einwohner/innen Gemeinde B: 545 Einwohner/innen Beispiel 1: Fusion von 2 Gemeinden Finanzielle Unterstützung: a) Projektzuschuss (Art. 34 FILAG, ab ): max. CHF 70’000.- b) Fusionsbeitrag (Art. 3 GFG): Voraussetzungen NICHT erfüllt, da neue Gemeinde < 1’000 Einwohner/innen. c) auf begründetes Gesuch hin kann die Finanzhilfe ausnahmsweise gewährt werden, wenn die aus dem Zusammenschluss entstandene Gemeinde eine Wohnbevölkerung von weniger als 1000 Personen zählt (Art. 3 Abs. 2 GFG) 860

Kanton Bern Amt für Gemeinden und Raumordnung Gemeinde A: 315 Einwohner/innen Gemeinde B: 1‘660 Einwohner/innen  Anrechenbar max. 1’000 Einwohner/innen pro beteiligte Gemeinde Beispiel 2: Fusion von 2 Gemeinden Finanzielle Unterstützung: a) Projektzuschuss (Art. 34 FILAG, ab ): max. CHF 70’000.- b) Fusionsbeitrag (Art. 3 GFG): Voraussetzungen erfüllt, da neue Gemeinde > 1’000 Einwohner/innen 1975

Kanton Bern Amt für Gemeinden und Raumordnung Berechnung: Anrechenbare Einwohnerzahl = 1’315 Finanzhilfe = 1’315 x x 1.0 = CHF 526’000.- (Beispiel 2: Fortsetzung )

Kanton Bern Amt für Gemeinden und Raumordnung Gemeinde A: 315 Einwohner/innen Gemeinde B: 545 Einwohner/innen Gemeinde C: 1‘660 Einwohner/innen Beispiel 3: Fusion von 3 Gemeinden Finanzielle Unterstützung: a) Projektzuschuss (Art. 34 Abs. 3 FILAG, ab max. CHF 80’000.- (3 Gemeinden) b) Fusionsbeitrag (Art. 3 GFG): Voraussetzungen erfüllt, da neue Gemeinde > 1’000 Einwohner/innen 2’520

Kanton Bern Amt für Gemeinden und Raumordnung Anrechenbare Einwohnerzahl = ’000 = 1’860 Einwohner/innen Kantonsbeitrag: 1’860 x x 1.1* = 818’400.- * Multiplikatator, da mehr als 2 Gemeinden an der Fusion beteiligt sind (Art. 6 GFG) (Beispiel 3: Fortsetzung)