Die Einzelunternehmung Ruben Steiner
Gesetzliche Grundlage Art. 934 ff. OR Art. 36 ff. HRegV Eignung/Vorteile Kleine, überblickbare Betriebe Geringes Risiko Hohe Flexibilität
Grundkapital Anzahl Eigentümer Keine Vorschriften Nur eine natürliche Person
Gründung/Firmenbildung Mit Aufnahme einer Tätigkeit auf eigene Rechnung Stellung der Gesellschaft Vermögensrecht Anspruch auf gesamten Gewinn
Haftung Organisation Unbeschränkt: Geschäfts- und Privatvermögen Er selber ist verantwortlich Keine Organe
Geschäftsführung Geschäftsinhaber Vertretung Bevollmächtigte Personen
Gesellschaftlicher Wechsel Gibt es nicht weil es nur eine natürliche Person gibt
Einfache Gesellschaft Begriff Zwei oder mehrere Personen Vertraglicher Zusammenschluss Gemeinsame Zweckverfolgung Bedeutung Falls die Voraussetzungen einer anderen im Gesetz geregelten Gesellschaftsform nicht zutreffen, handelt es sich um eine einfache Gesellschaft (Art. 530 Abs. 2 OR) Eignung Loser Zusammenschluss zur Wahrung gemeinsamer Interessen Eine Klasse organisiert gemeinsam eine Reise Praxisgemeinschaften von zwei Ärzten Eigenschaften Mitglieder haften unbeschränkt und solidarisch (Art. 544 Abs. 3 OR) Keine Firma Keine Handelsregistereintrag
Unterschied Einfache Gesellschaft ist nur ein Vertrag Einzelunternehmer tragen das ganze Risiko
Fragen? Danke für eure Aufmerksamkeit