Luftfahrtverband Berlin e.V. Vorstandssitzung Luftfahrtverband Berlin e.V. Versicherungen im LSB Berlin 4.11.2014
1. Vorstellung Versicherungspartner des LSB Versicherungsmakler, VDVM-Mitglied Qualifizierte Beratung in Versicherungsprozessen Partner der Landessportbünde Berlin und Brandenburg Schadenmanagement / Schadenservice Große Produktwelt rund um den Sport und die Sportler Defendo ist ein Unternehmen der
Schwerpunkte von defendo neben dem Sport Gesundheit & Soziales Immobilienversicherungen Industrie, Handel und Gewerbe Windkraft-, Solar- und Biogasenergie Betriebliche Altersversorgung Private Versicherungen
Probleme bei der Schadenbearbeitung Grundsätze Der Versicherungsmakler ist der Interessenvertreter des Kunden. Er analysiert die Risiken, schlägt Versicherungslösungen vor, die er auf Wunsch des Kunden dann am Markt platziert. Preis Einsparung von Prämie Leistung bessere Bedingungen Probleme bei der Schadenbearbeitung Zusatznutzen
Ansprechpartner defendo Assekuranzmakler GmbH beim LSB Brandenburg in der Regel Monbijouplatz 11 Schopenhauer Str. 34 Mittwochs 10178 Berlin 14467 Potsdam 9:30 bis 16:30 Uhr www.defendo-assekuranzmakler.de Außendienst Vertrags- und Schadenbearbeitung Philipp Schneckmann Regine Bandermann Jesse-Owens-Allee 2, 14053 Berlin Monbijouplatz 11, 10178 Berlin Tel +49 (30) 3744296-12 Tel +49 (30) 3744296-14 Fax +49 (30) 3744296-60 Fax +49 (30) 3744296-60 Mobile +49 (151) 677 050 94 Mobile +49 (173) 31 353 51 philipp.schneckmann@defendo-assekuranzmakler.de regine.bandermann@defendo-.....de
Sportversicherungsvertrag des LSB Unfallversicherung Haftpflichtversicherung Versicherer: Feuersozietät Berlin Brandenburg Laufzeit des Vertrages: 1.7.2014 bis 1.7.2019
Unfall - Versicherte Personen über LSB-Verträge Aktive und Passive Mitglieder, auch bei Bauprojekten, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten ihres Vereins Ehrenamtlich Tätige, Funktionäre, Übungsleiter und Trainer Nichtmitglieder bei der Teilnahme am Übungsbetrieb, mit dem Ziel dem Verein beizutreten (4 Wochen) bei organisierten Freizeit- und Breitensportveranstaltungen (Unfall ohne Wege) in Betreuungsfunktion (bei Kindern/Jugendlichen und behinderten Sportlern, einschließlich der Wege)
Versicherte Aktivitäten über LSB-Verträge sämtliche sportliche Aktivitäten Training, Wettkampf, Vorstands- und Ausschusssitzungen, Mitgliederversammlungen Lehrgänge, Tagungen, Seminare vereinsinterne (nicht öffentliche) gesellschaftliche oder gesellige Veranstaltungen/Reisen
Unfall-Begriff Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Unfall-Zusammenwirken der Versicherungen Sozialversicherung Übernahme der Heilbehandlungskosten durch die jeweilige Krankenversicherung Gesetzliche Unfallversicherung Pflichtversicherung, Berufsgenossenschaftliche Absicherung für arbeitnehmerähnliche Tätigkeit im Sportverein (Übungsleiter, Platzwarte etc.) Pauschale Beitragszahlung über den LSB, wenn Aufwandsentschädigung nicht größer als 2.400,- € im Jahr Sportunfallversicherung Gruppenunfallversicherung über die Mitgliedschaft im LSB Private Unfallversicherung (ein Muss im Sport!) individuelle, bedarfsgerechte persönliche Absicherung
Unfall–Leistungen des LSB-Vertrages Invalidität: 35.000,- € Tod: 5.000,- € Bergungskosten: 50.000,- € Kosmetische Operationen: 50.000,- € Kurkostenhilfe: 1.000,- € eine Invaliditätsschädigung wird nur fällig, wenn der Invaliditätsgrad mehr als 15% beträgt ab einer Invalidität von mehr als 75% verdoppelt sich die Invaliditätsleistung
Unfall–Gliedertaxe des LSB-Vertrages Arm im Schultergelenk 80 % (70) Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 75 % (65) Hand im Handgelenk 65 % (60) Ein Daumen 25 % (20) Ein Zeigefinger 15 % (10) Ein anderer Finger 10 % (5) Ein Auge 55 % (50) Gehör auf einem Ohr 35 % (30) Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität.
Unfall-versichert, sofern keine anderweitige Erstattungsmöglichkeit besteht Zahnschäden 250,- Euro pro künstlichem Zahn, incl. Inlays, Onlays und Kronen auch Reparatur von Zahnspangen bis 500,- € 5.000,- € pro natürlichem Zahn, alles andere bleibt. für bei der aktiven Sportausübung beschädigte Hörgeräte Reparaturen bis zu 400,- € für bei der aktiven Sportausübung beschädigte Brillen oder Kontaktlinsen bis zu 75,- €
Unfall–Verhalten im Schadenfall Führt der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) des Versicherten, so entsteht Anspruch auf Kapitalleistung aus der für den Invaliditätsfall versicherten Summe. Schäden sind sofort mit dem Unfallschadenformular dem Versicherer zu melden! Download www.defendo-assekuranzmakler.de Der Verunfallte muss innerhalb von 4 Tagen einen Arzt aufsuchen. Die Invaliditätsleistung muss innerhalb von 12 Monaten eingetreten sein und ist innerhalb einer Frist von 15 Monaten nach dem Unfalltag, unter Vorlage eines ärztlichen Attestes geltend zu machen. Todesfälle sind sofort telefonisch anzuzeigen!
Haftpflicht § 823 BGB Schadenersatzpflicht Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
Für den Haftpflichtvertrag gilt weiterhin: Versicherungssummen 5.000.000 Euro pauschal für Personen- und/oder Sachschäden dreifach maximiert pro Versicherungsjahr 2.000.000 Euro pauschal in der Umwelthaftpflicht Für den Haftpflichtvertrag gilt weiterhin: Anderweitig bestehender Versicherungsschutz geht diesem Vertrag voraus!!!
Haftpflichtversicherung LSB-Gegenstand Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts und soweit vereinbart, vertragliche Haftpflicht aus dem gewöhnlichen, satzungsgemäßen Zweck und daraus resultierenden Tätigkeiten und Veranstaltungen (wie z.B. Sportveranstaltungen, Mitgliederversammlungen, Vereinsfestlichkeiten, interne und offene Wettbewerbe, Jugendbegegnungen, Wanderrudertreffen, Turniere u.a.)
Haftpflichtversicherung LSB-Umfang Betriebshaftpflicht, Bauherrenhaftpflicht, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Internet-Nutzung, Umwelthaftpflicht- und Umweltschaden-Basisversicherung KFZ-Haftpflicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen Mietsachschäden bis 10.000.000,- € (bei Feuer), Schlüsselverlust bis 100.000,-€ Veranstaltungshaftpflicht Tierhalterhaftpflicht für vereinseigene Hunde und Pferde Bootshaftpflicht für vereinseigene Boote Haftpflicht für den Schießsport gemäß Waffengesetz
Haftpflichtversicherung LSB-nicht versichert Öltanks Beherbergungsrisiko (bei Wassersportvereinen bis 8 Schlafplätze jetzt mitversichert!) Trainer, die nicht Mitglied in einem Verein sind Trainer, die zusätzlich in kommerziellen Anlagen arbeiten (für ihre Arbeit dort) Gastronomie in der kommerziellen Nutzung Gewerbebetriebe Kommerzielle Unternehmungen Nationale / internationale Veranstaltungen eines Spitzenverbandes oder internationalen Verbandes
Besondere Vereinbarungen aus dem Luftsport
Besondere Vereinbarungen aus dem Luftsport
Besondere Vereinbarungen aus dem Luftsport
für den Haftpflichtvertrag gilt weiterhin: Haftpflichtversicherung-Verhalten im Schadenfall Schäden bzw. Ansprüche Dritter sind sofort mit dem Haftpflichtschadenformular über defendo dem Versicherer zu melden. Download www.defendo-assekuranzmakler.de Keine Schuldanerkenntnisse bzw. Zahlungen an den geschädigten Dritten!!! Die gesamte Abwicklung des Haftpflichtschadens obliegt dem Versicherer leiten Sie sämtlichen Schriftwechsel an ihn weiter für den Haftpflichtvertrag gilt weiterhin: Anderweitig bestehender Versicherungsschutz geht diesem Vertrag voraus!!!
Haftpflichtversicherung-Verhalten im Schadenfall Versicherer prüft im Schadensfall ob Versicherungsschutz besteht Bei bestehendem Versicherungsschutz wird überprüft ob u.a. nach BGB eine Haftung besteht berechtigte Ansprüche werden befriedigt unberechtigte Ansprüche werden abgelehnt
Fragen ?
4. Zusatzversicherungen / Rahmenverträge des LSB D & O und Vermögensschadenhaftpflicht Rechtsschutzversicherung / Erweiterter Straf-Rechtsschutz Sportfahrten Kaskoversicherung für Vereine und Verbände Gebäude-, Inhalts- und Elektronikversicherung und weitere
Haftung der Organe unbegrenzt mit dem gesamten Privatvermögen! gesamtschuldnerische Haftung Verjährung in 5 Jahren Haftung auch für Fehler bei der Überwachung des Vorstandes/Geschäftsführung Messlatte ist Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführers Das Aufsichtsgremium darf sich bei Unklarheiten oder Zweifeln über Geschäftsführungsmaßnahmen nicht einfach wegdrehen und darauf vertrauen, dass ein anderes Mitglied des Organs schon richtig handeln wird.
Haftung der Organe-Beweislastumkehr Die Anforderungen an die Darlegung von Ansprüchen, die sich gegen Vorstand oder Aufsichtsrat richten, sind gering. Der Vorstand oder das Aufsichtsratsmitglied muss sich entlasten indem es beweist, dass es nicht fahrlässig seine Pflichten verletzt hat.
a) D&O und Vermögensschadenhaftpflicht Hiscox Regelt sowohl Eigenschäden als auch Drittschäden Reguliert auch Schäden, die vor dem Vertragsabschluss ihre Ursache haben Einfaches Antragsverfahren anhand der Mitgliederzahl, Einnahmen-/Ausgabenrechnung und Satzung Über einen Rahmenvertrag zu günstigen Mitgliedskonditionen
b) Rechtsschutzversicherung Roland Vereinsrechtsschutz (Arbeits-, Steuer-, Sozial, Disziplinar- und Standes-, Ordnungswidrigkeiten-, Daten-Rechtsschutz) Strafrechtsschutzversicherung Grundstücksrechtsschutz Verkehrsrechtsschutz (auch für privaten Fahrer!) Optional
b) Erweiterter Straf-RS Roland Ein Mitglied verletzt sich im Sportunterricht schwer In ihrem Verein gibt es den Vorwurf des Kindesmissbrauches Der Staatsanwalt schaltet sich ein Strafrechtler sind jenseits der Gebührenordnung Gutachten müssen gefertigt werden Strafkaution muss ggfls. gestellt werden.
c) Sportfahrten Kaskoversicherung Feuersozietät Einsatz privater PKW zum Transport von Sportlern Privat ist auch: Eigentum der mit dem Vereinsmitglied in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen Auf die Firma eines Vereinsmitglieds zugelassen Einem Vereinsmitglied von seinem Arbeitgeber für Rechnung und auf eigene Gefahr überlassen worden Sponsorenfahrzeuge
c) Sportfahrten Kaskoversicherung Feuersozietät Ergänzend versicherbar gegen Zuschlag: Mitversicherung des SB bei Mietwagen Verlust des SFR in der KFZ-Haftpflichtversicherung
d) Gebäude-, Inhalts- und Elektronikversicherungen Jegliches Vereinseigentum muss selbst versichert werden, dazu gehört Gebäude gegen Feuer-, Leitungswasser-, Sturm/Hagel- und Elementarschäden Inhalte gegen Feuer-, Leitungswasser-, Sturm/Hagel- und Elementarschäden sowie Einbruchdiebstahl / Vandalismus Elektronikversicherung als Allgefahrendeckung auch außerhalb des Versicherungsortes Glasversicherung als Allgefahrendeckung bei Bedarf
i) Und weitere Versicherungen Versicherung von Kursteilnehmern Versicherung von Öltankanlagen Versicherung von Beherbergungsbetrieben Versicherung von Gastronomischen Einrichtungen Transportversicherung Ausstellungsversicherungen Zeltversicherungen Veranstaltungshaftpflichtversicherungen Veranstaltungsausfallversicherungen Absicherung von Profisportlern
j) Private Unfallversicherung Ich betreibe Sport auch in meiner Freizeit Ich möchte die LSB-Grundabsicherung aufstocken Ich will, dass auch meine Familie einen guten Unfallschutz erhält Ich will das 24-h-Sorglospaket Versicherung auf Antrag durch defendo
Fragen ?
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit Herzlich Willkommen bei defendo