Asylbewerber in Weilheim

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 Präsentation transkript:

Asylbewerber in Weilheim Chancen, Aufgabe und Herausforderung für Bürger und Verantwortliche

Asylbewerber in Weilheim Stadt Weilheim: 89 Asylbewerber Herkunftsländer Syrien, Afghanistan, Pakistan, Senegal, Nigeria, Mali, Tschetschenien, Eritrea, Irak, Sierra Leone, Unterkunftsart eine größere Unterkunft (40), 6 dezentrale Unterkünfte mit je 6-12 Personen Überwiegend Männer, einige Familien; ein paar Frauen mit Töchtern; unbegleitete (minderjährige) Flüchtlinge

Asylbewerber im Landkreis in Peißenberg (75), Schongau (50), Seeshaupt (24), Wildsteig (40), Bernbeuren (3) Penzberg Ziel für Dezember 2014: 520

Herkunftsländer BRD 8.2014 (Quelle: Bundesamt) Anerkennung 1. Syrien (21%) 3308 87% 2. Eritrea (12%) 1923 42% 3. Serbien 1573 0,2 4. Afghanistan 690 38% 5. Albanien 549 2.7% 6. Bosnien 484 0,3% 7. Mazedonien 479 0,4% 8. Somalia 478 19% 9. Kosovo 438 4,4% 10. Nigeria 419 58 %

Aufnahme-länder pro Kopf Deutschland im oberen Mittelfeld Weit hinter Schweden, Schweiz, Norwegen, Österreich, Ungarn Quelle SZ 5.8.2014

Grundlage Asyl Asyl kommt aus dem griechischen und heißt Zufluchtsort (für Politisch- Verfolgte) Viele Religionen und Gesellschaften kennen ‚Asyl‘ In der Bibel findet z.B. die Familie von Jesus Zuflucht vor Herodes in Ägypten

Pflichten der Asylbewerber Leben in einer zugewiesenen Unterkunft Ausnahme: können selber für Unterhalt sorgen Aufenthalt im Bezirk des Ausländeramtes Dürfen Regierungsbezirk nicht verlassen Ausnahme mit Genehmigung: z.B. Ferien; OAL

Arbeitsverbot Asylbewerber dürfen/sollen Arbeitsgelegenheiten (1€-Jobs) annehmen (Kirche, gemeinnützige Vereine, pol. Gemeinde, Staat) Bewilligung Ausländeramt Nach 9 Monaten: Nachrangige Arbeit, falls nachweislich kein EU-Bürger diese Arbeit verrichten will/kann Bewilligung: Bundeagentur für Arbeit Einkommen wird auf staatl. Leistungen angerechnet

Leistungen d. Staates Beispiel Alleinstehender Ernährung 135,94 € Kleidung 32,98 € Gesundheit/Körperpflege 16,78 € Taschengeld 140,49 € 296,12 € (Vergleich Hartz IV 391 €) „Krankenverischerung“ Unterbingung

Verfahren Einreise nach Deutschland: Asylantrag Aufnahme in einer Erstaufnahmestelle Zirndorf, München Verteilung nach bestimmten Schlüssel auf die Landkreise Interview zum Reiseweg, zur Situation und Gründe des Asylantrags

Verfahren 5. Nachforschung, ob Fingerabdruck in einem sicheren Drittland abgegeben wurde Falls ja: Rückführung ins Drittland (Dublin)

Grundlage Asyl in Deutschland Artikel 1: Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) Definition Flüchtling: Drohende Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität, politische Einstellung, Zugehörigkeit zu bestimmten sozialen Gruppe. Schutz des Heimatlandes nicht in Anspruch nehmen kann und will

Artikel 60 (1): GFK Artikel 60 (2-7) GFK kein Flüchtling (nach Art 1 GFK) darf in sein Heimatland zurückgeschickt werden Ausnahme: Gefahr für Gastland (Verbrechen) Artikel 60 (2-7) GFK Menschen die Folter, Todesurteil, Verstoß gegen Menschenrechtskonvention, Gefahr für Leib, Leben und Freiheit in ihrem Heimatland zu erwarten haben;

Grundlage Asyl in Deutschland §16 Grundgesetz: Politisch Verfolgte genießen Asyl (1949) Einschränkung: sichere Herkunftsländer (1993)

Entscheidung 2013 Alle drei! nein: (38,3%) §16a GG: ja: Aufenthaltsgenehmigung für 3 Jahre (Asylberechtigung; 0,8% der Anträge) §16a GG: nein; §60 (1) GFK ja: Aufenthaltsgenehmigung für 3 Jahre (Flüchtlingsschutz, 13,2% d. Anträge) §16 a GG: nein; §60 (1) GFK: nein; §60 (2) GFK: ja: Aufenthaltsgenehmigung für 1 Jahr (subsidärer Schutz, (11,6% d. Anträge) Alle drei! nein: (38,3%) Abschiebung Duldung (weil man nicht weiß, wohin) Verfahrenseinstellung: Sonstiges: (36,2 %)

Unterstützerkreise im Landkreis Weilheim, ca 80 Personen; Koordinatoren: Annette Herrmann, Gudrun Grill, Jost Herrmann Peißenberg, ca 25 Personen Koordinatoren: Lisa Hogger, Rainer Mogk Seeshaupt, Gudrun Grill, außerdem: Wildteig, Schongau, Bernbeuren

Aufgaben Unterstützerkreise Sprachkurse Dolmetscher Übersetzungen Schulbegleitung Bildung Nachhilfe Arbeitsmöglichkeiten Artzbesuche Behördengänge Polizei Vereine Ausflüge, Aktionen Öffentlichkeitsarbeit Beschaffung v. Fahrräder, Möbel, Kleidung, TV Fahrradkurs Wohnungssuche Begleitung bei drohender Abschiebung Konfliktmanagement Integration Aquirierung/Verwaltung von Geldern

„Experten“ Integrationsbeauftragter Ausländeramt: Helmut Estermann Alfred Honisch Asylsozialberatung: Annette Herrmann Gesundheitsamt: Dr. Karl Breu Berufsschule: Dr. Burkhard Küster Ausländeramt: Helmut Estermann Vermieter: Hans Fischer Polizei: Harald Bauer Lehrer Arbeitgeber Langau : Daniel Wilms