Bundeskanzleramt - Verfassungsdienst Abt.: Rechtsinformation Rechtsdokumentation nach der Einführung der amtlichen elektronischen Publikation MR Dr. Helga Stöger Februar 2005
E-Recht und RIS Veröffentlichung der Begutachtungsentwürfe und Regierungsvorlagen im RIS Rechtlich verbindliche elektronische Kundmachung seit 1. Jänner 2004
Begutachtungsentwürfe RIS: Auswahl von Gesetze und Verordnungen Parlament: alle Gesetze, keine Verordnungen
Regierungsvorlagen RIS: alle Gesetze seit Parlament: alle Gesetze ab der XX. Gesetzgebungsperiode
Anforderungen an das RIS Authentische elektronische Publikation Neue Anforderungen, insbesondere an die Sicherheit
Sicherheit Authentizität Integrität Elektronische Signatur –persönliche Signatur –Verwaltungssignatur
Unentgeltlichkeit Im Gesetz wurde die Unentgeltlichkeit der im Bundesgesetzblatt verlautbarten Daten festgeschrieben Ausdrucke gegen angemessenes Entgelt
Akzeptanz Zeitungsmeldungen Öffentlichkeit nahm kaum Notiz Privatuser Fachuser durchaus positiv Richter Rechtsanwälte Verwaltung
Amtsmanager 2005 Jährliche Auszeichnungen von der WK Österreich für innovative Projekte in der Verwaltung Kategorie E-Government – Hauptpreis für e-Recht Workflow-System
Bundesgesetzblatt Rechtlich verbindlich Tagesaktuell Informationen auf der Meta- Ebene Sicherheit
Informationen über das Recht Rechtlich unverbindlich Aktualitätszeitrahmen unterschiedlich Keine Meta-Daten Kein Problem der Sicherheit
Bundesgesetzblätter 2004 I181/2004 II537/2004 III160/2004
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Rechtsinformation – Rundschreiben (RI-RS) Wöchentliches Rundschreiben Anzufordern bei:
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