Die U-Boot KGaA Von Davina, Friederike, Ania und Asia.

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 Präsentation transkript:

Die U-Boot KGaA Von Davina, Friederike, Ania und Asia

 U-Boot KGaA  Saarstrahl AG Mischform aus KG und AG Mitarbeiter Gewerkschaft & Betriebsrat auf Seiten der Arbeitnehmer (Z.4-5) Aufsichtsrat scheint überflüssig (Z.5-6) Hartmut: „am Ende entscheiden immer die Kapitalgeber“ (Z.9) Schell: „Der Aufsichtsrat ist nur Show, weil er nichts wirklich Wichtiges zu entscheiden hat.“ (Z ) Stahlerzeugung Mitarbeiter Bernd: „Der Betriebsrat ist nicht schlecht, aber die wirklich wichtigen Dinge werden doch ganz oben entscheiden.“ (Z.18-19) „Bei uns sieht der Aufsichtsrat dem Vorstand immer auf die Finger und es findet ein ständiger Dialog statt.“ (Z ) „Der Aufsichtsrat hat in vielen Dingen ein Mitspracherecht.“ (Z.21-22)

Frage 1: Prüfen Sie, welche rechtlichen Vorschriften über die Mitbestimmung im politischen System in den Unternehmen Anwendung finden und erläutern Sie die Auswirkungen!

Aufsichtsratmitbestimmung nach dem Montanmitbestimmungsgesetz 1951 (MontanbG) :  Aufsichtsrat: Kontroll- und Überwachungsfunktion  Einflussnahme der Arbeitnehmer auf die Unternehmenspolitik, ist über die Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat gewährleistet  Arbeitnehmervertreter werden durch den BR vorgeschlagen  Saarstrahl AG Aufsichtsratmitbestimmung nach dem Drittelbeteiligungsgesetz 2004 (DrittelbG) :  Aufsichtsrat hat die selben Aufgaben wie bei einer AG  Kontroll- und Überwachungsfunktion  Im Gegensatz zur AG hat der AR aber nicht das Recht den Vorstand (GL) zu bestellen  Im AR ist die Verteilung der Sitze 2/3 Kapitaleigner und 1/3 Arbeitnehmer  Direktwahl der Arbeitnehmervertretung durch die AN  KGaA Welche rechtlichen Vorschriften finden Anwendung?

Auswirkungen KGaA -Arbeitnehmer -Interessen werden nur bedingt wahrgenommen und durchgesetzt - Kapitalgeber entscheiden im Regelfall (Wahl mit einfacher Stimmenmehrheit) - keine wirksame Kontrollfunktion des Aufsichtsrats hinsichtlich der Geschäftsleitung Saarstrahl AG - Aufsichtsrat kontrolliert den Vorstand - Dialog zwischen Aufsichtsrat & Vorstand - Mitspracherecht des Aufsichtsrats

Frage 2: Diskutieren Sie, warum die Mitbestimmung in den beiden Unternehmen so unterschiedlich wahrgenommen wird!

-U-Boot KGaA: -Die Belegschaft nimmt die Mitbestimmung deshalb so negativ wahr, weil die Seite der Arbeitnehmer nur eine indirekte Einwirkung auf die Unternehmenspolitik hat und durch 1/3 der Sitze im Aufsichtsrat das Gefühl vermittelt bekommt nichts ausrichten zu können. -Saarstrahl AG: -Hier nimmt die Belegschaft die Mitbestimmung positiv wahr, weil durch die ausgeglichene Sitzverteilung im Aufsichtsrat, die Arbeitnehmervertretung eine gewährleistete Einflussnahme auf die Unternehmenspolitik hat. Obwohl sich die Einwirkung, auf die Unternehmenspolitik, auch nur indirekt vollzieht.

Literatur Bea/Schweitzer, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Bd.1:Grundfragen, 10.Auflage, Lucius & Lucius-Stuttgart Wöhe, Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 24.Auflage, Vahlens Handbücher, Verlag Franz Vahlen München