Aufgaben und Leistungen der Unfallversicherungsträger - Berufsgenossenschaft -
Geschichte der gesetzlichen Versicherung
Geschichte der gesetzlichen Versicherung
Die Sozialgesetzbücher
Das Sozialversicherungssystem Sozialversicherungen BG Arbeitgeber 100 % Arbeitnehmer u. Arbeitgeber Arbeitgeber u. Arbeitnehmer je 50 % Gesetzliche Unfall- versicherung Pflege- versicherung Kranken- versicherung Renten- versicherung Arbeitslosen- versicherung
Das Sozialversicherungssystem
Die Berufsgenossenschaften
Die Unternehmer-Haftpflicht Anspruch Beschäftigte Unternehmer/-innen Beiträge Leistungs- anspruch Freistellung von Haftung Die Berufsgenossenschaft löst einen möglichen Haftungsanspruch der Beschäftigten an den Unternehmer ab.
Verfassung der Berufsgenossenschaften Körperschaft des öffentlichen Rechts Recht zur Selbstverwaltung Gebunden an Gesetz und Satzung
Selbstverwaltung Vorstand Vertreterversammlung * Geschäftsführung Prinzip: Die Träger der Sozialversicherung verwalten sich selbst Vorstand schlägt vor wählt Vertreterversammlung * Geschäftsführung wählt Vertreter Vertreter * Bei den Ersatz- kassen werden die Vertreter nur von den Versicherten gewählt Versicherte wählen Arbeitgeber wählen 005 AZUBI 03 PPS 0002 010663
Finanzierung
Finanzierung
Finanzierung
Finanzierung
Finanzierung
Finanzierung
Kreis der Versicherten
Personenkreis der Versicherten
Personenkreis der Versicherten (GmbH)
Beispiel §2 Abs. 2 SGB VII
Beispiel §2 Abs. 2 SGB VII
Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit
Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit
Arbeitsunfall 002688
Wegeunfall
Wegeunfall / Häuslicher Bereich
Wegeunfall / Häuslicher Bereich
Wegeunfall / Häuslicher Bereich
Unmittelbarer Weg
Arbeitsunfall / Berufskrankheit
Berufskrankheit
Berufskrankheit
Berufskrankheit