Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern

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Umsetzung der Reform des Gemeindehaushaltsrechts Eine kleine Zwischenbilanz Oktober 2008

Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern Annette Sewing Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern Referat II 320 - Kommunales Haushaltsrecht Dozentin an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Polizei und Rechtspflege in Güstrow Projektleiterin des Gemeinschaftsprojektes zur Umsetzung des NKHR-MV 2

1. Projektphase 2006 – 2007 - Entwicklungsphase Erarbeitung der Empfehlungen für das Regelwerk des NKHR-MV Erarbeitung von Praxishilfen Begleitung der Rechtssetzung Parallel Vorbereitung der Umstellung durch rund 30 Frühstarter-Kommunen Sammlung von praktischen Erfahrungen

1. Projektphase 2006 – 2007 - Entwicklungsphase Lenkungsausschuss NKHR-MV Projektgruppe Projektleiterin Projektteam Vertreter IM und aus dem kommunalen Bereich Externe Beratung Qualitätssicherung Projektmarketing Teilprojekt 1 Frühstarter Arbeitskreise Workshops Teilprojekt 2 NKHR-MV Arbeitsgruppen Teilprojekt 3 Fortbildung Arbeitsgruppen Teilprojekt 1 Die Aufgabe des Teilprojektes 1 besteht zum einen in der Begleitung der Frühstarter. Dazu soll ein flächendeckendes Netzwerk von Arbeitskreisen gebildet werden, in dem alle Frühstarter NKHR-MV eingebunden sind. Zum anderen werden in Workshops, an denen sich die Frühstarter nach Interesse freiwillig beteiligen können, Leitfäden mit Praxishilfen und Formblätter erarbeitet. Teilprojekt 2 Im Teilprojekt 2 wird das Regelwerk für das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen in Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet. Dazu werden zu den verschiedenen Themen Arbeitsgruppen eingerichtet. Teilprojekt 3 Im Teilprojekt 3 gibt es die AG Fortbildung, in der die öffentlichen Fortbildungsträger in Mecklenburg-Vorpommern für Verwaltungen unter Beteiligung der kommunalen Landesverbände das Fortbildungskonzept NKHR-MV weiterentwickeln werden. Außerdem sind Dozentenworkshops geplant, um sicherzustellen, dass sich die Dozentinnen und Dozenten aktuell über die Ergebnisse der Arbeitsgruppen und Workshops informieren können. Rückkoppelung 4

Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern: (Stand: Oktober 2008) davon Frühstarter: 3 Landkreise 5 kreisfreie Städte 5 amtsfreie Gemeinden 21 Ämter 34 Kommunen  25,95 % 12 Landkreise 6 kreisfreie Städte 34 amtsfreie Gemeinden 79 Ämter mit insgesamt 808 amtsangehörigen Gemeinden 131 Kommunen

Erarbeitung des Regelwerkes NKHR-MV durch 20 Gruppen (Arbeitsgruppen und Workshops) mit insgesamt 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der verschiedenen kommunalen Ebenen und Interessensgruppen in 60 Sitzungen

Fazit 1: Durch die breite Beteiligung im Projekt haben bereits viele Kommunen im Land das NKHR-MV kennen gelernt und erste wertvolle Erfahrungen gesammelt.

Fazit 2: In die Erarbeitung des Regelwerkes konnten die Erfahrungen der kommunalen Praktiker einließen. Fazit 3: Die Vorlagen und Erfahrungen aus anderen Bundesländern konnten weiter entwickelt werden.

Fazit 4: Es wurde eine gute Grundlage für das NKHR-MV geschaffen, aber es sind noch nicht alle Einzelfragen geklärt.

1. Projektphase 2006 – 2007 - Entwicklungsphase 24. Januar 2007 Lenkungsausschuss NKHR-MV beschließt Empfehlungen für das Regelwerk 12. Dezember 2007 Landtag beschließt das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts – Inkrafttreten zum 1. Januar 2008 – Ausfertigung am 14. Dezember 2008 Parallel Rechtssetzung der untergesetzlichen Regelungen 10

Das Regelwerk des NKHR-MV Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 14. Dezember 2007 - Kommunal-Doppik-Einführungsgesetz - Änderung KV M-V (Neufassung Teil 1 Abschnitt 4 – Haushaltswirtschaft) - Anpassung anderer Gesetze (z.B. KPG) GemHVO – Doppik vom 25. Februar 2008 GemKVO – Doppik vom 25. Februar 2008 Änderung EigVO M-V vom 25. Februar 2008 11

Das Regelwerk des NKHR-MV (Fortsetzung) Verwaltungsvorschriften Entwurf vom 15. August 2008 Landeseinheitlicher Kontenrahmen- und Produktrahmenplan - Muster zur Kommunalverfassung und GemHVO-Doppik - Leitfaden Dienstanweisungen - Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung - Landeseinheitliche Abschreibungstabelle - Hinweise zur Bildung der Pensionsrückstellungen - Überleitungsregelungen 12

Das Regelwerk des NKHR-MV (Fortsetzung) Praxishilfen … … zur Ausgestaltung eines produktorientierten Haushaltes … zur Ausgestaltung einer Kosten- und Leistungsrechnung … zur Erstellung eines Anhangs … zur Erstellung eines Rechenschaftsberichtes … zur Prüfung des Jahresabschlusses Geplant: … zur Erstellung des Gesamtabschlusses … zum Bereich Jugend und Soziales 13

Umstellung auf die kommunale Doppik in M-V Frühstarter zum 1.1.2008 - Stadt Neubrandenburg - Ämter Dömitz-Malliß Krakow am See Laage Neustrelitz-Land Neverin Frühstarter zum 1.1.2009 voraussichtlich 4 amtsfreie Gemeinden und 8 Ämter 18 von 34 Frühstartern

Fazit 5: Die Verzögerung in der Rechtssetzung hat zu einer Verzögerung im Umsetzungsprozess geführt. Fazit 6: Der Zeitaufwand zur Vorbereitung der Umstellung auf die kommunale Doppik wird unterschätzt.

Fazit 7: Die Fortführung des Gemeinschaftsprojektes ist sinnvoll, um … … noch offene grundsätzliche Fragen zu klären, … die Erfahrungen der einzelnen Kommune für andere nutzbar zu machen.

Entwicklung in den anderen Bundesländern Zum 1.1. 2009 soll in allen Bundesländern die Novelle Inkraft getreten sein. Zum 1.1.2009 soll die Reform bereits in vier Bundesländern umgesetzt worden sein. Die Übergangszeiträume reichen bis 2015. Drei Bundesländer haben bisher kein Enddatum festgelegt.

Fazit 8: Der Zug fährt, bitte einsteigen! 18

2. Projektphase ab 2008 - Umsetzungsphase Information – Klärung grundsätzlicher Fragen Internetpräsentation Beantwortung von Anfragen (Anfragen bitte mit Lösungsvorschlag per Mail an nkhr-mv@im.mv-regierung.de .) Erstellung von Frage/Antwort-Texten für den Bereich „Häufig gestellte Fragen“ im Internet

2. Projektphase ab 2008 - Umsetzungsphase Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch flächendeckendes Netz von Arbeitskreisen jährlich Bildung neuer Arbeitskreise Sonderarbeitskreise Informationsveranstaltungen zu Sonderthemen Dozentenworkshops

Fazit 9: Es gibt viel zu berichten. Eine Verallgemeinerung der Erfahrungen ist schwierig, da die Gegebenheiten vor Ort sehr unterschiedlich sind.

Berichte der Frühstarter Erfahrungsaustausch Berichte der Frühstarter Hinweise für die Umstellung auf die kommunale Doppik Auswertung der Erfahrungen Berichte der Frühstarter Berichte der Frühstarter

Hinweise für die Umstellung Planung und Organisation der Umstellung z. B. Zusammenarbeit Verwaltungsleitung, Fachabteilungen und Kämmerei Erstellung eines Zeit- und Maßnahmeplanes Dokumentation

Hinweise für die Umstellung Zeitplan z. B. Darstellung der Abfolge von Arbeitsschritten und der Folgen bei Nichterreichung einzelner Ziele Regelmäßige Überprüfung des Arbeitsfortschrittes und der Einhaltung des Zeit- und Maßnahmeplanes Regelmäßige Anpassung des Zeit- und Maßnahmeplanes

Hinweise für die Umstellung Personaleinsatz und Mitarbeitermotivation z. B. Regelmäßige Information aller Mitarbeiter/innen über den Zeit- und Maßnahmeplan und den Fortschritt Eine zu lange Streckung des Umstellungszeitraumes kann zu einer Belastung werden. Regelungen zum Umgang mit Überstunden treffen

Hinweise für die Umstellung Fortbildung z. B. Eine erfolgreiche Umstellung auf die kommunale Doppik ist nur mit einer qualifizierten und bedarfsgerechten Fortbildung möglich. Rechtzeitige Fortbildung der Mitarbeiter/innen Erarbeitung eines Fortbildungskonzeptes (Wer-Wann-Was)

Hinweise für die Umstellung Zusammenarbeit mit den politischen Gremien z. B. Begleitung der Umstellung Regelmäßige Information und Sachstandsbericht durch die Verwaltung Zusammenarbeit mit RPA / URAB

Hinweise für die Umstellung Organisation des Rechnungswesens z. B. Entscheidung: zentral oder dezentral Überprüfung der Aufbau- und Ablauforganisation Rechtzeitige Erstellung der Dienstanweisungen Am Umstellungsstichtag 1.1. ist nicht alles geschafft, da geht es erst richtig los!

Hinweise für die Umstellung Softwareumstellung / Prüfung der Software z. B. Die Prüfung der Software ist sowohl bei einem Softwarewechsel als auch bei einem Update mit Umstellung auf die Doppik vorzunehmen. Der Aufwand zur Einrichtung des Rechnungswesens und die Eingabe der Stammdaten sind nicht zu unterschätzen.

Hinweise für die Umstellung Externe Berater / Zusammenarbeit von Kommunen z. B. Eine Umstellung ist grundsätzlich auch ohne externen Berater möglich. Die erforderlichen Entscheidungen müssen selbst getroffen werden – die Verantwortung kann nicht abgegeben werden. Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen, Kommunen mit derselben HKR-Software usw.

Hinweise für die Umstellung Umsetzung des Regelwerkes im Einzelnen z. B. Rechtzeitig mit Inhalten des NKHR-MV auseinandersetzen Berücksichtigung der Überleitungsrechnung für das letzte kamerale Haushaltsjahr Bereinigung der Kasseneinnahmereste und der Niederschlagungslisten