Bundeslehrstab (BLStab)

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 Präsentation transkript:

Bundeslehrstab (BLStab) Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e. V. Stand: 23.09.2006

Alte Schießleiterausweise behalten ihre Gültigkeit Wenn Ausweise nicht mehr verlängerbar sind werden diese Ausweise gegen Neue umgetauscht (sofern Ausweise noch ihre Gültigkeit haben. Wenn Ausweise länger als ein halbes Jahr abgelaufen sind werden diese nicht mehr verlängert.) Stand: 23.09.2006

Schießleiterausbildung Fortbildungen Zeitabstände ca. 5 Jahre Inhalte – Aktuelle Änderungen Waffenrechtlich Schießsportordnung Schießstätten Waffen – und Munitionstechnik Stand: 23.09.2006

Ausbildung 1.1 Sachkunde § 7 WaffG - §1-3 AWaffV 1.2 Schießleiterausbildung 1.2.1 Sportordnung 1.2.2 Sicherheit auf Schießständen 1.3 Jugendschießleiter (durch BdSJ) Stand: 23.09.2006

Lehrgang zur Waffensachkunde § 7 WaffG § 1-3 AWaffV 1. die nachzuweisende Sachkunde umfasst nach § 1 AWaffV ausreichende Kenntnisse 1.1 über die beim Umgang mit Waffen und Munition zu beachtenden Rechtsvorschriften des Waffenrechts, des Beschussrechts sowie Notwehr und des Notstandes. 1.2 auf waffentechnischem Gebiet über Langwaffen, Kurzwaffen und Munition sowie Innen- und Außenballistik, Reichweite und Wirkungsweise des Geschosses. 1.3 In der Handhabung von Schusswaffen einschließlich ausreichender Fertigkeiten im Schießen. Stand: 23.09.2006

Lehrgang zur Waffensachkunde Die Dauer der Sachkundeausbildung muss eine sachgerechte Vermittlung der erforderlichen waffenrechtlich und waffentechnischen Kenntnisse und Fertigkeiten gewährleisten. Die Sachkundeausbildung umfasst mindestens 20 Unterrichtseinheiten (3/4-Stunde). Die Teilnehmerzahl darf 25 - 30 Personen nicht überschreiten. Die Kosten betragen 30€ Stand: 23.09.2006

Lehrgang zum Schießleiter Verantwortliche Aufsichtspersonen I. Voraussetzungen Der Schießleiter als verantwortliche Aufsichtsperson muss: eine Erste Hilfe Ausbildung haben volljährig, zuverlässig, persönlich geeignet und sachkundig sein Stand: 23.09.2006

Lehrgang zum Schießleiter II. Voraussetzungen Der Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis erfüllt diese Voraussetzungen ohne weiteres. Die verantwortliche Aufsichtsperson auf Schießstätten für Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Nr. 2 WaffG) muß die Sachkunde nach § 7 WaffG nachweisen. Dieses ist die Voraussetzung zur Ausbildung als Schießleiter. Stand: 23.09.2006

Lehrgang zum Schießleiter Die Schießleiterausbildung umfasst: mindestens 10 Unterrichtseinheiten (3/4-Stunde). Aufsichtspersonen mindestens 10 Unterrichtseinheiten (3/4-Stunde). Sportordnung und Schießstände Die Teilnehmerzahl darf 25 - 30 Personen nicht überschreiten. Die Kosten betragen 30€ Stand: 23.09.2006

Bedarfsermittlung der Bruderschaften Die nächsten Schritte Bedarfsermittlung der Bruderschaften Welche Lehrgänge sind zu erst erforderlich Mit welcher Anzahl von Teilnehmern ist zu rechnen Planung der Lehrgänge mit Start im nächsten Frühjahr Zusage von 5 Lehrgängen im nächstem Jahr davon 2 in Oldenburg 2 im Niederrhein 1 in Münster höchst wahrscheinlich aber auch 2 Stand: 23.09.2006

Für weitere Wünsche und Anregungen stehe ich natürlich zu Verfügung. Stand: 23.09.2006