den hessischen Bewirtschaftungsplan

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den hessischen Bewirtschaftungsplan Wegweiser durch den hessischen Bewirtschaftungsplan und das hessische Maßnahmenprogramm Barbara Weber / Dr. Wilhelm Bouwer, 16. März 2009

Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm? Was finde ich wo? Barbara Weber, Dr. Wilhelm Bouwer, 16. März 2009 INHALT Was will die WRRL? Wo stehen wir jetzt? Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm? Was finde ich wo? Wo finde ich die Maßnahmen für meine Kommune? Was sind Hintergrunddokumente und – informationen? Für wen sind Plan und Programm verbindlich? Wann soll mit den Maßnahmen begonnen werden? Wer kann Stellung nehmen? Ausblick

Bündelung des EU-Wasserrechts Barbara Weber, Dr. Wilhelm Bouwer, 16. März 2009 Was will die WRRL? Bündelung des EU-Wasserrechts Gewässerbewirtschaftung nach hydrologischen Einzugsgebieten Integrierter Ansatz Zentrales Ziel: Guter Zustand der Gewässer bis 2015 Einbeziehung der Öffentlichkeit

Barbara Weber, Dr. Wilhelm Bouwer, 16. März 2009 Wo stehen wir jetzt? 

Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm? Barbara Weber, Dr. Wilhelm Bouwer, 16. März 2009 Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm? Bewirtschaftungsplan Überblick zur Gewässerbewirtschaftung Hessische Anteile an den Einzugsgebieten von Rhein und Weser Keine Detailplanung Maßnahmenprogramm Grundlegende und ergänzende Maßnahmen Ziel: guter Zustand der Gewässer Eine Zusammenfassung des Maßnahmenprogramms ist Bestandteil des Bewirtschaftungsplans.

Was finde ich wo? >>> Bewirtschaftungsplan Barbara Weber, Dr. Wilhelm Bouwer, 16. März 2009 Was finde ich wo? >>> Bewirtschaftungsplan Allgemeine Beschreibung des Einzugsgebietes Zusammenfassung der signifikanten Belastungen Schutzgebiete Überwachungsnetz und Ergebnisse der Überwachung Umweltziele Wirtschaftliche Analyse Zusammenfassung der Maßnahmenprogramme Maßnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung Liste der zuständigen Behörden

Was finde ich wo? >>> Maßnahmenprogramm Barbara Weber, Dr. Wilhelm Bouwer, 16. März 2009 Was finde ich wo? >>> Maßnahmenprogramm Grundlegende Maßnahmen Maßnahmen zur Umsetzung gemeinschaftlicher Wasserschutzvorschriften Maßnahmen, die eine effiziente und nachhaltige Wassernutzung fördern Maßnahmen bzgl. Entnahmen und Aufstauungen Maßnahmen zur Emissionsbegrenzung von Schadstoffen aus Punktquellen und viele weitere Maßnahmen, die (weitgehend) dem bisherigen deutschen Standard entsprechen.

Was finde ich wo? >>> Maßnahmenprogramm Barbara Weber, Dr. Wilhelm Bouwer, 16. März 2009 Was finde ich wo? >>> Maßnahmenprogramm Ergänzende Maßnahmen Struktur Bereitstellung von Flächen Entwicklung naturnaher Gewässer-, Ufer- und Auenstrukturen Herstellung der linearen Durchgängigkeit Ergänzende Maßnahmen Punktquellen Ertüchtigung von komm. Kläranlagen Sonstige Maßnahmen Punktquellen Ergänzende Maßnahmen Diffuse Einträge Beratung Bewirtschaftungsmaßnahmen Anhang 3.1 & 3.2 im Maßnahmenprogramm Hessen

Was finde ich wo? >>> www.flussgebiete.hessen.de Barbara Weber, Dr. Wilhelm Bouwer, 16. März 2009 Was finde ich wo? >>> www.flussgebiete.hessen.de

Was finde ich wo? >>> www.flussgebiete.hessen.de Barbara Weber, Dr. Wilhelm Bouwer, 16. März 2009 Was finde ich wo? >>> www.flussgebiete.hessen.de

Was finde ich wo? >>> www.flussgebiete.hessen.de Barbara Weber, Dr. Wilhelm Bouwer, 16. März 2009 Was finde ich wo? >>> www.flussgebiete.hessen.de

Wo finde ich die Maßnahmen für meine Kommune? Barbara Weber, Dr. Wilhelm Bouwer, 16. März 2009 Wo finde ich die Maßnahmen für meine Kommune?

Wo finde ich die Maßnahmen für meine Kommune? Barbara Weber, Dr. Wilhelm Bouwer, 16. März 2009 Wo finde ich die Maßnahmen für meine Kommune? Kartenausschnitt mit den Kommunen und Wasserkörper-Nrn.

Wo finde ich die Maßnahmen für meine Kommune? Barbara Weber, Dr. Wilhelm Bouwer, 16. März 2009 Wo finde ich die Maßnahmen für meine Kommune? http://wrrl.hessen.de/viewer.htm

Wo finde ich die Maßnahmen für meine Kommune? Barbara Weber, Dr. Wilhelm Bouwer, 16. März 2009 Wo finde ich die Maßnahmen für meine Kommune?

Wo finde ich die Maßnahmen im Grundwasserbereich? Barbara Weber, Dr. Wilhelm Bouwer, 16. März 2009 Wo finde ich die Maßnahmen im Grundwasserbereich?

Was sind Hintergrunddokumente und –informationen? Barbara Weber, Dr. Wilhelm Bouwer, 16. März 2009 Was sind Hintergrunddokumente und –informationen? Formelle Hintergrunddokumente fester Bestandteil des Plans bzw. Programms, damit auch Gegenstand der Offenlegung und SUP Ausweisungsbögen für die erheblich veränderten Gewässer Maßnahmenprogramme für die Bundeswasserstraßen Rhein und Main Informelle Hintergrunddokumente vertieften Information, nicht verbindlich und unterliegen auch nicht der Offenlegung Gutachten, Strategiepapiere, Berichte von Pilotprojekten wird weiter ergänzt …

Für wen sind Plan und Programm verbindlich? Barbara Weber, Dr. Wilhelm Bouwer, 16. März 2009 Für wen sind Plan und Programm verbindlich? Bewirtschaftungsplan ist für alle Planungen und Maßnahmen der öffentlichen Planungsträger verbindlich. Maßnahmen sind verbindlich, soweit sie sich auf bestehende rechtliche Grundlagen stützen (insbesondere grundlegende Maßnahmen!). Ergänzende Maßnahmen können ordnungsrechtlich umgesetzt werden soweit hierfür eine rechtliche Grundlage besteht und die Maßnahmen im Maßnahmenprogramm ausreichend konkret beschrieben sind.

Wann soll mit den Maßnahmen begonnen werden? Barbara Weber, Dr. Wilhelm Bouwer, 16. März 2009 Wann soll mit den Maßnahmen begonnen werden? Grundlegende Maßnahmen sind unabhängig von den Zeitplänen der WRRL durchzuführen. Maßnahmen aus anderen Rechtsvorschriften sind entsprechend der dort festgelegten Zeitvorgaben durchzuführen. Ergänzenden Maßnahmen: Umfang steht mit Feststellung fest (22. Dez. 2009) Maßnahmen sollen 2012 umgesetzt werden und bis 2015 ihre Wirkung entfalten (HWG) Zielerreichung benötigt allerdings Zeit, Umsetzung sobald als möglich beginnen

Ausblick: Vom Entwurf zum Plan Barbara Weber, Dr. Wilhelm Bouwer, 16. März 2009 Ausblick: Vom Entwurf zum Plan 22.12.2008 - 22.06.2009: Offenlegung des Entwurfs (Auslage im HMUELV und bei den Regierungspräsidien, Veröffentlichung im Internet) bis 22. Juni 2009: Möglichkeit zur Stellungnahmen bis 22. Dezember 2009: Auswertung und Überarbeitung des Entwurfs Abstimmung der Endfassung (Landesregierung) Feststellung des Bewirtschaftungsplans durch HMUELV bis 22. März 2010: Kopie des Bewirtschaftungsplans an die EU

Wer kann Stellung nehmen? Barbara Weber, Dr. Wilhelm Bouwer, 16. März 2009 Wer kann Stellung nehmen? Kommunen Verbände Institutionen Betroffene Interessierte Sie !

Weitere Informationen: www.flussgebiete.hessen.de Barbara Weber, Dr. Wilhelm Bouwer, 16. März 2009 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Weitere Informationen: www.flussgebiete.hessen.de