UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK)

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
INKLUSION eine Herausforderung an Schule, Behinderten- und Jugendhilfe
Advertisements

Auf dem Weg in ein inklusives NRW
Der LVR auf dem Weg zur Etablierung inklusiver Bildungsstrukturen
(Susanne Fink, Lernen vor Ort, LK OVP) Diskussionsrunde 4
Jugendhilfeplanung Planungsaufgabe eines Jugendamtes
Kompetenzzentrum Albatros-Schule.
Jugendhilfe Schule.
Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung Leitgedanken im Kontext des UN-Abkommens über die Rechte der Menschen mit Behinderungen.
Die Stuttgarter Integrationspolitik.
Ganztagsschule: PISA-Schock 2000/02
Modul 1 - Migration Modul 1.
Der demografische Wandel in Sachsen-Anhalt und sein Einfluss auf die Gestaltung von Kinder- und Jugendpolitik Vortrag Magdeburg
Schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderung
Teil 1: Lebenslagen von Kindern: vom Übergang von der Familie zur 1
Vorschläge zum Thüringer Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Arbeitsgruppe 1 Bildung und Ausbildung,
Integrative Lerngruppe
Wohin soll die Reise gehen? Zum aktuellen Stand und den Entwicklungen des Schulbesuchs von Schülern und Schülerinnen mit ASS.
Dr. Valentin Aichele, LL.M.
Bildung für nachhaltige Entwicklung – ein Thema für die Förderschule?
Zugänglich für alle? Das Ziel einer barrierefreien Gesellschaft
International Disability Alliance
Profilbildung inklusive Schule –
Grundsätzliches Grundgesetz Artikel 3, Absatz 3 Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat.
„Ganztag“ in der Sek. I in Bewegung
Inklusion Gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf Ina Korter, MdL.
2. Pädagogischer Tag der Staatlichen Schulämter im Landkreis und.
Frauen sind anders – Männer auch Geschlecht und Behinderung
Schule Einschulung Kind © M. Leszinski.
Bildungskonferenz Übergänge gestalten – Anschlüsse sichern Ralph Fleischhauer, Richard Stigulinszky Düsseldorf, den 15. November 2013.
Auf dem Weg zur Sekundarschule in NRW
„Inklusion in der Bildung“
Es ist normal, anders zu sein
Sonderpädagogische Förderung in der Schule
Gender Mainstreaming in JOBSTARTER JOBSTARTER-Workshop in Nürnberg, März 2011 Annette Land, Christa Oberth.
Einführende Informationen zum Thema „Inklusion“
„Nach der Grundschule: Neue Wege zu weiterführenden Schulen“
Stand der Inklusion im Landkreis Gifhorn
Stadt Weilburg Vielfalt tut gut – Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie und kompetent. für Demokratie – Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus.
Die Förderorte Schwerpunktschule - Förderschule
Der juristische Streit um die UN-Behindertenrechtskonvention
Der Inklusionsanspruch der
Perspektive Gemeinwesen? Prof. Dr. Albrecht Rohrmann
UN – Behindertenrechtskonvention
Initiative Jugend und Chancen – Integration Fördern Informationsveranstaltung am 16. Mai 2008.
Vielfalt tut gut – Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie und kompetent. für Demokratie – Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus Von 2007 bis.
Auf dem Weg in ein inklusives NRW - Inklusion in der Kita
Ansatzpunkte der EU-Jugendstrategie
6. Regionalkonferenz „ Eine Schule für alle – inklusive Bildung“
Delegiertenversammlung KSO
UN Behindertenrechtkonvention
Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste Offene Hilfen in der Landeshauptstadt Düsseldorf – ein Streifzug durch die Geschichte … Dr. Johannes.
Kooperation der Oberlinschule mit der Grundschule Rommelsbach Das Rommelsbacher Modell Kinder in Not Lorek, Meißnest, Stirner,
Sonderpädagogische Förderung in Schleswig-Holstein
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung
Schulische „Inklusion“ im Landkreis Limburg-Weilburg
Gemeinsamer Unterricht an der Sudbrackschule
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Sandra KlopschMartin Waltermann.
Auch WIR arbeiten in Europa! Eine europäische Partnerschaft für Menschen mit einer geistigen Behinderung August Juli 2012.
Wohnformen von Menschen mit Behinderungen
Regionales Übergangsmanagement in der Stadt Offenbach am Main Amt für Arbeitsförderung, Statistik, Integration.
PARTicipation Basis Workshop Inklusion
LVR-Dezernat Soziales und Integration Teilhaben und Teil sein – wie die inklusive Gesellschaft entstehen kann. Eine Zukunftsaufgabe des LVR Vortrag vor.
Inklusion an Schulen aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer
Disability Mainstreaming Impuls auf der 4. Sitzung der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe „Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik am Christine.
„Inklusion in frühkindlicher Bildung und Schule“
Die UN-Behindertenrechtskonvention Aufgaben, Ziele, Spannungsfelder, Perspektiven Vortrag bei der Jahreshauptversammlung des Landesfrauenrates Hessen am.
Prof. Dr. Albrecht Rohrmann
Eine „inklusive Haltung“ – was soll das sein?. Exklusion.
Integrierte Sozialplanung im Landkreis Bad Tölz – Wolfratshausen Seniorenpolitisches Gesamtkonzept Stabsstelle Integrierte Sozialplanung Landkreis.
Integrative Beschulung im Landkreis Goslar Im lfd. Schuljahr werden im Landkreis Goslar 117 Kinder integrativ und 7 kooperativ beschult. Seit Jahren ist.
 Präsentation transkript:

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) SPD-Fraktion Gütersloh am 15.02.2011 Annette Traud

Entstehung der UN-BRK Dezember 2006 Verabschiedung durch UN-Vollversammlung 30.März 2007 Unterzeichnung durch Bundesregierung 03.Mai 2008 Konvention tritt völkerrechtlich in Kraft 01.01.2009 Ratifizierungsgesetz tritt in Deutschland in Kraft (Zustimmung Bundesrat) 24.02.2009 Hinterlegung der deutschen Ratifizierungsurkunde in New York 26.03.2009 BRK tritt in Deutschland in Kraft (Bundesrecht!) Erster Bericht über Umsetzungsschritte an UN 26.03.2011, dann alle 4 Jahre

Von der Fürsorge zum Menschenrecht: Artikel 1 UN-BRK Von der Fürsorge zum Menschenrecht: Ziel die volle und gleichberechtigte Ausübung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten (Art. 1) Garantie der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte

Inhalte Es geht in der UN-Konvention nicht nur um inklusive Bildung Art. 24, sondern um alle Lebensbereiche u. a. Art. 7: Gleichberechtigte Teilhabe von Kindern, Wohl des Kindes hat Vorrang, Wunsch und Wille zu ermitteln Art. 8: Verpflichtung der Vertragsstaaten zur Bewusstseinsbildung, zum Abbau von Vorurteilen, Förderung der Würde von Menschen mit Behinderungen Art. 9: Barrierefreie Zugänglichkeit zu Gebäuden, zu Transportmitteln, zu Informations- und Kommunikationssystemen Art. 19: Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft Art. 26: Recht auf Wohnung und Familie Art. 27: Gleichberechtigter Zugang zu Arbeit Art. 29: Gleichberechtigte Teilhabe am politischen Leben Art. 30: Gleichberechtigte Teilhabe am kulturellen Leben (Sport, Freizeit)

UN-Behindertenrechtskonvention Art. 24 - Bildung Absatz 1 „Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives [inklusives]1 Bildungssystem auf allen Ebenen [...] Absatz 2 Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vetragsstaaten sicher, dass Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Schulsystem ausgeschlossen werden [...]; Menschen mit Behinderungen haben gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen [inklusiven] hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen

Integration / Inklusion Unterstützung dient der Eingliederung in die „normale“ Gemeinschaft (zielgleich – zieldifferent) Inklusion: Individualität und Vielfalt wird anerkannt Menschen mit Behinderungen sind von Anfang an „mitten drin“, keine „Aussonderung“ Nicht der / die Betroffene muss sich dem System anpassen (Integration), sondern das System passt sich den Bedürfnissen des / der Betroffenen an

Inhalt des Art. 24 Recht auf Bildung Recht auf diskriminierungsfreien Zugang zur allgemeinen Schule Gleichberechtigt, wohnortnah im sozialen Umfeld Anspruch auf notwendige Unterstützung im Regelsystem Aber: Keine Forderung nach vollständiger Auflösung der Förderschulen Zielvorstellung: 80 – 90 Prozent inklusive Beschulung

Betroffene

Schuljahr 2009/2010; NRW: 2,2 Mio. Schülerinnen und Schüler rd. 130 Schuljahr 2009/2010; NRW: 2,2 Mio. Schülerinnen und Schüler rd. 130.000 mit sonderpädagogischem Förderbedarf Schülerdaten MSW 2009/2010 Davon im Gemeinsamen Unterricht in der Regelschule 21.000 (16%) Davon in LWL-/LVR-Schulen ca. 15.500 (12%)

Mädchen und Jungen in % Angaben nach Landesamt, siehe c/ Daten / Alter und Geschlecht.xls In der Altersgruppe der 5 bis 20 Jährigen waren 49 % weiblich und 51 % männlich

Ausländeranteil in % 10 % der Einwohner in NRW hatten keine deutsche Staatsangehörigkeit

Inklusive Anteile (GU) Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf Problem: Übergänge! Bund: Regel-Kita 61,5% Grundschule 33,6% Weiterführende Schule 14,9% * NRW: Regel-Kita ca. 76,0% Grundschule ca. 23,0% Weiterführende Schule ca. 8,0% - 9,0% *Hauptschule ca. 45,0% / Gymnasium 4,9% / Gesamtschule 18%

Zuständigkeiten des Landes  die UN-Konvention gibt keinen Direktanspruch auf Aufnahme an eine Regelschule (VGH-Hessen) Länder müssen Schritte und Finanzierung des Umbaus klären (Konnexität) - Elternwahlrecht, Finanzierungsvorbehalt - Barrierefreiheit, Schülerbeförderung, Lehr- und Lernmittel, Lehrer/-innen, Fachdienste, Kommunikationsmöglichkeiten (Gebärdensprache) - Steuerung über AOSF-Verfahren * (Vorrang: Inklusion) Überprüfung der Umsetzung der UN-Konvention: erste Berichtspflicht 26.03.2011 / danach alle 4 Jahre durch den Bund * Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke

Politische Zielsetzungen Koalitionsvertrag: „Die UN-Konvention räumt Kindern mit Behinderungen das Recht auf inklusive Bildung ein. Diesem Recht wollen wir landesgesetzlich Rechnung tragen.“ Inklusionsplan mit dem Ziel, Eltern Zugang zur allgemeinen Schule zu eröffnen. Schul-, Jugendhilfe- und Sozialplanung sollen vor Ort mit Blick auf Inklusionsziel zusammenarbeiten. Landschaftsverbände sollen Erfahrungen und Kompetenzen einbringen.

Gemeinsamer Antrag von SPD, Grünen und CDU am 01. 12 Gemeinsamer Antrag von SPD, Grünen und CDU am 01.12.2010 (ohne Gegenstimmen im Landtag verabschiedet) „Integrative Phase“ in Übergangsphase „Die allgemeine Schule in der Regelförderort. Eltern können weiterhin für ihr Kind eine Förderschule wählen.“ Verlagerung (nicht nur) der Ressourcen für sonderpädagogische Förderung in die allgemeinen Schulen Fortbildungsoffensive Multiprofessionalität bei Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen „Einbeziehung aller Beteiligten“ in die Erarbeitung eines Transformationskonzeptes

Bedeutung des Art. 24 UN-BRK für den LWL Schulträger von 35 Förderschulen Der LWL unterstützt die Forderungen der UN-BRK, die mit den Zielen des LWL übereinstimmen gleichberechtigte Teilhabe hohes Maß an Selbstständigkeit für Menschen mit Behinderungen Aber: Zuständigkeit nur für die sog. „äußeren“ Schulangelegenheiten Kein Einfluss auf Unterricht, Lehrer/-innen, Fortbilder und Qualifizierung

Unterstützung inklusiver Bildung durch den LWL Bisher Integrative Erziehung in (Regel-)Kindertageseinrichtungen 7.000 Kinder = 75% der 3- bis 6-jährigen Kinder mit Behinderungen / Ausbau U 3 Frühförderungs- und Beratungsstellen für die Förderschwerpunkte Sehen und Hören und Kommunikation (1998 = 807 > 2009 = 1.127 Schülerinnen u. Schüler) Gemeinsamer Unterricht (Verdoppelung der unterstützten Schülerinnen und Schüler im GU in den letzten 10 Jahren) (1998 = 355 > 2009 = 629 Schülerinnen u. Schüler) Geräte- und Finanzpool Unterstützung des Überganges Schule - Beruf

Unterstützung inklusiver Bildung durch den LWL Neu Internetportal zur Information und Beratung betroffener Eltern Dialog: Workshop mit Schulleitungen, Verwaltung, Schulaufsicht, Politik Fachtagung „Inklusive Schule“ Planung und Vernetzung: Kontaktaufnahme zu örtlichen Schulträgern der Regelschulen (gemeinsame Schulentwicklungsplanung) Öffnung der LWL-Schulen für Regelschüler/-innen LWL-Kompetenzzentren Bielefeld und Münster Weiterführung Geräte- und Finanzpool um Beratung und Fahrtkosten „Inklusionspool“ Unterstützung wohnortnaher betrieblicher Ausbildung Mobilis, STAR

Gelingensbedingungen aus LWL-Sicht Vorgaben / Unterstützung durch Land (Qualifizierung/Ausbildung/Personalschlüssel/Sachmittel) Nicht nur Förderschulen machen sich auf den Weg (Öffnung), Regelschule muss eine Kultur des „Behaltens“ entwickeln Abgestimmte Schulentwicklungsplanung Kommunale, regionale Inklusionspläne Übergänge in den Blick nehmen: Tageseinrichtungen > Primar > Sekundarstufe > Beruf

Fazit Abschaffung von Förderschulen setzt angemessene Förderung in Regelschulen voraus Umsetzung der Inklusion ist ein langjähriger Prozess aber demographische Entwicklung wird die Umsetzung fördern Auch am Ende wird es Bedarfe für besondere Förderung in besonderen Einrichtungen / Schulen geben

Danke für Ihre Aufmerksamkeit! !