Der LVR auf dem Weg zur Etablierung inklusiver Bildungsstrukturen

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 Präsentation transkript:

Der LVR auf dem Weg zur Etablierung inklusiver Bildungsstrukturen Sehr geehrte Damen und Herren, die Inklusive Schule bzw. die Gestaltung des Wegs zu hin zu einem inklusiven Schulsystem ist eines der zentralen Themen des Landschaftsverbandes Rheinland – kurz LVR -. LVR-Verwaltung und die Vertreterinnen und Vertreter der Landschaftsversammlung Rheinland stehen daher dazu in einem kontinuierlichen Dialog. Als Träger von 41 Förderschulen im Rheinland, an denen rd. 7.500 Schülerinnen und Schüler mit Behinderung beschult werden freuen wir uns über Ihre Einladung und die Bitte aus Sicht des Kommunalverbandes LVR zu dieser Veranstaltung einen Beitrag zu leisten. Die Bedeutung des Themas und dieser Veranstaltung für mich mögen Sie schon daran erkennen, dass ich es mir nicht hab nehmen lassen, Ihnen hier heute selbst die wesentlichen Aspekte aus Sicht eines Kommunalverbands dazulegen. Kurz noch zu meiner Person: Ulrike Lubek, ich leite den Landschaftsverband Rheinland mit rund 16.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der als überörtlicher Sozialhilfeträger für Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung im Rheinland verantwortlich ist. „Inklusion“ Der LVR auf dem Weg zur Etablierung inklusiver Bildungsstrukturen Ulrike Lubek LVR-Direktorin

Der Begriff Inklusion … … meint die volle, gleichberechtigte Einbeziehung aller Menschen in die Gesellschaft. … betont die individuelle und kulturelle Vielfalt. Was bedeutet der Schlüsselbegriff Inklusion und woher kommt er? Inklusion meint die volle, gleichberechtigte Einbeziehung aller Menschen in die Gesellschaft Der Begriff stammt aus dem 2006 von der UNO-Generalversammlung verabschiedeten und 2008 in Kraft getretenen „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“, kurz Behindertenrechtskonvention; das ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der die Menschenrechte für die Lebenssituation behinderter Menschen konkretisiert. Ein Vertrag, den bis heute 155 Staaten unterzeichnet und auch 97 Staaten und Staatenbündnisse ratifiziert haben, darunter übrigens alle 27 europäischen Mitgliedsstaaten und die Europäische Union selbst auch. In Deutschland wurde er am 24. März 2009 ratifiziert, d. h. ist in Kraft getreten und damit Deutsches Recht. Ziel der Behindertenrechtskonvention ist es, die Chancengleichheit behinderter Menschen zu fördern und ihre Diskriminierung in der Gesellschaft zu unterbinden. Ist das für uns neu? Warum nun diese Inklusionsdiskussion! Schließlich gibt es die Menschenrechtskonvention, wir haben in Deutschland unser Grundgesetz mit den Artikeln 1 und 3; 1994 noch wurde der Absatz 3 des Artikels 3 unserer Verfassung erweitert um den Satz: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ 2003 gab es das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen, 2005 hatte das Antidiskriminierungsgesetz den Bundestag passiert, ( na ja) und 2006 wurde es dann in Bundesrat und Bundestag als Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz letztlich auch beschlossen. Bei uns müsste doch in Bezug auf behinderte Menschen alles bekannt, gesehen und getan worden sein bzw. werden, um Chancengleichheit statt Diskriminierung für Menschen mit Behinderungen zu realisieren. Dem ist aber nicht so! … bedeutet die Ermöglichung von Zugängen zu allen gesellschaftlichen Bereichen.

„ … mein Sohn ist zwar behindert, aber auch er gehört zu der Gesellschaft. Er soll von klein auf lernen, in dieser Welt auch selbständig zu recht zu kommen. Ich wünsche mir, dass ich nicht mehr ständig dafür kämpfen muss, dass auch er diese Chance bekommt! Ich wünsche mir etwas mehr Selbstverständnis.“ Eine Mutter eines Kindes mit Behinderung schildert aus eigener Betroffenheit: „ … mein Sohn ist zwar behindert, aber auch er gehört zu unserer Gesellschaft. Auch er soll von klein auf lernen, in dieser Welt selbständig zurechtzukommen. Ich wünsche mir, dass ich nicht mehr ständig dafür kämpfen muss, dass auch er diese Chance bekommt“! Ich wünsche mir etwas mehr Selbstverständnis.“ So die Mutter eines Grundschülers mit Behinderung im gemeinsamen Unterricht einer Kölner Schule, gesprochen am 10. März anlässlich unserer Fachtagung „Gemeinsam in Vielfalt – Zielperspektive Inklusion“. Warum ist der Wunsch der Mutter noch nicht Realität? Dies ist m.E. anhand der folgenden zwei Folien gut erklärbar: Frau H., Mutter eines Grundschülers mit Behinderung im Gemeinsamen Unterricht in Köln

Von der Exklusion zur Inklusion (Stufenmodell A. Bürli, 1997) „Recht auf Leben“ Der Weg von der Exklusion zur Inklusion: Exklusion: Ich vergleiche dies immer gerne mit der Stadtmauer im Mittelalter. Außerhalb der Stadtmauern war Leben, Vielfalt. Die Menschen – und dazu gehörten auch Menschen mit Behinderung – hatten zwar ein Recht auf Leben, aber kein Recht auf Teilhabe – und erst recht nicht auf Bildung. Es folgte die Separation: Man kümmerte sich um Menschen mit Behinderung, entwickelte Fürsorge, Menschen mit Behinderung hatten ein recht auf Bildung - aber weit außerhalb „unserer“ Lebensbereiche. „Recht auf Bildung“

„Recht auf Gemein-samkeit und Teilhabe“ Die Integration beinhaltet das Recht auf Gemeinsamkeit und Teilhabe. Das Diagramm macht deutlich, dass Menschen mit Behinderung zwar in unserer Gesellschaft leben, Teil sind, aber innerhalb unserer Gesellschaft nach wie vor separiert sind bzw. unter sich leben, unter sich arbeiten, unter sich zur Schule gehen. Wir haben Sondereinrichtungen entwickelt – u.a. auch Förderschulen. Inklusion, das Recht auf Selbstbestimmung und Gleichheit: Hier wird deutlich, dass das „Bewusstsein für Integration“ etwas anderes ist als „Bewusstsein für Inklusion“! In der Vergangenheit galt für die Behindertenpolitik das Prinzip der staatlichen Fürsorge. Diese Betrachtung ging vom Defizit eines Menschen aus, das ihn an der Teilhabe in der Gesellschaft behindert. Die Konvention nimmt nun genau eine andere Perspektive ein, ihre Grundlage ist insofern ein soziales Modell: Ein Modell der Partizipation, der Teilhabe: Danach richtet sich der Fokus auf die gesellschaftlichen Barrieren, die für die Menschen mit Behinderungen bestehen. Partizipation setzt die Auflösung von Barrieren voraus! Die Verfasser der Konvention sind in der Zielsetzung ganz klar: Es geht um gleichberechtigte, selbstbestimmte Teilhabe von Anfang an und Schutz vor jeder Art von Ausgrenzung. Das ist ein anderer Weg: Weg von der Integration, die Ausgrenzung voraussetzt, hin zur Inklusion! Weg von der Fürsorge, hin zur Selbstbestimmung! „Recht auf Selbstbestimmung und Gleichheit“ Quelle: Prof. Dr. Hans Wocken, 2010

„…nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden…“ (Artikel 24) Die Umsetzung macht einen Veränderungsprozess erforderlich, Inklusion muss gelebter Alltag werden; dazu braucht es Protagonistinnen und Protagonisten auf allen Ebenen. Und es braucht Kooperation und Vernetzung. Dies gilt auch und insbesondere für eine inklusive Bildung. Das Thema inklusive Bildung im Sinne des Artikels 24 der Konvention geniest bei uns, beim LVR große Aufmerksamkeit. Wir betreiben als LVR 41 Förderschulen, überwiegend mit dem Schwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung, und zwei Schulen für psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche. Insgesamt besuchen rd. 7.500 Schülerinnen und Schüler die LVR-Förderschulen. Unser Landschaftsauschuss hat sich am 11.04.2011 zur Zukunft des Förderschulsystems wie folgt positioniert (Zitat): "Eine inklusive Beschulung ist für Kinder mit Behinderungen sinnvoll und möglich. Gleichwohl können Förderschulen vorerst als alternative und/- oder temporäre Förderorte Bestand haben. In der Zwischenphase, auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem, ist die erhebliche Ausweitung des gemeinsamen Unterrichts zwingend notwendig. Förderschulen sind einschließlich ihrer Öffnung für Kinder ohne Behinderung in ein Gesamtkonzept der Inklusion einzubeziehen. Grundsätzlich sind die spezifischen Kenntnisse und Erfahrungen der Beschäftigten an Förderschulen unverzichtbar für eine inklusive Schulentwicklung." 

„in einem Umfeld, das die bestmögliche (…) Entwicklung gestattet,…“ (Artikel 24) (Dieses Bild zeigt beispielhaft, wie ein sehbehindertes Kind mit einfacher technischer Unterstützung integrativ beschult werden kann.) Ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Inklusiven Schule ist die vom Land NRW beschlossene Einrichtung von Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung (kurz KsF). Das Land hat hier auch für den LVR ein positives Signal gesetzt: Die LVR-Förderschulen in Oberhausen sowie in Köln, Düren und Aachen sind vom Land NRW als solche Kompetenzzentrum anerkannt. Der LVR unterstützt seine Kompetenzzentren, deren Ziel ein regionales Gesamtkonzept zur sonderpädagogischen Förderung ist, ein Konzept das wohnortnahe Förderung ermöglichen soll und zwar vermehrt in den allgemeinen Schulen, mit je ½ Stelle Verwaltungskraft und Sozialarbeiter und übernimmt die im Rahmen der KsF anfallenden zusätzlichen sächlichen Kosten wie z.B. externe Moderation/Begleitung, Fortbildung.

Weg zu einer inklusiven Schule Paradigmenwechsel in NRW Entwicklung eines Gesamtkonzeptes Vernetzung sowie Austausch und Ergänzung von Kompetenzen Die bisherigen Ausführungen machen meines Erachtens bereits deutlich, dass der Weg zu einer inklusiven Schule einen Paradigmenwechsel voraussetzt ( Auflösung des „Zwei-Gruppen-Denkens und Akzeptanz der Verschiedenheiten ist erforderlich) Auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem ist die erhebliche Ausweitung des gemeinsamen Unterrichts zwingend notwendig. Hierzu bedarf es eines Gesamtkonzeptes. Förderschulen sind einschl. ihrer Öffnung für Kinder ohne Behinderung in dieses Gesamtkonzept einzubeziehen. Die spezifischen Kenntnisse und Erfahrungen der Beschäftigten an Förderschulen sind unverzichtbar.. Vernetzung, Austausch und Ergänzung von Kompetenzen sind wesentliche Elemente auf diesem Weg Unsere LVR-Anna-Freud-Schule in Köln hat übrigens schon erste, ich meine große Schritte auf dem Weg zur Inklusion gemacht. Sie hat die Sekundarstufe II erfolgreich für die benachbarte städtische Realschule geöffnet. In dieser Stufe werden 89 Schülerinnen und Schüler unterrichtet, davon 25 ohne Behinderung.. Das nennt man auch „umgekehrte Inklusion“. Die Erfahrungen zeigen: Eine Win-Win-Situation für alle.

Inklusionspauschale umfasst die sächliche Ausstattung, die über die behindertenspezifische Ausstattung des Gerätepools hinausgeht (z.B. Pflegeliege, Stehständer, Lagerungshilfen, spezielle Schulmöbel etc.) Personalkosten für Therapie und Pflege nach den Standards an den LVR-Förderschulen Darüber hinausgehende Kosten für Schülerspezialverkehr, Baumaßnahmen wie z.B. Einbau von Rampen, Türverbreiterungen, Aus- bzw. Umbau von Therapie- und Pflegeeinheiten Welche konkreten Schritte hat der LVR bereits umgesetzt? Hier möchte ich an erster Stelle die Inklusionspauschale benennen. Um eine inklusive Teilhabe von Schülerinnen und Schülern am Unterricht zu befördern, hat der Landschaftsausschuss im Juni 2010 die Einführung einer Inklusionspauschale beschlossen. Sie ermöglicht die Förderung der sächlichen und personellen Ausstattung von allgemeinen Schulen, um Schülerinnen und Schülern mit den Förderschwerpunkten Sehen, Hören und Kommunikation, Sprache (Sek. I) und körperliche und motorische Entwicklung die Teilnahme am Unterricht einer allgemeinen Schule zu ermöglichen.

Inklusionspauschale Im Jahr 2010 konnten ca. 100 Kinder und Jugendliche gefördert werden und somit den gemeinsamen Unterricht einer allgemeinen Schule besuchen. ca. 30 dieser Schülerinnen und Schüler können nur aufgrund der Einführung der Inklusionspauschale am Unterricht der allgemeinen Schulen teilnehmen. Die Inkusionspauschale (in 2011 insgesamt 165.000 €) wird für Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Schulen gezahlt, die alternativ eine der LVR-Förderschulen besuchen würden. In 2010 wurde der gemeinsame Unterricht von rd. 100 Kindern gefördert, für 2011 liegen bisher rd. 40 Anträge vor. Höhe der Inklusionspauschale: Förderschwerpunkt Höhe der Inkl.-pauschale pro Kind pro Jahr Sehen 14.443 € Körperliche und motorische Entw. 15.591 € Hören u. Kommunikation 12.600 € Sprache 5.332 €

Weitere praktizierte Modelle des LVR Gerätepool Finanzpool Lernplattform „NRWir“ Um Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf den Besuch einer allgemeinen Schule ermöglichen zu können, stellt der LVR auf freiwilliger Basis seit vielen Jahren Finanzmittel für die Beschaffung von behinderungsspezifischen Hilfsmitteln bereit („Gerätepool“ in 2011 161.000€ insgesamt)). Über einen „Finanzpool“ in 2011 72.300 €) besteht für die Kommunen die Möglichkeit, Zuwendungen für die ortsnahe integrative Beschulung behinderter Schülerinnen und Schüler zu erhalten, wenn dadurch eine Beschulung mit Internatsunterbringung vermieden werden kann. Mit der Lernplattform „NRWir“ stellt der Landschaftsverband Rheinland allen Schulen in Nordrhein-Westfalen eine barrierefreie E-Learning-Lösung zur Verfügung, die sich an die individuellen Bedürfnisse verschiedenster Bildungseinrichtungen anpassen lässt.

h An 41 Schulstandorten befinden sich 41 LVR-Förderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten: 5 Sehen 9 Hören 4 Sprache 19 KM Emotionale/Soziale Entwicklung 2 Schulen für psychisch Kranke

LVR-Förderschulen in Krefeld LVR-Schulen in Krefeld

Nächste Schritte LVR-Aktionsplan Auswertung des Gutachtens zur inklusiven Beschulung durch Land NRW (und inwieweit Empfehlungen übernommen werden) abwarten Entwicklung der LVR-Förderschulen zu „Beratungs- und Fortbildungsinstituten für sonderpädagogische Förderung“ Ausbau der Kooperationen mit benachbarten Regelschulen an LVR-Schulstandorten Einbeziehung der Schulträger/Vernetzung/Austausch von Kompetenzen Was sind die aus unserer Sicht jetzt anstehenden nächsten Schritte? Wichtig wird als Grundlage für weiteres Handeln der in Arbeit befindliche Aktionsplan NRW sowie die Ergebnisse des in Auftrag gegebenen Gutachtens zur inklusiven Beschulung sein. Das Gutachten von Herrn Prof. Dr. Preuss-Lausitz zur inklusiven Beschulung liegt der Landesregierung NRW inzwischen vor und wird nach der Auswertung veröffentlicht. Die Entwicklung von landesweit einheitlichen Eckpunkten zur Sicherstellung eines Schulsystems, das sich an den Prinzipien der inklusiven Bildung orientiert ist erforderlich. Hierbei bedarf es der Einbeziehung der Schulträger und des Austauschs von Kompetenzen. An dieser Stelle bringen wir uns als LVR gerne ein: durch eine enge Kooperation der LVR-Förderschulen mit den allgemeinen Schulen vor Ort, durch Kooperation und Vernetzung mit den Kommunen und dem Land, wir unterstützen mit den in unserem Haus vorhandenen Kompetenzen den Aufbau eines inklusiven Schulsystems.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit! Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!