Aufsichtspflicht Grundlagen für Jugendleiterintensivausbildungen

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 Präsentation transkript:

Aufsichtspflicht Grundlagen für Jugendleiterintensivausbildungen des Kirchenkreises Plön - Segeberg Evangelisches Bildungswerk, 2011, CHH

Eltern haben die Aufsichtspflicht für ihr Kind Geregelt im BGB §1626: Elterliche Sorge Diese umfasst: Vermögenssorge Erziehung Pflege Aufenthaltbestimmungsrecht Aufsichtspflicht Evangelisches Bildungswerk, 2011, CHH

Übertragung der Aufsichtpflicht Auf Kindergarten Schule, Nachbarn etc. Jugendleiter ABER: keine Übertragung des allgemeinen Erziehungsrechtes Aufsichtspflichtige müssen nicht volljährig sein, dann aber mit Zustimmung der Eltern Kann schriftlich, mündlich oder stillschweigend geschehen Evangelisches Bildungswerk, 2011, CHH

Erfüllung der Aufsichtspflicht Gefahrenquellen vermeiden und beseitigen Belehrung und Mahnung Verbote Überwachung Eingreifen Evangelisches Bildungswerk, 2011, CHH

Persönliche Verhältnisse der TN Alter? Behinderung? Krankheit? Notfallmedikamente? Seelische Lage? Motorische Geschicklichkeit? Schwimmer? Evangelisches Bildungswerk, 2011, CHH

Was ist noch zu bedenken? Gruppengröße Wo sind wir? See? Straße? Die Aufsichtspflicht beginnt und endet mit der Übergabe des Kindes Alter und Fitness des Teamers Erfahrung Evangelisches Bildungswerk, 2011, CHH

Evangelisches Bildungswerk, 2011, CHH Dritter Aufsichtspflichtiger Kind Evangelisches Bildungswerk, 2011, CHH

Evangelisches Bildungswerk, 2011, CHH Wer haftet wann? Vorsatz: mit Wissen und Wollen! Grobe Fahrlässigkeit: es wird nicht viel unternommen, um den Schaden abzuwenden Fahrlässigkeit: kann jedem mal passieren Evangelisches Bildungswerk, 2011, CHH