Aufsichtspflicht Grundlagen für Jugendleiterintensivausbildungen des Kirchenkreises Plön - Segeberg Evangelisches Bildungswerk, 2011, CHH
Eltern haben die Aufsichtspflicht für ihr Kind Geregelt im BGB §1626: Elterliche Sorge Diese umfasst: Vermögenssorge Erziehung Pflege Aufenthaltbestimmungsrecht Aufsichtspflicht Evangelisches Bildungswerk, 2011, CHH
Übertragung der Aufsichtpflicht Auf Kindergarten Schule, Nachbarn etc. Jugendleiter ABER: keine Übertragung des allgemeinen Erziehungsrechtes Aufsichtspflichtige müssen nicht volljährig sein, dann aber mit Zustimmung der Eltern Kann schriftlich, mündlich oder stillschweigend geschehen Evangelisches Bildungswerk, 2011, CHH
Erfüllung der Aufsichtspflicht Gefahrenquellen vermeiden und beseitigen Belehrung und Mahnung Verbote Überwachung Eingreifen Evangelisches Bildungswerk, 2011, CHH
Persönliche Verhältnisse der TN Alter? Behinderung? Krankheit? Notfallmedikamente? Seelische Lage? Motorische Geschicklichkeit? Schwimmer? Evangelisches Bildungswerk, 2011, CHH
Was ist noch zu bedenken? Gruppengröße Wo sind wir? See? Straße? Die Aufsichtspflicht beginnt und endet mit der Übergabe des Kindes Alter und Fitness des Teamers Erfahrung Evangelisches Bildungswerk, 2011, CHH
Evangelisches Bildungswerk, 2011, CHH Dritter Aufsichtspflichtiger Kind Evangelisches Bildungswerk, 2011, CHH
Evangelisches Bildungswerk, 2011, CHH Wer haftet wann? Vorsatz: mit Wissen und Wollen! Grobe Fahrlässigkeit: es wird nicht viel unternommen, um den Schaden abzuwenden Fahrlässigkeit: kann jedem mal passieren Evangelisches Bildungswerk, 2011, CHH