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 Präsentation transkript:

StiftungsForumSaar Saarbrücken, 25.06.2013 „Stiften und Spenden und Testamentsgestaltung“ Rechtsanwalt Dr. K. Jan Schiffer, Bonn SP§P Schiffer & Partner www.schiffer.de www.stiftungsrecht-plus.de

Übersicht zu den Themen Zwei generelle Aspekte vorweg Die Stiftung als Erbin III. Stiftung und Testamentsvollstreckung IV. Treuhänderische Stiftung V. Stiftung und Unternehmen VI. Ausblick und aktuelle Entwicklungen SP§P Dr. K. Jan Schiffer www.stiftungsrecht-plus.de

I. Zwei generelle Aspekte vorweg Aktueller denn je: Stiftungsaufsicht und Vermögensverwaltung Oft verkannt: Die Personen zählen – insb. Nachfolge in Stiftungsorganen SP§P Dr. K. Jan Schiffer www.stiftungsrecht-plus.de

Nachfolge in Stiftungsorganen Zahlenspiele Vorstandsmitglieder: 1 – 3 – 5 Kuratorium/Stiftungsrat/AR: 3 – 5 – 7 = 4 bis 12 Das sind erstaunlich viele Menschen, oder? Und die brauchen wir „nachhaltig“!! SP§P Dr. K. Jan Schiffer www.stiftungsrecht-plus.de

II. Die Stiftung als Erbin Stiftung von Todes wegen - lebzeitiges Anstiften ?? Erbin: Gesamtrechtsnachfolge mit allen Rechten und Pflichten Die Stiftung als Vermächtnisnehmerin Auflagen für die Stiftung – Erwartungen der Stifter (Erbschaftsmarketing) SP§P Dr. K. Jan Schiffer www.stiftungsrecht-plus.de

Dr. K. Jan Schiffer www.stiftungsrecht-plus.de Zur Stiftung Definition Stiftung - Stiftungsarten Treuhänderische Stiftung - Die Grundfrage: Was kann eine Stiftung tun? … für den/die Menschen? … für den Stiftungszweck? Betreuung bei der Stiftungserrichtung SP§P Dr. K. Jan Schiffer www.stiftungsrecht-plus.de

Aufgaben vor dem Erbfall Was bewegt die Menschen – insb. bei Stiftungen? Zusammenarbeit mit verschiedenen Beratern im Netzwerk SP§P Dr. K. Jan Schiffer www.stiftungsrecht-plus.de

Dr. K. Jan Schiffer www.stiftungsrecht-plus.de Das Testament Gibt es das „optimale“ Testament für Stiftungen? Wie könnte es aussehen? aus erbrechtlicher Sicht Strukturierung des Vermögens? Einflussnahme beim Stifter? SP§P Dr. K. Jan Schiffer www.stiftungsrecht-plus.de

Blick auf das zu vererbende Vermögen Liquidität Wertpapiere Grundstücke / Immobilien Beteiligungen / geschlossene Fonds Sammlungen (Kunst, Münzen, Briefmarken, Antiquitäten, ...) Hausrat (Mobiliar, Teppiche, Kleidung, ...) Ungewöhnliches und Kurioses (Hund, Katze, …) Forderungen / Verbindlichkeiten SP§P Dr. K. Jan Schiffer www.stiftungsrecht-plus.de

Strukturierung des ererbten Vermögens? Typisierte Sichtweisen der Beteiligten? Erblasser, TV, Stiftung, Finanzamt, … Wo liegen potentielle Probleme? Unterschiede gStiftung - privatnützige Stiftung? SP§P Dr. K. Jan Schiffer www.stiftungsrecht-plus.de

Stiftungserrichtung von Todes wegen § 84 BGB Wird die Stiftung erst nach dem Tode des Stifters als rechtsfähig anerkannt, so gilt sie für die Zuwendungen des Stifters als schon vor dessen Tod entstanden. Auch steuerrechtlich?? SP§P Dr. K. Jan Schiffer www.stiftungsrecht-plus.de

Stiftungserrichtung von Todes wegen Was ist erforderlich? Stiftungsgeschäft = Verfügung von Todes wegen Stiftungszweck (Bestimmtheit – Andeutungstheorie?) Vermögensausstattung (Erbeinsetzung, Vermächtnis, Auflage…) Stiftungssatzung / Organisationsvorgaben Testamentsvollstrecker Formvorschriften „Stiftungsreife“ SP§P Dr. K. Jan Schiffer www.stiftungsrecht-plus.de

Voraussetzung: Stiftungsreife „Der Stifter muss vor allem gewillt sein, zu akzeptieren, dass mit der Stiftung eine eigenständige, von seinem Willen zukünftig unabhängige, juristische Person entsteht, der das erforderliche Stiftungsvermögen mit der Folge übertragen wird, dass auch der Stifter darüber nach der Errichtung nicht mehr frei verfügen darf.“ … und sonst noch? SP§P Dr. K. Jan Schiffer www.stiftungsrecht-plus.de

Dr. K. Jan Schiffer www.stiftungsrecht-plus.de III. Stiftung und TV Abwicklungsvollstreckung / Dauertestamentsvollstreckung Aufgaben des Testamentsvollstreckers (Beispiele) Errichtung der Stiftung für den Erblasser Schutz der bereits errichteten Stiftung (z.B. Verteidigung gegen Pflichtteilsansprüche der Erben) Ausstattung einer Stiftung mit Nachlassvermögen Aktuelles Problem: Stiftung Dauertestaments-vollstreckung (OLG Frankfurt v. 15.10.2010 - 4 U 134/10) SP§P Dr. K. Jan Schiffer www.stiftungsrecht-plus.de

Dr. K. Jan Schiffer www.stiftungsrecht-plus.de Starke Stellung des TV TV erhält sein Amt vom Erblasser eigenes Verwaltungs- und Verfügungsrecht über den Nachlass, unabhängig vom Willen der Erben unterliegt keiner gerichtlichen Aufsicht SP§P Dr. K. Jan Schiffer www.stiftungsrecht-plus.de

Kontrolle des TV durch die Stiftung umgehende Erstellung des Nachlassverzeichnisses bei länger dauernder Verwaltung Pflicht zu jährlicher Aktualisierung einfordern, Auskunfts- und Berichtspflichten geltend machen, Schenkungsverbot überwachen, nicht (mehr) für die Testamentsvollstreckung benötigte Vermögensgegenstände herausfordern, spezialisierte Anwälte rechtzeitig eingeschalten, Haftungsansprüche ?? bei Pflichtverletzungen Entlassungsantrag stellen - notfalls auch Strafantrag wegen Veruntreuung SP§P Dr. K. Jan Schiffer www.stiftungsrecht-plus.de

Dr. K. Jan Schiffer www.stiftungsrecht-plus.de TV-Vergütung Wie könnte die „optimale Testamentsvollstreckervergütung“ aus der Sicht der Stiftungen aussehen? Unterschiedliche Interessenlagen? SP§P Dr. K. Jan Schiffer www.stiftungsrecht-plus.de

IV. Treuhänderische Stiftung Treuh. Stiftung: Alles klar, oder? Vertragliche Grundlagen Verwaltung treuhänderischer Stiftungen SP§P Dr. K. Jan Schiffer www.stiftungsrecht-plus.de

Die treuhänderische Stiftung von Todes wegen Vorteile? / „Einsatzgebiete“? Was ist erforderlich? Stiftungsträger / Treuhänder Vermögensausstattung „Satzung“ (Organisationsvorgaben) Testamentsgestaltung? Erbeinsetzung des Stiftungsträgers unter Auflage oder Auflage der „Stiftungserrichtung“ an Erben /Vermächtnisnehmer Praxisproblem: Spätere „Auswechslung“ des Stiftungsträgers ?? SP§P Dr. K. Jan Schiffer www.stiftungsrecht-plus.de

V. Stiftung und Unternehmen Wenn ein Unternehmer zum Stifter wird Unternehmensnachfolge Bitte nicht übertreiben: 7 Fragen SP§P Dr. K. Jan Schiffer www.stiftungsrecht-plus.de

Typisierte Ausgangssituation Wir Berater wagen uns mit gestaltungsfreudigen Mandanten steuerlich motiviert immer wieder einmal an die Grenzen der Gestaltung und auch darüber hinaus. Etwa bei einem Doppelstiftungsmodell, wo die eine Stiftung im Verhältnis zur Höhe ihre Unternehmensbeteiligung ausgesprochen viele Stimmrechte und ganz wenige Gewinnanteile erhält. Dazu gibt es dann eine verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung … SP§P Dr. K. Jan Schiffer www.stiftungsrecht-plus.de

Dr. K. Jan Schiffer www.stiftungsrecht-plus.de 7 Fragen dazu Wie wird die Macht der einen Führungsstiftung effektiv kontrolliert (echtes Vieraugenprinzip, unabhängiges Kontrollorgan, ...), ohne dass ein Funktionärsmanagement entsteht? 2. Wie werden die Organe der Stiftung nachhaltig mit kompetenten und engagierten Persönlichkeiten besetzt? SP§P Dr. K. Jan Schiffer www.stiftungsrecht-plus.de

Dr. K. Jan Schiffer www.stiftungsrecht-plus.de 3. Lohnt sich der dauerhafte Mehraufwand wirklich? 4. Passt die Gestaltung zu der Unternehmerfamilie? 5. Hält die verbindliche Auskunft über den für die Stiftung angedachten langen Zeitraum? SP§P Dr. K. Jan Schiffer www.stiftungsrecht-plus.de

Dr. K. Jan Schiffer www.stiftungsrecht-plus.de 6. Hat die Unternehmerfamilie die erforderliche "Stiftungsreife"? 7. Hat das Konstrukt die für den Unternehmensbereich und letztlich auch für die Familie erforderliche Flexibilität? SP§P Dr. K. Jan Schiffer www.stiftungsrecht-plus.de

VI. Ausblick und aktuelle Entwicklungen Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes Die Finanzverwaltung in der Praxis: Tendenz zur Überforderung? Noch Fragen aus dem Zuhörerkreis SP§P Dr. K. Jan Schiffer www.stiftungsrecht-plus.de

„Ehrenamtsstärkungsgesetz“ 2013 Einige wichtige Änderungen im Stiftungsbereich: Grundsatz der ehrenamtlichen Tätigkeit von Vorstandsmitgliedern gesetzlich fixiert (§§ 86, 27 Abs. 3 BGB) Gesetzliche Haftungsbegrenzung gilt nun für alle ehrenamtlichen Organmitglieder (§§ 86, 31a BGB) Anerkennungsfähigkeit der „Verbrauchsstiftung“ jetzt gesetzlich verankert (§§ 80, 81 BGB) Steuerlicher Sonderabzug bei Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung: Jetzt bis im Gesetz zu 2 Mio. € für zusammenveranlagte Ehegatten gemeinsam (§ 10b Abs. 1a EStG) Außerdem: Diverse Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht SP§P Dr. K. Jan Schiffer www.stiftungsrecht-plus.de

Finanzverwaltung in der Praxis: Tendenz zur Überforderung? Ja – Nein?? Denkbare Gründen? Gegenstrategien SP§P Dr. K. Jan Schiffer www.stiftungsrecht-plus.de

Welche sind noch unbeantwortet? Fragen? Welche sind noch unbeantwortet? SP§P Dr. K. Jan Schiffer www.stiftungsrecht-plus.de

Dr. K. Jan Schiffer www.stiftungsrecht-plus.de Literaturhinweise Rott/Kornau/Zimmermann, Testamentsvollstreckung, 2. Aufl. 2012 Schiffer/Pruns, Kommentierung des Stiftungsrechts (§§ 80 ff. BGB) im NOMOSKOMMENTAR, 2012, 2. Aufl. (1. Aufl. = Anwaltskommentar) Schiffer, Haufe, ErbStG-Kommentar, 4. Aufl., 2012 (Print, DVD, online; 5. Aufl. = in Vorbereitung) Kommentierung zur Ersatzerbschaftsteuer/Familienstiftung; Schiffer/Pruns, Unternehmensnachfolge mit Stiftungen – Ein ganz besonderes Rezept, Rote Seiten- Stiftung & Sponsoring 05/2011Rezept, Rote Seiten- Stiftung & Sponsoring 05/2011 Schiffer, Die Stiftung in der Beraterpraxis, 3. Aufl., 2013 (mit Stiftungsportal: www.stiftungsrecht-plus.de) SP§P Dr. K. Jan Schiffer www.stiftungsrecht-plus.de

Recht herzlichen Dank für Ihre freundliche Aufmerksamkeit SP§P Schiffer & Partner Partnerschaft von Rechtsanwälten Mainzer Str. 47, 53179 Bonn 0228 / 95 34 50 Email: schiffer@schiffer.de www.schiffer.de www.stiftungsrecht-plus.de SP§P Dr. K. Jan Schiffer www.stiftungsrecht-plus.de