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Beispiel 6: Listenwahl - Kandidaten von dieser Liste streichen
22a Beispiel 8: Panaschieren und Listenkreuz
KUMULIEREN und PANASCHIEREN
 Präsentation transkript:

Was möchten Sie gerne wissen? G/AbtII/GrpIIA/RefIIA1/#word/novelle/Präsentation-Meireis/Internet-Meireis-c.ppt  HESSISCHES MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT Das neue Kommunalwahlrecht Was möchten Sie gerne wissen? Vorblättern: Pfeiltaste „“; Zurückblättern: Pfeiltaste „“

1 Was haben wir anzubieten? 2 Wie viele Stimmen kann ich vergeben? 3 Wie sieht der neue Stimmzettel aus? 4 Wie sieht der Stimmzettel aus, wenn eine Partei weniger Bewerberinnen und Bewerber aufgestellt hat, als Sitze zu vergeben sind? 5 Wie kann ich meine Stimmen vergeben? 6 Kann ich einer Bewerberin oder einem Bewerber auch mehr als eine Stimme geben? 7 Kann ich meine Stimmen auch an Bewerberinnen und Bewerber aus verschiedenen Listen vergeben? 8 Kann ich meine Stimmen auch einer Liste im Ganzen geben? 9 Wieviel zählt mein Listenkreuz? 10 Wieviel zählt mein Listenkreuz, wenn die angekreuzte Liste weniger Bewerberinnen und Bewerber hat, als Sitze zu vergeben sind? 11 Wieviel zählt mein Listenkreuz bei ganz kleinen Listen? 12 Kann ich bei der Vergabe eines Listenkreuzes einzelne Personen von der Stimmenzuteilung ausschließen? 13 Wieviel zählt mein Listenkreuz, wenn ich einzelne Bewerberinnen und Bewerber gestrichen habe? 14 Kann ich die verschiedenen Stimmabgabemöglichkeiten auch miteinander kombinieren? 15 Zu welchem Ergebnis führt die Kombination sämtlicher Stimmabgabemöglichkeiten? 16 Was passiert, wenn ich zwei Listen ankreuze? 17 Was passiert, wenn ich versehentlich mehr Einzelstimmen vergebe, als mir zustehen? 18 Wie wird aus den Stimmzetteln meiner Gemeinde ein Gesamtergebnis ermittelt? 19 Wie werden die von der Liste gewonnenen Sitze auf ihre Bewerberinnen und Bewerber verteilt? 20 Gibt es eine Kurzinformation zum neuen Wahlrecht? 21 Gibt es weiterführende Literatur zum neuen Kommunalwahlrecht in Hessen? 22 Haben Sie noch weitere Fragen? 23 Wissen Sie jetzt gut Bescheid?

2 Wie viele Stimmen kann ich vergeben? Sie haben für jede der verschiedenen Kommunalwahlen so viele Stimmen, wie Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind: Für die Wahl einer Gemeindevertretung mit beispielsweise 31 Sitzen stehen Ihnen 31 Stimmen zur Verfügung, für die Wahl eines Kreistages mit 81 Sitzen haben Sie 81 Stimmen oder für die Wahl eines Ortsbeirates mit 11 Sitzen 11 Stimmen.

3 Wie sieht der neue Stimmzettel aus? Der Stimmzettel enthält zu jedem Wahlvorschlag (Liste) wie bisher den Namen und die Kurzbezeichnung der Partei oder Wählergruppe und die dazugehörige Listennummer. Darüber hinaus werden für jede Liste so viele Bewerberinnen und Bewerber abgedruckt, wie Sitze zu vergeben sind. Das geht natürlich nur dann, wenn die Partei auch so viele Kandidaten nominiert hat. In einer Gemeinde mit bis zu 3.000 Einwohnern sind 15 Gemeindevertreterinnen und -vertreter zu wählen; hier-von wird bei sämtlichen nach folgenden Beispielen ausgegangen. Jede Liste weist auf dem Stimmzettel also bis zu 15 Namen auf.

3 Wie sieht der neue Stimmzettel aus?

Wie sieht der Stimmzettel aus, wenn eine Partei weniger Bewerberinnen und Bewerber aufgestellt hat, als Sitze zu vergeben sind? 4 Dann werden für diese Liste nur die von der Partei auf-gestellten Bewerberinnen und Bewerber abgedruckt. Die Zahl 15 in dem Beispielsfall ist eine Höchstzahl, die auch unterschritten werden kann.

Wie sieht der Stimmzettel aus, wenn eine Partei weniger Bewerberinnen und Bewerber aufgestellt hat, als Sitze zu vergeben sind? 4

5 Wie kann ich meine Stimmen vergeben? Dafür gibt es jetzt mehrere Möglichkeiten. Eine Möglichkeit besteht darin, dass Sie Ihre Stimmen einzeln an die von Ihnen bevorzugten Bewerberinnen oder Bewerber vergeben. Dabei müssen Sie nicht Ihr gesamtes Kontingent ausschöpfen; Stimmen, die nicht abgegeben worden sind, verfallen. In der Endabrechnung zählt jede Personenstimme zugleich als Stimme für die Liste, auf der die Person kandidiert. Weitere Möglichkeiten der Stimmabgabe finden Sie in den Antworten auf die Fragen 6, 7, 8, 12 und 14.

5 Wie kann ich meine Stimmen vergeben? X Stimmen für A-Partei: 8

6 Kann ich einer Bewerberin oder einem Bewerber auch mehr als eine Stimme geben? Ja! Sie können einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern auch zwei oder drei Stimmen geben. Das nennt man Kumulieren („anhäufen“). Auf dem Stimmzettel sind für das Kumulieren hinter jedem Namen drei Ankreuzmöglichkeiten vorgesehen.

6 Kann ich einer Bewerberin oder einem Bewerber auch mehr als eine Stimme geben? X X X X X X Stimmen für A-Partei: 15

Kann ich meine Stimmen auch an Bewerberin-nen und Bewerber aus verschiedenen Listen vergeben? 7 Ja! Das Verteilen von Stimmen an Bewerberinnen und Bewerber aus verschiedenen Listen nennt man Panaschieren („mischen“).

7 Stimmen für A-Partei: 7 Stimmen für B-Partei: 3 Stimmen für Kann ich meine Stimmen auch an Bewerberinnen und Bewerber aus verschiedenen Listen vergeben? 7 X X X X X X X X Stimmen für A-Partei: 7 Stimmen für B-Partei: 3 Stimmen für Wählergruppe C: 5

8 Kann ich meine Stimmen auch einer Liste im Ganzen geben? Ja! Sie können auch eine Liste im Ganzen wählen. Dazu kreuzen Sie - wie bisher - die von Ihnen bevorzugte Liste in dem in der Kopfleiste des Stimmzettels dafür vorgesehenen Kreis an, Listenkreuz. Zu dem Ergebnis, das Sie mit einem Listenkreuz herbeiführen sehen Sie bitte die Fragen und Antworten 9, 10 und 11 an.

Ergebnis siehe Frage/Antwort 9 8 Kann ich meine Stimmen auch einer Liste im Ganzen geben? Ergebnis siehe Frage/Antwort 9

9 Wieviel zählt mein Listenkreuz? Die Wahl einer Liste im Ganzen durch das Listenkreuz bedeutet, dass Sie Ihr gesamtes Stimmenkontingent den Bewerberinnen und Bewerbern dieser Liste geben: Jede und jeder erhält jeweils eine Stimme; das Listenkreuz zählt in unserem Beispiel somit 15 Stimmen für die A-Partei.

9 Wieviel zählt mein Listenkreuz? Stimmen für A-Partei: 15

Wieviel zählt mein Listenkreuz, wenn die angekreuzte Liste weniger Bewerberinnen und Bewerber hat, als Sitze zu vergeben sind? 10 Auch dann steht das Listenkreuz für die volle Stimmenzahl. Die Vergabe der Stimmen wird in der Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber auf dem Stimmzettel solange wiederholt, bis alle Stimmen vergeben sind.

Wieviel zählt mein Listenkreuz, wenn die angekreuzte Liste weniger Bewerberinnen und Bewerber hat, als Sitze zu vergeben sind? 10 Stimmen für B-Partei: 15

11 Wieviel zählt mein Listenkreuz bei ganz kleinen Listen? Mehr als drei Stimmen pro Kandidat sind nicht möglich. Ist die von Ihnen angekreuzte Liste so klein, dass Ihr Gesamtstimmenkontingent auch dann noch nicht verbraucht ist, wenn alle Bewerberinnen und Bewerber jeweils drei Stimmen erhalten haben, verfallen die restlichen Stimmen. Dies können Sie vermeiden, wenn Sie die Reststimmen einzeln im Wege des Panaschierens an Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Listen vergeben.

11 Stimmen für Wählergruppe C: 12 Wieviel zählt mein Listenkreuz bei ganz kleinen Listen? 11 Stimmen für Wählergruppe C: 12

Kann ich bei der Vergabe eines Listenkreuzes einzelne Personen von der Stimmenzuteilung ausschließen? 12 Ja! Wenn Sie nicht wollen, dass eine Bewerberin oder ein Bewerber auf Grund Ihres Listenkreuzes eine Stimme erhält, streichen Sie den Namen einfach durch.

Ergebnis siehe Frage/Antwort 13 Kann ich bei der Vergabe eines Listenkreuzes einzelne Personen von der Stimmenzuteilung ausschließen? 12 Ergebnis siehe Frage/Antwort 13

Wieviel zählt mein Listenkreuz, wenn ich einzelne Bewerberinnen oder Bewerber gestrichen habe? 13 Gestrichene Bewerberinnen und Bewerber erhalten keine Stimmen von Ihrem Listenkreuz. Es verbleiben somit - je nach Anzahl der Streichungen - eine oder mehrere Reststimmen. Diese werden den nicht gestrichenen Bewerberinnen und Bewerbern in der Reihenfolge des Stimmzettels als zweite, unter Umständen auch als dritte Stimme zugeteilt, so dass Ihr Listenkreuz auch in diesem Falle für die volle Stimmenzahl steht.

Wieviel zählt mein Listenkreuz, wenn ich einzelne Bewerberinnen oder Bewerber gestrichen habe? 13 Stimmen für A-Partei: 15

14 Kann ich die verschiedenen Stimmabgabe-möglichkeiten auch miteinander kombinieren? Ja! Sie können  Einzelstimmen an Bewerberinnen und Bewerber - auch in unterschiedlichen Listen - vergeben und  ihnen dabei zwei oder drei Stimmen geben und gleichzeitig  eine Liste in der Kopfleiste ankreuzen und  einzelne Namen aus der angekreuzten Liste streichen. Sie können natürlich auch einfachere Kombinationen verwenden.

Ergebnis siehe Frage/Antwort 15 Kann ich die verschiedenen Stimmabgabemöglichkeiten auch miteinander kombinieren? 14 X X X X X X X Ergebnis siehe Frage/Antwort 15

15 Zu welchem Ergebnis führt die Kombination sämtlicher Stimmabgabemöglichkeiten? Mit Ihren Einzelstimmen bedenken Sie die von Ihnen bevorzugten Bewerberinnen und Bewerber. Mit dem Listenkreuz zusätzlich zu der Vergabe von Einzelstimmen erreichen Sie, dass mögliche Reststimmen nicht verfallen, sondern den Bewerberinnen und Bewerbern der angekreuzten Liste, die noch keine drei Stimmen haben und nicht gestrichen sind, zugute kommen. Bei dem folgendem Beispiel sind 11 Einzelstimmen vergeben; die 4 Reststimmen gehen durch das Listenkreuz an die Kandidaten der angekreuzten Liste, die noch keine 3 Stimmen haben und nicht gestrichen sind.

8 Einzelstimmen + 3 Einzelstimmen + 4 Listenstimmen = 15 Stimmen 15 Zu welchem Ergebnis führt die Kombination sämtlicher Stimmabgabemöglichkeiten? 15 8 Einzelstimmen + 3 Einzelstimmen + 4 Listenstimmen = 15 Stimmen

16 Was passiert, wenn ich zwei Listen ankreuze? Tun Sie es bitte nicht; Ihre Stimmabgabe ist in diesem Fall nämlich ungültig!

16 Was passiert, wenn ich zwei Listen ankreuze? u n g ü l t i g

17 Was passiert, wenn ich versehentlich mehr Einzelstimmen vergebe, als mir zustehen? Wenn Sie Ihr Stimmenkontingent überschreiten, besteht die Gefahr, dass Ihre Stimmabgabe ungültig ist. Nur wenn Sie ausschließlich Bewerberinnen und Bewerber in ein und derselben Liste bedacht haben, ist der Fehler unschädlich; gezählt werden dann allerdings nur so viele Stimmen, wie Ihnen zustehen. Wenn Sie - bei großen Stimmzetteln - nicht ganz sicher sind, geben Sie lieber ein paar Einzelstimmen weniger ab und vergeben Sie mit einem Listenkreuz Ihre Reststimmen an eine Liste.

G/AbtII/GrpIIA/RefIIA1/#word/novelle/Präsentation-Meireis/Internet-Meireis-c.ppt Was passiert, wenn ich versehentlich mehr Einzelstimmen vergebe, als mir zustehen? 17 u n g ü l t i g 19

18 Wie wird aus den Stimmzetteln meiner Gemeinde ein Gesamtergebnis ermittelt? Für jede Bewerberin und jeden Bewerber wird die Summe der Stimmen ermittelt, die sie oder er als Einzelstimmen und aus der Listenstimmenverwertung erhalten hat. Die Personenstimmen der Kandidatinnen und Kandidaten aus der selben Liste werden zum Partei- oder Listenergebnis addiert. Sodann wird die Zahl der jeder Liste zustehenden Sitze nach dem Sitzverteilungssystem „Hare-Niemeyer“ errechnet.

G/AbtII/GrpIIA/RefIIA1/#word/novelle/Präsentation-Meireis/Internet-Meireis-c.ppt 18 Wie wird aus den Stimmzetteln meiner Gemeinde ein Gesamtergebnis ermittelt? 1. Wahlergebnis: Wahlberechtigte: 1950; Wähler: 1340; gültige Stimmen: 19800 A-Partei insges: 8100 B-Partei insges.: 4500 Wählergruppe C insg.: 7200

G/AbtII/GrpIIA/RefIIA1/#word/novelle/Präsentation-Meireis/Internet-Meireis-c.ppt 18 Wie wird aus den Stimmzetteln meiner Gemeinde ein Gesamtergebnis ermittelt? 2. Verteilung der 15 zu vergebenden Sitze auf die Listen: = 6 = 3 + 1 45 1 Restsitz für den größten Zahlenbruchteil _ = 15 Ergebnis: Die A-Partei erhält 6, die B-Partei 3, die Wählergruppe C 6 Sitze

Wie werden die von der Liste gewonnenen Sitze auf ihre Bewerberinnen und Bewerber verteilt? 19 Maßgeblich für die listeninterne Verteilung der gewonnenen Sitze ist nicht mehr die von der Partei oder Wählergruppe vorgegebene Reihenfolge, sondern die Reihenfolge, die sich aus der Zahl der Stimmen ergibt, die die einzelnen Kandidaten erhalten haben. Einzige Ausnahme: bei Bewerbern mit der gleichen Stimmenzahl entscheidet der bessere Listenplatz.

G/AbtII/GrpIIA/RefIIA1/#word/novelle/Präsentation-Meireis/Internet-Meireis-c.ppt Wie werden die von der Liste gewonnenen Sitze auf ihre Bewerberinnen und Bewerber verteilt? 19 (1) (2) (5) (3) (4) (6) (1) (2) (3) (1) (2) (6) (4) (5) (3) Sitze an 101, 103, 107, 108, 112 und 106 Sitze an 203, 201 und 212 Sitze an 301, 302, 306, 307, 304 und 308

20 Gibt es eine Kurzinformation zum neuen Wahlrecht? Hier sind die fünf Regeln für Ihre Stimmabgabe: 1. Sie haben so viele Stimmen, wie Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind. 2. Sie können Ihre Stimmen an beliebige Bewerberinnen und Bewerber auf dem Stimmzettel verteilen, auch an Personen aus verschiedenen Listen - Panaschieren -, auch Anhäufen von zwei oder drei Stimmen auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten - Kumulieren -. 3. Sie können eine Liste - wie bisher - auch komplett annehmen, indem Sie sie ankreuzen - Listenkreuz - und überhaupt keine Einzelstimmen vergeben. Mit dem Listenkreuz geben Sie Ihr gesamtes Stimmenkontingent an die Bewerberinnen und Bewerber dieser Liste. 4. Sie können Ihre Stimmen auch nur zum Teil wie unter Nr. 2. beschrieben verteilen und zusätzlich eine Liste ankreuzen - Listenkreuz -; dadurch gehen Ihre Reststimmen an die Bewerberinnen und Bewerber dieser Liste. 5. Bei der Vergabe eines Listenkreuzes können Sie aus der angekreuzten Liste einzelne Namen herausstreichen; diese Personen erhalten dann keine Stimme aus Ihrem Kontingent.

21 Gibt es weiterführende Literatur zum neuen Kommunalwahlrecht in Hessen? Hier ist eine Liste der in Fachzeitschriften und Verlagen bisher erschienenen Veröffentlichungen:

22 Haben Sie noch weitere Fragen? Sehen Sie in unserem Frage-Antwort-Katalog nach! Falls Ihre Frage noch nicht beantwortet ist, schicken Sie uns eine E-Mail: kommunalwahl@hmdi.hessen.de wir antworten so schnell wie möglich.

23 27. November 2005 Dann erzählen Sie es weiter und gehen Sie am Wissen Sie jetzt gut Bescheid? Dann erzählen Sie es weiter und gehen Sie am 27. November 2005 zur Ausländerbeiratswahl! Vielen Dank für Ihr Interesse.