Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium
Grundlagen & Struktur der Oberstufe Die Wahl der Kurse Die Belegpflicht Die Leistungsmessung und Notengebung Die besondere Lernleistung Das Abitur Zeitpunkte der Entscheidungen Wiederholung Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 2 25.03.2017
Grundlagen und Struktur - ALLGEMEINES Die Oberstufe am Gymnasium umfasst 2 Schuljahre: Die Qualifikationsphase oder Kursstufe Die 4 Halbjahre der Kursstufe bilden eine pädagogische Einheit: Innerhalb der Kursstufe gibt es keine Versetzung 4 Halbjahreszeugnisse, Noten gehen in das Abiturzeugnis ein (2/3 der Gesamtqualifikation) Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 3 25.03.2017
den Pflichtbereich Grundlagen und Struktur – EINTEILUNG DER FÄCHER Das Fächerangebot gliedert sich in: den Pflichtbereich und den den Wahlbereich Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 4 25.03.2017
Grundlagen und Struktur – AUFGABENFELDER Die Fächer sind eingeteilt in 3 Aufgabenfelder: Das sprachlich-literarisch-künstlerische Das gesellschaftswissenschaftliche Das mathematisch-naturwissenschaftlich- technische Aufgabenfeld Die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Aufgabenfeld ist bei der Wahl der Prüfungsfächer in der Abiturprüfung wichtig! Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 5 25.03.2017
Wahl der Kurse – GRUNDLEGENDES Die Schülerinnen und Schüler können ihre Fächer aus dem Fächerangebot wählen. Sie sind dabei aber nicht ganz frei, sondern an gewisse Regeln gebunden: Sie müssen fünf Kernfächer (aus dem Pflichtbereich) mindestens 20 Kurse* aus weiteren Fächern belegen. * Kurs : Unterricht in einem Fach im Zeitraum eines Halbjahres Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 6 25.03.2017
Wahl der Kurse – KERNFÄCHER Deutsch Mathematik eine Fremdsprache eine weitere Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft ein weiteres Fach (auch eine weitere Fremdsprache oder eine zweite Naturwissenschaft) (alle Kernfächer sind aus dem Pflichtbereich, Naturwissenschaft: Physik, Chemie oder Biologie) 7 Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 25.03.2017
- falls nicht als Kernfächer belegt - Wahl der Kurse – BELEGPFLICHTIGE FÄCHER in allen vier Halbjahren: Geschichte Religion oder Ethik Musik oder Bildende Kunst Zwei Naturwissenschaften (insgesamt) Sport Gemeinschaftskunde Geographie jeweils im Umfang von 2 Wochenstunden in den Halbjahren 1 - 4 2 3 - falls nicht als Kernfächer belegt - Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 8 25.03.2017
Wahl der Kurse – ZAHL DER UNTERRICHTSSTUNDEN Im Durchschnitt sind pro Halbjahr mindestens 32 Wochenstunden in Kursen oder Arbeitsgemeinschaften zu besuchen! Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 9 25.03.2017
Wahl der Kurse – WAHLBEISPIELE II 30 h Deutsch Deutsch Kernfächer Kernfächer Mathematik Mathematik Englisch Englisch Französisch Biologie 20 h 20 h Geschichte Geschichte Bildende Kunst Bildende Kunst weitere Fächer weitere Fächer Gk Geo Geo Gk Gk Geo Geo Gk Religionslehre Religionslehre Chemie Chemie Sport 10 h Biologie Sport 12 h Weitere Fächer oder AG‘s erforderlich! Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 10 25.03.2017
Astronomie Informatik Literatur und Theater Philosophie Psychologie Grundlagen und Struktur – WAHLBEREICH Astronomie Informatik Literatur und Theater Philosophie Psychologie Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 11 25.03.2017 11
Es gibt nur ganze Noten und Punkte! Leistungsmessung und Notengebung – NOTENSTUFEN Punkte 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 Note sehr gut gut befr. ausr. mgh ug Es gibt nur ganze Noten und Punkte! Kurse mit 0 Punkten gelten als nicht besucht! Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 12 25.03.2017
Mindestzahl der Klassenarbeiten 4-stündige Fächer (außer Sport) 1 – 3 Leistungsmessung und Notengebung – ZAHL DER KA Fächer (Art) Halbjahre Mindestzahl der Klassenarbeiten 4-stündige Fächer (außer Sport) 1 – 3 mind. je 2 4. mind. 1 Sport (4-stündig) 1. und 2. mind. je 1, zusammen 3 3. und 4. mind. je 1 2-stündige Fächer 1. – 4. Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 13 25.03.2017
Sie sind je wie eine Klassenarbeit zu bewerten Leistungsmessung und Notengebung – GFS Zusätzlich zu den Klassenarbeiten muss jeder Schüler 3 andere Leistungsnachweise erbringen Sie sind je wie eine Klassenarbeit zu bewerten in Gewichtung und in Anforderungen – Sie sind in verschiedenen Fächern zu erbringen (möglichst in den ersten 3 Halbjahren) Der Schüler kann eine 4. GFS wählen. (bei Wahl muss diese dann auch erbracht werden) Bei Webversion Ausrufezeichen weglassen! Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 14 25.03.2017
Musik und Sport Besondere Leistungen Leistungsmessung und Notengebung – BESONDERHEITEN Musik und Sport Besondere Leistungen in den Arbeitsgemeinschaften Chor und Orchester in Schulsportwettkämpfen können auf Antrag bei der Leistungsbewertung in den Fächern Musik bzw. Sport mitberücksichtigt werden. Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 15 25.03.2017
einschl. Kolloquium und Dokumentation Arbeit aus einem Wettbewerb Die besondere Lernleistung - ALLGEMEINES Seminarkurs Besuch von zwei Kursen in den ersten beiden Halbjahren mit fächerübergreifendem Thema einschl. Kolloquium und Dokumentation Arbeit aus einem Wettbewerb Bedingung: oberstufen- und abiturgerechtes Anforderungsprofil – Genehmigung der Schulleitung Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 16 25.03.2017
Die besondere Lernleistung - WERTUNG Die besondere Lernleistung wird durch die beteiligten Fachlehrer einem der drei Aufgabenfelder zugeordnet. Es wird eine Gesamtnote erteilt. Diese kann dann: u. U. anstelle des mündlichen Prüfungsfaches in der Abiturprüfung gewertet werden oder in doppelter Wertung im Block I der Gesamtqualifikation berücksichtigt werden (oder auch nicht in die Wertung einbezogen werden) Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 17 25.03.2017
Pflicht: im gewählten mündlichen Prüfungsfach Das Abitur - PRÜFUNGSFÄCHER Schriftliche Prüfung in 4 Kernfächern Deutsch Mathematik Fremdsprache und einem weiteren KF nach Wahl Mündliche Prüfung in mind. 1 Fach Pflicht: im gewählten mündlichen Prüfungsfach Freiwillig: in jedem der vier schriftlichen Prüfungsfächer zusätzlich möglich Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 18 25.03.2017
Abdecken aller drei Aufgabenfelder durch die Prüfungsfächer Das Abitur – WAHL DER PRÜFUNGSFÄCHER Abdecken aller drei Aufgabenfelder durch die Prüfungsfächer Bedingung: Kurse der Prüfungsfächer müssen in allen 4 Halbjahren besucht werden Aus dem Wahlbereich ist Informatik als mündliches Prüfungsfach nur dann wählbar, wenn der Unterricht in diesem Fach bereits in Klasse 11 besucht wurde Bei Informatik und später Fremdsprache ist es Voraussetzung, dass die drei Aufgabenfelder bereits durch die schriftlichen Prüfungsfächer abgedeckt sind. Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 19 25.03.2017
Das Abitur – PRÜFUNGSFACHKOMBINATIONEN Deutsch Schriftliche Prüfung Mathematik Fremdsprache Fremdsprache Biologie, Chemie, Physik Bildende Kunst, Musik, Sport Geschichte, Geographie, Gemeinschafts- kunde, Wirtschaft, Religionslehre, Ethik Mündliche Prüfung Geschichte, Geographie, Ge- meinschaftskunde, Wirtschaft Religionslehre, Ethik, Besondere Lernleistung mit gesellschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt Fremdsprache, BK, Musik, Geschichte, Geographie, Ge- meinschaftskunde, Religionslehre/Ethik, Biologie, Chemie, Physik Sport, Informatik, Besondere Lernleistung Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 20 25.03.2017
Präsentation des Themas oder der Aufgabe in zusammenhängender Rede Das Abitur – MÜNDLICHE ABITURPRÜFUNG Präsentation des Themas oder der Aufgabe in zusammenhängender Rede anschließendes Prüfungsgespräch zur Einordnung des Themas in größere Zusammenhänge (Dauer: etwa 20 Minuten für jedes Fach und jeden Prüfling) Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 21 25.03.2017
Die Gesamtqualifikation wird in 2 Blöcken ermittelt: Gesamtqualifikation - ALLGEMEINES Die Gesamtqualifikation wird in 2 Blöcken ermittelt: Gesamtqualifikation max. 900 Punkte Block II max. 300 Punkte Block I max. 600 Punkte Block I: Summe der Punkte von mindestens 40 Kursen der Qualifikationsphase Block II: Summe der Punkte der Abiturprüfung Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 22 25.03.2017
Gesamtqualifikation - ZUSATZBEDINGUNGEN 0 mal 0 Außerdem: Kein belegpflichtiger Kurs mit Null Punkten! Block I max. 600 Punkte min. 200 Punkte Block II max. 300 Punkte Min. 100 Punkte In jedem Block muss mindestens 1/3 der Maximalpunktzahl erreicht werden: In Block II: mindestens 100 Punkte In 3 Fächern jeweils mind. 20 Punkte In Block I: mindestens 200 Punkte Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 23 25.03.2017
Mindestens 40 belegte Kurse Gesamtqualifikation – BLOCK I (Bedingungen) Mindestens 40 belegte Kurse Höchstens 20% der angerechneten Kurse mit jeweils weniger als 5 Punkten! (bei 40 – 44 angerechneten Kursen: max. 8 Kurse, bei 45 – 49: max. 9!) Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 24 25.03.2017
Die Punktsumme in diesem Block setzt sich zusammen aus: Gesamtqualifikation – BLOCK II Die Punktsumme in diesem Block setzt sich zusammen aus: den Noten der Prüfung in den einzelnen Fächern in vierfacher Wertung. Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 25 25.03.2017
Gesamtqualifikation – Zulassung zur schriftlichen Prüfung Grundsatz: Es muss nach dem bisherigen Stand möglich sein, die allg. Hochschulreife zu erhalten d.h. Mindestbelegpflicht ist erfüllt Wahl der Prüfungsfächer entspricht den Bedingungen 200 Punkte in Block I sind erreichbar Kein anrechnungspflichtiger Kurs mit 0 NP Weniger als 9 anrechnungspflichtige Kurse unter 5 NP Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 26 25.03.2017
In Bildender Kunst, Musik und Sport Das Abitur – Besonderheiten schriftliche Prüfung In Bildender Kunst, Musik und Sport enthält die Prüfung einen schriftlichen und einen fachpraktischen Teil. Beide Teile werden gleich gewichtet Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 27 25.03.2017
Das Abitur – Besonderheiten mündliche Prüfung In Bildender Kunst und Musik kann die Prüfung fachpraktische Teile enthalten In mündlichen Prüfungsfach Sport besteht die Prüfung aus einem fachpraktischen Teil und einem mündlichen Teil. Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 28 25.03.2017
Religion und Ethik kann als mündliches Prüfungsfach nur wählen, wenn Das Abitur – SPEZIELLE REGELUNGEN Religion und Ethik kann als mündliches Prüfungsfach nur wählen, wenn das entsprechende Fach (in Religion der gleichen Konfession) in der gesamten Kursstufe besucht wurde das Fach auch in der vorhergehenden Klasse 11 bzw. 10 besucht oder in einer Prüfung im 1. Halbjahr entsprechende Kenntnisse nachgewiesen wurden Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 29 25.03.2017
Das Abitur – SPEZIELLE REGELUNGEN Sport Wer (aus gesundheitlichen Gründen) vom Sportunterricht befreit ist, - muss Ersatzkurse für die fehlenden Kurse in Sport besuchen - kann Sport nicht als Prüfungsfach wählen Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 30 25.03.2017
Informatik kann als mündliches Prüfungsfach nur gewählt werden, wenn Das Abitur – SPEZIELLE REGELUNGEN Informatik kann als mündliches Prüfungsfach nur gewählt werden, wenn durch die schriftlichen Prüfungsfächer alle drei Aufgabenfelder abgedeckt sind auch in der vorhergehenden Klasse 11 bzw. 10 Unterricht in Informatik besucht wurde. Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 31 25.03.2017
Wirtschaft Das Abitur – SPEZIELLE REGELUNGEN kann nur als Kernfach belegt werden gleichzeitig zu Wirtschaft sind nur die Kurse in Gemeinschaftskunde im 1. Halbjahr und Geographie im 3. Halbjahr zu belegen Gemeinschaftskunde oder Geographie können aber nur dann als mündliches Prüfungsfach gewählt werden, wenn beide Kurse besucht werden Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 32 25.03.2017
Zeitpunkte der Entscheidungen Ende Kl. 11 (bzw. Kl. 10) vollständige und gültige Kurswahl Im 1. Halbjahr der Kursstufe Planung für die anderen Leistungsnachweise (GFS) Anfang 3. Halbjahr der Kursstufe Endgültige Wahl der schriftlichen Prüfungsfächer Ende 3. Halbjahr der Kursstufe Wahl des mündlichen Prüfungsfachs Spätestens 10 Unterrichtstage vor der mündlichen Prüfung 4 Themen für die mündliche Prüfung vorlegen Am Tag nach Bekanntgabe des Ergebnisses der schriftlichen Prüfungen weitere Prüfungsfächer für die mündlichen Prüfung angeben Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 33 25.03.2017 33
Halbjahre 2 oder 3: einmalige Wiederholung möglich, wenn Jahrgangsstufe 1: Einmalige Wiederholung möglich, wenn die vorangehende Klasse nicht wiederholt wurde am Ende des 2. Halbjahres feststeht, dass keine Zulassung zur schriftlichen Prüfung möglich ist in Härtefällen Halbjahre 2 oder 3: einmalige Wiederholung möglich, wenn in besonderen Härtefällen Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 34 25.03.2017
Bei Nichtzulassung zur schriftlichen Prüfung: Wiederholung Bei Nichtzulassung zur schriftlichen Prüfung: 2. und 3. Halbjahr können wiederholt werden oder das 3. Halbjahr entweder nach halbjähriger Unterbrechung oder nach dem Besuch des 4. Halbjahrs Bei Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung oder Nichtbestehen der Abiturprüfung: Die Halbjahre 3 und 4 Die Abiturprüfung kann einmal wiederholt werden! Die Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg - 35 25.03.2017
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