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Wie geht es nach der Klasse 10 weiter?

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Präsentation zum Thema: "Wie geht es nach der Klasse 10 weiter?"—  Präsentation transkript:

1 Wie geht es nach der Klasse 10 weiter?
Abitur am allgemein bildenden Gymnasium Abitur am beruflichen Gymnasium Ausbildung

2 Wie geht es in der Klasse 10 weiter?
Dezember/Januar: Informationen durch Oberstufenberater zur Organisation und zum Angebot in der Kursstufe Diese Informationen stehen auch auf der Homepage unter Kursstufe/Abi 2019 Informationen durch die Fachlehrer zu Anforderungen und Inhalten in den einzelnen Fächern in der Kursstufe

3 Wie geht es in der Klasse 10 weiter?
März: Vorwahlen zur Kursstufe Juni: Verbindliche Endwahlen zur Kursstufe

4 Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium
Grundlagen Wahl der Kurse und Belegpflicht Die besondere Lernleistung Das Abitur und die Gesamtqualifikation Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung

5 Struktur Die Kursstufe am Gymnasium umfasst 2 Schuljahre:
Die 4 Halbjahre der Kursstufe bilden eine pädagogische Einheit: Innerhalb der Kursstufe gibt es keine Versetzung Für jedes Halbjahr wird ein Zeugnis erteilt, die Noten gehen neben dem Ergebnis der Abiturprüfung in das Abiturzeugnis (2/3 der Gesamtqualifikation) ein

6 Einführungsphase Das Schuljahr vor der Kursstufe dient als Einführungsphase: Informationsveranstaltungen über die Kursstufe und die Wahlmöglichkeiten Am Ende der Einführungsphase: vollständige und korrekte Kurswahlen (Nachwahl in begrenztem Umfang für die Jahrgangsstufe möglich)

7 Einteilung der Fächer den Pflichtbereich
Das Fächerangebot gliedert sich in: den Pflichtbereich und den den Wahlbereich

8 Aufgabenfelder Die Fächer sind eingeteilt in 3 Aufgabenfelder:
Das sprachlich-literarisch-künstlerische Das gesellschaftswissenschaftliche Das mathematisch-naturwissenschaftlich- technische Die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Aufgabenfeld ist bei der Wahl der Prüfungsfächer in der Abiturprüfung wichtig!

9 Pflichtbereich: sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld
Deutsch Fremdsprachen *) Bildende Kunst Musik *) Die Fremdsprachen im Pflichtbereich sind die erste, die zweite oder die dritte Fremdsprache der Schülerin/des Schülers

10 Pflichtbereich: gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld
Geschichte Gemeinschaftskunde Geographie Wirtschaft Religionslehre (ev. bzw. rk)/Ethik

11 Pflichtbereich: mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld
Mathematik Physik Chemie Biologie Informatik

12 Sport Pflichtbereich: Nur das Fach
ist keinem Aufgabenfeld zugeordnet, gehört aber zum Pflichtbereich

13 Wahlbereich Wirtschaft Informatik
4-stündig als Kernfach Informatik 2-stündig (4 HJ) Mathematischer Vertiefungskurs (4 HJ) Literatur und Theater (4 HJ) Philosophie (2 HJ) Psychologie (2HJ) Mathematischer Basiskurs (2HJ als AG) Astronomie (2HJ)

14 Zahl der Wochenstunden
Kernfächer 4 Fremdsprache Seminarkurs (in der Regel) 3 übrige Fächer 2

15 Die Notenstufen Note sehr gut gut befr. ausr. mgh ug
Punkte 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 Note sehr gut gut befr. ausr. mgh ug Es gibt nur ganze Noten und Punkte! Kurse mit 0 Punkten gelten als nicht besucht!

16 Zahl der Klassenarbeiten
Fächer (Art) Halb-jahre Mindestzahl 4-stündige Fächer (außer Sport) 1 – 3 je 2 4 1 Sport (4-stündig) 1 / 2 je 1, zusammen 3 3 / 4 je 1 2-stündige Fächer 1 – 4

17 Andere Leistungsnachweise GFS
Zusätzlich zu den Klassenarbeiten muss jeder Schüler 3 andere Leistungsnachweise erbringen Sie beziehen sich insbesondere auf schriftliche Hausarbeiten Projekte (auch experimentelle Arbeiten in den NW) Referate und Präsentationen mündliche Prüfungen Sie sind je wie eine Klassenarbeit zu bewerten Sie sind in verschiedenen Fächern zu erbringen Der Schüler kann eine 4. GFS wählen Bei Webversion Ausrufezeichen weglassen!

18 Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium
Grundlagen Wahl der Kurse und Belegpflicht Die besondere Lernleistung Das Abitur und die Gesamtqualifikation Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung

19 Die Wahl Die Schülerinnen und Schüler können ihre Fächer aus dem Fächerangebot wählen. Sie sind dabei aber nicht ganz frei, sondern an gewisse Regeln gebunden: Sie müssen fünf Kernfächer (aus dem Pflichtbereich) mindestens 20 Kurse*) aus weiteren Fächern belegen. *) Kurs : Unterricht in einem Fach im Zeitraum eines Halbjahres

20 Die Kernfächer Deutsch Mathematik eine Fremdsprache
eine weitere Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft ein weiteres Fach (auch eine weitere Fremdsprache oder eine zweite Naturwissenschaft)

21 - falls nicht als Kernfächer belegt -
Belegpflicht - Fächer in allen vier Halbjahren: Geschichte Religion oder Ethik Musik oder Bildende Kunst Zwei Naturwissenschaften (insgesamt) Sport Gemeinschaftskunde Geographie jeweils im Umfang von 2 Wochenstunden in den Halbjahren 1 - 4 2 3 - falls nicht als Kernfächer belegt -

22 Belegpflicht - Unterrichtsstunden
Im Durchschnitt sind pro Halbjahr mindestens 32 Wochenstunden in Kursen oder Arbeitsgemeinschaften zu besuchen!

23 Wahlbeispiele I 32 h II 30 h Deutsch Deutsch Kernfächer Kernfächer
Weitere Fächer oder AG‘s erforderlich! I 32 h II 30 h Deutsch Deutsch Kernfächer Kernfächer Mathematik Mathematik Englisch Englisch Französisch Biologie 20 h 20 h Geschichte Geschichte Bildende Kunst Bildende Kunst weitere Fächer weitere Fächer Gk Geo Geo Gk Gk Geo Geo Gk Religionslehre Religionslehre Chemie Chemie Biologie Sport 10 h 12 h Sport

24 Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium
Grundlagen Wahl der Kurse und Belegpflicht Die besondere Lernleistung Das Abitur und die Gesamtqualifikation Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung

25 Die besondere Lernleistung
Seminarkurs Besuch von zwei Kursen in den ersten beiden Halbjahren mit fächerübergreifendem Thema einschl. Kolloquium und Dokumentation Arbeit aus einem Wettbewerb Bedingung: oberstufen- und abiturgerechtes Anforderungsprofil – Genehmigung der Schulleitung

26 Die Wertung der besonderen Lernleistung
Die besondere Lernleistung wird durch die beteiligten Fachlehrer einem der drei Aufgabenfelder zugeordnet. Es wird eine Gesamtnote erteilt. Diese kann dann entweder u. U. anstelle des mündlichen Prüfungsfaches in der Abiturprüfung gewertet werden oder in doppelter Wertung im Block I der Gesamtqualifikation berücksichtigt werden (oder auch nicht in die Wertung einbezogen werden)

27 Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium
Grundlagen Wahl der Kurse und Belegpflicht Die besondere Lernleistung Das Abitur und die Gesamtqualifikation Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung

28 Das Abitur Schriftliche Prüfung in 4 Kernfächern Mündliche Prüfung
Deutsch Mathematik Fremdsprache * und einem weiteren KF nach Wahl Mündliche Prüfung in mind. 1 Fach Pflicht: im gewählten mündlichen Prüfungsfach Freiwillig: in jedem der vier schriftlichen Prüfungsfächer zusätzlich möglich

29 Prüfung in den modernen Fremdsprachen
Die schriftliche Prüfung in den modernen Fremdsprachen besteht aus einem schriftlichen Teil und einer Kommunikationsprüfung. Die Kommunikationsprüfung wird in der Regel zu Beginn des vierten Schulhalbjahres der Kursstufe von der Fachlehrkraft des Schülers und einer weiteren vom Schulleiter bestimmten Fachlehrkraft abgenommen. Dauer der Kommunikationsprüfung: etwa 20 min pro Schüler. Die Schüler werden einzeln oder zu zweit geprüft. Schulleitertagung 9./10. November 2010 ,

30 Wahl des mündlichen Prüfungsfachs
Es müssen alle drei Aufgabenfelder durch die Prüfungsfächer abgedeckt sein In allen Prüfungsfächern müssen die Kurse in allen 4 Halbjahren besucht werden (außer in Geographie und Gemeinschaftskunde) Bei Informatik und später Fremdsprache ist es Voraussetzung, dass die drei Aufgabenfelder bereits durch die schriftlichen Prüfungsfächer abgedeckt sind.

31 Prüfungsfachkombinationen
Deutsch Schriftliche Prüfung Mathematik Fremdsprache Fremdsprache Biologie, Chemie, Physik Bildende Kunst, Musik, Sport Geschichte, Geographie, Ge- meinschaftskunde, Wirtschaft, Religionslehre, Ethik Mündlliche Prüfung Geschichte, Geographie, Ge- meinschaftskunde, Wirtschaft Religionslehre, Ethik, Besondere Lernleistung mit gesellschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt Fremdsprache (auch spät beginnend), BK, Musik, Geschichte, Geographie, Ge- meinschaftskunde, Religionslehre/Ethik, Biologie, Chemie, Physik Sport, Informatik, Besondere Lernleistung

32 Mündliche Abiturprüfung
In der Prüfung wird das Thema oder die Aufgabe in zusammenhängender Rede dargestellt (präsentiert) Im anschließenden Prüfungsgespräch erfolgt eine Einordnung in größere Zusammenhänge Dauer: etwa 20 Minuten für jedes Fach und jeden Prüfling

33 Mündliche Abiturprüfung – Formen
Im gewählten mündlichen Prüfungsfach: spätestens 10 Unterrichtstage vorher werden 4 Themen schriftlich vorgelegt daraus wählt der Fachvorsitzende eines aus In der mündlichen Prüfung in einem schriftlichen Prüfungsfach: Es wird eine Aufgabe vorgelegt Etwa 20 Minuten Vorbereitung Ergänzung zur schriftlichen Prüfung, keine Wiederholung

34 Die Gesamtqualifikation
Die Gesamtqualifikation wird in 2 Blöcken ermittelt: Block I max. 600 Punkte Block II max Punkte Gesamtqualifikation max. 900 Punkte Block I: Summe der Punkte von mindestens 40 Kursen der Qualifikationsphase Block II: Summe der Punkte der Abiturprüfung

35 Gesamtqualifikation - 2
0 mal 0 Außerdem: Kein belegpflichtiger Kurs mit Null Punkten! In jedem Block muss mindestens 1/3 der Maximalpunktzahl erreicht werden: min Punkte Block I max. 600 Punkte Block II max Punkte Min. 100 Punkte In Block II: mindestens 100 Punkte In 3 Fächern jeweils mind. 20 Punkte In Block I: mindestens 200 Punkte

36 Block I der Gesamtqualifikation
Mindestens 40 Kurse darunter: Anrechnungspflichtige Kurse: Die 20 Kurse der Kernfächer Bildender Kunst oder Musik (2 Kurse) Geschichte (4 Kurse) Gemeinschaftskunde und Geographie (je 2 Kurse) zwei Naturwissenschaften (je 4 Kurse) die Kurse im mündlichen Prüfungsfach

37 Block I der Gesamtqualifikation
Darüber hinaus: Freie Auswahl aus den nicht anrechnungspflichtigen Kursen Die Gesamtnote der Besonderen Lernleistung wird ggf. doppelt gewertet und dafür werden 2 Kurse zugrunde gelegt Werden mehr als 40 z.B. 43 Kurse angerechnet, so wird die Summe der Punktzahlen in diesem Fall mit dem Faktor 40/43 multipliziert Höchstens 20% der angerechneten Kurse mit jeweils weniger als 5 Punkten! (bei 40 – 44 angerechneten Kursen: max. 8 Kurse, bei 45 – 49: max. 9!)

38 Block II der Gesamtqualifikation
Die Punktsumme in diesem Block setzt sich zusammen aus: den Noten der Prüfung in den einzelnen Fächern in vierfacher Wertung. wird in einem Fach schriftlich und mündlich geprüft, so gilt: * 2s + m 3 P = 4 (Das Ergebnis wird gerundet)

39 Zulassung zur schriftlichen Prüfung
Grundsatz: Es muss nach dem bisherigen Stand möglich sein, die allg. Hochschulreife zu erhalten d.h. Mindestbelegpflicht ist erfüllt Wahl der Prüfungsfächer entspricht den Bedingungen 200 Punkte in Block I sind erreichbar Kein belegungungspflichtiger Kurs mit 0 NP Weniger als 9 anrechnungspflichtige Kurse unter 5 NP

40 Zulassung zur mündlichen Prüfung
Die Bedingungen zur Zulassung zur schriftlichen Prüfung sind erfüllt und: In Block I sind mindestens 200 Punkte erreicht (es ist möglich, dass das mündliche Prüfungsfach durch die Besondere Lernleistung ersetzt wird!) 100 Punkte in Block II sind erreichbar (auch wenn dazu in jeder Prüfung die Höchstpunktzahl (15 NP) erforderlich ist!)

41 Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium
Grundlagen Wahl der Kurse und Belegpflicht Die besondere Lernleistung Das Abitur und die Gesamtqualifikation Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung

42 Besonderheiten bei der schriftlichen Abiturprüfung
in Bildender Kunst, Musik und Sport enthält Prüfung einen schriftlichen und einen fachpraktischen Teil. Beide Teile werden gleich gewichtet

43 Besonderheiten bei der mündlichen Abiturprüfung
In Bildender Kunst und Musik kann die Prüfung fachpraktische Teile enthalten In mündlichen Prüfungsfach Sport (nicht im Kernfach Sport!) besteht die Prüfung aus einem fachpraktischen Teil und einem mündlichen Teil. Für die Note gilt dann: P = 2∙f+m 3 ∙4 (Ergebnis wird gerundet)

44 Spezielle Regelungen – Rel/Eth
Religionslehre und Ethik kann als mündliches Prüfungsfach nur wählen, wer das entsprechende Fach (in Religion der gleichen Konfession) in der gesamten Kursstufe (alle 4 Kurse) besucht hat das Fach auch in der vorhergehenden Klasse 10 besucht hat oder in einer Prüfung im 1. Halbjahr entsprechende Kenntnisse nachgewiesen hat.

45 Spezielle Regelungen - Sport
Wer (aus gesundheitlichen Gründen) vom Sportunterricht befreit ist, muss Ersatzkurse für die fehlenden Kurse in Sport besuchen kann Sport nicht als Prüfungsfach wählen

46 Spezielle Regelungen - Informatik
Informatik kann als mündliches Prüfungsfach nur gewählt werden, wenn durch die schriftlichen Prüfungsfächer alle drei Aufgabenfelder abgedeckt sind auch in Klasse 10 Unterricht in Informatik besucht wurde (AG).

47 Spezielle Regelungen - Wirtschaft
kann nur als Kernfach belegt werden gleichzeitig zu Wirtschaft sind nur die Kurse in Gemeinschaftskunde im 1. Halbjahr und Geographie im 3. Halbjahr zu belegen Gemeinschaftskunde oder Geographie können dann zwar als mündliches Prüfungsfach gewählt werden, die Prüfung erstreckt sich aber auf den Inhalt beider Halbjahre.

48 Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium
Grundlagen Wahl der Kurse und Belegpflicht Die besondere Lernleistung Das Abitur und die Gesamtqualifikation Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung

49 Wiederholung Jahrgangsstufe 1: Halbjahre 2 und 3: Jahrgangstufe 2:
kann einmal wiederholt werden, wenn die vorangehende Klasse nicht wiederholt wurde Halbjahre 2 und 3: einmalige Wiederholung möglich bei Nichtzulassung zur schriftlichen Abiturprüfung Jahrgangstufe 2: kann einmal wiederholt werden bei Nichtzuerkennung der allgemeinen Hochschulreife

50 Wiederholung – 2 Nichtzulassung zur schriftlichen Prüfung:
2. und 3. Halbjahr können wiederholt werden oder das 3. Halbjahr entweder nach halbjähriger Unterbrechung oder nach dem Besuch des 4. Halbjahrs Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung oder Nichtbestehen der Abiturprüfung Die Halbjahre 3 und 4 Die Abiturprüfung kann einmal wiederholt werden!

51 Beispiel für „Optimierung“
Fach 1. HJ 2. HJ 3. HJ 4.HJ Deutsch 10 9 Mathematik 7 8 Englisch Biologie Musik 13 12 187 Geschichte Gk/Geo Ethik 11 Chemie 5 Sport 196 383 40 Kurse

52 Beispiel für „Optimierung“
Fach 1. HJ 2. HJ 3. HJ 4.HJ Deutsch 10 9 Mathematik 7 8 Englisch Biologie Musik 13 12 187 Geschichte Gk/Geo Ethik 11 Chemie 5 Sport 196 Psychologie BLL 14 53 436 44 Kurse: (436/44)*40 ergibt 396 d.h. 13 Punkte mehr im Block I

53 Zeitpunkt der Entscheidungen
Ende Kl. 10 vollständige und gültige Kurswahl Im 1. Halbjahr Planung für die anderen Leistungsnachweise (GFS) Anfang 3. Halbjahr Endgültige Wahl der schriftlichen Prüfungsfächer Ende 3. Halbjahr Wahl des mündlichen Prüfungsfachs Spätestens 10 Unterrichts-tage vor der mündl. Prüfung 4 Themen für die mündliche Prüfung vorlegen Am Tag nach Bekanntg. des Ergebnisses der schr. Prf. weitere Prüfungsfächer für die mündl. Prüfung angeben


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