Lasersicherheitsbelehrung Rolf Neuendorf
Gliederung Laser und Laserstrahlung Gefahrenpotential Wirkung von Laserstrahlung auf Gewebe Wirkung von Laserstrahlung auf das Auge Laserschutzklassen Sonstige Gefahren Allgemeine Sicherheitsmassnahmen Spezielle Sicherheitsmassnahmen Vorschriften
Laser LASER: Light Amplification by Stimulated Emission of Radiation
Funktion von Lasern Grundlegende Komponenten: Laser Medium (Gas, Flüssigkeit, Festkörper) Anregung (Elektrische Entladung, Blitzlampe, Laser) Resonator Resonator Laser Medium Anregungsquelle
Lasertypen Klassifikation nach Lasermedium: Gas-Laser (HeNe, Argon, Krypton, ...) Excimer-Laser (KrF, XeF, ...) Farbstoff-Laser (meist Flüssigkeiten) Festkörper-Laser (Nd:YAG, Ti:Saphir, ...) Klassifikation nach Pulsdauer: cw-Laser (Laser im Dauerbetrieb) Q-Switch-Laser (ns-, ps-Pulse) Modengekoppelte-Laser (ps-, fs-Pulse)
Eigenschaften von Laserstrahlung hohe Lichtintensität geringe Strahldivergenz Monochromasie Kohärenz Ein Laser kann sehr grosse Energiemengen auf eine kleine Fläche eintragen (= extrem hohe Energiedichte!)
Sind Laser gefährlich? ein paar statistische Unfallzahlen Laser Typ % Betroffene % Nd:YAG 29,7 Techniker 21,3 Argon 20,5 Wissenschaftler 17,6 CO2 12,8 Patienten 12,9 Dye 9,9 Arbeiter 10,7 HeNe 7,0 Ärzte/Pfleger 9,2 Andere 20,1 Studenten 8,4 Zuschauer 4,8 Andere 15,1 395 registrierte Unfälle im Zeitraum 1964-1999, Quelle: Rockwell Laser Incident Database
Gefahrenpotential Primär Laserstrahlung Sekundär Direkt Indirekt Bauartspezifisch Elektrische Bauteile Anregungsstrahlung Lasergase / -farbstoffe Anwendungsspezifisch Emittierte Gefahrstoffe Zündung explosiver Stoffe Brandgefahr Sekundärstrahlung
Gewebe (Haut) Schäden: Epidermis IR: - tiefe Verbrennungen in der Dermis UV: - Entzündung und Reizungen im Bereich der Epidermis -Karzinogene Effekte Epidermis Dermis
Auge UV: Hornhaut / Linse VIS, IR: Netzhaut FIR: Hornhaut
Biologische Wirkung Spektralbereich Wirkung auf Haut Wirkung auf Auge UV-C ( 100–280 nm ) UV-B ( 280–315 nm ) ( < mm Eindringtiefe ) Erythem (Hautrötung) mit sekundärer Pigmentierung, Hautkarzinom ( Absorption in der Hornhaut ) Photokeratitis (Hornhautentzündung), Photokonjunktivitis (Bindehautentzündung) UV-A ( 315-400 nm ) ( ~ mm Eindringtiefe ) starke Pigmentierung (ohne Erythembildung) ( Absorption in der Augenlinse ) Strahlenkatarakt (Grauer Star) Sichtbare Strahlung ( 400-780 nm ) ( Eindringtiefe bestimmt durch Pigmentierung) photochemische Prozesse, thermische Hautschäden ( Absorption in der Netzhaut ) photochemische und thermische Retinaschädigung IR-A ( 780-1400 nm ) thermische Hautschäden ( Absorption im Glaskörper und in der Netzhaut ) Strahlenkatarakt IR-B ( 1400-3000 nm ) ( Absorption in der Augenlinse und im Glaskörper ) thermische Hornhaut- und Linsenschädigung, Katarakt IR-C ( 3 mm – 1 mm ) thermische Hornhautschädigung
und wenn es doch passiert... Hautschaden mehrfacher Augenschaden nach Bestrahlung mit einem Ar+-Ionenlaser
Sekundäre Gefahrenquellen ELEKTRISCH: (Fast) alle Laser verfügen über Komponenten, die Hochspannung führen und/oder in denen Starkströme fliessen (z.B. Kondensatorbänke, Plasmaröhren, Blitzlampen, RF-Generatoren, etc.) In der Regel durch bauliche Massnahmen abgesichert! Gefahr besteht in der Regel nur bei Arbeiten an geöffneten Versorgungen/Laserköpfen
Sekundäre Gefahrenquellen CHEMISCH Chemikalien für Laserbetrieb z.B. Lasergase, Laserfarbstoffe, ... Gefahrstoffe, die bei der Wechselwirkung von Laserstrahlung mit Luft oder Oberflächen entstehen (können)
Sekundäre Gefahrenquellen FEUER und EXPLOSION Interne Zünd-/Explosionsquellen z.B. Blitzlampen, Farbstoffe, Kondensatorbänke, ... Laboreinrichtungen z.B. Lösungsmittelbehälter, Vorhänge ...
Sekundäre Gefahrenquellen SEKUNDÄRSTRAHLUNG Speziell bei fs-Pulsen: Wechselwirkung mit Materie: Röntgenstrahlung Erzeugung Mikrowellen / RF-Felder
Laserklassen – KLASSE 1 Unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen sicher. Typischerweise vollständig gekapselte Systeme Laserstrahlung kann nicht nach aussen dringen enthalten meistens eingebaute Laser höherer Klassen z.B. CD-Spieler, Laserdrucker, Schweisslaser,
Laserklassen – KLASSE 1M Unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen sicher, sofern keine optischen Instrumente benutzt werden. Wellenlängen von 302,5 bis 4000 nm (kein UV) keine optischen Instrumente (z.B. Lupen, Linsen, Teleskope), die den Strahlquerschnitt verengen können z.B. Supermarkt-Scanner, ...
Laserklassen – KLASSE 2 durch Lidschlussreflex sicher Sichtbarer Spektralbereich (400-700 nm) bei Bestrahlungsdauer bis 0,25 s ungefährlich auch für das Auge (Lidschlußreflex) Keine Gefährdung der Haut z.B. Laser-Pointer, ...
Laserklassen – KLASSE 2M durch Lidschlussreflex sicher, sofern keine optische Instrumente benutzt werden Sichtbarer Spektralbereich (400-700 nm) bei Bestrahlungsdauer bis 0,25 s ungefährlich auch für das Auge (Lidschlußreflex) Keine Gefährdung der Haut z.B. Laserdioden, aufgeweitete Strahlung
Laserklassen – KLASSE 3R Grenzwerte für Klassen 1 (unsichtbare Strahlung) oder 2 (sichtbare Strahlung) werden maximal um Faktor 5 überschritten Willkürliche Begrenzung ! z.B. offene CD-Player, Laser-Wasserwaagen, ...
Laserklassen – KLASSE 3B Die zugängliche Laserstrahlung ist gefährlich für das Auge und in besonderen Fällen auch für die Haut. direkter Strahl gefährlich für das Auge / in besonderen Fällen auch für die Haut diffuses Streulicht im Allgemeinen ungefährlich z.B. Justierlaser, starke Laserpointer, ...
Laserklassen – KLASSE 4 Sowohl direkte als auch gestreute Strahlung sehr gefährlich für das Auge und gefährlich für die Haut. Kann Brand- oder Explosionsgefahr verursachen. Laser oberhalb 500 mW (CW)
Schutzmassnahmen Technisch (Hersteller) Baulich (Betreiber) Organisatorisch (Betreiber) Anwendungs- priorität
Technische Schutzmassnahmen z.B. Kapselung / Schutzgehäuse Schutzverriegelungen (Interlocks) Fernbedienung Schlüsselschalter Kennzeichnung
Bauliche Schutzmassnahmen Versuchsaufbau: Schutzgehäuse, Strahlführungen, Strahlschutzwände/-blenden, Tischumrahmungen Laborbereich: Einrichtung (und Kennzeichnung) von Laserschutzbereichen für die Laserklassen 3B und 4
Laserschutzbereiche Kennzeichnung: Warnlampe (Laserbetrieb) allgemeines Laser-Warnsymbol Angabe der im Bereich verwendeten Laserklassen
Warnsymbole DIN ISO l
Organisatorische Schutzmassnahmen Schulung für alle Nutzer von Lasereinrichtungen (und alle, die sich in Schutzbereichen aufhalten) Zutrittsregelung für Laserschutzbereiche (Zutritt nur nach Aufforderung) Laserschutzbeauftragte (überwachen Lasereinrichtungen)
Verhaltensregeln mit möglichst kleiner Leistung arbeiten unkontrollierte Reflexe vermeiden Strahlen (soweit möglich) abblocken nicht benötigte Objekte aus dem Strahlbereich fernhalten Strahlebene unter Augenhöhe halten Personenzahl beschränken Schutzausrüstung (Schutzbrillen) benutzen SORGFÄLTIG ARBEITEN !!!
Typische Unfallursachen Justage und Aufbauarbeiten
Typische Unfallursachen Abschalten von Interlocks Unbeabsichtigtes Einschalten
Besondere Regelungen W3 0-046 (Technikum) Laser: Excimer, Farbstoff manuelle Laserwarnleuchte Türglocke
Besondere Regelungen W3 0-027 (Grossraum-Labor) Laser: Nd:YAG mit HG (,OPO) variable Strahlführung manuelle Laserwarn- leuchte nur gekapselter Betrieb erlaubt! (besondere Dienstanweisung)
Besondere Regelungen W3 0-030 (fs-Labor) Laser: Dioden, Nd:YVO, Ti:Saphir, (Nd:YLF, Verstärkersystem) Tür-Interlock
Verhalten bei Unfällen Allgemeine Massnahmen (BGV A5) (z.B. bei Hautverletzungen (Verbrennungen, ...) Erste Hilfe (bei einfachen Verletzungen) Arzt D-Arzt (AU, Behandlung >1 Woche) Krankenhaus Bei (Verdacht auf) Augenverletzung Immer: Augenarzt !!! Fluoreszenzangiographie (i.d.R. nur Krankenhaus)
Ansprechpartner Uni Oldenburg / Sicherheitsingenieurin: Martina Ehmen W3 1-208 (798) 3719 Chemie: Burghard Stigge W3 1-173 (798) 3702 Physikalische Chemie 1: Rolf Neuendorf W3 0-033 - (798) 3950
Vorschriften Betriebsgenossenschaftliche Vorschriften BGV B2: Laserstrahlung A5: Erste Hilfe DIN EN 60825-1 DIN EN 207, 208
Fragen ???